Erbe oder Vermächtnis ? Erbschein?

12. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
Josef:Kapinski
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe oder Vermächtnis ? Erbschein?

Hallo, folgender fiktiver Fall:

Person X hat ein Testament. Man stelle sich folgenden Wortlaut vor:

Mein Testament

Ich, X, geboren am 01.01.1900 verfüge als meinen letzten Willen folgendes:

folgende Person soll Erbe meinens gesamten Nachlasses, ausser dem unten aufgeführten Haus sein:

Mene Tochter Z geb am 01.01.1940.

Sollte Z vor mir versterben sollen seine Nachkommen stattdessen erben.

Aus meinem Nachlass vermache ich

meinem Enkel Y geb am 01.01.1980 das komplette Haus mit der Flurnummer 123.


Buchstabenhausen, den 01.01.2020

Z


Fragen:

1.Sollte Z das Erbe ausschlagen und 5 Kinder haben von denen er 4 enterbt hat, erben dann alle 5 oder nur das 1 nicht enterbte Kind?


Benötigt Z einen Erbschein oder Y? Muss das Haus erst auf Z übertragen werden und der es an Y weiterreichen? Wie verhält es sich mit den Kosten?

Danke Josef

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48430 Beiträge, 17086x hilfreich)

zu 1.: Für die Frage, wer an die Stelle von Z in der Erfolge nach X tritt, spielt das Testament von Z keine Rolle. Es erben daher alle 5 Kinder zu gleichen teilen.

Zitat:
Benötigt Z einen Erbschein oder Y?


Z benötigt einen Erbschein.

Zitat:
Muss das Haus erst auf Z übertragen werden und der es an Y weiterreichen?


Z und Y müssen einen Vermächtniserfüllungsvertrag abschließen, damit das Haus auf Y übertragen wird.

Zitat:
Wie verhält es sich mit den Kosten?


Die muss Z tragen.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 277.860 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
112.281 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen