Zufällig habe ich gestern meinen Mieter getroffen und er teilte mir dabei mit, dass er vor 3 Wochen Arbeitslosengeld beantragt hat und nicht weiß wann sein Antrag bearbeitet wird und er sein Geld vom Arbeitsamt erhält.
Er machte den Vorschlag, dass ich die Novembermiete vom Kautionskonto nehmen soll. Ich teilte ihm mit, dass der Gesetzgeber sowas nicht erlaubt, bei einem bestehenden Mietverhältnis an das Kautionskonto zu gehen.
Aber ich bin ihm insoweit entgegen gekommen, dass ich ihm ausnahmsweise gestatte, die Novembermiete allerspätestens zusammen mit der Dezembermiete auf das Mietkonto zu überweisen, mit der Betonung, dass ich sonst echte Probleme habe, da ich eine Reparatur der Duplexgarage in Auftrag gegeben habe, die mit ca. 3.400 Euro zu Buche schlägt und ich diese Rechnung auch bis Ende November zahlen muss. Der Mieter wohnt seit 4 Monaten in meiner Wohnung und ich habe damals einen Makler beauftragt und auch selbst bezahlt, einen passenden Mieter auszusuchen. Damals war er in einem Arbeitsverhältnis und hat laut seiner Selbstauskunft genug verdient um die Miete zu bezahlen.
Nach dem gestrigen Gespräch sind mir Zweifel gekommen und ich möchte diesem Gespräch einen Brief hinterherschicken, indem ich ihm darauf aufmerksam mache, dass bei Verzug von 2 Monaten Mietzinszahlungen dies die fristlose Kündigung zur Folge hätte. Sollte die die Dezembermiete und der Rückstand der Novembermiete nicht bis zum 3.12. auf meinem Konto eingehen (wie mündlich ausnahmsweise vereinbart). Und auch, dass, wenn die Mietzahlungen der beiden rückständigen Monaten dann nach dem 3.12. nachgezahlt werden würden, dies die fristgerechte Kündigung der Mietwohnung bis zum 28.02.2017 zur Folge hat, da ich dann das Vertragsverhältnis wegen nicht Einhaltung der Mieterverpflichtung als geschädigt (unvereinbar) betrachten muss.
Kann ich das so schreiben und muss ich mich jetzt schon mit einem Anwalt in Verbindung setzen, oder genügt es, erst mal den 3.12. mit dem Mieteingang abzuwarten?
Mir kam es komisch vor, dass jemand, der vorher regelmäßig Lohn bekam, bei der ersten Arbeitslosigkeit bereits nach 3 Wochen seine Miete nicht zahlen kann. Und falls er gekündigt hätte, hätte er ja eine Sperrfrist und würde 3 Monate kein Geld vom Amt bekommen, wie will er dann seine Miete in diesen 3 Monaten überhaupt bezahlen? Diese Bitte vom ihm, die Novembermiete vom Kautionskonto zu nehmen, deutet ev. doch darauf hin, dass er gar nicht vor hat die Miete zu bezahlen, weil da ja 2 Kaltmieten sozusagen lagern und er das Recht hat diese aufzubrauchen?
Man kann ja nicht in einem Menschen reinschauen, aber es ist komisch bereits nach so kurzer Mietzeit und festem Job, so schnell Geldprobleme zu haben. Für Hilfreiche Antworten bin ich gerne dankbar.
Mieter teilt mit, dass er wegen Arbeitslosigkeit nicht weiß, wann er die Miete für den nächsten Mona
Also,
zum einen kann man ja auch eine Kündigungsfrist von 4 Wochen haben und zum Anderen find eich es erst mal positiv, dass er Dir das im voraus schon mal mitteilt. Wo spielt das Ganze denn ? In einer Groß- oder Kleinstadt ?
Bei uns (11.000 Einwohner), geht man zum Amt, nimmt sich die Anträge, füllt diese aus und dann geht das ganz schnell. Ansonsten evtl. mal bei zuständigen Amt nachfragen, wie die Bearbeitungszeiten sind ?
Von der Bearbeitung des Antrages bis zur Anweisung der ersten Gelder können bis zu 6 Wochen vergehen. Der Mieter hat ja auch nicht gesagt "Miete wird später kommen", sondern er hat gesagt "kann später kommen". Da gilt es erst mal abzuwarten. Alles in allem würde ich mich auch absichern wollen. Ich würde einfach erst mal abwarten, ob die Miete tatsächlich später kommt, und wenn bis zum 4. oder 5. kein Eingang zu verzeichnen ist, dann anschreiben das geführte Gespräch erwähnen und darauf hinweisen, dass zum einen die Miete bis zum .... zu zahlen ist und erneuter Verzug nicht toleriert werden kann.
Viel Glück.
