Kündigung wegen Eigenbedarf nicht rechtens?

20. September 2016 Thema abonnieren
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 Von 
SebastianS85
Status: Frischling (18 Beiträge, 2x hilfreich)
Kündigung wegen Eigenbedarf nicht rechtens?

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir benötigen einen kurzen Tipp von Ihnen.

Anfang September hat uns unser Vermieter die Kündigung wegen Eigenbedarf gegeben, zufällig an dem Tag, an dem es einen Streit gab, aufgrund einer angefragten Störung durch unseren Vermieter.

Diese Kündigung enthielt nicht die Worte Kündigung, etc.

Ebenfalls wurde nur angegeben, das der Vermieter aufgrund von Pflege (hat wahrscheinlich noch nicht einmal eine Pflegestufe) die Wohnung benötigt, nicht aber den Namen des neuen Mieters, den Tag des Einzugs, Adresse des neuen Mieters, etc.

Wir haben deshalb dem Vermieter versucht klarzumachen, das seine Kündigung nicht rechtens ist, dies wollte er nicht einsehen, ebenso konnte er uns keine Person nennen, die nach uns einziehen soll aufgrund des Eigenbedarfs. Er wurde eigentlich die ganze Zeit nur agressiver, teilweise dachten wir, er schlägt jede Sekunde zu.

Ist diese Kündigung ohne die Angabe der Person die einziehen will nicht rechtskräftig?

Wir danke Ihnen.
Familie Siegert

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35 Antworten
#1
 Von 
-Laie-
Status: Weiser (17832 Beiträge, 6023x hilfreich)

Zitat (von SebastianS85):
Ist diese Kündigung ohne die Angabe der Person die einziehen will nicht rechtskräftig?
Pauschal: Doch, ist sie. Macht aber nichts, aus deiner Darstellung lässt sich nicht mit Sicherheit vorhersagen ob die Kündigung wirksam ist oder nicht. Wenn nicht drin steht, dass die Wohnung gekündigt ist, woher weisst du denn dann, dass es eine Kündigung sein soll? Deine Darstellung ist etwas lückenhaft.

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#2
 Von 
SebastianS85
Status: Frischling (18 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo micbu,

danke für die schnelle Antwort. Hier einmal schnell das Schreiben mit genauem Wortlaut:

[Liebe Familie XXX

seit dem 01.12.2012 (Mietvertragsbeginn) wohnen Sie als Mieter in unserem Wohnhaus XXX in XXX. Wir haben seinerzeit für die "Maisonette in hervorragender Wohnlage mit sehr guter Infrastruktur" annonciert.
Unser Angebot haben wir seinerzeit verbunden damit, das wir wegen gesundheitlichen und altersbedingten Einschränkungen zugleich an einer honorierbaren Hilfe im Haushalt interessiert sind.
Ihre eindeutige sich um ein Mietverhältnis der Wohnung bewerbende Anwort lautete:

"...es besteht Zeit um den Mitarbeitern unter die Arme zu greifen."

Im dann folgenden Mietvertragsgespräch haben wir gemeinsam über die zu erwartenden bzw. bestehenden Möglichkeiten gesprochen. Seitdem sind fast 4 Jahre vergangen und das Erfordernis nach einer dauerhaften Hilfeleistung für das Vermieter-Ehepaar hat zugenommen.
Wir beabsichtigen deswegen, die Wohnung für Verwandte, bzw. uns Hilfeleistung gewährenden Personen einzurichten.
D.h. es besteht Eigenbedarf.
Natürlich geben wir Ihnen die notwendige Zeit, um sich nach einer neuen Wohnung umzusehen.]

Zu bemerken wäre hier, das wir Hilfe angeboten haben, dies aber nicht angenommen wurde.

Stellt die eine Kündigung dar?

MfG Familie Siegert

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#3
 Von 
spatenklopper
Status: Philosoph (12016 Beiträge, 4431x hilfreich)

Gegenfrage.

Wohnt nur Ihr mit dem Vermieter in diesem Haus, und gibt es nur diese beiden Wohnungen?
Dann würde nämlich § 573a BGB zum tragen kommen.

-- Editiert von spatenklopper am 20.09.2016 12:48

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#4
 Von 
Osmos
Status: Lehrling (1746 Beiträge, 622x hilfreich)

Nein das ist keine Kündigung, sondern ein freundlicher Hinweis sich schon mal in Ruhe nach einer neuen Wohnung umzusehen da Eigenbedarf besteht. Darauf könnt ihr eingehen, sprich die Wohnungssuche starten, oder eben nicht und auf den Zugang der eigentlichen Kündigung warten.

Ich würde annehmen daß man im vorliegenden Fall eine Eigenbedarfskündigung umsetzen kann, da es prinzipiell Sache der Eigentümer ist, von wem sie sich betreuen lassen möchten.

Gibt es außer den beiden Wohnungen noch weitere Wohnungen im gleichen Haus? Wenn nicht, greift die erleichterte Kündigung nach §573a BGB .


