Hallo zusammen,
ich habe nun schon einige Stunden lang gesucht, bin aber leider immer noch nicht schlauer, darum habe ich mich nun hier angemeldet und hoffe, dass man mir hier helfen kann.
Frau X. hat zum 30.09.2014 bei ihrem alten Arbeitgeber (AVR-C) gekündigt und arbeitet nun wieder bei einem Arbeitgeber, der nach AVR Caritas bezahlt.
Laut altem Dienstvertrag gehört sie zur Anlage 2 zu den AVR (Mitarbeiterin in der Krankenhausverwaltung). Von ihrem neuen Arbeitgeber hat sie mit dem Novembergehalt anteilig eine Jahressonderzahlung für die Monate Oktober bis Dezember erhalten.
Meine Frage ist nun: Hat Frau X. auch gegenüber ihrem alten Arbeitgeber noch Anspruch auf die anteilige Jahressonderzahlung für die Monate Januar bis September?
Nach meinem Verständnis gelten die Anlagen 31, 32 und 33 ja nicht für Frau X., weil sie unter Anlage 2 fällt.
Irgendwo habe ich aber gelesen, dass man als Mitarbeiter, der von einem AVR-C-Arbeitgeber zum anderen AVR-C-Arbeitgeber wechselt, bei beiden Anspruch auf anteilige Jahressonderzahlung hat.
Ist das so korrekt, und wo kann ich das Ganze nachlesen?
Für Ihre Hilfe vielen herzlichen Dank!
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AVR Caritas Jahressonderzahlung nach Kündigung
Der AVR ist auch hier die Quelle zum Nachlesen. Ansonsten hilft gewiss auch die ortliche Mitarbeitervertretung.
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Das hilft jetzt leider gar nicht, denn natürlich wurden die AVR mehrfach und ausgiebig bemüht. Vielleicht gibt es ja doch noch jemanden in diesem Forum, der mir helfen kann und möchte.
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Das Problem ist, dass jemand den AVR gut kennen müsste und, was sich in den letzten Jahren da geändert hat. Eigentlich ist der AVR ein BAT-Ableger, so dass man mit BAT-Kenntnissen in vielen Bereichen gut hinkommt; aber es gibt eben auch Abweichungen. Zum anderen weiß ich nicht, ob der AVR den Schritt Richtung TVöD mitgemacht hat.
Also solltest du die Mitarbeitervertretung aufsuchen und die kennt sich hoffentlich aus.
Wenn du beim neuen AG Anteilig "Weihnachtsgeld" erhalten hast, ist mir das erstaunlich, denn das entspricht weder BAT noch TVöD; der TVöD hat eine Fristenlösung (wer am Tag x in Lohn und Brot steht, bekommt es, alle anderen nicht) - aber ich weiß, dass das Thema auf der Agenda Äderungen stand, weil diese Härte als ungerecht empfunden wurde.- Vielleicht also bist du durch den Wechsel des AG auch in eine andere AVR-Variante geraten.
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@blaubär, so richtig was zum Wundern steht hier eigentlich nicht, entweder man arbeitet am 1.12. und kriegt die Jahressonderzahlung oder eben nicht. Laut Frage werden die zwei Monate Arbeit davor bezahlt, im BAT war, im TVöD oder TVL ist das auch nicht anders.
-- Editiert altona01 am 29.11.2014 21:17
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