ZitatKann ich das so schreiben und muss ich mich jetzt schon mit einem Anwalt in Verbindung setzen, oder genügt es, erst mal den 3.12. mit dem Mieteingang abzuwarten? :
Hier würde ich mal bis zum 6.12. 00:01 Uhr abwarten. Der 3. ist ein Samstag und der gilt für Mietzahlungen nicht als Werktag, weil an Samstagen keine Kontobewegungen verzeichnet werden. Deshalb ist der 5.12. erst der 3.Werktag.
Zitatzum einen kann man ja auch eine Kündigungsfrist von 4 Wochen haben und zum Anderen find eich es erst mal positiv, dass er Dir das im voraus schon mal mitteilt. :
Finde ich auch, auch wenn es ärgerlich für den Vermieter ist.
Ja, zunächst habe ich es auch als positiv empfunden, dass er mir im Vorfeld Bescheid gibt. Deshalb ja auch die Stundung der Novembermiete bis zur Fälligkeit der Dezembermiete. Nur billiger wird's dann nicht. Die Antworten waren sehr hilfreich und haben mich auch beruhigt, ich will ihn ja nicht durch ein Schreiben von mir verärgern. Also warte ich doch mal den 6.12. für den Mieteingang der beiden Mieten November und Dezember ab. Dann werde ich ihm schreiben. Ich will halt bei diesem Schreiben keinen Formfehler machen. Aber meine Bedenken habe ich ja geäußert, erst hat er einen bombensicheren Job bei einer großen Firma und plötzlich ist er arbeitslos. Die Firma sucht dringend Leute, er geht, das ist für mich komisch. Und wenn ich mein Gehalt das letzte Mal Ende September bekomme bin ich nicht gleich pleite im Oktober. Er hatte eine Arbeitskluft an und meinte er nimmt jede Arbeit für Essen an, das deutet auf Schwarzarbeit hin, oder was meint ihr?
Seitdem ich die Wohnung habe, hatte ich 4 Mieter, der erste war ein Messie, die Renovierung hat 11 T Euro gekostet, die 2.te Mieterin war vorbildlich sauber und nett, ohne Probleme, der 3.te Mieter war nur 6 Wochen da, ich habe ihm die Kündigungsfrist erlassen, er hat soviel kaputt gemacht wie in mehreren Jahren. Das ist also der 4.te Mieter, für den ich einen Makler engagiert habe. Alles in allem, habe ich mehr für die Wohnung bisher bezahlt als erhalten, da freut man sich doch. Die Wohnung ist in einem Ort mit ca. 7 T Einwohnern, aber die Nachfrage ist inzwischen auch da groß.
ZitatAlso, :
zum einen kann man ja auch eine Kündigungsfrist von 4 Wochen haben und zum Anderen find eich es erst mal positiv, dass er Dir das im voraus schon mal mitteilt. Wo spielt das Ganze denn ? In einer Groß- oder Kleinstadt ?
Bei uns (11.000 Einwohner), geht man zum Amt, nimmt sich die Anträge, füllt diese aus und dann geht das ganz schnell. Ansonsten evtl. mal bei zuständigen Amt nachfragen, wie die Bearbeitungszeiten sind ?
Das habe ich ihm ja gesagt, dass er nachfragen muss, aber irgendwie schien es so, als habe er da eine Hemmschwelle, vielleicht ist er zu irgendwelchen Terminen vom Amt nicht erschienen? Und falls er selbst gekündigt hat, dann hat er eine Sperrzeit, dann wird's wirklich sehr eng für ihn. Indem Fall müsste er Sozialhilfe beantragen. Das zuständige Amt ist in der nächsten Großstadt
Er sprach auch davon, dass er wahrscheinlich schon einen neuen Job hat, nur Vertrag hat er noch keinen und er würde lieber zu einer Firma direkt am Ort gehen. War ziemlich vage.
ZitatKann ich das so schreiben und muss ich mich jetzt schon mit einem Anwalt in Verbindung setzen, oder genügt es, erst mal den 3.12. mit dem Mieteingang abzuwarten? :
Man kann vieles schreiben. Einen Anwalt müsstest du aktuell jedoch selber bezahlen.
Ob eine ordentliche Kündigung mit 2 Monaten Mietrückstand durchgeht, ist nicht wirklich sicher. Da würde sich im Zweifel ein Richter die Schwere des Verschulden des Mieters anschauen. Zudem entstehen bei einer ordentlichen Kündigung für dich natürlich wieder Extrakosten und Aufwand, denn den Makler für die Nachmietersuche wirst du dann ja wieder beauftragen müssen. Eine fristlose Kündigung ist dagegen bei 2 Monaten Mietrückstand immer möglich. Diese kann jedoch durch Ausgleich des Mietrückstandes unwirksam gemacht werden.