-- Editiert von Osmos am 20.09.2016 12:47

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Meine persönliche Meinung

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#5
 Von 
SebastianS85
Status: Frischling (18 Beiträge, 2x hilfreich)

Es wird hierbei um EG eine Wohnung vom Vermieter bewohnt. Im DG wohnen wir uns dazwischen noch eine Single Frau in ihrer eigenen Wohnung. Als wir dem Vermieter sagten das wir sein schreiben nicht annehmen schickte er uns noch eins mit auszugsdatum zum 31.11.
Weiterhin aber keine wirkliche Angabe von Gründen, die Person die einziehen will, etc.

Wie sieht es da aus? Auch wenn wie genannt 3 Wohnungen im Haus sind?

Neue Wohnung haben wir uns schon gesucht, will dem Vermieter dies aber nicht einfach so durchgehen lassen und hätte zum Beispiel gern das er uns den Umzug bezahlt dann würden wir auch schon zum 1.12. Ausziehen.

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#6
 Von 
-Laie-
Status: Weiser (17832 Beiträge, 6023x hilfreich)

Zitat (von SebastianS85):
Stellt die eine Kündigung dar?
Nein! Ich kann Osmos nur zu 100% zustimmen.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41019x hilfreich)

Zitat (von SebastianS85):
Wir haben deshalb dem Vermieter versucht klarzumachen, das seine Kündigung nicht rechtens ist, dies wollte er nicht einsehen,

Sein Problem.
Er hat ja nicht mal ein Datum genannt, an dem der Vertrag enden soll?


Ich würde da ja erst mal wohnen bleiben. Einfach aus Prinzip ;-)



Zitat (von SebastianS85):
Stellt die eine Kündigung dar?





Zitat (von SebastianS85):
Neue Wohnung haben wir uns schon gesucht, will dem Vermieter dies aber nicht einfach so durchgehen lassen und hätte zum Beispiel gern das er uns den Umzug bezahlt dann würden wir auch schon zum 1.12. Ausziehen.

Nun, man kann ja fragen. Nur sehe ich da keine große Erfolgsaussicht anhand der Vorgeschichte.



Zitat (von SebastianS85):
Ihre eindeutige sich um ein Mietverhältnis der Wohnung bewerbende Anwort lautete:

"...es besteht Zeit um den Mitarbeitern unter die Arme zu greifen."

Welchen Mitarbeitern?
Gibt es diese Aussage schriftlich?
Im übrigen kann sich die zeitliche Verfügbarkeit nach 4 Jahren auch ändern, die Frage ist eh wie das ganze damals formuliert war.



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
cauchy
Status: Gelehrter (10469 Beiträge, 4641x hilfreich)

Zitat (von SebastianS85):
Neue Wohnung haben wir uns schon gesucht, will dem Vermieter dies aber nicht einfach so durchgehen lassen und hätte zum Beispiel gern das er uns den Umzug bezahlt dann würden wir auch schon zum 1.12. Ausziehen.

Wenn ihr bereits einen neuen Mietvertrag unterschrieben habt, dann habt ihr womöglich ein Problem. Aktuell könnt ihr als Mieter noch zum 31.12. kündigen und nicht früher. Da die Vermieterkündigung unwirksam ist, müsstet ihr also eventuell doppelt Miete zahlen.

Ansonsten könnt ihr ohne wirksame Vermieterkündigung natürlich in der Wohnung wohnen bleiben. Der Eigenbedarf muss schon konkret dargelegt werden. Es reicht nicht, wenn irgendwann einmal da eine Pflegeperson einziehen soll. Die Planungen müssen schon hinreichend konkret sein.

Ich sehe jedoch nicht, dass ihr einen Anspruch auf die Erstattung von Umzugskosten hättet. Der könnte maximal bei einem vorgetäuschten Eigenbedarf entstehen. Das müsstet ihr jedoch beweisen und das wird bei einem so allgemeinen Schreiben durch den Vermieter sicherlich nicht einfach.

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41019x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Das müsstet ihr jedoch beweisen und das wird bei einem so allgemeinen Schreiben durch den Vermieter sicherlich nicht einfach.

Nicht einfach? Ich würde sagen bei 0?

Denn es fehlt hier an einer Eingenbedarfskündigung.

Wen ich zu einem Mieter sage "zieh aus, ich brauch den Platz" und er macht dasdann brav, dürfte der Anspruch auf Schandenersatz bei 0,0 EUR liegen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
spatenklopper
Status: Philosoph (12016 Beiträge, 4431x hilfreich)

Die entscheidende Frage ist, was Ihr nun wollt.

Sicher ist wohl nur, dass auf Dauer wird das Zusammenleben in diesem Haus keinesfalls mehr funktionieren wird und beidseitig die Kündigungsfrist bei 3 Monaten liegt.

Ihr könnt den Vermieter jetzt voll gegen die Wand laufen lassen mit seiner ungültigen Kündigung (wann ist euch die Kündigung zum 30.11. zugegangen?!?) und solange wohnen beleiben, bis der Vermieter es irgendwann auf die Reihe bekommt eine gültige Kündigung auszusprechen, oder ihr versucht den Vorteil der neuen Wohnung (sicher oder nur in Aussicht?!?) dazu zu nutzen, den Vermieter finanzielle Mittel zu entlocken, wenn Ihr früher auszieht.

