Hallo,
ein Bekannter von mir hat ewig das Problem.
Sein Mitmieter steht mit im Mietvertrag. Jetzt will mein Bekannter ausziehen. Kann der Mietvertrag einfach gekündigt werden, ohne die Einwilligung des 2.Mieters?
Denn der 2.Mieter lebt teilweise auf Kosten meines Bekannten und das ist auf Dauer zu teuer!
Er zahlt zwar die Miete (endlich wieder) aber Telefon muss mein Bekannter komplett selber zahlen.
Was kann er nun machen?
MfG Kühnel
Mietvertrag Kündigen, 2 Hauptmieter!
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



Hallo,
weiß darüber keiner Bescheid?
MfG
Wenn zwei Leute im Mietvertrag stehen, können auch zwei Leute (unabhängig voneinander) diesen kündigen. So war es zumindest damals bei mir und meinem Freund. Wir haben beide den Mietvertrag unterschreiben, ich wollte ausziehen, habe gekündigt und mir eine andere Wohnung gesucht. Er konnte die WOhnung nicht halten und ist ebenfalls ausgezogen.
Warum hat "dein Bekannter" nicht einfach bereits den Versuch gemacht, zu kündigen bzw. mit dem VM gesprochen und diesen gefragt, ob es möglich wäre?
-- Editiert von feenkind am 30.07.2005 11:33:37
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Weil das jetzt erst kurzfristig entschieden wurde und der Vermieter leider noch nicht erreichbar war. Kann mein Bekannter auch einfach einen Nachmieter suchen, egal was der 2.Mieter dagegen sagt?
MfG
-- Editiert von P. Kühnel am 31.07.2005 17:27:48
Rechtlich gesehen kann nicht ein Mieter kündigen bei zwei Hauptmietern. Feenkind hatte einen kooperativen Vermieter, das kann man aber leider nicht einfordern. Der Vermieter muß Sie nicht aus dem Vertrag entlassen. Solange Sie im Mietvertrag stehen, kann er Sie auch für alle laufenden Kosten heranziehen.
Nachmieter suchen bringt im Moment gar nichts, darauf muß sich der Vermieter nicht einlassen, also erst mit dem Vermieter reden.
Die Antwort von feenkind ist leider falsch.
Wenn ein Mietvertrag von 2 Mietern unterschrieben wurde, können auch nur beide gemeinsam kündigen. Die Kündigung nur durch einen Mieter ist unwirksam (außer der Vermieter akzeptiert das freiwillig).
Der Vermieter muss auch keinen Nachmieter akzeptieren.
Du hast jedoch einen zivilrechtlichen Anspruch gegen Deinen Mitmieter, dass er eine Kündigung mit unterschreibt. Darauf könntest Du ihn ggfls. verklagen.
ACHTUNG!!!!
Genau das ist meiner Freundin passiert.
Sie hatte mit Ihrem Exfreund zusammen den Mietsvertrag unterschrieben.
Beide haben zusammen gekündigt.
Sie ist wie vereinbart ausgezogen, er ist in der Wohnung geblieben und hat keine Miete mehr gezahlt.
Ende vom Lied:
Gerade heute hat meine Freundin Ihres Eidesstadtliche Versicherung abgegeben, da sie die 10.000€ Mietschulden, Gerichtskosten und Zwangsräumungskosten nicht zahlen kann!
Soll heißen, Sie hat vor gericht verloren, und wurde dazu verdonnert die Kosten die durch den Mietpartner entstanden sind zu zahlen, obwohl die Wohnung gekündigt wurde und obwohl sie zum vereinbarten Termin ausgezogen ist!
Ui, das wusste ich nicht. Bei uns ging das, wie geschrieben, absolut problemlos.
Frage an hh:
Wie würde den das Klagebegehren lauten, wenn ich den zivilrechtlichen Anspruch auf Unterzeichnung der Kündigung geltend machen will und vor allen Dingen: Auf was könnte ich den so eine Klage stützen? Wegfall der Geschäftsgrundlage oder was sollte das sein?
Grüße
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
5 Antworten
-
5 Antworten
-
4 Antworten
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
39 Antworten