Betriebskosten Abrechnung mit vielen Problemen

15. November 2021 Thema abonnieren
 Von 
kixa
Status: Schüler (216 Beiträge, 0x hilfreich)
Betriebskosten Abrechnung mit vielen Problemen

Hallo zusammen,

Wir haben heute die BK für 2020 bekommen.
Wir sind 8 Parteien im Haus, wo nicht nach Personen abgerechnet wird sondern Anteilig nach den qm (Das dazu wegen der Frage mit dem Wassergeld gleich).

Auch wenn Ich weiß, dass alles teurer geworden ist, finde Ich es doch heftig, dass eine Nachzahlung von fast 400 Euro nun gefordert wird.

Diese setzt sich laut Anschreiben zusammen aus Erhöhung, Grundsteuer, Müllabfuhr, da mehr verbraucht wird was so nicht stimmt, Objektbetreuung und mehr Verbrauch des Wassers .

Die Punkte um die es mir geht, sind 1. Wartung Rauchmelder , 2. Wasser verbrauch , 3. Strom Waschmaschine , 4. Objektbetreuung so wie 5. Reparaturen.

Zudem zu Nummer 1., der Hausmeister, der in der BK so nicht auftaucht, kommt 1x im Jahr um sie zu testen. Kosten dafür für alle Parteien sind 338,44Euro, was Ich doch sehr hoch finde .

Zu Nummer 2., Wir haben keine eigene Wasseruhr in den Wohnungen, sondern nur eine unten im Keller für das ganze Haus. Abgerechnet wird nach qm Anteilig .

Bei einer Familie, die laut Mietvertrag mit 2 Personen die Wohnung bewohnt, ist es seid 2018 so, dass dort nun weitere 2 Erwachsene leben, was dem Vermieter nicht mitgeteilt worden ist, laut Aussage heute per Telefonat des Vermieters, und auch deren Name nirgendwo dran stehen an der Klingel oder so .

Zu Nummer 3., Eine Familie und Ich haben im Keller einen Raum, wo unsere Waschmaschine steht. Dort wird der Strom laut Vermieter über extra Zähler abgerechnet .Diese wurden auch auf Nachfrage noch nie gezeigt .Nun steht in der BK Zählerstand Start 2018 537,2600 Endstand 2020 884,0000 Geschätzt 2018.

Ich habe also keinen Einblick, was genau Ich in einem Jahr an Strom verbraucht haben soll .Laut BK sind es Gesamtkosten von 339,37 Euro, wovon ich 346,7400 kwh verbraucht haben soll und ein Betrag zahlen soll von 199 Euro, was mir auch sehr viel vorkommt .

Zu Nummer 4., Die Objektbetreuung macht auch der Hausmeister, genau wie der Winterdienst .Da er selbst nicht in der BK steht, kann man dann in der Tat diverse Arbeiten, die er selbst macht, unter verschiedene Posten abrechnen, wenn er beim Vermieter angestellt ist?

Und zu Nummer 5., Kleinreparatur .Da hatte Ich im Mai einen Wasserschaden am Eckventil, was unter der Spüle sitzt und aus der Wand rauskommt. Dieses war auf einmal undicht .Daraufhin kam der Hausmeister und hat es geprüft, fest gemacht und neu abgedichtet .

Nun soll Ich die Kosten dafür in Höhe von 124,16€ bezahlen .Laut Mietvertrag steht folgendes in kurz Version:

"Der Mieter trägt die Kosten der Kleinreparaturen innerhalb der Mieträume soweit Sie einen Betrag von 80 Euro zzgl. ges MwSt im Einzelfall nicht übersteigen. Werden innerhalb eines Jahres mehrere Kleinreparaturen durchgeführt, ist die Kostenübernahmepflicht auf einen Höchstbetrag von 320 Euro zzgl. ges MwSt, jedoch nicht mehr als 8% der Jahresmiete gemäß §4 Ziff 1 begrenzt "

Heißt das, Ich muss die über 100 Euro nicht zahlen oder muss ich doch diesen Betrag zahlen?
Im Jahr 2020 wurde nur diese eine Reparatur durch geführt .Wenn nun es nun 2 gewesen wären unter 320, hätte ich bezahlen müssen oder?

Zusammengefasst um was es mir geht .Ist in Ordnung, dass Ich keine Einsicht auf den Stromzähler habe im Waschkeller?
Und ist die Reparatur wirklich meine Kostenaufstellung, die ich begleichen muss?

Und wie ist es mit den Posten, wenn sie vom Hausmeister durch geführt werden, so wie den Mehrverbrauch durch die weiteren nicht gemeldeten Personen.
Auch wenn es etwas durcheinander ist, wäre Ich dankbar wenn einer einen Rat hätte und ungefähr sagen könnte, ob und wie ich gegen ein der aufgeführten Fragen vorgehen kann, falls es sich dazu eine Möglichkeit ergibt.