Es liegt an euch was Ihr daraus macht.

Wenn Ihr die neue Wohnung sicher habt, auf die eigene Kündigungsfrist achten, denn wie Cauchy bereits sagte, lauft ihr sonst in die Gefahr zwei Wohnungen parallel zahlen zu müssen.


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#11
 Von 
SebastianS85
Status: Frischling (18 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

bitte entschuldigt die späte Antwort. Unser Kind musste gestern ins Krankenhaus, da war ich abends erstmal andersweitig beschäftigt

Jedenfalls Ja, die neue Wohnung ist bereits sicher. Mietvertrag haben wir zuhause liegen und kann unterschrieben werden. Könnten dort zum 1.12.16 rein, müssen aber erst ab dem 1.1.17 Miete zahlen.

Hatten jetzt noch ein Gespräch mit dem Vermieter und seiner Frau (alles beide Profs und Mediziner). Das Gespräch wurde dabei zwischen den Vermietern, meiner Frau und meinem Schwager geführt, da ich derzeit noch aufs Kind aufgepasst habe, da es zu der Zeit schon schlimmer mit ihm wurde.

Die Vermieter waren sehr aggressiv als wir Ihnen durch die Blume sagten, das ihre Kündigung nicht rechtens ist, wollten davon nichts wissen, haben die ganze Zeit nur geschrien, meiner Frau den Vogel gezeigt und sich aggressiv hingestellt.

Später kam dann noch ein Brief in dem Sie über unseren Sohn geredet haben, uns fast schon angegriffen haben, damit das wir nicht genügend lüften würden und damit unser Kind gefährden, etc. (was nicht stimmt, da wir normal lüften usw.)

Das sie ihre Aggression über unseren Sohn rauslassen ist übrigens nicht das Erste Mal. Dies geschah bereits einmal bei einem persönlichen Gespräch zwischen den Vermietern und meiner Frau (sagten unser Sohn wäre unterentwickelt nur weil er noch nicht richtig läuft, wir hätten eine sklavische Beziehung zu unserem Kind, etc.)

Wollten nun noch einen Brief schreiben, indem wir auf die Kündigungsmodalitäten aufmerksam machen, bzw. darauf hinweisen, das die Vermieter sich diese einmal zu Gemüte führen sollen.

Weiterhin wollten wir nach sie bitten uns den Schlüssel für unsere Wohnung auszuhändigen, den Sie uns nie geben wollten (da diese Menschen uns langsam wirklich Angst machen mit Ihrer aggressiven Art).

Des Weiteren wollten wir Sie auffordern nach §238 StGB das Nachstellen und Unterstellungen insbesondere an unserem Sohn und/oder unserer Funktion als Eltern zu unterlassen.

Ebenfalls wollten wir Ihnen einen Aufhebungsvertrag anbieten, den wir natürlich auch aufsetzen würden. Da sie wissen das die Kündigung ungültig sein wird und sie uns erst zum 1.1. rauskriegen, würden wir mit dem Vertrag schon zum 1.12. gehen, sie würden uns aber dafür die Umzugskosten abnehmen.

Mal sehen was die dazu sagen werden.

Wird morgen schon wieder lustig, da kommt auf einmal der Schornsteinfeger und der muss immer bei uns durch die Wohnung. Bis jetzt war immer meine Frau da oder der ist einfach mit dem Schlüssel den er noch hatte rein mit unserer Genehmigung. Da er aber in den letzten Tagen schon immer so heiss war in unsere Wohnung zu kommen, wir aber morgen beide nicht zuhause sind (Frau mit im Krankenhaus, ich auf Arbeit) wollten wir meinen Vater in unserer Wohnung "parken", der kann den Schornsteinfeger reinlassen, der Vermieter wird aber nicht reingelassen.

So, jetzt hab ich nen langen Text geschrieben und hoffe das ihr das, was ich da geschrieben hab, unterstützen würdet

Sorry auch für die Rechtschreibefehler in den ersten Texten, diese waren über das Smartphone geschrieben und die Rechtschreibung hat hier viele wunderliche Dinge geschrieben, die ich nicht wollte.

Familie Siegert

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#12
 Von 
spatenklopper
Status: Philosoph (12016 Beiträge, 4431x hilfreich)

Verrennt euch nicht in Nebenkriegsschauplätze!

Zitat (von SebastianS85):
Wollten nun noch einen Brief schreiben, indem wir auf die Kündigungsmodalitäten aufmerksam machen, bzw. darauf hinweisen, das die Vermieter sich diese einmal zu Gemüte führen sollen.


Kann man machen. In freundlichem Ton und direkt darauf verweisen ->
Zitat:
Ebenfalls wollten wir Ihnen einen Aufhebungsvertrag anbieten, den wir natürlich auch aufsetzen würden. Da sie wissen das die Kündigung ungültig sein wird und sie uns erst zum 1.1. rauskriegen, würden wir mit dem Vertrag schon zum 1.12. gehen, sie würden uns aber dafür die Umzugskosten abnehmen.