Hier im Forum ist natürlich nicht zu beurteilen, was das für ein Mieter ist. Will er dich nur hinhalten und am Ende wird der Schaden immer größer? Dann solltest du natürlich zügig alle möglichen Mittel ausschöpfen. Geht es wirklich nur um eine vorrübergehende Flaute aufgrund von kurzer Arbeitslosigkeit? Dann macht es mehr Sinn, kulant zu sein und erstmal abzuwarten.
ZitatVon der Bearbeitung des Antrages bis zur Anweisung der ersten Gelder können bis zu 6 Wochen vergehen. Der Mieter hat ja auch nicht gesagt "Miete wird später kommen", sondern er hat gesagt "kann später kommen". Da gilt es erst mal abzuwarten. Alles in allem würde ich mich auch absichern wollen. Ich würde einfach erst mal abwarten, ob die Miete tatsächlich später kommt, und wenn bis zum 4. oder 5. kein Eingang zu verzeichnen ist, dann anschreiben das geführte Gespräch erwähnen und darauf hinweisen, dass zum einen die Miete bis zum .... zu zahlen ist und erneuter Verzug nicht toleriert werden kann. :
Viel Glück.
Ja, danke. So hatte ich mir das erst auch gedacht, aber das muss man natürlich schriftlich machen, mündliche Abreden kann man nicht beweisen. Ich habe gestern Abend den Mietvertrag gelesen und da steht bis zum 3. d. Folgemonats muss die Miete auf dem Konto des Vermieters eingehen. ansonsten ist er im Verzug und bei 2 maligem Mietzahlungsverzug kann die fristlose Kündigung ausgesprochen werden. Sollte die Miete also bis zum 6.12. nicht auf dem Mietkonto sein, werde ich das leider machen müssen, und falls er dann doch noch irgendwann im Dezember (nach)- zahlt, behalte ich mir vor, dass die fristlose Kündigung in eine fristgerechte Kündigung umgewandelt wird.
Wenn es schon nach 4 Monaten Mietzeit solche Probleme gibt, dann lieber das Vertragsverhältnis nicht fortsetzen. Mehr als einmal eine großzügige Stundung der Mietzahlung (lt. Mietvertrag müsste er sogar dafür 8 Euro bezahlen, und 5% Verzugszinsen, habe ich jetzt gelesen, den Mietvertrag hat der Makler gemacht) ohne zusätzliche Kosten für den Mieter (die Bank verlangt für sowas Dispozins), wo bekommt er den sowas. Aber ich bin keine Bank und kein Millionär, zu mehr bin ich auch nicht bereit, falls er das fortsetzen sollte.
Du hast also eine Selbstauskunft dieses neuen Mieters?
Vielleicht solltest du die mal aufmerksam durchlesen.
Wenn da bereits widersprüchliches ist, den Mieter zur Aufklärung auffordern.
Wenn da glatte Lügen drin stehen, steht dir das Recht zum Widerruf des Mietvertrages (NICHT Kündigung) zu, wegen arglistiger Täuschung.
Der Vorteil am Widerruf ist, dass der Mieter dann nicht mehr den Schutz des Mietrechtes, sondern nur noch den grundgesetzlichen Schutz der Wohnung hat. Und ehrlich: wenn er da schon gelogen hat, ist das nicht der Mieter, den du willst und das Vertrauen in einen guten Mieter ist völlig dahin. Also Widerruf und ersatzweise(!) fristlose Kündigung, wenn in der Selbstauskunft gelogen wurde.
Vielleicht solltest du auch mal ein Inkassounternehmen oder eine ähnliche Organisation zu deinem Mieter befragen. Das kostet zwar etwas, aber wenn da eine eidesstattliche Versicherung oder Pfändungen auftauchen (über die der Mieter dich auch ohne Fragebogen zu informieren gehabt hätte), hast du Munition - und eine Bestätigung, dass dein Misstrauen gerechtfertigt ist.
Es kann ja alles ganz harmlos sein. Aber zumindest die Frage, wie man so schnell so pleite sein kann, dass die Miete nicht mehr bezahlbar ist, muss wohl vom Mieter zufriedenstellend zu beantworten sein.
Eine freiwillige schriftliche oder mündliche Zustimmung, dass er später zahlen darf, würde ich ihm nicht geben. Stattdessen eine förmliche Abmahnung (wenn zu spät gezahlt wird) mit dem Hinweis, dass bei widerholt zu spät gezahlter Miete ordentliche gekündigt wird und dass du seine Ankündigung der Verzögerung zwar zur Kenntnis genommen hast, diese ihn aber nicht von der Pflicht zu pünktlicher Zahlung befreit.
