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13. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
go490271-24
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
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Wenn ich bei der polizei angefragt habe ob gegen mich anzeige wegen Belästigung vorligt sagen die mir doch eigentlich auch ob eine anzeige gegen sexuelle Belästigung vorligt
Oder nicht

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120019 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von go490271-24):
Oder nicht

Genau - oder nicht.

Ob so was mitgeteilt wird, hängt von vielen Faktoren ab - z.B. davon ob es dort schon bekannt ist, ob der Stand der Ermittlungen das überhaupt erlaubt, ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38433 Beiträge, 14000x hilfreich)

Ermittlungsbehörde ist die Staatsanwaltschaft. Woher soll die Polizei also wissen, was bei der Staatsanwaltschaft an Anzeigen eingeht oder auch nicht?

wirdwerden

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17264x hilfreich)

Ob so was mitgeteilt wird, hängt von vielen Faktoren ab Es wird überhaupt nicht mitgeteilt - sonst würde die Polizei vermutlich lahmgelegt durch Massen, die da täglich vorbeischauen und solche Fragen stellen. Sie werden informiert, wenn das gesetzlich geboten ist, d. h., vor einer Anklageerhebung.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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