Diese Punkte ->

Zitat:
Weiterhin wollten wir nach sie bitten uns den Schlüssel für unsere Wohnung auszuhändigen, den Sie uns nie geben wollten (da diese Menschen uns langsam wirklich Angst machen mit Ihrer aggressiven Art).

Des Weiteren wollten wir Sie auffordern nach §238 StGB das Nachstellen und Unterstellungen insbesondere an unserem Sohn und/oder unserer Funktion als Eltern zu unterlassen.


Lasst es. Es bringt doch nichts noch für die letzten 2-3 Monate Öl ins Feuer zu gießen.
Sonderlich förderlich für die Verhandlungsbereitschaft des Vermieters ist das sicherlich nicht, oder gefällt es euch so gut in der jetzigen Wohnung, dass ihr unbedingt noch bis Ende Dez, drin bleiben wollt?

Immer im Hinterkopf behalten, dass Ihr bis spätestens nächste Woche Freitag gekündigt haben müsst, wenn Ihr zum 01.01.17 in die neue Wohnung wollt.



-- Editiert von spatenklopper am 21.09.2016 09:11

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#13
 Von 
quiddje
Status: Master (4283 Beiträge, 2434x hilfreich)

Mein gutgemeinter Rat an dich: Hör auf!
Du begibst dich jetzt in einen Krieg mit deinem (bald Ex-) Vermieter.
Wie viel Verlust bist du bereit, einzugehen, nur damit der Vermieter auch ein bisschen Verlust hat?
Ihr zieht bereits das Kind mit rein. Mann, das liegt gerade im Krankenhaus! Da hat man doch wohl andere Sorgen! Und: ja, selbstverständlich hat die Gegenseite damit angefangen. Na und? Du willst offenbar mitmachen!

Zurzeit sieht es so aus: ihr könntet auf eigene Kosten problemlos zum 1.12. umziehen. Ein entsprechendes Kündigungsschreiben des Vermieters liegt vor. Schloss so lange austauschen (euer gutes Recht) und alle Provokationen ignorieren (auch euer gutes Recht) wäre möglich.
Wenn nach dem Umzug nicht der angekündigte Eigenbedarf umgesetzt wird, kann man nachträglich immer noch die Umzugskosten zurückfordern. Man wohnt dann nicht mehr da und das geht ohne Nachbarschaftsstreit und großem Streit ab: einfach Anwalt nehmen.

Alternativ: du schreibst dir deube Wut mit dem angekündigten Brief von der Seele.
Da solltwst du jetzt erst mal feststellen, was du wilkst. Willst du die neue Wohnung anmieten? Dein Brief könnte als Widerspruch gegen die Kündigung aufgefasst werden und wenn der bisherige Vermieter den neuen Mietvertrag mitbekommt, nimmt er vielleicht ( wenn er so drauf ist wie du "egal was es mich kostet, der andere muss bluten") diesen Widerspruch an. Dann darfst du zwei Mal Miete zahlen.
Oder willst du dir neue Wohnung lieber nicht? Echt lieber bei diesen Leuten bleiben? Wie sieht deine Frau das? Dein Kind soll in so einer Atmosphäre aufwachsen?

Okay, das hier ist ein Rechtsforum und im Allgemeinen geht es nur um die Rechtslage. Aber ein guter Anwalt sollte dich auch darauf aufmerksam machen, was du bei so einer Streitigkeit verlieren wirst. Vielleicht solltest du einfach mal einrn aufsuchrn.
Besser wäre eventuell sogar der örtliche Pastor. Der bekommt vielleicht die aufgestaute Wut in drn Griff und kann deinen Blick mehr auf die Zukunft lenken.

Gute Besserung fürs Kind!

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#14
 Von 
Harry van Sell
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41019x hilfreich)

Zitat (von quiddje):
Zurzeit sieht es so aus: ihr könntet auf eigene Kosten problemlos zum 1.12. umziehen. Ein entsprechendes Kündigungsschreiben des Vermieters liegt vor.

Du bist im falschen Beitrag. Hier gibt es kein Kündigungsschreiben.



Zitat (von spatenklopper):
Immer im Hinterkopf behalten, dass Ihr bis spätestens nächste Woche Freitag gekündigt haben müsst, wenn Ihr zum 01.01.17 in die neue Wohnung wollt.

Und das dann bitte per Einschreiben.



Zitat (von SebastianS85):
Weiterhin wollten wir nach sie bitten uns den Schlüssel für unsere Wohnung auszuhändigen, den Sie uns nie geben wollten (da diese Menschen uns langsam wirklich Angst machen mit Ihrer aggressiven Art).

Unfug das überhaupt zu versuchen.

Wechselt das Schloss aus, die gibt es für 15-20 EUR im Baumarkt. Das alte hebt ihr auf und baut es kurz vor Übergabe der Wohnung wieder ein.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#15
 Von 
cauchy
Status: Gelehrter (10469 Beiträge, 4641x hilfreich)

Das ist ein Paradebeispiel dafür, wie ein eigentlich schon gelöstes Problem komplett eskalieren kann. Mieter wie Vermieter werfen sich irgendwelche Dinge an den Kopf, welche mit dem eigentlichen Problem nichts zu tun haben. Von wem das ausgeht und ob diese wahr sind, ist dabei vollständig unerheblich. Diese Eskalationen verhindern offenbar, dass die Parteinen sinnvoll mit dem eigentlichen Problem umgehen.