Zitat:ZitatEine fristlose Kündigung ist dagegen bei 2 Monaten Mietrückstand immer möglich. Diese kann jedoch durch Ausgleich des Mietrückstandes unwirksam gemacht werden. @ :
Deshalb wollte ich in diesem Schreiben auch gleich die "Fristgerechte Kündigung" mit Terminsetzung festhalten. Indem Fall möchte ich das Mietverhältnis nicht fortsetzen.
@Hier im Forum ist natürlich nicht zu beurteilen, was das für ein Mieter ist. Will er dich nur hinhalten und am Ende wird der Schaden immer größer? Dann solltest du natürlich zügig alle möglichen Mittel ausschöpfen. Geht es wirklich nur um eine vorrübergehende Flaute aufgrund von kurzer Arbeitslosigkeit? Dann macht es mehr Sinn, kulant zu sein und erstmal abzuwarten.
Richtig, aber nach den Erfahrungen muss man auch erwarten dürfen, dass der Mieter mich hinhällt, wenn er schon bei der ersten Schwierigkeit die Miete nach 4 Monaten Mietzeit zu bezahlen, und davon spricht, die Kaution dafür zu verwenden !
Das werde ich ja schnell sehen, ob die Flaute nur vorübergehend ist, oder ob es bei ihm öfters solche Flauten gibt. Dann hat man als Vermieter schnell das Nachsehen und die Mietdauer kostet richtig Geld, wenn nicht regelmäßig die Miete eingeht.
ZitatAlso, :
zum einen kann man ja auch eine Kündigungsfrist von 4 Wochen haben und zum Anderen find eich es erst mal positiv, dass er Dir das im voraus schon mal mitteilt. Wo spielt das Ganze denn ? In einer Groß- oder Kleinstadt ?
Bei uns (11.000 Einwohner), geht man zum Amt, nimmt sich die Anträge, füllt diese aus und dann geht das ganz schnell. Ansonsten evtl. mal bei zuständigen Amt nachfragen, wie die Bearbeitungszeiten sind ?
Wo steht eine Kündigungsfrist von 4 Wochen ? Wenn er die beiden Mieten nicht bis zum 6.12. meinetwegen auf dem Konto überwiesen hat, kann ich doch fristlos kündigen und falls er sie dann doch noch im Laufe des Monats nachentrichtet, also verspätet zahlt, bekommt er die fristgerechte Kündigung.
Auf dem Kautionskonto sind 2 Kaltmieten, die reichen zwar nicht um November und Dezember voll abzudecken, aber ich könnte die fristlose Kündigung auf 2 Wochen verlängern. 4 Wochenfrist verstehe ich nicht, steht auch nirgends. Er hat am Ort jede Meine Freunde seiner Aussage nach, Warum verlagern die Mieter ihr Problem dann auf die Vermieter? Selbst wenn ich irgendwann Arbeitslosengeld erhalten hätte, wäre das der erste Posten den ich zahle würde um nicht auf der Straße zu stehen.
Zitatwenn er schon bei der ersten Schwierigkeit die Miete nach 4 Monaten Mietzeit :
Der Mieter ist gerade umgezogen. Das wird ihn vermutlich ein bischen was gekostet haben. Es ist nicht ganz unwahrscheinlich, dass ihn eine Arbeitslosigkeit jetzt in denkbar schlechter Situation erwischt, weil er sein Geld gerade in den Umzug, Renovierung, doppelte Kaution (die alte wird er vermutlich noch nicht wiederhaben), neue Möbel und dergleichen gesteckt hat.
Aber klar, 4 Monate nach Einzug und schon die ersten Probleme. Ich verstehe, wenn ein Vermieter da hellhörig wird. Und es ist sinnvoll, hellhörig zu bleiben und genau zu überprüfen, ob dem Mieter zu trauen ist. Wenn der alte Vermieter bekannt ist, kann man bei diesem ja mal nachfragen.
Ich möchte nur darauf hinweisen, dass nach einem Umzug das Geld bei einem Mieter recht knapp sein kann und dass das nicht notwendig etwas darüber aussagt, wie es in den nächsten Jahren aussieht.
ZitatWo steht eine Kündigungsfrist von 4 Wochen ? :
Ich meinte bei seinem Arbeitgeber, falls dieser ihm gekündigt hat.
ZitatIch möchte nur darauf hinweisen, dass nach einem Umzug das Geld bei einem Mieter recht knapp sein kann und dass das nicht notwendig etwas darüber aussagt, wie es in den nächsten Jahren aussieht :
Da stimme ich zu, evtl. eine doppelte Mietzahlung, dazu 2 Monatsmieten Kaution, Umzugskosten usw. Ich kenne viele, die das nicht mal eben so aus dem Ärmel schütteln können.
