Körperliche Untersuchung durch Polizei Verweigern?

19. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
Ladiana
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Körperliche Untersuchung durch Polizei Verweigern?

Hallo liebe 123Rechtler,

ich habe folgendes Problem:

Ich bin 20 Jahre alt und vor kurzem gegen den Willen meiner Eltern zu meinem Freund gezogen, wodurch nun ein riesen Druck seitens meiner Eltern enstand.
Das ging nun mittlerweile soweit das diese zur Polizei gegangen sind weil ich sie nicht an mich ranlasse. Sie haben dort wahrlos Angaben gemacht wie: Unsere Tochter wird gegen ihren Willen, durch ihren Freund, festgehalten, geschlagen und warscheinlich noch eine Anzeige gegen meinen Freund wegen Beleidigung ihrer seits.
Wir waren nun zusammen bei der Polizei aber der Sachverständige dort war leider nicht vor Ort nun sollen wir ein weiteres mal dort hin. Als wir dort waren gab es Andeutungen seitens der Polizei, dass diese evtl. sogar eine Körperliche Untersuchung an mir vornehmen möchten, um nachzuvollziehen, ob ich Blaueflecke oder ähnliches durch Schläge habe.
Meine Frage ist, muss ich mich dieser Untersuchung unterziehen?
Soll ich vieleicht sogar die gesamte Aussage verweigern?
Wie sollen wir uns am besten verhalten um dieser ganzen Sache Kommentarlos aus dem Weg zu gehen?
Ich habe auch schon eine Telefonische Aussage gegenüber dem Polizisten gemacht, dass die Behauptungen meiner Eltern unwahr sind. Er möchte nun wie schon oben angegeben nun eben sich Persönlich davon überzeugen.
Aber mal ganz ehrlich, ich habe nicht mal lust da noch einmal hinzurennen!!
Ich habe leider auch nicht genügend Geld um mir Rechtsbeistand zu suchen, wir Studieren beide und ich bin für jede Hilfe wirklich sehr sehr dankbar!

Viele liebe Grüße


-- Editiert am 19.03.2009 14:23




11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CvD
Status:
Praktikant
(950 Beiträge, 352x hilfreich)

Ich halte so eine Untersuchung nicht für zielführend, da das Vorliegen "blauer Flecken" nichts darüber aussagt, wer sie dem Opfer zugefügt hat.

D.h. wenn das Opfer sowieso nicht gegen den Täter Strafantrag stellen will, würde das Ergebnis einer solchen Untersuchung den Ermittlungen überhaupt nichts bringen.
"Wir wissen jetzt, daß sie geschlagen wurde, aber sie will nicht sagen, von wem und Zeugen gibt es auch keine."

Mal abgesehen davon, daß selbst dann, wenn die betreffende Person wirklich geschlagen wird, diese Spuren auch schon wieder verschwunden sein können etc.

Damit wiederum halte ich persönlich den entsprechenden Eingriff in die persönliche Freiheit für unzulässig.
Denn solche Eingriffe sind verfassungsmäßig nur zu vertreten, wenn sie mindestens einen objektiven Sinn haben.

Aussageverweigerung ist bei einer staatsanwaltschaftlichen (!) - nicht polizeilichen - Vernehmung nicht möglich, solange du mit deinem Freund nicht mindestens verlobt bist.
Aber wenn er dich wirklich nicht schlägt, kannst du das ja aussagen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ladiana
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Na dann werde ich der Polizei einfach Telefonisch absagen und vor allem die Aussage einfach verweigern. Soweit ich weis, kann die Polizei mich ja auch nur entweder Persönlich oder aber Schriftlich vorladen, oder?
Wird denn bei einer Aussageverweigerung die Anzeige auch Automatisch fallen gelassen?
Die Anzeige ist ja von meinen Eltern aufgesetzt worden?!
Ich habe etwas gelesen, von Gefahr im verzug, könnte es sein, dass dieser Fall darunter einzuordnen ist?
Steht denn meine Aussage nicht immer über der meiner Eltern, da ich ja laut ihnen das Opfer bin?
Hätte es Sinn wenn mein Freund eine gegenanzeige stellt, wegen Rufmordes oder ähnlichem? Vieleicht als druckmittel gegen meine Eltern, die Anzeige zurückzuziehen? Wir spekulieren halt ganz wild rum :) .
Gibt es nicht eine möglichkeit Rechtsbeistand für Hoffnungslose Pleitegeier zu bekommen?