Daher auch von mir der eindringliche Rat: Lasst die Diskussionen auf Nebenschauplätzen. Fokussiert euch auf den Abschluss des neuen Mietvertrages und die Beendigung des alten. Natürlich könnt ihr versuchen, Geld aus den Vermietern rauszuschlagen. Wenn diese aber nichts zahlen wollen, dann sehe ich zumindest aktuell wenig Möglichkeiten, solche Forderungen rechtlich durchzusetzen.

Sofern die Vermieter eine Kaution in bar von euch erhalten haben, so lauert da schon das nächste Problem. Die Vermieter haben bis zu 6 Monate Zeit bis sie über die Kaution abrechnen müssen. Selbst danach können sie noch Teile zurückbehalten, wenn Nebenkostennachzahlungen zu erwarten sind. Mal abgesehen davon das gerne Teile der Kaution für irgendwelche Banalitäten einbehalten werden. Und dann müsstet ihr klagen, um die Kaution komplett zurückzuerhalten. Von daher würde ich eher empfehlen, einen Aufhebungsvertrag mit einem klaren Schlussstrich zu machen. Ihr zieht aus und die Vermieter verpflichten sich, die Kaution bei Schlüsselübergabe in bar zurückzuzahlen. Beide Parteien verzichten auf irgendwelche Nebenkostenforderungen.

Dann wäre nach Schlüsselübergabe das Thema endgültig durch und der Stress mit der alten Wohnung für alle erledigt. Ich vermute, damit wäre beiden Parteien am meisten geholfen.

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#16
 Von 
quiddje
Status: Master (4283 Beiträge, 2434x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von quiddje):
Zurzeit sieht es so aus: ihr könntet auf eigene Kosten problemlos zum 1.12. umziehen. Ein entsprechendes Kündigungsschreiben des Vermieters liegt vor.

Du bist im falschen Beitrag. Hier gibt es kein Kündigungsschreiben.

Laut Beitrag #5:
Zitat (von SebastianS85):
Als wir dem Vermieter sagten das wir sein schreiben nicht annehmen schickte er uns noch eins mit auszugsdatum zum 31.11.
würde ich schon die Existenz eines Kündigungsschreibens annehmen.
Natürlich zu einem mittlerweile zu frühen Zeitpunkt (mittlerweile müsste das bis 31.12. gehen), aber wenn der TE den Zeitpunkt annimmt, wird der Vermieter den auch nicht mehr ändern können.
Der TE ist zurzeit in der komfortablen Situation, dass er

- entweder dieses Schreiben als Kündigungsschreiben akzeptieren und am 1.12. umziehen kann, ohne weiter Miete für die alte Wohnung zahlen zu müssen, oder dass er

- dieses zweite Schreiben als Kündigungsschreiben interpretiert und selbstständig die Frist auf die gesetzliche zum 31.12. ändern kann (wobei er dann natürlich noch für den Dezember Miete zu entrichten hätte) oder dass er

- der Kündigung widerspricht und wohnen bleibt - dies allerdings mit etwas unklaren Erfolgsaussichten, da eine Kündigung, um Betreuung für Betreuungsbedürftige unterzubringen, meiner Ansicht nach nicht unbedingt jetzt schon die Nennung der betreuenden Personen erfordern. Im übrigen würde die Annahme dieser Option mit Sicherheit nachbarschaftlichen Kleinkrieg bedeuten.




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#17
 Von 
spatenklopper
Status: Philosoph (12016 Beiträge, 4431x hilfreich)

Zitat (von quiddje):
m übrigen würde die Annahme dieser Option mit Sicherheit nachbarschaftlichen Kleinkrieg bedeuten.



Der Kleinkrieg ist doch schon im Gange und steht kurz vor der Eskalation

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#18
 Von 
SebastianS85
Status: Frischling (18 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo nochmal,

wie bereits angemerkt ist der Kleinkrieg bereits im vollen Gange, eine gütliche Lösung scheint unmöglich, selbst wenn wir einfach klein beigeben, denken wir, das er uns um die Kaution versucht zu prellen, dies hat er bereits in einem Brief leicht durchblicken lassen.

Sind langsam auch ziemlich verunsichert, da wir nicht wissen wie es weitergehen soll. Auf der einen Seite würden wir, wie von einigen hier geschrieben, einfach Ruhe machen, die Kündigung, obwohl nicht rechtens, annehmen und verschwinden, auch für unsere Nerven wäre dies besser, da uns nach der aggressiven Aktion unserer Vermieter wir ebenfalls eine Heidenangst haben, gerade der Mann hatte sich sehr aggressiv vor uns gestellt und war teilweise schon dabei seine Fäuste zu ballen. Seitdem ist mir schon mulmig, wenn im Treppenhaus nur das Licht angeht.

Auf der anderen Seite würden wir allerdings sagen, das man diesen Leuten zeigen müsste, das sie sich gegenüber allen Menschen nicht verhalten können, wie die Axt im Wald. Anscheinend haben diese Menschen noch die Widerspruch erfahren und können deshalb nur sehr schlecht damit umgehen.