Danke.


Notfall? Mehr lesen!



29 Antworten
#1
 Von 
Harry van Sell
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41018x hilfreich)

Zitat (von kixa):
Bei einer Familie, die laut Mietvertrag mit 2 Personen die Wohnung bewohnt, ist es seid 2018 so, dass dort nun weitere 2 Erwachsene leben, was dem Vermieter nicht mitgeteilt worden ist,

Irrelevant



Zitat (von kixa):
Laut Mietvertrag steht folgendes in kurz Version:

Da brauchen wir schon den Wortlaut.



Zitat (von kixa):
Zusammengefasst um was es mir geht .Ist in Ordnung, dass Ich keine Einsicht auf den Stromzähler habe im Waschkeller?

Ach so, die anderen Probleme interessieren gar nicht?
Ja, das ist in Ordnung.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
kixa
Status: Schüler (216 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Da brauchen wir schon den Wortlaut.


Der genaue Wortlaut lautet so https://abload.de/img/20211115_170251icjc1.jpg

Zitat (von Harry van Sell):
Ach so, die anderen Probleme interessieren gar nicht?
Ja, das ist in Ordnung.


Doch die natürlich auch.Dachte das geht von dem oberen und dem unterem Text von allein hervor Entschuldigung.


Zitat (von Harry van Sell):
Irrelevant


Zum einem ja .Aber zum anderen durch die 2 wurden ja so gesehen mehr Wasser und Müll verbraucht,was vom Vermieter auf Corona bezogen wurde da aus seiner Sicht da wegen dem Lock Down usw eventuell mehr Personen zu Hause blieben und somit z.b mehr Wasser verbrauchten für Dinge usw usw.

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#3
 Von 
hh
Status: Unbeschreiblich (49265 Beiträge, 17331x hilfreich)

zu 1.: Unter Wartung Rauchmelder dürfen natürlich nur die eigentlichen Wartungskosten abgerechnet werden und nicht die gesamten Hausmeisterkosten.

zu 2.: Eine Abrechnung der Wasserkosten nach Wohnfläche ist zulässig und dann spielt es keine Rolle, wieviele Personen in den einzelnen Wohnungen leben.

zu 3.: Ein Betrag von 57ct/kWh erscheint mir auch sehr hoch. Die Ursache ist nur durch Belegeinsicht zu klären.

zu 4.: Der Hausmeister muss auch als Hausmeister abgerechnet werden. Auf das Gesamtergebnis sollte sich das aber nicht auswirken.

zu 5.: Kleinreparaturen gehören nicht in die Nebenkostenabrechnung, sondern müssen separat abgerechnet werden. Da der Betrag höher als 80€ zzgl. MWSt. ist, ist er vom Vermieter zu tragen.

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#4
 Von 
kixa
Status: Schüler (216 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
zu 1.: Unter Wartung Rauchmelder dürfen natürlich nur die eigentlichen Wartungskosten abgerechnet werden und nicht die gesamten Hausmeisterkosten.


Leider kann man die Kosten nicht prüfen,da wie gesagt der Hausmeister kommt und mit einem Drücken auf den Rauchmelder schaut das er Piept und wieder geht.Zu mal mir da auch die Frage bleibt wie dieses Dann abgerechnet wird also wie man auf die Summe kommt.Vielleicht sein Arbeitslohn pro Std oder so?Rechnung da drüber gibt es so aber keine.

Zitat (von hh):
zu 4.: Der Hausmeister muss auch als Hausmeister abgerechnet werden. Auf das Gesamtergebnis sollte sich das aber nicht auswirken.


Laut Abrechnung ist der Posten Hausmeister einzeln nicht drauf.Dieser wird unter den Posten Winterdienst,Rauchmelderwartung und Objektbetreuung abgerechnet. Dies sind die Posten die von Ihm auch durch geführt werden.

Zitat (von hh):
zu 5.: Kleinreparaturen gehören nicht in die Nebenkostenabrechnung, sondern müssen separat abgerechnet werden. Da der Betrag höher als 80€ zzgl. MWSt. ist, ist er vom Vermieter zu tragen.


Oben im Bild steht unten,das sich der Betrag höher zusammen setzt wenn mehr Fälle pro Jahr entstehen. Nehmen wir mal an es sind 2 Sachen gewesen wo die eine Rechnung 52 Euro sind und die andere 124,16.Ist dann so gesehen nur die unter 80 Euro zu begleichen oder doch beide da weniger zusammen als 320 Euro

Danke

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#5
 Von 
hh
Status: Unbeschreiblich (49265 Beiträge, 17331x hilfreich)

Zitat (von kixa):
Leider kann man die Kosten nicht prüfen


Das ist aber schlecht für den Vermieter, wenn dieser keinen Beleg dafür hat.

