Habe von der Polizei eine Zeugenvorladung bekommen. Dort steht drin: Die Polizei ermittelt im Rahmen eines Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitenverfahrens.
Stimmt es, dass ich diese Vorladung absagen, bzw. verweigern kann?
Zeugenvorladung
Hallo
ich glaube bei der Polizei schon, bei gericht aber nicht.(reimt sich das etwas)
Bin aber keinFachmann, kann auch sein das du hinmusst, und bei der Polizei zu Protokoll gibtst, dass du nichts sagen willst. Wenn du mit dem beschuldigten Verwandt oder verschwägert bist, ist das ach ok. wenn nicht, ist das vieelicht auch gar nicht so einfach mit "Aussage verweigern" (ausser du könntest dich selbst belasten).
aber wie gesagt, ist das meine Einschätzung, und die zählt nicht mehr ein Stammtisch Kommentar oder einen Barkeeper Lebensweisheit
gruss
rq
Hallo,
auch ich bin kein Experte. Aber soweit ich weiss, mußt Du lediglich die Angaben zur Person beantworten.
Die übrigen Fragen kannst Du vorerst mal verweigern.
Ruf doch einfach dort mal an, vielleicht kannst Du diese Angaben auch schriftlich machen.
Gruß
tanja
Bei der Polizei kannst Du absagen.
Kommt eine Ladung von der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht, ist Erscheinen Pflicht. (reimt sich auch
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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"
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