Eine andere Frage hätte ich noch, diese mehr nebenbei, da ich noch nicht weiss, ob meine Frau und ich dies auch umsetzen werden.

Unsere Waschmaschine steht im Keller in einem Waschkeller. Genau neben unsere Waschmaschine hatte sich der Vermieter vor ein paar Jahren eine Toilette gebaut, möglicherweise um seine Wohnung nicht so sehr "zuzustinken"

Vor ein paar Wochen sind ein Freund und ich durch das Haus mit einer UV-Lampe, um schöne Spots zum Fotografieren zu finden. Dabei fiel uns auf, das die Seite der Waschmaschine, die der Toilette zugewendet ist, voller Urin-Spritzer ist.

Dies finden wir äusserst ekelig. Das diese Verunreinigung schon vorher vorhanden ist wäre unwahrscheinlich, da die Waschmaschine vorher bei meiner Grossmutter stand, nicht einmal in der Nähe einer Toilette.

Nun würde ich dies gern vor Auszug mitteilen und darum bitten die Flecken entweder professionell zu entfernen oder mir den Zeitwert zu erstatten, da eine Verunreinigung mit Urin schon eine eklige Sache ist und die Waschmaschine in der neuen Wohnung direkt im Badezimmer steht.

Würdet ihr dies durchziehen?

Danke für eure Hilfe bisher

LG Familie Siegert

P.S: Ach, und was ich noch fragen wollte. Oben hattet ihr gefragt, ob nur Vermieter und wir im Haus wohnen, was nicht so ist, da noch eine Partei im Haus wohnt. Ändert dies irgendetwas? Hatte glaub ich mal gelesen, das im Härtefall dann entschieden werden müsste, wem der Umzug am ehesten zugemutet werden könnte...entweder wir als Familie mit nem 1 Jahre alten Säugling oder der anderen Mieterin, die Single ist und einen erwachsenen Sohn hat.

-- Editiert von SebastianS85 am 21.09.2016 12:29

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#19
 Von 
spatenklopper
Status: Philosoph (12016 Beiträge, 4431x hilfreich)

Zitat (von SebastianS85):
Würdet ihr dies durchziehen?


Nein, erstens wäre es mir zu doof, zweitens müssten Sie dafür ZWEIFELSFREI den Verursacher benennen können und dies auch beweisen.
Wie schon gesagt, würde ich meiner Familie und mir selbst Willen, so schnell wie möglich einfach ausziehen.
Maximal würde ich auf das Kündigungsschreiben zum 30.11. reagieren und mitteilen, dass man diese Kündigung trotz ungültiger Frist akzeptiert uns am besagten Tag auszieht.

Zitat (von SebastianS85):
denken wir, das er uns um die Kaution versucht zu prellen, dies hat er bereits in einem Brief leicht durchblicken lassen.


Die kann man dann ab Mitte nächsten Jahres einklagen, erstmal in Ruhe in der neuen Wohnung ankommen.

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#20
 Von 
-Laie-
Status: Weiser (17832 Beiträge, 6023x hilfreich)

Zitat (von quiddje):
Laut Beitrag #5 .........würde ich schon die Existenz eines Kündigungsschreibens annehmen.
Da der Fragesteller den Text aus diesem erneuten Schreiben nicht gepostet hat ist das bisher nur eine Vermutung.

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#21
 Von 
SebastianS85
Status: Frischling (18 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich werde den Text Posten wenn ich heute Abend von Arbeit nach Hause komme.

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#22
 Von 
quiddje
Status: Master (4283 Beiträge, 2434x hilfreich)

Zitat:
Nun würde ich dies gern vor Auszug mitteilen und darum bitten die Flecken entweder professionell zu entfernen oder mir den Zeitwert zu erstatten, da eine Verunreinigung mit Urin schon eine eklige Sache ist und die Waschmaschine in der neuen Wohnung direkt im Badezimmer steht.
Also der Kleinkrieg erreicht manchmal ein Niveau....
Was verstehst du unter "professioneller Entfernung"? Nimm einen Schlauch und spritz das Ding ab. Eventuell einwirken lassen und nach einer Stunde noch mal!
Alternativ: Gentestgutachten, ob das auch wirklich vom Vermieter stammt? Idealerweise mit kriminologischer Untersuchung, niemand anderes eine Fehlfunktion des Klos provoziert haben könnte?
Wenn du mal versuchst, das Ganze mit etwas Abstand zu sehen, wird dir vielleicht auffallen, wie weit du dich schon in den Streit verrannt hast! Wie viel niedriger ist der Zeitwert einer Waschmaschine, die abgeduscht werden müsste, denn deiner Ansicht nach gegenüber einer, die schon abgeduscht wurde?
Zitat:
Hatte glaub ich mal gelesen, das im Härtefall dann entschieden werden müsste, wem der Umzug am ehesten zugemutet werden könnte...entweder wir als Familie mit nem 1 Jahre alten Säugling oder der anderen Mieterin, die Single ist und einen erwachsenen Sohn hat.
Da hast du etwas falsches gelesen.
Sofern du nicht nachweisen kannst, dass der Vermieter seinen beschriebenen Bedarf mit der anderen Wohnung entschieden besser befriedigen kann als mit deiner (Beispiel: Vermieter wohnt im 2. Stock und aufgrund einer neu aufgetretenen starken Gehbehinderung kündigt er die Wohnung im 1. Stock statt der ebenerdigen Erdgeschosswohnung) ist die bloße Feststellung "die anderen können leichter umziehen" irrelevant. Dieser Tatsache wird durch die Härtefallregelung im Gesetz genügend Gewicht eingeräumt.

