Hallo,
auf Grund von Zugluft an den Fenstern hat ein Mieter um einen Handwerker gebeten. Die Fenster waren nicht korrekt eingestellt und wurden nachgestellt/gewartet.
Sind die Kosten, die unterhalb der im Mietvertrag festgehaltenen Eigenbeteiligungsgrenze liegen, vom Mieter zu bezahlen?
Danke & Gruß
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-- Editiert Netcohort am 08.11.2012 19:09
Fensterwartung / Vermieterleistung?
quote:
Sind die Kosten, die unterhalb der im Mietvertrag festgehaltenen Eigenbeteiligungsgrenze liegen, vom Mieter zu bezahlen?
Wohl nicht, aber lese selbst, welche Dinge zu den Kleinreparaturen gehören, die ein Mieter berappen muss:
http://www.123recht.net/Kleinreparaturklausel-im-Mietvertrag-__a28637.html
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Hallo Liane46,
quote:Und warum nicht?
Wohl nicht, ...
Meiner Ansicht nach ist das ein klassisches Beispiel für eine auf den Mieter umlegbare Kleinreparatur.
MfG Stefan
Wenn sie "nachgestellt" werden mußten, dann haben sie sich möglicherweise durch Benutzung "verstellt" und damit unterliegen sie (sowieso) dem direkten Zugriff des Mieters und dann könnte das meines Erachtens auch umgelegt werden.
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quote:
Sind die Kosten, die unterhalb der im Mietvertrag festgehaltenen Eigenbeteiligungsgrenze liegen, vom Mieter zu bezahlen?
Nur mal kurz zum Verständnis:
Die Kosten liegen unterhalb der Grenze, die in der Kleinreparaturklausel genannt wird oder meinst Du, der Betrag liegt höher und der Mieter soll den angegebenen Betrag als Eigenbeteiligung zuzahlen ??
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Hallo,
das was Michael32
anspricht ist nicht unwichtig (wir gehen immer davon aus, dass das klar ist, aber das muss ja nicht so sein).
Also, der Betrag in der Kleinreparaturklausel ist keine Art Selbstbeteiligung, sondern eine Grenze, ab der der Mieter gar nicht mehr herangezogen werden kann; für höhere Rechnungen muss der Vermieter insgesamt alleine aufkommen.
MfG Stefan
Danke für die Rückmeldungen.
Die Gesamtkosten liegen unterhalb der Grenze. Es stellt sich nur die Frage, ob der Schaden unter die Kleinreparaturklausel fällt. Laut Handwerker waren die Fenster auf Werkseinstellung und sind noch nie korrekt eingestellt worden.
Auch kenne ich den Ablauf anders.
Anruf Vermieter -> Will sich darum kümmern und lässt Handwerker kommen -> Dann kommt die Rechnung
Muss das nicht in irgendeiner Form angekündigt werden, dass der Handwerker ggfs vom Mieter bezahlt werden muss?
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Naja,
im Prinzip bezahlt immer erst einmal der Vermieter, der ja den Mangel beseitigen muss. Wenn sich dann herausstellt, dass der Mangel durch ein schuldhaftes Verhalten des Mieters herbeigeführt wurde, kann er die Kosten aber vom Mieter zurückholen, genauso wie bei Reparaturen, die unter die Klausel fallen.
Wäre noch gut zu wissen, wie der genaue Wortlaut der Klausel ist.
Zum Thema selber:
Im Prinzip wäre das schon eine Reparatur, deren Koten der Mieter tragen müsste (wirksame Klausel vorausgesetzt), aber wenn die noch nie richtig eingestellt waren ??? Versteckter Mangel ??
Wie lange wohnt Ihr denn schon dort und wie alt ist das Gebäude ??
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quote:
Wenn sich dann herausstellt, dass der Mangel durch ein schuldhaftes Verhalten des Mieters herbeigeführt wurde, kann er die Kosten aber vom Mieter zurückholen, genauso wie bei Reparaturen, die unter die Klausel fallen.
Wobei die Kleinreparaturklausel nichts mit schuldhaftem Verhalten zu tun hat. Aber viele Mieter glauben das, hab erst gestern wieder so ein Schreiben gehabt.
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Die Klausel lautet wie folgt:
"...
Der Mieter trägt die Kosten für kleine Instandhaltungen, soweit die Kosten für die einzelne Reparatur 250,- EURO (ohne An- und Abfahrtskosten) und der dem Mieter dadurch entstehende jährliche Aufwand 6% der Jahresbruttokaltmiete nicht übersteigen. Die kleine Instandhaltungen umfassen nur das Beheben kleiner Schäden an den Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser und Gas, den Heiz- Koch-, und Wascheinrichtungen, den Fenster- und Türverschlüssen sowie den Verschlussvorrichtungen der Fensterläden."
Aber wie gesagt, der Handwerker sagte, die waren noch nie richtig eingestellt. Die Wohnung wird zwar schon 3 Jahre bewohnt, aber richtig auffällig kühl wurde es im letzten Winter, und dieses Jahr wurde es gemeldet. Die Fenster sind maximal 10 Jahre alt, das Gebäude >20 Jahre.
Tja, jetzt frage ich mich ,wie ich handeln soll.
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quote:
soweit die Kosten für die einzelne Reparatur 250,- EURO
Dieser Betrag für eine einzelne Reparatur erachte ich für total überzogen, oder liegt die Miete für die Wohnung im Bereich über 1.000,- Euro?
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Die Warmmiete liegt bei ~500€. Ist dieser Betrag denn gesetzlich begrenzt?
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Hallo,
wie schon in dem weiter oben genannten Link beschrieben, dürfte
eine Kostenübernahem von 250 € pro Reperatur nicht rechtens sein. 250 € wären für alle vom Mieter zu bezahlenden Kleinreperaturen innerhalb eines Jahres zulässig Dies wird auch durch folgende Seite bestätigt:
http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/bagatellschaeden.html#heute
Unter Umständen ist die gesamte Klausel unwirksam, d.h. der Mieter
müßte gar nichts zahlen.
Gruß Suedlicht
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-- Editiert suedlicht am 12.11.2012 18:56
-- Editiert suedlicht am 12.11.2012 18:58
quote:
Der Mieter trägt die Kosten für kleine Instandhaltungen, soweit die Kosten für die einzelne Reparatur 250,- EURO ([color=red]ohne An- und Abfahrtskosten[/color])
D.h. ja die Gesamtrechnung kann noch höher liegen....
Diese Klausel ist definitiv unwirksam, somit zahlt der Mieter gar nichts.
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Danke für die Antworten. Aber so wirklich rechtlich definiert ist das nicht, oder? Im Netz findet man eine Reihe von Urteilen, wobei sich die Summe grob von 75€ - 150€ erstreckt. Also vom Trend her zu hoch, aber eine eindeutige Definition finde ich nicht so wirklich.
-- Editiert Netcohort am 13.11.2012 21:56
Es gibt auch keine Definition dazu.
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