Liebe Grüße

PS: Wir verloben uns gleich!



-- Editiert am 19.03.2009 16:54

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5995 Beiträge, 1955x hilfreich)

Wenn Du nicht zur Polizei gehst wird sich der ermittelnde Beamte fragen welche Gründe Du für Deine Entscheidung hast. Da drängt sich dann der Gedanke auf das Dein Freund Dich doch schlägt und Du ihn decken möchtest oder aber er Dich unter Druck setzt damit Du nicht gegen ihn aussagst. Was hindert Dich daran zur Polizei zu gehen wenn die Vorwürfe tatsächlich nicht zutreffend sind?

Die Anzeige können Deine Eltern nicht zurückziehen. Es ist die Entscheidung der Staatsanwaltschaft ob das Verfahren weiter vorangetrieben oder eingestellt wird.

Theoretisch könntet ihr Deine Eltern wegen falscher Verdächtigung und Vortäuschung falscher Tatsachen anzeigen. Ob das dem menschlichen Miteinander zuträglich ist wage ich aber zu bezweifeln. Was spricht gegen einen Dialog mit Deinen Eltern? Viele Dinge kann man mit einem ruhigen und sachlichen Gespräch aus der Welt schaffen. Hast Du Dir schon einmal Gedanken darüber gemacht das sich Deine Eltern Sorgen um Dich machen könnten?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ladiana
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Informationen! Dialoge mit meiner Eltern führe ich nun schon seit fast einem halben Jahr immer wieder aufs neue... Irgendwann muss es einfach aktzeptiert werden und dann tatsächlich soweit zu gehen, dass ist wirklich hart!
Ich möchte nicht zur Polizei da ich es für mahßlos übertrieben halte und mich schon garnicht grundlos dort ausziehen!!!

Liebe Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
CvD
Status:
Praktikant
(950 Beiträge, 352x hilfreich)

> Wird denn bei einer Aussageverweigerung die Anzeige auch Automatisch fallen gelassen?

"Automatisch" nicht. Aber wenn die StA keinen Sinn sieht, gegen den Willen und die Aussage des mutmaßlichen Opfers zu ermitteln, wird sie einstellen.

> Ich habe etwas gelesen, von Gefahr im verzug, könnte es sein, dass dieser Fall darunter einzuordnen ist?

Nö, die wird wohl nicht zu begründen sein. Und auch dann könnte man von dir nichts verlangen, was nicht sowieso rechtsstaatlich zu begründen ist.

> Steht denn meine Aussage nicht immer über der meiner Eltern, da ich ja laut ihnen das Opfer bin?

"Über" nicht zwingend, aber wie gesagt, gegen den Willen des "Opfers" wird seltenst verfolgt.

> Hätte es Sinn wenn mein Freund eine gegenanzeige stellt, wegen Rufmordes oder ähnlichem?

Wenn du die Sache weiter eskalieren lassen willst, klar. Dann zeigen als nächstes deine Eltern deinen Freund (fälschlich) wegen Beleidigung oder Körperverletzung oder oder oder. Nicht so sinnig.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2942x hilfreich)

Und zu deiner Sicherheit - nicht der Polizist wird dich untersuchen, sondern wenn überhaupt ein Arzt.
Das ganze hört sich für mich danach an: deine Eltern können nicht loslassen und wollen ihr Kleine vor dem bösen Buben retten.
Wenn also wirklich alle Vorhaltungen deiner Eltern haltlos sind, dann schreibe der Staatsanwaltschaft einen freundlichen, humorvollen Brief (so sind halt die Eltern).

Und wenn ihr kein Geld habt, dann geht zur öffentlichen Rechtsauskunft und lasst euch einen Beratungsschein geben, falls es wirklich eng wird.