Zitat (von kixa):
da wie gesagt der Hausmeister kommt und mit einem Drücken auf den Rauchmelder schaut das er Piept und wieder geht.


Und dafür hat der Hausmeister keinen Beleg erstellt, aus dem hervorgeht, wann er das gemacht hat und wie lange es gedauert hat? Dann kann der Vermieter die Höhe der Kosten wohl nicht nachweisen. Die Belege muss der Vermieter nicht mitschicken, denn zu deren Prüfung ist die Belegeinsicht da.

Zitat (von kixa):
Dieser wird unter den Posten Winterdienst,Rauchmelderwartung und Objektbetreuung abgerechnet.


Objektbetreuung ist für mich ein Synonym für Hausmeistertätigkeiten. Abgerechnet werden dürfen dabei nur Betreuungsarbeiten, nicht jedoch Reparaturen, die vom Hausmeister durchgeführt werden.

Wenn der Winterdienst vom Hausmeister durchgeführt wird, dann müssen auch dafür Arbeitsbelege vorhanden sein.

Zitat (von kixa):
Nehmen wir mal an es sind 2 Sachen gewesen wo die eine Rechnung 52 Euro sind und die andere 124,16.Ist dann so gesehen nur die unter 80 Euro zu begleichen oder doch beide da weniger zusammen als 320 Euro


Dann sind nur die 52€ zu begleichen.

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#6
 Von 
kixa
Status: Schüler (216 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Und dafür hat der Hausmeister keinen Beleg erstellt, aus dem hervorgeht, wann er das gemacht hat und wie lange es gedauert hat? Dann kann der Vermieter die Höhe der Kosten wohl nicht nachweisen. Die Belege muss der Vermieter nicht mitschicken, denn zu deren Prüfung ist die Belegeinsicht da.


Es wird durch mich unterschrieben das er da war und geprüft hat.Zeit steht keine mit drauf nur Datum.In der Regel 10-15 min 1x im Jahr.

Die Kosten Gesamt belaufen sich für Miete und Wartung der Rauchmelder und werden dann durch 8 geteilt.In der Abrechnung direkt steht ein Betrag für Miete und Wartung.Auf dem Beleg für die Steuererklärung nur ein Betrag für Wartung.

Zitat (von hh):
Objektbetreuung ist für mich ein Synonym für Hausmeistertätigkeiten. Abgerechnet werden dürfen dabei nur Betreuungsarbeiten, nicht jedoch Reparaturen, die vom Hausmeister durchgeführt werden.


Genau kann ich es nicht belegen.Aussage ist das in den Kosten folgendes drinnen ist.Anfahrt ,sprit und stromkosten für Arbeitswerkzeug,Stundenlohn für die Tätigkeiten wie Laub einsammeln Hecke schneiden Glühbirnen wechseln usw.Eine genau std Auflistung gibt es nicht.Sie kommen 1x die Woche für ca 1-3 Std je nach dem.



Desweiteren haben wir 2020 ein neuen Briefkasten und Fahrradständer bekommen sowie eine Umrandung der Beete.Diese wurden vom Hausmeister gemacht und sind auch bei den Kosten Objektbetreuung mit drinnen.

Zitat (von hh):
Dann sind nur die 52€ zu begleichen.


Danke

Zitat (von hh):
Die Belege muss der Vermieter nicht mitschicken, denn zu deren Prüfung ist die Belegeinsicht da.


Dieses fordern alle Mieter seid 4 Jahren schon .Es wurde mehrfach um ein Termin gebeten um einige Rechnungsbelege einzusehen.Leider ohne Erfolg.Der Vermieter sagt das er dazu nicht verpflichtet ist.Es waren 2 dabei die Anwaltlich da gegen vorgegangen sind,und seid dem massive Probleme und Drohungen haben .

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#7
 Von 
hh
Status: Unbeschreiblich (49265 Beiträge, 17331x hilfreich)

Zitat (von kixa):
Desweiteren haben wir 2020 ein neuen Briefkasten und Fahrradständer bekommen sowie eine Umrandung der Beete.Diese wurden vom Hausmeister gemacht und sind auch bei den Kosten Objektbetreuung mit drinnen.


Diese Kosten sind nicht umlagefähig und müssen daher rausgerechnet werden.

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#8
 Von 
Anami
Status: Unbeschreiblich (36988 Beiträge, 6227x hilfreich)

Zitat (von kixa):
Es wird durch mich unterschrieben das er da war und geprüft hat.Zeit steht keine mit drauf nur Datum.In der Regel 10-15 min 1x im Jahr.
Ich meine, du kannst nicht mit der Stoppuhr stehen, wie lange diese Prüfung mit dem Piep in deiner Wohnung gedauert hat. Es gehört mehr dazu, als nur das Piiep auszulösen. Das allein dauert nicht einmal 5 sec. Der gesamte Aufwand ist doch höher als 1x Piep.