Das wissen wir ja alle. Wenn die Gesamtmiete 25% seines Nettogehaltes ausmacht und er dann noch immer 4 Monate je 1500 Euro Netto hat, also bis Ende September sind das 6 T Euro, kann er doch nicht von einem auf den anderen Monat so pleite sein ? Das ist doch komisch. Es sei denn, sein ganzes Leben ist auf Krediten aufgebaut, er trinkt und kifft, dann ja. Aber als Alleinstehende Person bleibt mir bei so einem Einkommen doch jeden Monat was übrig.Zitat:Zitatwenn er schon bei der ersten Schwierigkeit die Miete nach 4 Monaten Mietzeit :
Der Mieter ist gerade umgezogen. Das wird ihn vermutlich ein bischen was gekostet haben. Es ist nicht ganz unwahrscheinlich, dass ihn eine Arbeitslosigkeit jetzt in denkbar schlechter Situation erwischt, weil er sein Geld gerade in den Umzug, Renovierung, doppelte Kaution (die alte wird er vermutlich noch nicht wiederhaben), neue Möbel und dergleichen gesteckt hat.@
Seine Freundin hat ihn rausgeschmissen, deshalb ist er ins Maklerbüro gegangen und hat nach einer Wohnung gefragt.
@Aber klar, 4 Monate nach Einzug und schon die ersten Probleme. Ich verstehe, wenn ein Vermieter da hellhörig wird. Und es ist sinnvoll, hellhörig zu bleiben und genau zu überprüfen, ob dem Mieter zu trauen ist. Wenn der alte Vermieter bekannt ist, kann man bei diesem ja mal nachfragen. @ Da der Makler alle Papiere von ihm "geprüft hat" habe ich da nicht mehr nachkontrolliert. Tatsache ist, dass in seiner Selbstauskunft nur der Name des letzten Vermieters steht, leider nicht die Adresse.
@Ich möchte nur darauf hinweisen, dass nach einem Umzug das Geld bei einem Mieter recht knapp sein kann und dass das nicht notwendig etwas darüber aussagt, wie es in den nächsten Jahren aussieht.
Das wollte ich machen. Ich nehme mir auch einen Anwalt, dass muss man dann eben machen. Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende.ZitatDu hast also eine Selbstauskunft dieses neuen Mieters? :
Vielleicht solltest du die mal aufmerksam durchlesen.
Wenn da bereits widersprüchliches ist, den Mieter zur Aufklärung auffordern. Vielleicht solltest du auch mal ein Inkassounternehmen oder eine ähnliche Organisation zu deinem Mieter befragen. Das kostet zwar etwas, aber wenn da eine eidesstattliche Versicherung oder Pfändungen auftauchen (über die der Mieter dich auch ohne Fragebogen zu informieren gehabt hätte), hast du Munition - und eine Bestätigung, dass dein Misstrauen gerechtfertigt ist.
@
Ich werde die Schufa Auskunft einholen, hat der Makler leider nicht gemacht. Er hat angegeben, dass er mit seiner Freundin zusammen gewohnt hat und diese ihn wegen eines anderen Mannes rausgeschmissen hat. Bei @Vermieter@ hat er nur den Namen, aber nicht die Adresse angegeben, das habe ich leider übersehen, eben weil ich mich auf den Makler verlassen habe.
@Es kann ja alles ganz harmlos sein. Aber zumindest die Frage, wie man so schnell so pleite sein kann, dass die Miete nicht mehr bezahlbar ist, muss wohl vom Mieter zufriedenstellend zu beantworten sein. @
Da wird er sich nicht darüber auslassen.
@Eine freiwillige schriftliche oder mündliche Zustimmung, dass er später zahlen darf, würde ich ihm nicht geben. Stattdessen eine förmliche Abmahnung (wenn zu spät gezahlt wird) mit dem Hinweis, dass bei widerholt zu spät gezahlter Miete ordentliche gekündigt wird und dass du seine Ankündigung der Verzögerung zwar zur Kenntnis genommen hast, diese ihn aber nicht von der Pflicht zu pünktlicher Zahlung befreit.
Danke, dann hätte ich einen Fehler gemacht, wenn ich ihm das schriftlich bestätigt hätte, dass er von mir einen Zahlungsaufschub für den November bekommen hat. Und vor allen Dingen, auch wenn das jetzt gut geht, die nächste Katastrophe kommt bestimmt, wenn er dann wegen Verzug der Mietzahlung gekündigt wird, würde vielleicht erwartet, dass er wieder eine Stundung bekommt, aber wer will so einen Mieter?
Ganz ehrlich, niemand weiß hier um die Umstände des Arbeitsplatzverlustes, ich findes es schlicht unangemessen, hier irgendwas reinzufabulieren, und Hand aufs Herz ... heutzutage ist kein Arbeitsplatz mehr sicher, den kann man schneller verlieren als man denkt. Und das Szenario, das jetzt hier aufgeblasen wird entzieht sich jeglicher Grundlage.
