Mietvertrag für Altes Abrissbereites Haus als

9. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
Nursagua
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietvertrag für Altes Abrissbereites Haus als

Hallo Zusammen,

ich habe mich vor einigen Wochen mit einem Herrn unterhalten, der eine Altes Haus besitzt, welches eigentlich zum Abriss bereit währe.

Mit diesem Herrn habe ich im Moment einem Mündlichen Vertrag, sodass ich und ein paar Freunde von mir dieses Haus renovieren können und für uns dieses nächsten Jahre zur Verfügung steht.

Wie könnte man solch eine Benutzung der Immobilie Vertraglich regeln?

Ein genereller Mietvertrag ist unpassend, da vom Vermieter keine Leistungen mehr erfolgen sollen.
Wir wollen dieses alte Haus einfach nur wieder annähernd Bewohnbar machen und für unsere zwecke am Wochenende nutzen.

Gibt es eventuelle Hindernisse mit den Versicherungen?

In diesem Vertrag sollte so in etwas stehen.

-uneingeschränkte Nutzung für 5 Jahre ohne Kündigungsklausel von der Vermieter Seite.
-die erbrachte Arbeitsleistung + Materialaufwand sollte den Mietpreis im 1ten und 2ten Jahr mindern.
- Strom, Wasser, Grundsteuer soll vom Mietenden erbracht werden.

Wir währen zu 7, sollte man in den Mietvertrag jedes Mitglied einschreiben, oder nur einen Hauptmieter?

Es tut mir leid für den langen Text, doch konnte ich die Situation nicht kürzer Fassen, ich hoffe es ist Verständlich.

Danke für Ihre Hilfe

mit freundlichen Grüßen

Tom

-- Editiert von Nursagua am 09.04.2018 14:16

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10 Antworten
#1
 Von 
Michael32
Status: Schlichter (7439 Beiträge, 1630x hilfreich)

Da würde ich auf jeden Fall schon mal eine Rechtsschutzversicherung abschließen...

Da es hier jawohl auch um einen nicht unerheblichen Geldbetrag geht, würde ich diese Frage von einem Anwalt bearbeiten und den Vertrag erstellen lassen.

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#2
 Von 
Spezi-2
Status: Senior-Partner (6703 Beiträge, 2354x hilfreich)

Zitat:
-uneingeschränkte Nutzung

Ist mir zu allgemein, was soll man darunter verstehen ?
Nutzungsänderungen bedürfen der Zustimmung des zuständigen Bauamtes !!

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#3
 Von 
Nursagua
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Preis würde sich auf 80 Euro im Monat Belaufen, diesen haben wir ja schon ausgehandelt.

Zumal vor etwas 10 Jahren Schon eine Band in diesem Haus war und auch nur 80 Euro gezahlt hatten.
In diesem Zeitraum ist das Haus nicht mehr Wert geworden =)

Wie gesagt, in dieses Haus würde keiner mehr reingehen wegen der hohen Schimmel Belastung.

In meiner Truppe befinden sich aber Diverse Handwerker wie Elektriker und Mauerer, die in Eigenleistung dieses Haus wieder Betretbar machen.
Anzumerken ist auch, dass wir bereits schon angefangen haben die Alten Baumaterialen wie den Putz abzutragen und zu entsorgen.

Der Vermieter ist ein etwas älterer Herr aus meinem Dorf, der eigentlich sehr Vertrauenerweckend ist, wir beide wollen aber dass Die Situation Vertraglich geregelt wird, nicht dass einer der beiden Vertragsparteien geschädigt wird.

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#4
 Von 
Nursagua
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)

Mit Uneingeschränkter Nutzung meine ich dass wir Änderungen am Haus vor nehmen Dürfen.
Der Vermieter erlaubt uns einen kleinen Durchbruch zu einem anderen Raum zu tätigen.

In diesem Haus wird nicht gewohnt ! Es wird lediglich am Wochenende benutzt.
Wäre es eventuell sinnvoll dieses Haus als Verein zu mieten?

Danke für die Antworten.

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#5
 Von 
spatenklopper
Status: Philosoph (12010 Beiträge, 4431x hilfreich)

Viel "anspruchsvoller" als den Mietvertrag mit dem Hauseigentümer, sehe ich die Konstellation mit den 7 Leuten, die das Objekt mieten.
Es sind zum Glück "nur" 80€ im Monat, aber was passiert denn, wenn 1-4 keine Lust mehr haben, 5 Pleite ist, 6 Streit mit allen anfängt und 7 mit der Bruchbude allein dasteht?

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#6
 Von 
Nursagua
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Viel "anspruchsvoller" als den Mietvertrag mit dem Hauseigentümer, sehe ich die Konstellation mit den 7 Leuten, die das Objekt mieten.
Es sind zum Glück "nur" 80€ im Monat, aber was passiert denn, wenn 1-4 keine Lust mehr haben, 5 Pleite ist, 6 Streit mit allen anfängt und 7 mit der Bruchbude allein dasteht?


Wir sind alle recht unkompliziert und kennen uns auch schon alle 10 Jahre aufwärts, mit Sicherheit kommt es zu Streitereien wer z.B. mehr Arbeitsleistung einbringt sollte aber alles machbar sein =)

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#7
 Von 
Michael32
Status: Schlichter (7439 Beiträge, 1630x hilfreich)

Zitat (von Nursagua):
Wir sind alle recht unkompliziert und kennen uns auch schon alle 10 Jahre aufwärts, mit Sicherheit kommt es zu Streitereien wer z.B. mehr Arbeitsleistung einbringt sollte aber alles machbar sein =)


Na dann braucht man doch auch keine Beratung, oder ?
Alles Friede Freude Eierkuchen.......

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#8
 Von 
Spezi-2
Status: Senior-Partner (6703 Beiträge, 2354x hilfreich)

Zitat:
Mit Uneingeschränkter Nutzung meine ich dass wir Änderungen am Haus vor nehmen Dürfen.
Der Vermieter erlaubt uns einen kleinen Durchbruch zu einem anderen Raum zu tätigen.


Unter "uneingeschränkter Nutzung" sind aber keine baulichen Änderungen zu verstehen.
Was ist an dem Begriff "Nutzungszweck" unklar ?

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#9
 Von 
Nursagua
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke ihr habt mir sehr weitergeholfen
Nicht.

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41018x hilfreich)

Zitat (von Nursagua):
Gibt es eventuelle Hindernisse mit den Versicherungen?

Sollte man sinnigerweise die Versicherungen fragen...



Zitat (von Nursagua):
Ein genereller Mietvertrag ist unpassend, da vom Vermieter keine Leistungen mehr erfolgen sollen.

Das wäre schlicht rechtswidrig, da der Gesetzgeber zum Zwecke des Mieterschutztes einige §§ als unabdingbar definiert hat.
Damit wäre ein solcher Vertrag bzw. diese Klauseln in dem Vertrag rechtswidrig und damit nichtig.
Der Vermiter ist per Gesetz zur Leistung verpflichtet, da hilft dann auch kein Vertrag in dem anderes steht.



Zitat (von Nursagua):
uneingeschränkte Nutzung

Das eine uneingeschränkte Nutzung weder bauliche Veränderungen umfasst noch die geplante Nutzungsänderung (behördliche Erlaubnis erforderlich) ist bekannt?
Nutzungsänderung beim Amt beantragt und genehmingt?
Bauliche Veränderungen vom Vermieter schriftlich genehmigt?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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