Zitat (von kixa):
Der Vermieter sagt das er dazu nicht verpflichtet ist
Das ist falsch. Du kannst als Mieter schriftlich die Belegeinsicht mit Frist und Terminnennung verlangen und schriftlich mitteilen, dass du nach der Belegprüfung gern die Nachzahlung in die Wege leitest.

Zitat (von kixa):
Ist in Ordnung, dass Ich keine Einsicht auf den Stromzähler habe im Waschkeller?
Nein. Du kannst schriftlich die Zählerablesung verlangen. Entweder du selbst mit dem HM, dann Termin zur Ablesung anbieten. Oder durch den HM, der dir zB quartalsweise den Zählerstand mitteilt. Mit Foto.
Wo finden sich denn die Allgemeinstromkosten in der BK-Abrechnung?

Zitat (von kixa):
Laut BK sind es Gesamtkosten von 339,37 Euro, wovon ich 346,7400 kwh verbraucht haben soll
Wer schreibt, dass du 346,74kWh verbraucht hättest --->bzw. 199,- zahlen sollst?
2018--537,2600 Endstand 2020 884,0000 Geschätzt 2018. Ich lese das so, als wurden auf diesem Zähler ca 347 kWh verbraucht. Von Start bis Ende--- und für die 2 Nutzer.
Wenn schon, dann dürften die hälftigen Kosten für die Gesamtzeit ab Start in 2018 zu zahlen sein. Oder?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#9
 Von 
kixa
Status: Schüler (216 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wer schreibt, dass du 346,74kWh verbraucht hättest --->bzw. 199,- zahlen sollst?
2018--537,2600 Endstand 2020 884,0000 Geschätzt 2018. Ich lese das so, als wurden auf diesem Zähler ca 347 kWh verbraucht. Von Start bis Ende--- und für die 2 Nutzer.
Wenn schon, dann dürften die hälftigen Kosten für die Gesamtzeit ab Start in 2018 zu zahlen sein. Oder?

Es steht da etwas komisch.Es ist eine Tabelle die von links nach Rechts die Kategorien Start/Idt/Abgelesen/ Endstand am hat

Start 537,2600 ist Stand 884,0000 Abgelesen steht geschätzt 1/18 und dann Endstand am 21.12.2020 884,000 Gesamt Zählerstand und dann mein Anteil 347 kWh Verbrauch und der Euro Betrag. Die andere Partei muss noch mehr zahlen wie ich .Da steht bei Start 0 das auch richtig wäre da der Zähler erst ab 2018 neu eingebaut wurde.Er ist aber in einem Kasten verschlossen ohne Einsicht oder Draufsicht.


Zitat (von Anami):
Wo finden sich denn die Allgemeinstromkosten in der BK-Abrechnung?


Unter Allgemeinstrom in etwa 47,00 Anteilig für mich mit 91,00 qm.Der Zähler dazu ist im Keller wo jeder drauf schauen kann.

Witzige daran 2 Keller laufen da drüber mit je einem Gefrierschrank. Und auch die Hausmeister Tätigkeiten wenn er Strom braucht laufen da drüber.Und da muss ich sagen sind 47 euro so gesehen ein witz gegen über meiner Waschmaschine.

Zitat (von Anami):
Das ist falsch. Du kannst als Mieter schriftlich die Belegeinsicht mit Frist und Terminnennung verlangen und schriftlich mitteilen, dass du nach der Belegprüfung gern die Nachzahlung in die Wege leitest.


ok danke.

Mit euren/Ihren Antworten kann ich nun mal die Wege gehen und werde berichten wie und was geschieht.

Vielen Dank allen

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#10
 Von 
Anami
Status: Unbeschreiblich (36988 Beiträge, 6227x hilfreich)

Zitat (von kixa):
Es steht da etwas komisch.
Es ist 1 Zähler für deine WM ? 844 minus 537 = 347
ODER 1 Zähler für beide WM?
Wenn du also nur für deine WM von 01/2018 bis 12/2020 347 kWh verbraucht hast, sind das fast 3 Jahre Stromverbrauch.
Wenn du 199,- zahlen sollst, hast du durchschnittlich 66,- pro Jahr für den Strom der WM verbraucht.
Ist nicht wirklich viel...
Insofern wäre es schon wichtig, ob du jetzt für diese 347 kWh erstmalig/einmalig zahlen sollst.
ODER: Wieviel wollte man vorher haben? Welcher kWh-Verbrauch stand in den BK-Abrechnungen für 2018 und 2019?

Die Stromverbrauchsstatistik wirft für WM (je nach EEKlasse und Temperaturwahl) zwischen 150 und 200 kWh p.a. aus.

