Anzeige polizei

13. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
go490271-24
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzeige polizei

Wenn ich bei der polizei angefragt habe ob gegen mich anzeige wegen Belästigung vorligt sagen die mir doch eigentlich auch ob eine anzeige gegen sexuelle Belästigung vorligt
Oder nicht




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129803 Beiträge, 41393x hilfreich)

Zitat (von go490271-24):
Oder nicht

Genau - oder nicht.

Ob so was mitgeteilt wird, hängt von vielen Faktoren ab - z.B. davon ob es dort schon bekannt ist, ob der Stand der Ermittlungen das überhaupt erlaubt, ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42464 Beiträge, 14738x hilfreich)

Ermittlungsbehörde ist die Staatsanwaltschaft. Woher soll die Polizei also wissen, was bei der Staatsanwaltschaft an Anzeigen eingeht oder auch nicht?

wirdwerden

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34428 Beiträge, 17800x hilfreich)

Ob so was mitgeteilt wird, hängt von vielen Faktoren ab Es wird überhaupt nicht mitgeteilt - sonst würde die Polizei vermutlich lahmgelegt durch Massen, die da täglich vorbeischauen und solche Fragen stellen. Sie werden informiert, wenn das gesetzlich geboten ist, d. h., vor einer Anklageerhebung.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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