Man sollte hier nicht übersehen - die Eltern haben die Situation eskalieren lassen und nicht die Tochter. Aber vielleicht gibt es ja einen Verwandten/Bekannten, der zwischen euch vermitteln könnte?
Viele Eltern wollen ihrem Kind nicht zugestehen, dass es erwachsener geworden ist.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5995 Beiträge, 1955x hilfreich)

quote:
Viele Eltern wollen ihrem Kind nicht zugestehen, dass es erwachsener geworden ist.
Stimmt.
quote:
Das ganze hört sich für mich danach an: deine Eltern können nicht loslassen
Stimmt auch.
quote:
und wollen ihr Kleine vor dem bösen Buben retten.
Auch das stimmt. Aber die Eltern haben auch ihre Gründe für die "Angst vor dem bösen Buben". Wenn diese Ängste unberechtigt sein sollte wäre ein gemeinsames Gespräch (mit dem bösen Buben) meiner Meinung nach der beste Lösungsansatz.

Sollten die Ängste der Eltern begründet sein Ladiana irgendwann vielleicht froh wenn sie den Warnungen ihrer Eltern mehr Aufmerksamkeit gewidmet hätte.

Wie die Situation wirklich ist können wir hier im Forum nicht beurteilen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1302x hilfreich)

Rechtlich sehe ich keine Handhabe gegen Sie.

Sie sollten das Ganze aber auch aus Sicht der Polizei sehen.

Diese kann nicht beurteilen wer recht hat Sie möchte aber helfen. Da es Frauen gibt die sich aus Angst nicht an die Polizei wenden wird und sollte die Polizei also bis zum Nachweis des Gegenteils (den Sie nicht führen müssen wenn sie nicht wollen) davon ausgehen, dass sie eventuell misshandelt werden.

Stellen Sie sich vor, die Polizei macht jetzt nichts und Sie würden in zwei Wochen schwerverletzt eingeliefert. Dann bekommt die Polizei Vorwürfe gemacht, warum sie auf eine telefonische Auskunft hin alle Ermittlungen eingestellt hätte.

Um den Verdacht der Misshandlung auszuräumen und die Polizei nicht mit unnötigen Recherchen zu belasten sollten sie der Aufforderung nachkommen.

Und zwar aus praktischen und nicht rechtlichen Gründen.

Die Polizei macht das doch nicht um Sie zu ärgern, sondern weil sie einer eventuell misshandelten Frau helfen will, die aber gezwungen wird alles abzustreiten.

Wie gesagt, Sie müssen nicht helfen den Sachverhalt aufzuklären.

Sie sollten aber helfen damit die Polizei mehr Zeit hat den wirklich Hilfsbedürftigen zu helfen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Uwe Mettmann
Status:
Praktikant
(641 Beiträge, 240x hilfreich)

Hallo Ladiana,

Stefan 5 hat es richtig erfasst, die Polizei ist in der Zwickmühle, daher würde ich deren Wunsch der körperlichen Untersuchung nachkommen. Wenn keine Verletzungen zu erkennen sind, steht die Polizei auf eurer Seite und wird jedem Ansinnen deiner Eltern skeptisch gegenüberstehen.

An so einer Untersuchung ist doch nichts dabei, wenn sie von einem Arzt durchgeführt wird. Will die Polizei keine richtige Untersuchung sondern selber nur oberflächlich nach blauen Flecken schauen (ich weiß nicht, ob dies zulässig ist oder es ein Arzt machen muss), so bestehe einfach darauf, dass dies von einer Polizistin gemacht wird. Dieses Ansinnen wird man dir wohl kaum ablehnen können.


Gruß

Uwe

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34493 Beiträge, 17815x hilfreich)

Hi,

nach § 81c StPO dürfte eine solche Untersuchung auch gegen den Willen der TE zulässig sein.

Gruß vom mümmel

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
CvD
Status:
Praktikant
(950 Beiträge, 352x hilfreich)

... wenn ein Richter (!) sie denn anordnet.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 306.264 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
124.145 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.