Erbschein - Erbe ? - Kosten

24. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
mueller_chr
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 3x hilfreich)
Erbschein - Erbe ? - Kosten

Guten Tag !

Ich habe eine Frage zur Beantragung eines Erbscheins.
Kann man einen Erbschein beantragen, auch wenn man
nicht weiß, ob man erbberechtigt ist oder gibt es eine andere
Möglichkeit um Auskunft zu erhalten, da ja der Erbschein
kostenpflichtig ist und wenn man dann gar kein Erbe ist,
würde man ja umsonst zahlen, oder ?

Danke !

fg,

Christina

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Justitia00
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Christina,

zuerst müsste ich wissen, wie du mit dem Erblasser verwandt bist. Falls du ein gesetzlicher Erbe bist, wirst du vom Nachlassgericht (am letzten Wohnsitz des Erblassers) von amts wegen angeschrieben. Falle ein Testament vorhanden ist erhälst du das ebenfalls mitgeteilt.
Jeder gesetzliche Erbe kann einen Erbschein beantragen, wenn er nicht durch Testament von der Erbfolge ausgeschlossen ist. Jedoch Voraussetzung ist, dass man ein gesetzlicher Erbe (also z.B. Abkömmling oder Ehegatte) des Erblassers ist. Die Kosten werden erst mit Erteilung des Erbscheins fällig.
Auskunft erhälst du also beim zuständigen Nachlassgericht/Notariat des letzten Wohnsitzes des Erblassers.

Lg

*Justitia*

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7322 Beiträge, 4323x hilfreich)

#Kann man einen Erbschein beantragen, auch wenn man
nicht weiß, ob man erbberechtigt ist...#
Der Erbschein ist eine Art "Ausweis" zum Nachweis des Erbrechts.
Dieser kann demzufolge nur von dem/den Erben beantragt werden.

Wer ist wann verstorben und wie bist du verwandt?

#Falls du ein gesetzlicher Erbe bist, wirst du vom Nachlassgericht (am letzten Wohnsitz des Erblassers) von amts wegen angeschrieben.#
In den meisten Bundesländern ist das nicht der Fall.

#Jedoch Voraussetzung ist, dass man ein gesetzlicher Erbe (also z.B. Abkömmling oder Ehegatte) des Erblassers ist.#
Jeder Erbe kann einen Erbschein beantragen. Das gilt auch für einen testamentarisch bestimmten Erben.



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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mueller_chr
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 3x hilfreich)

@Justitia00

@Justitia00

Danke für die Antwort !

Ich bin die Großnichte.

Meine Großtante ist verstorben.

Es existiert 1 Erbe (Nichte in Deutschland), 2 Brüder der Nichte in Österreich,
die zu je 1 Drittel erben sollen und
eine Schwester der Großtante aus Österreich, die die andere Hälfte erben sollte.
Diese ist allerdings kurz nach dem Tod der Tante verstorben und
hat ein Testament geschrieben. In diesem Testament steht, dass ihre
Tochter (auch in Österreich) Alleinerbin sein soll.
Also müsste ihre Tochter somit die zweite Hälfte erben.
Nun wollte ich meine Mutter diesbezüglich vertreten, da sie krankheitshalber
nicht mehr im Stande ist. Ich habe eine Vollmacht erhalten.
Mein Vater hat allerdings danach sofort die Sachwalterschaft meiner Mutter
beantragt, die auch angenommen wurde.
Nun kann ich mit dieser Vollmacht nichts mehr anfangen, da ja mein Vater
Sachwalter meiner Mutter ist, Das Problem ist, dass mein Vater in keinster
Weise mit der verstorbenen Großtante verwandt ist und er mich dadurch
von jeder Möglichkeit hier etwas zu machen blockiert.
Ich bekomme so keine Auskunft mehr und habe auch sonst keine Möglichkeiten
in diesem Nachlassverfahren mitzuwirken.

Das ist auch der Grund, warum ich einen Erbschein beantragen möchte,
da ich als Großnichte dann vielleicht auch selbst ein Mitspracherecht
hätte. Es ist leider so, dass man ohne Erbschein keine Chance hat
hier Auskünfte zu bekommen und da mein Vater eben ja gar nicht
mit dieser Tante verwandt ist, frage ich mich, warum das Gericht mich
nicht diesbezüglich verständigt hat, da ich ja mit der Tante verwandt bin
und ich der Sachwalterschaft meines Vaters zustimmen hätte müssen.


Danke schon mal für die Auskunft !

Fg,

Christina

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mueller_chr
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 3x hilfreich)


Was kann ich nun machen ?

Danke !

FG,


Christina

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0x Hilfreiche Antwort

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