Was ist mietrechtlich eine -offene Küche-?

8. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Rosenwasser
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Was ist mietrechtlich eine -offene Küche-?

Hallo,

Frau x hat eine Mieterhöhung erhalten. Als ein Kriterium für den Mietwert wird offene Küche angegeben, die die Miete um einige Euros pro Monat erhöht.

Doch Frau x hat ein Einraumapartment und keine Küche in dem Sinne. Es handelt sich vielmehr um eine Kochnische bestenfalls um eine Küchzeile.
Im Apartment ist im hintern Teil mit 2,5 x 1,9 m eine Nische mit Anschlüssen. Rechts und links ist noch Mauerwerk von insgesamt 1m. Den Durchgang von 1,5m kann
man mit einem Vorhang verdecken.

Im Mietspiegel wird offene Küche angegeben, diesen Punkt nutzt der Vermieter. Der Ra des Mieterbundes sagte nur, die Rechtslage sei nicht deutlich genug, um was machen zu können.
Frau x möchte das so nicht akzeptieren. Es wird ja von einer offenen Küche gesprochen. Diese hat eigentlich noch genügend Platz für z.B. Essecke und Arbeitsplatte.

Bestehen hierzu Rechtsgrundlagen? Wie wird rechtlich eine Küche oder offene Küche definiert?

DANKE


-- Editiert von Rosenwasser am 08.01.2020 18:41

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6 Antworten
#1
 Von 
Leo4
Status: Lehrling (1857 Beiträge, 287x hilfreich)

Zitat (von Rosenwasser):
Frau x hat eine Mieterhöhung erhalten. Als ein Kriterium für den Mietwert wird offene Küche angegeben, die die Miete um einige Euros pro Monat erhöht.


Diese offene Küche müßte aber recht konfortabel sein um als Kriterium für eine Mieterhöhung herzuhalten.

Zitat (von Rosenwasser):
Wie wird rechtlich eine Küche oder offene Küche definiert?


Offene Küche ist kein abgeschlossener Raum, d.h. meist im Wohnraum integriert.

-- Editiert von Leo4 am 08.01.2020 19:32

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#2
 Von 
Anami
Status: Unbeschreiblich (37114 Beiträge, 6237x hilfreich)

Zitat (von Rosenwasser):
Wie wird rechtlich eine Küche oder offene Küche definiert?
Rechtlich weiß ich nicht. Aber baulich---
ist eine offene Küche eine Raum, der nicht mit einer Zimmertür geschlossen werden kann. Man kann die Küchentür nicht schließen, wenn...
ist also durchaus nicht nur ein Pluspunkt.

Was du beschreibst, ist wohl eher eine Pantry-Küche, eine Kochnische, eine Apartment-Single-Kochzeile.
Zitat (von Rosenwasser):
Den Durchgang von 1,5m kann man mit einem Vorhang verdecken.
Das spielt keine Rolle. Es ist kein Raum/Zimmer.
Sonst würde im Mietvertrag 1Zimmer, 1 Küche, 1 Bad/dusche stehen.
Zitat (von Rosenwasser):
Diese hat eigentlich noch genügend Platz für z.B. Essecke und Arbeitsplatte.
Nein, das muss nicht sein. Ganz im Gegenteil. Eine offene Küche hat ganz kurze Wege zum Essplatz im Esszimmer bzw. zum integrierten Essplatz im Wohnzimmer.
Man muss nicht durch den Flur und 2 Türen.

Ich würde nicht auf die Rechtsprechung warten---- Frau x hat keine offene Küche.

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#3
 Von 
Rosenwasser
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)

Na von der offenen Küche nicht ins Wohnzinner, sondern auch eigentlich dierekt ins Bett. Es hanelt sich um ein Einraumapartment, Der Raum davor hat 23qm.
Die hübsche offene Küche hat auch kein Fenster oder Dunstabzugshaube, Kochen deswegen nur eingeschränkt möglich.
Also jedes Einraumapartmentmit einer Kochnische ist dann eine offene Küche? Dadurch wir der Mietwert erhöht?

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#4
 Von 
Leo4
Status: Lehrling (1857 Beiträge, 287x hilfreich)

Zitat (von Rosenwasser):
Also jedes Einraumapartmentmit einer Kochnische ist dann eine offene Küche? Dadurch wir der Mietwert erhöht?


Nach deiner Beschreibung wäre ich der Meinung, aufgrund der "Kochnische" gäbe es
Mietreduzierung; diese Aufmachung hat mehr Nach- als Vorteile.

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#5
 Von 
Rosenwasser
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)

Sehe ich auch so. Ich werde die Erhöhung nur begrenzt akezeptieren und lasse es drauf ankommen

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#6
 Von 
Anami
Status: Unbeschreiblich (37114 Beiträge, 6237x hilfreich)

Dann ist es lediglich eine Kochnische im 1-Raum-Apartment.
Keinesfalls eine offene Küche.

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