Der Mieter hat sich korrekt verhalten, er hat auf die veränderten Umstände hingewiesen, sowas kann passieren. Ich rate zu überlegtem Handeln und damit aufzuhören, sich selber in Rage reinzudenken.
... und @TE
Zitat:Es sei denn, sein ganzes Leben ist auf Krediten aufgebaut, er trinkt und kifft, dann ja. Aber als Alleinstehende Person bleibt mir bei so einem Einkommen doch jeden Monat was übrig.
Jeder Mensch richtet sein Leben nach seinen eigenen Vorstellungen aus, es ist genauso gut möglich, dass Ihr Mieter einem oder mehreren Kindern zum Unterhalt verpflichtet ist und dieser Verpflichtung auch korrekt nachkommt. Sollte der Mieter anderweitige Verpflichtungen haben und diesen nachkommen, so ist das auch nicht Ihr Problem sein, Sie sind außerhalb des Wissens, wo Sie derartige Vermutungen anstellen können. Sie wissen ja noch nicht einmal, ob die Novembermiete später kommt oder nicht. ^^ Also abwarten ...
ZitatDanke, dann hätte ich einen Fehler gemacht, wenn ich ihm das schriftlich bestätigt hätte, dass er von mir einen Zahlungsaufschub für den November bekommen hat. :
Verträge sind einzuhalten und der Zahlungsaufschub gehört dazu. Einen Fehler würdest du erst dann machen, wenn du vor einem Richter behaupten würdest, du hättest den Zahlungsaufschub nicht gewährt. Denn das wäre Prozessbetrug. Wenn du keinen Prozessbetrug begehen willst, dann kann ich keinen Fehler darin erkennen, einen einmal gewährten Zahlungsaufschub schriftlich zu wiederholen.
Der gewährte Zahlungsaufschub selber mag ein Fehler gewesen sein. Aber das ist nunmal schon passiert.
Danke für die vielen Antworten. Nein, ich denke mich nicht in Rage, noch bin ich klar im Kopf. Aber es gibt halt viele Möglichkeit, die es geben könnte und die möchte ich nun abklären bevor es zu spät ist.
Insgesamt hatte er vor 4 Monaten bei Mietvertragsabschluss einen normalen Eindruck gemacht, Kinder hat er keine, die Kaution der alten Wohnung bekommt er nicht zurück, da diese der Freundin gehört. Das Arbeitsverhältnis wurde "einvernehmlich" aufgelöst und zwar kurzfristig. Eine Schufa Auskunft habe ich nun angefordert, zur Sicherheit einfach. Jetzt werde ich abwarten was passiert.
Wenn er keine anderen (Geld-) Probleme hat, wird er schon die Miete so wie jetzt vereinbart, zusammen mit der Dezembermiete überweisen.
Und zu der Aussage, dass man beim Umzug viel Geld benötig für eine neue Wohnung, das ist bekannt. Nur wenn ich mir das nicht leisten kann, die Mietzahlungen wegen irgendwelcher Unvereinbarkeiten mit den Jobs plötzlich abreißen, darf ich auch keine vertragliche Verpflichtung eingehen, denn die Vermieter bleiben dann auf ihren Kosten sitzen. Aber es gibt auch Mieter die sich anfangs als seriös geben, anmieten und dann mit irgendwelchen Ausreden die Miete schuldig bleiben. Denen ist es dann egal, was passiert. Es kann auch eine Masche sein, Bis man es merkt vergehen Monate, mal wird gezahlt oder teilweise gezahlt, dass man den guten Willen sieht, aber der "Arme" kann ja nicht immer. Und schon ist die Sache viel teurer geworden.
So eine Zeitverzögerung für die Erkenntnis möchte ich möglichst vermeiden, wenn es irgendwie möglich ist.
Zitat:ZitatWo steht eine Kündigungsfrist von 4 Wochen ? :
@Ich meinte bei seinem Arbeitgeber, falls dieser ihm gekündigt hat@
Nein, die Auflösung des Arbeitsvertrages war einvernehmlich und kurzfristig, den Rest kann man sich denken.
ZitatIch möchte nur darauf hinweisen, dass nach einem Umzug das Geld bei einem Mieter recht knapp sein kann und dass das nicht notwendig etwas darüber aussagt, wie es in den nächsten Jahren aussieht :
@Da stimme ich zu, evtl. eine doppelte Mietzahlung, dazu 2 Monatsmieten Kaution, Umzugskosten usw. Ich kenne viele, die das nicht mal eben so aus dem Ärmel schütteln können.
Er hatte keine doppelte Mietzahlungn (die Freundin hat die alte Wohnung weiter bewohnt), keine Umzugskosten (die paar Sachen haben seine Freunde in der gleichen Straße umgezogen), keine Renovierung, da die alte Wohnung nicht abgegeben wurde, die neue Wohnung war komplett renoviert und teilmöbliert, da musste er gar nichts zahlen ! Vielleicht hat er eine Teil der Möbel die er vorher in der Wohnung der Freundin hatte, auf Kredit gekauft, aber das ist eine Vermutung, mache ja viele heutzutage.
