Zeugenvorladung bei Polizei gefährlich?

3. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
BlueOnion
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 1x hilfreich)
Zeugenvorladung bei Polizei gefährlich?

Guten Tag zusammen!

Es geht mir um folgende Problemstellung:

Person A arbeitet in einem kleinen Laden. In diesen Laden wurde nachts eingebrochen (allerdings nicht wirklich "gebrochen", da nichts beschädigt war und der Täter vermutlich einen Schlüssel benutzt hat) und es wurden aus dem Tresor ~ 3000 € gestohlen. Der Einbruch wurde der Polizei gemeldet. Es gibt auch bereits einen Hauptverdächtigen, der sehr wahrscheinlich dafür verantwortlich ist.

Person A ist es nicht gewesen, hat jedoch wie alle anderen Mitarbeiter eine polizeiliche Zeugenvorladung erhalten. Nun steckt A ein wenig in der Zwickmühle und weiß nicht, wie sie reagieren soll. Denn theoretisch könnte es ja jeder von den Mitarbeitern, die einen Schlüssel besitzen gewesen sein. Außerdem hat A überhaupt nichts zu dem Vorfall zu sagen. Sie war nicht anwesend, hat auch nichts gesehen und von dem Vorfall nur durch Erzählungen der Kollegen erfahren.

Wenn A nun zu der Vorladung erscheint hätte sie nichts zum Ermittlungserfolg beizutragen, könnte sich aber durch irgendeinen dumm vormulierten Satz selber zum Verdächtigen machen. Wenn A die Vorladung absagt, würde das mindestens ebenso verdächtig wirken, da alle anderen Mitarbeiter aus dem Laden vor haben, zu der Vernehmung zu erscheinen. So oder so bestünde also ein theoretisches Risiko, dass A ins Fadenkreuz der Ermittlungen gerät. Und Person A wüsste nicht, wie sie dann der Polizei beweisen sollte, es nicht getan zu haben (wie beweist man die Nicht Existenz von gestohlenem Geld?). Die
Person ist zum ersten Mal in einer solchen Situation und extrem unsicher, deshalb ist es in großem Interesse von A, keine dummen Fehler zu machen.

Nun wüsste ich gerne, was besagte Person eurer Meinung nach am besten tun sollte. Sollte sie hingehen? Absagen? Und wenn sie hingeht, was sollte sie dann der Polizei sagen (sie weiß ja gar nichts)?

Ich Danke euch vielmals! :)




9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34488 Beiträge, 17814x hilfreich)

Für jemand, der unschuldig ist, ist Person A auffallend nervös... Wenn A es nicht war, wüßte ich auch nicht, wie A sich selbst belasten könnte.
Und wenn sie hingeht, was sollte sie dann der Polizei sagen (sie weiß ja gar nichts)? Na genau das...
Es gibt auch bereits einen Hauptverdächtigen, der sehr wahrscheinlich dafür verantwortlich ist. Und das weiß A jetzt woher? Die Polizei wird ja kaum eine Pressemeldung diesen Inhalts herausgegeben haben...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
BlueOnion
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 1x hilfreich)

Person A ist nervös, weil auf allen Internetseiten alle Anwälte Panik machen dass man als Unschuldiger niemals ohne Rechtsbesitand mit der Polizei reden soll weil die sich auf einen stürzen wie hungrige Haie (überspitzt ausgedrückt). A war es wirklich nicht, sie hat halt lediglich Angst, weil das alles sehr einschüchternd auf sie wirkt.

Das mit dem Hauptverdächtigen hat natürlich nicht die Polizei gesagt. Es gibt halt einfach jemanden, der ein Motiv dafür hatte und es vermutlich gewesen ist. Aber das ist auch nur das, was man sich unter Kollegen erzählt.