Zitat (von kixa):
Unter Allgemeinstrom in etwa 47,00 Anteilig für mich
Ich hätte keine Lust, für die gefrorenen Rehkeulen in meiner Nachbarn Kühlschrank noch Stromkosten zu zahlen. 47,- p.a wären mir viel zu viel.
Die Statistik sagt, 1 Gefriertruhe ca 180 kWh/Jahr.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#11
 Von 
kixa
Status: Schüler (216 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Es ist 1 Zähler für deine WM ? 844 minus 537 = 347
ODER 1 Zähler für beide WM?
Wenn du also nur für deine WM von 01/2018 bis 12/2020 347 kWh verbraucht hast, sind das fast 3 Jahre Stromverbrauch.
Wenn du 199,- zahlen sollst, hast du durchschnittlich 66,- pro Jahr für den Strom der WM verbraucht.
Ist nicht wirklich viel...


Wir haben jeder einen eigenen Zähler.Heute war der Hausmeister vor Ort um Einsicht auf den Zähler zu geben.

Muss mal schauen ob es so hinkommt da er bei weit über 3000 steht .

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#12
 Von 
kixa
Status: Schüler (216 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich versuch es mal anders zu beschreiben.2019 stand kein Zählerstand drauf. Da es einige Klagen gab wurde die Abrechnungsaufstellung angepasst. Seid der 2020 BK die nun gekommen ist steht der Stand mit drauf.

Um es besser zu verstehen sende ich mal Bilder.
In der 2019 z.b steht noch Miete/Wartung Rauchmelder. Der Text wurde nun aber raus genommen was die Miete angeht. Dies sieht man erst das sie noch mit drinnen ist, wenn man auf das Bild schaut was für die Steuererklärung ist .

Da die Beträge anders sind habe ich angerufen und nach gefragt .Da kam die Aussage in der BK Betrag mit Miete und für die Steuern ohne.

Die BK 2020 ist heute neu gekommen da sie neu ausgedruckt und berechnet worden ist .Bis auf ein paar Kleinigkeiten und Preis Änderungen alles gleich wie ich es beschrieben habe

https://abload.de/image.php?img=bk20196hkf0.jpg

https://abload.de/img/ersteseite_liaukug.jpg

https://abload.de/img/bk2teseiteivkh1.jpg

https://abload.de/img/frsteuer7ikfy.jpg

-- Editiert von kixa am 17.11.2021 12:24

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#13
 Von 
Anami
Status: Unbeschreiblich (36988 Beiträge, 6227x hilfreich)

Zitat (von kixa):
Ich versuch es mal anders zu beschreiben
Ich auch.

-Du hattest in 2019 für deinen WM-Stromverbrauch 76,42€ zu zahlen.
-Du hast in 2020 für deinen WM-Stromverbrauch 98,69€ zu zahlen.
Das sind fürs ganze Jahr 22,27€ mehr. Ob du etwas mehr gewaschen hast oder der Strom ab 2020 teurer wurde, ist egal.

Das war und ist nicht wirklich viel Stromverbrauch für die WM.

Ansonsten habe ich nur die *großen* Positionen verglichen. Da komme ich auf ca 200,- mehr aufgrund höherer Kosten/Verbräuche. (Grundsteuer, Müll, 2Wasser)

2019 war die Nachzahlung ca.177,-
2020 durch Kostensteigerung ca 22+200,- mehr.
Kommt hin mit ca 400,- Nachzahlung.

Deine BK-Vorauszahlung wurde schon auf 245,- erhöht. (Das hätte ich dir sonst vorgeschlagen)

Ich würde nur an dem Allgemeinstrom wegen der beiden dort angezapften Gefriertruhen meckern.
Wie das BK-technisch zu ändern wäre, weiß ich nicht.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#14
 Von 
kixa
Status: Schüler (216 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ich würde nur an dem Allgemeinstrom wegen der beiden dort angezapften Gefriertruhen meckern.
Wie das BK-technisch zu ändern wäre, weiß ich nicht.


Danke

Das alles Teurer wurde ist ok und verstehe ich auch.

Aber ist es in der Tat so das ich die Miete der Rauchmelder auch bezahlen muss,oder das 3 Positionen die vom Hausmeister gemacht werden, wie z.b Objektbetreuung wo Reparaturen mit drinnen sind so Zahlen muss?Oder könnte man da sagen das es raus gerechnet werden muss?

Was die Kleinreparatur angeht hat oben ja schon wer geschrieben brauch ich so in der Höhe nicht zahlen.

Rechnet man die Posten ab ,wären es fast 150 Euro die ich spare.

