Besuchsrecht in Wg

28. März 2017 Thema abonnieren
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 Von 
go462717-36
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Besuchsrecht in Wg

Hallo ich habe folgendes Problem
Ich wohne in einer Wg habe hier mein eines Zimmer gemietet Wohnzimmer Küche wird mitbenutzt. Außer mir wohnt noch eine weibliche Person hier, wir sind beide Untermieter und der Hauptmieter under vermieter wohnt hier nicht. Nun ist das so das mein Freund abends immer zu mir kommt und meine Mitbewohnerin ein Problem damit hat. Darf sie das verbieten ? Sie ist ja keine hauptmieterin. Mein vermieter meinte das mein Freund sich an den Nebenkosten beteiligt soll was ich im gewissen Maß ok finde da er ja nur abends kommt und über Nacht bleibt und nicht sonderlich viel verbraucht. Aber er meinte sobald meine Mitbewohnerin sagt dass sie das nicht will darf er nicht mehr oft kommen. Ist das im Recht? Er hält sich eigelich mir in meinem gemieteten Zimmer auf und geht mal auf die Toilette und in meinem Zimmer kann ich doch Besuch haben wie möchte oder ? Ich meine er wohnt hier ja nicht und kommt mir für die Nacht.
Danke :)

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4 Antworten
#1
 Von 
cauchy
Status: Gelehrter (10468 Beiträge, 4640x hilfreich)

Der Text ist nicht unbedingt einfach zu lesen. Satzzeichen, Absätze und korrekte Grammatik würden das deutlich erleichtern. Vielleicht macht es Sinn, den Text nochmal zu reformulieren und zu konkretisieren.

Zur Wertung deines Problems muss man zwei Dinge unterscheiden. Es gibt die rechtliche Einschätzung. Die besagt, dass deine Mitbewohnerin kein Recht hat zu entscheiden, wer sich in deinem Zimmer aufhält. Und sie hat auch kein Recht, einen Besuch in den Allgemeinräumen zu verbieten.

Grenzwertig wird es, wenn der Besuch so häufig da ist, dass er nicht mehr als Besuch sondern als Bewohner zu bewerten ist. Dann müsste man nämlich schauen, ob die Mitbewohnerin bei Abschluss ihres Mietvertrages davon ausgehen durfte, dass nicht mehr als zwei Personen diese WG bewohnen werden. Sollte das der Fall sein, hätte sie eine rechtliche Handhabe gegenüber ihrem Vermieter. Dirgegenüber hat sie meiner Meinung nach keine rechtlichen Möglichkeiten.

Wenn man es ganz genau nimmt, so stimmt der letzte Satz nur bedingt. Wenn ihr gemeinsam irgendwelche Verbrauchsartikel wie Toilettenpapier etc. anschafft, so könnte sie diese Vereinbarungen aufkündigen bzw. darauf bestehen, dass die gemeinsam beschafften Dinge nicht vom Besuch verwendet werden. Aber das fällt dann eher unter Kinderkram.

Unabhängig von der rechtlichen Seite gibt es die Menschliche. Ihr lebt gemeinsam in einer WG. Rücksichtsnahme ist da von beiden Seiten erforderlich. Wenn dein Besuch so häufig da ist, dass sich die Mitbewohnerin gestört oder vielleicht eingeengt fühlt, dann ist das meiner Meinung nach menschlich durchaus relevant. Ein solcher Dauerbesuch wird in den meisten WG's zu Problemen führen. Von daher solltest du dir überlegen, ob eine eigene Wohnung nicht vielleicht sinnvoller ist.


-- Editiert von cauchy am 28.03.2017 10:31

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#2
 Von 
Banane123
Status: Praktikant (931 Beiträge, 202x hilfreich)

Zitat (von go462717-36):
Er hält sich eigelich mir in meinem gemieteten Zimmer auf und geht mal auf die Toilette und in meinem Zimmer kann ich doch Besuch haben wie möchte oder ? Ich meine er wohnt hier ja nicht und kommt mir für die Nacht.


Ja die Grammatik :pc: Man muss halt 2mal durchlesen und schon weiss man was gemeint ist. Rechtlich gesehen ist wohl nicht viel
zu verbieten, und der menschliche Aspekt zählt im Mietrecht nicht (leider).

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41018x hilfreich)

Man darf Besuch empfangen, solange das nicht Überhand nimmmt.
Jeden Abend 20 Leute müsste die Mitbewohnerin wohl nicht akzeptieren.


Ein weiteres Kriterium ist auch das Benehmen des Besuches, auch da muss man ein "aus der Rolle fallen" nicht hinnehmen.


Drittes Kriterium ist die Dauer und die Frequenz des Besuches. Sobald diese zu hoch sind, ist es kein Besuch mehr, sondern ein Mitbewohner. Und da hätten dann Mitbewohnerin, Hauptmieter und Vermieter ein Vetorecht.



Wird keines dieser Kriterien erfüllt, gibt es nicht wirklich eine Möglichkeit das Mitbewohnerin, Hauptmieter und Vermieter dagegen erfolgreich vorgehen könnte.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
hiphappy
Status: Junior-Partner (5783 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat (von go462717-36):
Nun ist das so das mein Freund abends immer zu mir kommt


Wenn er jeden abend kommt und über Nacht bleibt, wohnt er offensichtlich bei dir.

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