Erbe Sparkasse verlangt Erbschein

6. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
Dendde
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbe Sparkasse verlangt Erbschein

Hallo,

vor ein paar Wochen ist der Opa verstorben. Erben sind im notariellen Testament meine Frau (Stiefenkelin) sowie der leibliche Sohn mit jeweils 50% eingetragen. Weitere Erben gibt es nicht mehr. Testament ist bereits eröffnet über den Notar. Beglaubigte Abschrift liegt vor.

Kurz darauf stirbt auch der leibliche Sohn. Sein handschriftliches Testament lag vor. Testament ist ebenfalls eröffnet und beglaubigte Abschrift liegt vor. Hier Alleinerbin ebenfalls meine Frau als Stieftochter.

Sparkasse sagte beim ersten Termin, Geld kann ausgezahlt werden wenn beide eröffneten Testamente vorliegen.

Jetzt beim zweiten Termin mit beiden eröffneten Testamenten heisst es auf einmal. Nein wir können keine der beiden Fälle auszahlen. Sie verlangen von dem verstorbenen Sohn einen Erbschein.

Die Begründung. Das Testament ist aus 2017, in dieser Zeit hätte er Kinder zeugen können. Weiter heißt es im handschriftlichen Testament wäre ein Wort falsch. Es würde dort stehen das gesamte Eigentum wird vererbt.

Aus diesen Gründen könnten sie beide Erbangelegenheiten erst auszahlen wenn der Erbschein vorliegt.

Ist das rechtens? Kann die Sparkasse in diesem Fall einen Erbschein verlangen?

Danke vorab für Ihre Hilfe!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7310 Beiträge, 4321x hilfreich)

Ein handschriftliches Testaments reicht nicht als Erbnachweis aus. Die Erbfolge muss durch einen Erbschein (Ausfertigung) nachgewiesen werden.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
AR0710
Status:
Schüler
(399 Beiträge, 82x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Ein handschriftliches Testaments reicht nicht als Erbnachweis aus. Die Erbfolge muss durch einen Erbschein (Ausfertigung) nachgewiesen werden.

Stimme grds zu. Allerdings muss man sagen, dass die Begründung der Sparkasse haarsträubende ist.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(44988 Beiträge, 16013x hilfreich)

Zitat:
Ein handschriftliches Testaments reicht nicht als Erbnachweis aus. Die Erbfolge muss durch einen Erbschein (Ausfertigung) nachgewiesen werden.


Der BGH ist da anderer Auffassung (Urteil vom 05.04.2016, Az.: XI ZR 440/15).

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
AR0710
Status:
Schüler
(399 Beiträge, 82x hilfreich)

Det is een Superurteil. Sehr schön. Danke. Kann man jebrauchen.

0x Hilfreiche Antwort

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