Ich will ihm nichts unterstellen und nichts hineinprojezieren, wenn er seriös bleibt, kann er wohnen bleiben, aber falls es fortan Probleme gibt, wird er die auch mit mir bekommen.
Zitat:ZitatDanke, dann hätte ich einen Fehler gemacht, wenn ich ihm das schriftlich bestätigt hätte, dass er von mir einen Zahlungsaufschub für den November bekommen hat. :
Verträge sind einzuhalten und der Zahlungsaufschub gehört dazu. Einen Fehler würdest du erst dann machen, wenn du vor einem Richter behaupten würdest, du hättest den Zahlungsaufschub nicht gewährt. Denn das wäre Prozessbetrug. Wenn du keinen Prozessbetrug begehen willst, dann kann ich keinen Fehler darin erkennen, einen einmal gewährten Zahlungsaufschub schriftlich zu wiederholen.
Der gewährte Zahlungsaufschub selber mag ein Fehler gewesen sein. Aber das ist nunmal schon passiert.
Nein, den Zahlungsaufschub habe ich ihm gerne gewährt, wenn das sein einmaliges Problem löst und warum sollte ich mit ihm vor Gericht gehen, davon ist doch derzeit keine Rede. Und ich würde auch nie was anderes behaupten als ich gesagt oder getan hätte.
Ein Zahlungsaufschub gehört aber nicht unbedingt zu einem Mietvertrag und was redest du heir von einem Prozessbetrug, alles ein bisschen an den Haaren herbeigezogen, sorry.
#1
Zitat:Kinder hat er keine, die Kaution der alten Wohnung bekommt er nicht zurück, da diese der Freundin gehört.
Und das bedeutet jetzt, dass er kifft oder sonstwie ein Lotterleben führt?
Zitat:Das Arbeitsverhältnis wurde "einvernehmlich" aufgelöst und zwar kurzfristig
Und ... wen interessiert das? ... und wer würde Ihnen Betriebsinternas erzählen, und ... entsprechende diese dann auch der Wahrheit?
Zitat:Eine Schufa Auskunft habe ich nun angefordert, zur Sicherheit einfach.
Von wem? Von der Schufa werden Sie keine bekommen, nicht auf legalem Weg. Er hat ja schon angemietet.
_____
Alles in allem ist es auch möglich, dass er die Novembermiete pünktlich zahlt, je nachdem wie schnell das betreffende AA arbeitet.
So und nun wünsche ich allen Beteiligten viel Spaß beim Spekulieren.
Zitat#1 :
Zitat:Kinder hat er keine, die Kaution der alten Wohnung bekommt er nicht zurück, da diese der Freundin gehört.
Und das bedeutet jetzt, dass er kifft oder sonstwie ein Lotterleben führt?
@@@ Bitte, das habe ich so nie gesagt, reißen Sie die Sätze nicht auseinander um sie zu sezieren. Natürlich hat das Eine mit dem Andern nichts zu tun. Aber wenn jemand ein Suchtproblem hätte (ich habe nicht gesagt, dass er eines hat) dann hätte er vermutlich auch mehr Geldprobleme. Das war die Aussage@@@@
Zitat:Das Arbeitsverhältnis wurde "einvernehmlich" aufgelöst und zwar kurzfristig
Und ... wen interessiert das? ... und wer würde Ihnen Betriebsinternas erzählen, und ... entsprechende diese dann auch der Wahrheit?
@@@@ Betriebsinternas werde ich nicht erfahren, von wem auch, aber es ist schon wichtig für die Zahlung des Arb. losengeles ob er selbst gekündigt hat oder die Firma, da ist dann halt diese Sperrzeit vom ALG@@@
-----Sie müssen ja nicht antworten, wenn Sie das nicht interessiert oder Sie genervt sind-----
Zitat:Eine Schufa Auskunft habe ich nun angefordert, zur Sicherheit einfach.
Von wem? Von der Schufa werden Sie keine bekommen, nicht auf legalem Weg@Er hat ja schon angemietet.
@@@@ Das geht Sie ja jetzt nichts an, von wem ich die Schufa bekomme, ich will Sie ja nicht weiternerven@@@@
_____
Alles in allem ist es auch möglich, dass er die Novembermiete pünktlich zahlt, je nachdem wie schnell das betreffende AA arbeitet. So und nun wünsche ich allen Beteiligten viel Spaß beim Spekulieren.
