Muss Polizei Anzeige ankündigen?

11. April 2006 Thema abonnieren
 Von 
catorellik
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 5x hilfreich)
Muss Polizei Anzeige ankündigen?

Hallo,

eine Polizeistreife trifft mich nachts an, ich muss im geparkten Streifenwagen Platz nehmen und man macht mir Vorwürfe, die eigentlich hier nicht weiter relevant sind. Beweise werden keine genannt und ich streite alles ab. Meine Personalien werden aufgenommen, danach lassen die Polizisten mich wieder aussteigen.

Kann nun eine Anzeige folgen oder hätten die Beamten mich darüber informieren müssen, bevor sie mich weggeschickt haben?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
RobertRatlos
Status:
Praktikant
(601 Beiträge, 85x hilfreich)

Wenn Du etwas angestellt hast, mußt Du IMMER mit einer Anzeige rechnen.

Und - sei mir bitte nicht böse - bei derart mageren Angaben kann Dir hier NIEMAND irgendeine Einschätzung geben !

-----------------
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#2
 Von 
Agenor
Status:
Praktikant
(690 Beiträge, 161x hilfreich)

quote:
eine Polizeistreife trifft mich nachts an,

Das ist ja kein Problem. Evtl. haben sie sich auffaellig verhalten?

quote:
ich muss im geparkten Streifenwagen Platz nehmen

Das ist dann eher ungewohnlich. Waren sie nuechtern. Oder haben sie sich _pampig_ verhalten?
Evlt. ist in der Gegend was vorgefallen?

quote:
und man macht mir Vorwürfe,

Also doch was vorgefallen. Und wenn sie dummer weise in der Naehe angetroffen werden, ist es doch nicht verwunderlich, kontroliert zu werden.
Und es kann durchaus sein, dass die Polizisten in so einer Situation einen _nicht freundlichen_ Eindruck auf sie machen!

quote:
die eigentlich hier nicht weiter relevant sind.

Sie werden schon wissen, ob es so ist?!

quote:
Beweise werden keine genannt

Die Polizei muss ihnen ja auch gar nichts beweisen.

quote:
und ich streite alles ab.

Ist ja auch klug, wenn sie nichts gemacht haben.

quote:
Meine Personalien werden aufgenommen,

Naja, das ist ja u.a. der Job der Polizisten in so einem Fall.

quote:
danach lassen die Polizisten mich wieder aussteigen.

Was haette denn sonst folgen sollen?

quote:
Kann nun eine Anzeige folgen

Das haengt ja nun auch von dem ab, was hier nicht weiter relevant sein soll.
Was soll denn angezeigt werden?

quote:
oder hätten die Beamten mich darüber informieren müssen, bevor sie mich weggeschickt haben?

Ueber was sollen sie informiert werden?

Ansonsten schaetze ich es wie _RobertRatlos_ ein. Zu duerftige Angaben.


Agenor

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Ich schließe mich an. Es wird häufig die Meinung vertreten, daß Polizisten gar nichts dürften, alles und jedes angündigesn müßten, und obendrein auch noch alles sofort beweisen müßten. Dies ist nicht richtig. Auch bei einem nur vagen Verdacht kann die Polizei eine allgemeine Kontrolle vornhemen und die Personalien überprüfen bzw. aufnehmen. Ob die Sache dann im Sande verläuft oder ob es zu einem Ermitlungsverfahren kommt, muß sich dann erst rausstellen. Aber dieser allererste Schritt der Polizei, die direkte Konrolle, ist ja nun mal zwingend notwendig, um einen potentiellen Täter zu ermiteln. Hierbei läßt es sich aber auch nunmal nicht vermeiden, daß auch ein unschuldiger mal kontrollliert wird. Aber was ist denn daran so schlimm? Das tut keinem weh und letztendlich hat man so auch indirekt mitgeholfen, eine Straftat aufzudecken.

Gruß Justice

-----------------
"justice"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
catorellik
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo,

Verzeihung, falls mein Posting missverständlich oder zu unkonkret formuliert war.

Die Kontrolle an sich sehe ich durchaus ein, mir geht es jedoch nur um die Konsequenzen. Der Polizist hat mich nach der Befragung ohne weitere Erläuterungen gehen lassen... und daher halt meine Frage, ob er es nicht dazugesagt hätte, wenn nun eine Anzeige auf mich zukommt.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Agenor
Status:
Praktikant
(690 Beiträge, 161x hilfreich)

Auch wenn immer noch niemand weiss, worum es geht:
nein, der Beamte haette nichts ankuendigen muessen bzw. wird es auch nicht machen.
Er hat ihre Personalien und alles weitere haengt von den Ermittlungen/Verdachtsmomenten/Umstaenden/usw. ab.

Agenor

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
catorellik
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 5x hilfreich)

Um das Pferd beim Namen zu nennen: Mir wurde schlicht und ergreifend vorgeworfen, leere Flaschen auf der Straße abgestellt zu haben. Nach 15 Minuten Verhör (was ich gemessen am Anlass sehr lang finde)im Polizeiauto hieß es kurz und knapp: "Steigen Sie jetzt aus".

Ich habe heute jedoch bei der Dienststelle angerufen und auf Anfrage erfahren, dass die Beamten normalerweise ankündigen, dass ein Bußgeldbescheid etc. folgen wird. Das ist Ihrer Ansicht nach nicht korrekt...?

Ich kann mir aber auch nicht so recht vorstellen, dass wegen ein paar abgestellter Flaschen Ermittlungen gegen mich erfolgen werden.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Andrea Fürsich
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich finde die Sache recht amüsant hier bei euch. Nicht, dass ich deinen Sachverhalt in´s Lächerliche ziehen will. Ich hab wirklich noch die gehört, dass abgestellte Flaschen zu einem Ermittlungsverfahren geführt haben. Wenn überhaupt ist das eine Ordnungswidrigkeit, aber kein Vergehen oder Verbrechen. Wenn überhaupt gibt´s ne kleine Strafe, und selbst die hätten die Polizisten bestimmt gleich einkassiert.
Interesant wäre vielleicht noch der Inhalt der Flaschen (könnten ja auch Molotofs sein) und die Menge (könnte ja auch ´ne Lastwagenladung voll sein. Ohne Gewähr aber mit vielen Grüßen

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