Hallo,
leider habe ich den Fehler gemacht in einem Geschäft Kleidung im Wert von 80€ zu stehlen und wurde vom Ladendetektiv erwischt. Vor Ort habe ich meine Tat gestanden und unterschrieben, dass ich die Vertragsstrafe in Höhe von 100€ zahlen werde. Die Polizei wurde nicht gerufen.
Nun habe ich schriftlich noch keine Rechnung erhalten, jedoch kam von der Polizei ein Brief zur schriftlichen Äußerung.
Da ich kein sehr gutes Einkommen habe, würde ich gerne erfahren, ob es hier Sinn macht ein Gespräch mit einem Anwalt zu suchen, oder ob ich einfach gleich die Tat gestehen soll. Und wenn ja, wäre es gut eine schriftliche Stellungnahme zu formulieren und zu sagen, dass die Fangprämie gezahlt wird und reue zu zeigen / eine Strafzahlung anzubieten? Ich weiß ja nicht, was der Polizei gesagt wurde seitens des Geschäftes.
Auf dem Papier gibt es nur "Ich gebe die Tat zu" und "Ich gebe die Tat nicht zu" als Möglichkeiten, aber kein Platz für Erläuterungen.
Ist es bei dem Warenwert noch eine Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage möglich oder eher Tagessätze?
Bin 21 und bin zuvor noch nie negativ aufgefallen bei der Polizei.
Schriftliche Äußerung Diebstahl 80€ Warenwert
Ein Anwalt ist überflüssig. Und ja, natürlich sollten Sie die Tat zugeben. Das Verfahren könnte evtl. noch eingestellt werden - das kann man aber nicht mit Sicherheit sagen, denn der Warenwert ist doch recht hoch...
ZitatUnd ja, natürlich sollten Sie die Tat zugeben. :
Danke für die schnelle Rückmeldung!
Sollte ich dann einfach den Zettel zurückschicken und unkommentiert lassen, oder zusätzlich noch einen Text schreiben, dass ich die Tat bereue?
Oder kommt da zwangsläufig eh noch eine Vorladung zur Schilderung?
Ja, ein kurzes Reueschreiben kann man beilegen (aber wirklich kurz halten!). Und nein, es kommt keine Vorladung mehr (außer zur Hauptverhandlung, was aber eher unwahrscheinlich ist).
ZitatJa, ein kurzes Reueschreiben kann man beilegen (aber wirklich kurz halten!). Und nein, es kommt keine Vorladung mehr (außer zur Hauptverhandlung, was aber eher unwahrscheinlich ist). :
Danke. Bisher kam noch nichts bei mir bzgl. des Strafbefehls, jedoch hat sich nun der Anwalt des Unternehmens gemeldet und fordert 152,50€ (100€ Vertragsstrafe + Anwaltsgebühren) insgesamt. Dieser wirkt meiner Meinung nach sehr unseriös und hat extrem schlechte Bewertungen. Er ist bekannt, ähnliche Fälle wie diesen zu bearbeiten.
Da ich wochenlang keine Zahlungsaufforderung seitens des Geschäfts erhalten habe, habe ich bereits vor ca. zwei Wochen die 100€ Vertragsstrafe an das Geschäft überwiesen an die IBAN von deren Onlineshop, da mir keine Zahlungsfrist genannt wurde und ich nicht in Verzug geraten wollte.
Dem Anwalt habe ich nun noch die restlichen 52,50€ überwiesen und eine Mail geschrieben, dass ich die 100€ bereits gezahlt habe.
Auf die E-Mail antwortet er mir nicht. Ich schicke das jetzt noch per Einschreiben zu ihm.
Kann da noch was passieren, weil ich jetzt ja nicht den vollen Betrag an den Anwalt geschickt habe? Ich habe keine Lust, dass der mich jz auch noch vor Gericht zieht.
Kann da noch was passieren, weil ich jetzt ja nicht den vollen Betrag an den Anwalt geschickt habe? Ich habe keine Lust, dass der mich jz auch noch vor Gericht zieht. Posten Sie das unter "Inkasso" - hier sind Sie im falschen Unterforum.
Bisher kam noch nichts bei mir bzgl. des Strafbefehls Es wird vermutlich auch noch einige Zeit dauern, bis der SB kommt...
Zitathat extrem schlechte Bewertungen :
Ist wie bei Inkassos. Da schreibt niemand "gerne wieder".
ZitatDem Anwalt habe ich nun noch die restlichen 52,50€ überwiesen und eine Mail geschrieben, dass ich die 100€ bereits gezahlt habe. :
Beleg beigefügt?
ZitatAuf die E-Mail antwortet er mir nicht. :
Gib doch der Kanzlei einfach ein wenig Zeit um den Vorgang zu bearbeiten. Mit Sicherheit muss er bei seinem Mandanten den Zahlungseingang anfragen.
ZitatKann da noch was passieren, weil ich jetzt ja nicht den vollen Betrag an den Anwalt geschickt habe? :
Glaskugel ist leider im Urlaub.
-
16 Antworten
-
7 Antworten
-
5 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
76 Antworten
-
54 Antworten