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#15
 Von 
Anami
Status: Unbeschreiblich (36988 Beiträge, 6227x hilfreich)

Zitat (von kixa):
das ich die Miete der Rauchmelder auch bezahlen muss
Ich finde nur die Position *Rauchwarnmelder*---lt. Rechnung. Dein Anteil 47,-
Zitat (von kixa):
Die Kosten Gesamt belaufen sich für Miete und Wartung der Rauchmelder und werden dann durch 8 geteilt.
Woher weißt du das bzw. wo steht das? Im Anschreiben?
Aber wenn du den RWM-Mietanteil kennst, dann kürze doch um diesen Betrag. Die RWM-Miete ist nicht auf die BK umlagefähig.

Objektpflege ist mit 598,10€ ausgewiesen. Du kannst Belegeinsicht nehmen und prüfen, was da alles drin ist.
Wenn dort auch die Hausmeisterkosten drin sind, dürften die umlagefähig sein. Die 124,- für die Reparatur aber nicht.

Gebäudereinigung ist extra.
Winterdienst ist extra.

Ich meine, sparen wäre das falsche Wort. Du sollst nicht mehr zahlen, als erforderlich ist und du kannst auf nachvollziehbarer Abrechnung bestehen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#16
 Von 
kixa
Status: Schüler (216 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Woher weißt du das bzw. wo steht das? Im Anschreiben?
Aber wenn du den RWM-Mietanteil kennst, dann kürze doch um diesen Betrag. Die RWM-Miete ist nicht auf die BK umlagefähig.


Oben auf dem letzten Bild,ist der Beleg für das Finanzamt. Da dort bei Rauchmelder weniger steht als in der BK,habe ich den Vermieter gefragt wieso das ist.Aussage der Betrag in der BK ist ink Miete der Geräte.Für Finanzamt wurde dies raus genommen.

Zitat (von Anami):
Winterdienst ist extra.


Wird auch durch den Hausmeister gemacht.

Zitat (von Anami):
sollst nicht mehr zahlen, als erforderlich ist und du kannst auf nachvollziehbarer Abrechnung bestehen.


Danke für die Hilfe

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Kalanndok
Status: Student (2565 Beiträge, 408x hilfreich)

Zitat (von kixa):
Da dort bei Rauchmelder weniger steht als in der BK,habe ich den Vermieter gefragt wieso das ist.Aussage der Betrag in der BK ist ink Miete der Geräte.

Dann würde ich für die Einsicht in die Belege bedanken und weiter arbumentieren, dass die geforderten Kosten nicht gezahlt werden, da offenbar keine Belege vorhanden sind (trotz Aufforderung nicht beigebracht)

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#18
 Von 
Anami
Status: Unbeschreiblich (36988 Beiträge, 6227x hilfreich)

Zitat (von kixa):
Aussage der Betrag in der BK ist ink Miete der Geräte.
Aha. Dann zahle nur 17,84. Dann brauchst du das nicht erklären, der Vermieter hat es selbst schon gemacht.
Zitat (von kixa):
Wird auch durch den Hausmeister gemacht.
Und extra abgerechnet. Da sehe ich ich keinen Fehler. Aber um auf die Gesamtkosten von 235,60 p.a. zu kommen, wird er den Nachweis haben/vorlegen müssen/ Einsicht gewähren müssen.

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#19
 Von 
kixa
Status: Schüler (216 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe dem Vermieter heute morgen per Mail schon mal geschrieben,und auf ein paar Punkte hingewiesen.

Nun schreibt er das die Kleinreparatur in Höhe von 78,75 +14,96 MwSt Gesamt 93,71 sehr wohl bezahlen muss,da im Vertrag drinnen steht Nicht 80,00 zzgl ges MwSt steht.Laut Ihm liegt er drunter .Bin ich jetzt echt zu blöd zum rechnen

Und mein Nachbar war mit seiner BK wohl beim Anwalt.Dieser sagte ihm da A Allgemein Strom so nicht abgerechnet werden kann,da nicht feststellbar wie genau mein Verbrauch tatsächlich war.

Des weiteren kann er 15% vom Posten Frischwasser abziehen.Begründung da :Da wir keine eigenen Wasseruhren haben und daher alles über eine Uhr läuft .Er sagt es kann nur das abgerechnet werden in vollem Zuge was auch in der Tat Abgelesen wird.Da es keine eigenen Uhren gibt ist es nicht möglich.

Stimmt das so in etwa oder wollt mein Nachbar da nur auf grosse Hose machen?

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#20
 Von 
Harry van Sell
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41018x hilfreich)

Zitat (von kixa):
das die Kleinreparatur in Höhe von 78,75 +14,96 MwSt Gesamt 93,71 sehr wohl bezahlen muss,da im Vertrag drinnen steht Nicht 80,00 zzgl ges MwSt steht.

