Hof benutzung untersagen

27. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Erdal_76
Status: Frischling (18 Beiträge, 5x hilfreich)
Hof benutzung untersagen

Kann ich meinen Mieter die benutzung des gemeinsamen Hofes untersagen?
Der Grund ist das er den Hof mit allmöglichen sachen zugestellt hat.. wie zum Beispiel Brennholz obwohl es in der Wohnung eine Zentralheizung gibt.
Nun möchte ich das er sein ganzes zeug da wegräumt und dadurch der Hof wieder sauber ist.

Notfall? Mehr lesen!



28 Antworten
#1
 Von 
hh
Status: Unbeschreiblich (49300 Beiträge, 17343x hilfreich)

Der Mieter darf den gemeinsamen Hof natürlich mitbenutzen, allerdings nicht als Lagerplatz.

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#2
 Von 
JollyJumper
Status: Lehrling (1164 Beiträge, 367x hilfreich)

Frist setzen mit Androhung der Entfernung der Sachen und bei Ablauf der Frist Ersatzvornahme durchführen.

JJ

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#3
 Von 
guest123-2162
Status: Beginner (97 Beiträge, 26x hilfreich)

Sie werden dem Mieter gar nichts untersagen, da er ja mit Mietvertrag im Haus wohnt! Sie werden den Mieter höflich bitten, seine gelagerten Gegenstände im angemessenen Rahmen zu entfernen. Geben Sie dem Mieter ca. 6 -9 Wochen hierfür Zeit. Dann sollte Ihr Problem friedlich erledigt sein.

A. Meyer

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#4
 Von 
guest123-2170
Status: Lehrling (1585 Beiträge, 800x hilfreich)

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#5
 Von 
guest123-2176
Status: Schüler (229 Beiträge, 184x hilfreich)

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#6
 Von 
guest123-2162
Status: Beginner (97 Beiträge, 26x hilfreich)

Sehr geehrter Herr Paul Hundt,

vermutlich sind Sie auch auf selbigen gekommen.
Ob es sich bei den eingelagerten Gegenständen um "Plunder" handelt, wie Sie sich auszudrücken pflegen, kann ich dem Inserat nicht entnehmen. Ich gehe in diesem Fall von hochwertigen Gegenständen aus. Im übrigen ist meine Fristsetzung immer den Umständen und dem deutschen Mietrecht angepasst! Sie wollen so nett sein und dies zukünftig beachten!

Anmerken muss ich auch, da dies dem sachkundigem Leser sofort auffällt, dass Sie gelagerte Ware im Hof mit Schimmelpilzen, welche ja gesundheitsschädlich und gefährlich sind gleichsetzen! Sie vergleichen also "Äpfel mit Birnen". So geht das natürlich nicht. Sie wollen sich vor weiteren Publikationen von Ihnen einmal fach-/ und sachkundig machen, bevor Sie schreiben.

A. Meyer

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#7
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status: Bachelor (3167 Beiträge, 1439x hilfreich)

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#8
 Von 
guest123-2176
Status: Schüler (229 Beiträge, 184x hilfreich)

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#9
 Von 
guest123-2162
Status: Beginner (97 Beiträge, 26x hilfreich)

Sehr geehrter Herr Paul Hundt,

Sie haben wohl heute einen Clown verschluckt was? Na antworten Sie mal!

AM

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#10
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status: Bachelor (3167 Beiträge, 1439x hilfreich)

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#11
 Von 
guest123-2162
Status: Beginner (97 Beiträge, 26x hilfreich)

@von Scalar2

Auf Ihren Paragraphen brauchen Sie nicht zu warten, den haben Sie doch schon!

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#12
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status: Bachelor (3167 Beiträge, 1439x hilfreich)

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#13
 Von 
Ilsa1939
Status: Bachelor (3726 Beiträge, 1171x hilfreich)

Grundsätzlich können Gemeinschaftsflächen nur zweckentsprechend genutzt werden. Ohne eine entsprechende Vereinbarung steht einem Mieter ein Sondernutzungsrecht nicht zu. Das Errichten einer Holzhütte oder das Lagern von Gegenständen – z.B. Kaminholz – ist daher unzulässig.

Der Fragesteller hat hier insgesamt drei Threads aufgemacht. Aus diesen zusammengenommen ergibt sich, dass der Fragesteller das Mietshaus gekauft hat und dass es mit dem „problematischen“ Mieter einen schriftlichen Mietvertrag nicht gibt. Wenn es nun eine – ggf. auch nur konkludente - Vereinbarung zwischen dem Mieter und dem vorherigen Eigentümer über die Hofnutzung gibt, die Bestandteil des mündlichen MV geworden ist, dann könnte der Mieter sehr wohl berechtigt sein, im Hof eine Hütte zu errichten und Gegenstände zu lagern.

Wie begründet denn der Mieter sein Handeln? Beruft er sich auf die Erlaubnis des vorherigen Eigentümers? Wie lange existieren Hütte und Lagerplatz schon? Was sagen die anderen Mieter? Hat der der vorherige Eigentümer etwas dagegen unternommen oder hat der das hingenommen?