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#23
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status: Student (2271 Beiträge, 715x hilfreich)

Ein sauberer Auflösungsvertrag zu Ende November und Verwendung der eingesparten Miete für den Umzug dürfte das erfolgversprechendste sein.

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#24
 Von 
0815Frager
Status: Master (4953 Beiträge, 2388x hilfreich)

Zitat (von SebastianS85):
Jedenfalls Ja, die neue Wohnung ist bereits sicher. Mietvertrag haben wir zuhause liegen und kann unterschrieben werden. Könnten dort zum 1.12.16 rein, müssen aber erst ab dem 1.1.17 Miete zahlen.

Zitat (von SebastianS85):
Als wir dem Vermieter sagten das wir sein schreiben nicht annehmen schickte er uns noch eins mit auszugsdatum zum 31.11.

Dann würde eine jetzt vom Mieter eine Kündigung zum 31.12.2016 bis zum 3, Werktag im Oktober noch möglich sein.
Eine Kündigung seitens der Vermieter, wenn wirklich das Datum 31.11 genannt wurde, ist eh nicht möglich, und selbst wenn es vielleicht richtig der 30.11 gemeint war, das klappt nicht, denn dann müsste die Wohnung am 30.11 übergeben werden und auch entsprechende Mängel / eventuelle Renovierungen abgeschlossen sein.
Wenn man wirklich eine neue Wohnung möchte, dann ist es wirklich an der Zeit, eine Kündigung aus zu sprechen, sonst hat man ab 1.1.2017 zwei Mieten zu bezahlen.
Zitat (von SebastianS85):
Würdet ihr dies durchziehen?

Nein, denn erstens das mit der Waschmaschine ist Quatsch, da Beweise über den Verursacher vorgelegt werden müssen.
Zweitens kann euch der Vermieter auflaufen lassen, indem er bewusst eine ungültige Kündigung geschrieben hatte, um zu sehen wie ist die Reaktion von euch. Da lauert auch die Gefahr.
Selbst ein Aufhebungsvertrag zum 30.11 bringt nichts, es sei denn man kann die Möbel schon ein paar Wochen wo anders einlagern, denn einen Auszug ohne das man Mängel beseitigt wird es kaum geben, es sei denn man setzt die Kaution aufs Spiel.
Am besten erst mal emotional runter kommen und wirtschaftlich im Sinne der Familie handeln.

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#25
 Von 
SebastianS85
Status: Frischling (18 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo, hier wie gewünscht noch schnell der 2. Brief damals vom Vermieter:

"Liebe Familie XXX,

mit Schreiben vom 01.09.2016 haben wir Ihnen in anständiger und ehrlicher Art und weise die Wohnung im DG unseres Hauses gekündigt.
Die Begründung ist Eigenbedarf unsererseite infolge bestehendem Pflegeerfordernis bei vorhandenem Wunsch, in unserem Haus weiterhin zu wohnen und betreut zu werden.

Zur Klärung entstandender fragen auch bei Ihnen boten wir Ihnen unmittelbar, s. Schreiben datiert vom 08.09.2016 zudem an, sich mit uns gemeinsam zu beraten.

Im gemeinsam zwischen uns am 1.12.2012 abgeschlossenen Mietvertrag besteht für das bestehende Mietverhältnis eine derzeit gesetzlich festgelegte Kündigungsfrist von 3 Monaten, d.h. Ende November 2016 endet demensprechend der Mietvertrag. ---Soweit zu den Fakten---

In unserem Schreiben vom 08.09.2016 wandten wir uns an Sie und bedauerten echt sehr; dass Sie auf unser ehrliches und entgegenkommendes Schreiben vom 01.09.2016 nicht bis dato antworteten und luden Sie unmittelbar ein, um Unklarheiten zu vermeiden.
Da der Betreuungsbedarf bei uns bereits besteht kann unsererseits kaum über eine zeitliche Hinauszögerung diskutiert werden. Demnach soll das Mietverhältnis zum 01.12.2016 enden.
Die mit den gesundheitlichen Erfordernissen unsererseits entstandenen Kosten erlauben uns auch keinen Mieterlass; vielleicht ist dies für Sie, die Sie ja beide gesund und arbeitsfähig sind, nicht so leicht zu verstehen.
In dem unsererseite angebotenen Gespräch könnte allerdings gut darüber beraten werden, inwieweit Sie den Zustand der Wohnung eventuell verbunden mit kompetenter Hilfe ordentlich instandsetzen.
Damit ergäbe sich die Möglichkeit bei ordnungsgemäßer Übergabe, so wie dies ebenfalls im Mietvertrag geregelt ist, dass die von Ihnen gezahlte Kaution Ihnen zu Gute kommt.