A tendiert sowieso dazu, zu der Vorladung zu erscheinen. Wenn du meinst, dass das kein Problem ist dann kann wird sie das auch ohne Sorge tun können.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34488 Beiträge, 17814x hilfreich)

Es gibt halt einfach jemanden, der ein Motiv dafür hatte und es vermutlich gewesen ist. Aber das ist auch nur das, was man sich unter Kollegen erzählt. Das beißt sich jetzt aber ziemlich mit der Behauptung, A wisse gar nichts - glauben Sie nicht, daß die Polizei das nicht auch gern wüßte?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
BlueOnion
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 1x hilfreich)

Das weiß die Polizei bereits, denn als die gerufen wurde, hat sie vor Ort bereits mit den Kollegen gesprochen und das alles in Erfahrung gebracht. Person A würde halt einfach nur weitergeben, was sie so von Kollegen gehört hat. Sowas gilt doch nicht als "wahrheitsgemäße Zeugenaussage", oder doch?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34488 Beiträge, 17814x hilfreich)

Sowas gilt doch nicht als "wahrheitsgemäße Zeugenaussage", oder doch? Wieso denn nicht? "Der X war es, ich habe es gesehen" wäre eine Lüge. "Der X ist stinkig auf den Chef, weil er zu Ende Juli gekündigt ist" wäre, wenn es denn zutrifft, keine Lüge. Natürlich ist auch noch kein Schuldbeweis, aber das ist ja das Problem der Polizei und nicht Ihres.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9556x hilfreich)

Zitat:
weil auf allen Internetseiten alle Anwälte Panik machen dass man als Unschuldiger niemals ohne Rechtsbesitand mit der Polizei reden soll


Das ist auf Beschuldigte bezogen, nicht auf Zeugen, und betrifft -wenn dann schon- auch Schuldige. Ausserdem: Was sollen Anwälte denn sonst schreiben? Die verdienen ihr Geld damit, Leute zu vertreten. Eine Autowerkstatt schreibt auch auf ihrer Internetseite "Bringen Sie Ihr Auto zur Inspektion zu uns" und veröffentlicht keine Erklärung wie man es selbst macht.

Wenn man mit der Sache nichts tun hat (gar nichts) kann man problemlos zur Polizei gehen und dort seine Aussage machen. Tut man es nicht -und die Polizei will die Aussage unbedingt haben- kommt ohnehin eine Ladung von der Staatsanwaltschaft und der muß man dann Folge leisten.

Zitat:
Wenn A nun zu der Vorladung erscheint hätte sie nichts zum Ermittlungserfolg beizutragen


Das kann Person A überhaupt nicht wissen. Bei strafrechtlichen Ermittlungen wird Mosaikstein für Mosaikstein zusammengesetzt. Evtl. ist eine Angabe von Person A für die Polizei wichtig, der Person A selbst überhaupt keine Bedeutung beimisst.



-- Editiert von !!Streetworker!! am 03.07.2016 14:37

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9567 Beiträge, 2366x hilfreich)

Zitat:
Person A ist nervös, weil auf allen Internetseiten alle Anwälte Panik machen dass man als Unschuldiger niemals ohne Rechtsbesitand mit der Polizei reden soll weil die sich auf einen stürzen wie hungrige Haie (überspitzt ausgedrückt).


Anwälte wollen Geld verdienen und Mandanten gewinnen und genau deshalb sagen sie, dass man immer und überall einen Anwalt braucht. Kein Anwalt würde schreiben, dass er grade mal völlig überflüssig ist.

Sie brauchen wirklich keine Angst zu haben. Gehen Sie zur Polizei und sagen Sie, was Sie wissen und was Sie nicht wissen. Das ist harmlos.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
BlueOnion
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für eure Hilfe!

Besagte Perosn wird zur Polizei gehen und erzählen, was sie weiß :)

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9319 Beiträge, 3020x hilfreich)

Und bitte nach Diktat das Protokoll nicht blind unterschreiben sondern sorgfältig und ohne jede Hektik durchlesen und, falls etwas falsch oder zweideutig ist, es berichtigen lassen.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 306.063 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
124.061 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.