Wenn der Vermieter das so schreibt, würde ich ihm mitteilen, er möge sich doch bitte in verständlicher Art und Wiese unter Beachtung der Grundregel der Deutschen Sprache mitteilen und nicht in so einem Kauderwelsch.

Vermutlich wollte der Vermieter mit dem wirren Wortgewürfel zum Ausdruck bringen, das der im Mietvertrag in der Kleinreparaturklausel genannte Betrag der Nettobetrag sein soll.
Ob brutto oder netto ist hier aber vollkommen egal, denn grundsätzlich ist immer der Gesamtbetrag der einzelnen Rechnung ausschlaggebend.



Zitat (von kixa):
Er sagt es kann nur das abgerechnet werden in vollem Zuge was auch in der Tat Abgelesen wird.

Ich habe keine Ahnung, was man damit aussagen wollte.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
kixa
Status: Schüler (216 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ich habe keine Ahnung, was man damit aussagen wollte.


Die Grundlage war wohl die,das aufgrund dessen das es nur 1 Uhr für das ganze Haus gibt,die auch vom Hausmeister für Gartenarbeiten gebraucht wird(Also das Wasser da drüber läuft)
Man nicht Pauschal sagen kann das man nun die QM der jeweiligen Wohnungen nimmt und diese so aufteilt.

Daher steht die Aussage wohl da nicht genau nachvollziehbar ist was jeder wirklich selbst verbraucht hat ist es nicht rechtens.

Was mir persönlich auch komisch klingt.

Zitat (von Harry van Sell):
Wenn der Vermieter das so schreibt, würde ich ihm mitteilen, er möge sich doch bitte in verständlicher Art und Wiese unter Beachtung der Grundregel der Deutschen Sprache mitteilen und nicht in so einem Kauderwelsch.


Natürlich haben sie es richtig erkannt .Es war mein e Schwäche wieder.In der Tat wollte er sagen das im Mietvertrag Netto ist.

Aber danke das Sie es doch Aufschlüsseln konnten

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Harry van Sell
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41018x hilfreich)

Zitat (von kixa):
Daher steht die Aussage wohl da nicht genau nachvollziehbar ist was jeder wirklich selbst verbraucht hat ist es nicht rechtens.

Den Mietern belasten darf man nur was die Mieter verbraucht haben bzw. was für die Mieter verbraucht wurde.
Wobei auch schon dort - je nach vertraglicher Vereinbarung - unterschieden werden muss.
Wenn da nicht sauber getrennt werden kann, hat der Vermieter ein echtes Abrechnungsproblem.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
kixa
Status: Schüler (216 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich muss leider noch mal trotz eurer Tipps auf das Thema zurück kommen
.

Was ist geschehen bis jetzt?Email plus Brief an Vermieter ,mit der Bitte um Einsicht der Beläge .

Ich durfte für 10 min in sein Büro kommen und Einsicht nehmen.Aber bis auf Stundenzettel der Hausmeister sah man nix.Es wurde nur festgehalten wann wer da war wegen Objektpflege und wie lange.Das selbe für Winterdienst.Desweiteren wurden auch Stunden aufgeschrieben ,wo man die besagten Briefkästen usw montiert hat.2x Hausmeister a 6 Std Montage plus Reinigung der Grünfläche..Kein Betrag oder sonstiges.

Es liegen 2 Rechnungen vor .Lustige geschrieben vom Vermieter an den Vermieter über irgendwelche Leistungen.Also Hausmeister war tätig was durch die Rechnung vom Vermieter an den Vermieter belegt wurde

Keine Einsicht der Szromkosten für die WM oder des Allgemeinstrom oder irgendwelche Rechnungen was die sonstigen Posten angeht.

Kürzung der Kleinrep. Wird nicht anerkannt, genau so wenig wie die Kürzung der Miete von den RM.

Es wird erwartet das die volle Nachzahlung bis 31.12.2021 ausgeglichen wird.

Was wäre denn wenn ich diesem nicht nachkomme da ich einige Posten nicht einsehen konnte ,oder gegen manche Einspruch erhoben habe?Kann ich da durch eine Mahnung bekommen oder gar die Wohnung verlieren?

danke

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Anami
Status: Unbeschreiblich (36988 Beiträge, 6227x hilfreich)

Zitat (von kixa):
Was wäre denn wenn ich diesem nicht nachkomme
ICH würde mir die Formulierung des Anwalts des Nachbarn kopieren und den Vermieter nochmals darauf hinweisen, dass Allgemeinstrom in einem MFH nicht so abgerechnet werden darf, wie er das gemacht hat.
Zwar hast du für 2019 ohne zu mucken die 40,xx für A-Strom bezahlt. Das war vermutlich schon viel zu viel.
Nun hast du dich informiert und hältst die Abrechnung in diesem Punkt für intransparent. Bei der Einsicht in die Belege konnte nichts erklärt oder nachgewiesen werden.