Mit freundlichen Grüßen

XXX"

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Harry van Sell
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41019x hilfreich)

Ich würde die Kommunikation mit dem Vermieter erst mal einstellen.

Und wenn morgen der Feger kommt, alle Zimmer abschließen und nur das zimmer offenlassen in das er rein muss. Fallsder Vermieter sich da mit reindrängelt ...



Zitat (von SebastianS85):
mit Schreiben vom 01.09.2016 haben wir Ihnen in anständiger und ehrlicher Art und weise die Wohnung im DG unseres Hauses gekündigt.

Falls er damit das erste gepostete Schreiben meint: Nö, das war keine Kündigung.



Zitat (von SebastianS85):
Da der Betreuungsbedarf bei uns bereits besteht kann unsererseits kaum über eine zeitliche Hinauszögerung diskutiert werden.

Da muss man nicht diskutiern, ohne ordnunggemäße Kündigung geht mal gar nichts.
Die Frage ist nur, wie weit man da "spielen" möchte ...



Zitat (von SebastianS85):
n dem unsererseite angebotenen Gespräch könnte allerdings gut darüber beraten werden, inwieweit Sie den Zustand der Wohnung eventuell verbunden mit kompetenter Hilfe ordentlich instandsetzen.

Ich würde mal empfehlen einen Blick in den Mietvertrag zu werfen, was da so alles drin steht zum Thema "Schönheitsreparatur" und Endrenovierung.


Die Kaution werdet ihr eh per Gericht einklagen müssen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#27
 Von 
SebastianS85
Status: Frischling (18 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

Vielen Dank noch einmal für die ganzen antworten. Wir werden nun überlegen was zu tun ist.

Eine letzte Frage hätte ich nur noch. Wir wollten uns nur einmal bei einem Anwalt vor Ort informieren, dieser teilte uns gleich beim Telefonat wo wir den Namen vom Vermieter nennen mussten mit, das ein Interessenkonflikt vorliegt
Da im Internet hierzu schwammige Aussagen stehen wäre wie frage...Ist dies nur der Anwalt von unserem Vermieter oder war dieser bei einem Interessenkonflikt bereits dort und hat uns wegen irgendwas "angeklagt"?

Ich wünsche euch ein schönes Wochenende.

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#28
 Von 
Harry van Sell
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41019x hilfreich)

Zitat (von SebastianS85):
Ist dies nur der Anwalt von unserem Vermieter oder war dieser bei einem Interessenkonflikt bereits dort und hat uns wegen irgendwas "angeklagt"?

Das kann beides der Fall sein.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#29
 Von 
0815Frager
Status: Master (4953 Beiträge, 2388x hilfreich)

Zitat (von SebastianS85):
das ein Interessenkonflikt vorliegt

Ein Interessenkonflikt kann auf vielfache Weise bestehen, entweder der RA vertritt den VM schon in deiner Sache, oder ist sonst schon in einer Geschäftsbeziehung.
Natürlich ist auch möglich das er schon eine Klage vorbereitet, man mit dem Vermieter jedem Versuch eines Gespräches abgelehnt hatte.
Zitat (von SebastianS85):
In dem unsererseite angebotenen Gespräch könnte allerdings gut darüber beraten werden, inwieweit Sie den Zustand der Wohnung eventuell verbunden mit kompetenter Hilfe ordentlich instandsetzen.

Das hört sich eher freundlich an, also wenn jetzt ab 1.12 eine neue Wohnung zur Verfügung steht, sollte man schnellstens sich über einen Auflösungsvertrag unterhalten, denn sonst sind ab Januar eventuell sogar zwei Mieten fällig.
Das Schreiben stellt auf jeden Fall keine Kündigung dar.

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#30
 Von 
mgrasek100
Status: Praktikant (502 Beiträge, 180x hilfreich)

Habt mir jetzt extra nicbt die Mühe gemacht den ganzen Kram zu lesen:

Fakt ist, dass es um Eigenbedarf geht, die ganzen Nenenkriegsschauplätze sind peinlich, zumal wir hier die Richtigkeit der Aussagen nicht prüfen können: kleiner Tipp: bitte nicht ohne Beweise in einem öffentlichen Forum über andere auslassen, u.U könnte das üble Nachrede und oder Verleumdung sein oder falsche Verdächtigungen, zumal grundsätzlich ja keine Form zu stellen ist:

"Die Gründe für ein berechtigtes Interesse des Vermieters sind in dem Kündigungsschreiben anzugeben. Andere Gründe werden nur berücksichtigt, soweit sie nachträglich entstanden sind..."

Angegeben muss also net das Wort "Kündigung" sondern lediglich die Gründe, die sind ja vorhanden.
Ansonsten gilt § 133 BGB , wonach der wirkliche Wille zu erforschen ist und auch darf.
Warum § 133 also net gelten soll, erschließt sich mir nicht, eine Kündigung kann man auch zum nächstmöglichen Termin umdeuten, gleiches Recht für alle.

-- Editiert von mgrasek100 am 23.09.2016 14:05

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