Nur wenn feststeht, dass der Mieter seine Rechte überschritten hat, sollte man sich Gedanken zur Durchsetzbarkeit eines Beseitigungsanspruchs machen; und dann ist der Anspruch so wie von Eric61 bereits angemerkt durchzusetzen. Einfach entsorgen geht nicht ohne weiteres und kann zu einer Schadenersatzpflicht führen, so z.B. in AG Köln 14.10.2003:
„Der Vermieter haftet für Schäden an Gegenständen des Mieters auch auf nicht vermieteter Fläche, wenn das von ihm beauftragte Räumkommando das Eigentum des Mieters verletzt hat.
Entfernen und vernichten Handwerker im Auftrag des Vermieters ohne Abstimmung mit dem Mieter Bepflanzungen sowie Holzkonstruktionen (Bodenbelag und Beete) auf einer von dem Mieter als Terrasse genutzten, nicht mitvermieteten Dachfläche, haftet der Vermieter aus §§ 823 , 821 BGB auf Schadenersatz.“

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#14
 Von 
guest123-2170
Status: Lehrling (1585 Beiträge, 800x hilfreich)

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#15
 Von 
Ilsa1939
Status: Bachelor (3726 Beiträge, 1171x hilfreich)

+++ Da der Sohn dort für einen Witz von Miete wohnt, verzögert er die Eigenbedarfskündigung. +++

Also im Thread „Mieter hat kein Mietvertrag“ hatte der Fragesteller Erdal_76 doch gefragt:
„Kann ich mit dem Mieter einen neuen Mietvertrag machen?“

Um aus diese Frage eine Verlangen nach einer Eigenbedarfskündigung herauszulesen, da muss man tatsächlich ein „legendärer Selbstbewunderer“ sein. Und das Kompliment, ich würde Mieter „in die Kostenfalle treiben“ müssen Sie sich wohl auch selbst anhören, falls Sie meinen, dass eine geringe Miete eine Eigenbedarfskündigung rechtfertigt.

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#16
 Von 
guest123-2170
Status: Lehrling (1585 Beiträge, 800x hilfreich)

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#17
 Von 
Ilsa1939
Status: Bachelor (3726 Beiträge, 1171x hilfreich)

+++ Das mit der Eigenbedarfskündigung stand in einem anderen Thread. +++

Soll dass jetzt heißen, dass Sie sich aus irgendeinem "anderen Thread" etwas zusammensuchen, um Stimmung gegen Mieter zu machen, weil Sie hier in diesem nichts gefunden haben. Also auf diesem Niveau können wir nicht miteinander diskutieren.

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#18
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status: Bachelor (3167 Beiträge, 1439x hilfreich)

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#19
 Von 
guest123-2170
Status: Lehrling (1585 Beiträge, 800x hilfreich)

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#20
 Von 
Ilsa1939
Status: Bachelor (3726 Beiträge, 1171x hilfreich)

Halbgott, Halbgott,

mit Ihnen ist es auch nicht leicht. Oben haben Sie mir doch unnötigerweise erst erklärt, es sei davon die Rede:

„Hallo,
mein Mieter hat keinen Mietvertrag der auf seinen Namen läuft.
Das kommt dadurch das der Mietvertrag auf seine Eltern ausgestellt war... nun sind die Eltern 2001 verstorben und er ist in der Wohnung geblieben und somit ist der Mietvertrag auf ihn übergegangen.
Mein frage nun:
Kann ich mit dem Mieter einen neuen Mietvertrag machen?
Denn ich habe das Haus im Oktober gekauft und möchte den Mieter nun einen Mietvertrag unterzeichen lassen!!“ - von Erdal_76 am 27.01.2009 01:31

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#21
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status: Bachelor (3167 Beiträge, 1439x hilfreich)

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#22
 Von 
guest123-2170
Status: Lehrling (1585 Beiträge, 800x hilfreich)

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#23
 Von 
Ilsa1939
Status: Bachelor (3726 Beiträge, 1171x hilfreich)

Also ich glaub, jetzt verwechseln Sie wirklich etwas. Na, vielleicht kann Ihnen ja von jemand anderem geholfen werden.

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#24
 Von 
guest123-2170
Status: Lehrling (1585 Beiträge, 800x hilfreich)

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#25
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
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#26
 Von 
Erdal_76
Status: Frischling (18 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo,

ja es stimmt ich habe 4 Threads eröffnet...
Es geht eigentlich darum den Mieter aus der Wohnung zu kriegen...
jedoch will der das nicht..sonder will dort auf unbestimmte Zeit Wohnen bleiben..
Eine Auszughilfe habe ich angeboten... Habe Ihn Wohnungsanzeigen ausgesucht und zugesendet ... alles vergebens ...
Nun habe ich mir gedacht wenn ich schon nicht in der Wohnung anfangen kann ...
dann kann ich die Zeit dafür nutzen um den Hof in einen Ordentlichen zustand zu bringen und die Holzhütte die da einfach mal zusammengeschustert worden ist abzureißen.... und die wände zu streichen .... Naja ... und wollte hier mir nur mal ein paar Tips holen bevor ich zum Anwalt gehe.... der kann mir ja alles erzählen und das ganze in die Höhe argumentieren ...um mehr kohle zu haben ..

Naja, ich denke mal das ich so oder so .... am Arsc..... bin :-)

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#27
 Von 
Ilsa1939
Status: Bachelor (3726 Beiträge, 1171x hilfreich)

+++ Du willst mich dazu provozieren, daß ich mal wieder "Finger weg vom Eierlikör" schreibe. +++

War das nicht dieser unerträgliche Mortingale.

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#28
 Von 
guest123-2170
Status: Lehrling (1585 Beiträge, 800x hilfreich)

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