Hier kannst du nachlesen, was alles als Allg-Strom abgerechnet werden darf. Unter II ist es aufgelistet.
https://www.mietrecht.org/nebenkosten/allgemeinstrom/
(Das müsste der Vermieter nachweisen, damit du das zahlen MUSST.)

Je nachdem, was im MV vereinbart wurde zu den Kosten des Wasserverbrauchs, kannst du auf die Nachbars-Anwalts-Aussage zugreifen. Der Anwalt hat offenbar den MV geprüft und dieser ist hoffentlich auch so wie deiner.

Einen Kündigungsgrund kann ich nicht erkennen, weil du ja regelmäßig die Miete+Vorauszahlung leistet und es nur Unstimmigkeiten über die jährliche Abrechnung gibt.

Mal zum Vergleich:
A) Fam X hat 100 m² WF in 3100m² Gebäudefläche. Die A-Stromkosten sind 1.300,-. X zahlt p.a. ca 40,-. Aufzug, großes Treppenhaus, lange Etagenflure, Kellerflure, Fahrradkeller und Trockenraum, Außenbeleuchtung und Heizung im Gebäude.
B) Herr Y hat 30m² in 285 m²Gebäudefläche. A-Stromkosten 170,-. Herr Y zahlt p.a. ca 18,-. Altstadthaus mit 6WE. Im Keller und Treppenhaus nur A-Strom. Betriebsstrom f.Heizung wird extra abgerechnet mit 8,-
C) Frau Z hat 65m² in 700m² Gebäudefläche. A-Stromkosten 147,- . Z zahlt p.a. 14,- . Sanierter Wohnblock mit 12 WE.
Alle Zahlen aus 2019/2020.

Du erkennst, bei euch wird zu viel auf A-Strom gezählt. Es dürfte dir egal sein, wer das verbraucht. Der Vermieter hat nachzuweisen, wie die Kosten zustande kommen.

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#25
 Von 
Harry van Sell
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41018x hilfreich)

Zitat (von kixa):
Es wird erwartet das die volle Nachzahlung bis 31.12.2021 ausgeglichen wird.

Als erstes würde ich mal schauen, ob die unstrittigen Posten bereits durch die Vorauszahlungen abgegolten sind.
Wenn dem so ist, würde ich die fehlerhafte Belegeinsicht erneut reklamieren, das ganze gerichtsfest.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#26
 Von 
kixa
Status: Schüler (216 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Als erstes würde ich mal schauen, ob die unstrittigen Posten bereits durch die Vorauszahlungen abgegolten sind.


So wie ich es sehe sind sie dies leider nicht.

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#27
 Von 
kixa
Status: Schüler (216 Beiträge, 0x hilfreich)

Heute kam der Hausmeister Privat und hat bei paar Nachbarn einen Brief rein geworfen.

Erneute BK mit folgenden Anschreiben
Auf Grund von Fehlern in der zuvorigen BK haben wir diese Neu erstellt und bitten es zu entschuldigen.

Folgende Änderungen sind erkennbar bei mir.
Preis Senkung Posten Rauchmelder Miete und Wartung.

Die Auflistung für das Finanzamt ist nur ganz weg.
Posten Kleinreoeraturen sind nun weniger.

Und ein Neuer Posten ist dazu gekommen der sich neben Grundsteuer nun Versicherung nennt was ja ok sein dürfte.

Die Beiträge die nun weniger sind,befinden sich nun aufgeteilt auf die Kosten Thermensartung und Frischwasser.

Ich werde noch mal so vorgehen wie Anami es vorgeschlagen hat

Ich muss euch wirklich allen danken.

Gesundes 2022 allen

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#28
 Von 
Anami
Status: Unbeschreiblich (36988 Beiträge, 6227x hilfreich)

Zitat (von kixa):
Auf Grund von Fehlern in der zuvorigen BK haben wir diese Neu erstellt und bitten es zu entschuldigen.
Schön. Hat es doch was gebracht, nachzufragen, einen Anwalt zu befragen und Belegeinsicht zu nehmen. Vermutlich haben sich mehrere Mieter beim Vermieter/HV beschwert... die haben nun die Korrektur.
Die anderen Mieter schweigen und zahlen.

Grundsteuer und Gebäudeversicherung--- ja, diese kalten BK dürfen umgelegt werden.

Die Kosten für Allgemeinstrom sind ganz weg??? Dazu braucht man den Vermieter nicht fragen...

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#29
 Von 
Harry van Sell
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41018x hilfreich)

Zitat (von kixa):
So wie ich es sehe sind sie dies leider nicht.

Dann sollte man die unstrittigen Teile auf jeden Fall zahlen und gegen die anderen nochmals gerichtsfest vorgehen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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