Erbe oder Vermächtnis ? Erbschein?

12. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
Josef:Kapinski
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 2x hilfreich)
Erbe oder Vermächtnis ? Erbschein?

Hallo, folgender fiktiver Fall:

Person X hat ein Testament. Man stelle sich folgenden Wortlaut vor:

Mein Testament

Ich, X, geboren am 01.01.1900 verfüge als meinen letzten Willen folgendes:

folgende Person soll Erbe meinens gesamten Nachlasses, ausser dem unten aufgeführten Haus sein:

Mene Tochter Z geb am 01.01.1940.

Sollte Z vor mir versterben sollen seine Nachkommen stattdessen erben.

Aus meinem Nachlass vermache ich

meinem Enkel Y geb am 01.01.1980 das komplette Haus mit der Flurnummer 123.


Buchstabenhausen, den 01.01.2020

Z


Fragen:

1.Sollte Z das Erbe ausschlagen und 5 Kinder haben von denen er 4 enterbt hat, erben dann alle 5 oder nur das 1 nicht enterbte Kind?


Benötigt Z einen Erbschein oder Y? Muss das Haus erst auf Z übertragen werden und der es an Y weiterreichen? Wie verhält es sich mit den Kosten?

Danke Josef




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49743 Beiträge, 17455x hilfreich)

zu 1.: Für die Frage, wer an die Stelle von Z in der Erfolge nach X tritt, spielt das Testament von Z keine Rolle. Es erben daher alle 5 Kinder zu gleichen teilen.

Zitat:
Benötigt Z einen Erbschein oder Y?


Z benötigt einen Erbschein.

Zitat:
Muss das Haus erst auf Z übertragen werden und der es an Y weiterreichen?


Z und Y müssen einen Vermächtniserfüllungsvertrag abschließen, damit das Haus auf Y übertragen wird.

Zitat:
Wie verhält es sich mit den Kosten?


Die muss Z tragen.

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