@@@@ Unterlassen Sie bitte Ihre Unterstellungen, wen Sie keine Lust haben hier zu antworten oder überfordert sind, dann halten Sie bitte Still, Contenance behalten, gell@@@
Niemand will hier spekulieren, man will sich nur kundig machen um nicht wieder in Fallen zu tappen, für die man schon viel Geld bezahlt hat, dafür ist dieses Forum doch da oder?
ZitatNur wenn ich mir das nicht leisten kann, die Mietzahlungen wegen irgendwelcher Unvereinbarkeiten mit den Jobs plötzlich abreißen, darf ich auch keine vertragliche Verpflichtung eingehen, denn die Vermieter bleiben dann auf ihren Kosten sitzen. :
Naja,
die reißen ja nicht ab, aber wenn er 6 Wochen GAR KEIN Geld bekommt und dann die Nachzahlung ?
Er hat ja im Prinzip 3 Monatsmieten bezahlt, 1 an Dich und 2 als Kaution. Denke mit ALG1 wir er die miete ja auch begleichen können, wenn es denn genehmigt und ausbezahlt wurde. -> Das ist ja sein Problem und nicht dass er Pleite wäre.
Ja, mag sein, dass seine Geldeinnahmen nur unterbrochen sind und nicht abreißen. Mir kam nur die Situation etwas komisch vor, er ist 3 Wochen Arbeitslos und hat schon Geldprobleme, nachdem er vorher mehr als gut verdient hatte.
Und was mich stutzig gemacht hat, dass er mir anbot, die fällige Miete vom Kautionskonto zu nehmen. Was ja ganz ausgeschlossen ist.
ZitatNein, den Zahlungsaufschub habe ich ihm gerne gewährt, wenn das sein einmaliges Problem löst und warum sollte ich mit ihm vor Gericht gehen, davon ist doch derzeit keine Rede. Und ich würde auch nie was anderes behaupten als ich gesagt oder getan hätte. :
Sehr gut. Dann ist es aber auch kein Fehler, ihm das schriftlich zu bestätigen.
ZitatUnd was mich stutzig gemacht hat, dass er mir anbot, die fällige Miete vom Kautionskonto zu nehmen. Was ja ganz ausgeschlossen ist. :
Eine Möglichkeit sehe ich noch: Schau dich mal im Internet nach Kautionsversicherungen um. Vielleicht findest du eine, deren Bedingungen dir als Vermieter zusagen. Wenn dem so ist, so könntest du dem Mieter anbieten, die Barkaution in eine Kautionsversicherung zu tauschen. D.h. er schließt die Kautionsversicherung ab und sobald alle Unterlagen bei dir sind, verrechnest du die Barkaution mit der rückständigen Miete.
Der Mieter muss dann natürlich regelmäßig Prämien an die Versicherung zahlen. Aber kurzfristig mag ihm die dadurch frei werdende Barkaution bei seinen Geldproblemen helfen. Und wenn die Versicherungsbedingungen passen, hast du als Vermieter keinen Nachteil. Aber natürlich solltest du nicht jede x-beliebige Versicherung akzeptieren.
Inzwischen ist ein bisschen Zeit ins Land gegangen und ich weiß auch etwas mehr. Die Fakten sind so:
- Miete ist bis heute keine eingegangen
- man kann ihn weder telefonisch noch persönlich erreichen, zu Hause war er auch nie anzutreffen (es war nie Licht, vielleicht ist er schon ausgezogen)
- er reagiert auch nicht auf schriftlichen Zetteleinwurf, den vorgeschlagenen Gesprächstermin hat er nicht eingehalten
- wie ich inzwischen weiß hat er sein Arbeitsverhältnis "einvernehmlich" aufgelöst, könnte eine Sperre vom AA sein
- er arbeitet schwarz (hat er selbst gesagt)
Da ich nicht nur Zeit habe mich mit den Problemen meines Mieters zu beschäftigen, habe ich einen Anwalt engagiert der alles Weitere für mich erledigt. So wie es jetzt leider aussieht, läuft es darauf hinaus, dass gerichtliche Schritte unvermeidlich sein werden.
Und ich gehe davon aus, dass er mir die Miete schuldig bleiben wird (übrigens habe ich keine 3 Monatsmieten Kaution, sondern nur 2 Kaltmieten), und so Jemanden biete ich natürlich nicht im Nachhinein an, dass er anstelle der Miete die Kaution hat - zumal die nur für max. 1,5 Monate warm reichen würde - und dass er eine Kautionsversicherung abschließt, die er dann sowieso nicht bezahlt.
Wenn diese Sache vorbei ist, vermiete ich nicht mehr. Bisher habe ich mehr Geld in die Wohnung gesteckt als erhalten.
Ich hätte auf jeden Fall mit Anwalt etc bis mindestens zum Anfang Dezember gewartet. Was soll der Anwalt denn jetzt schon tun? Sie selbst haben doch den Mietaufschub gewährt...
Ich kann Ihre Situation verstehen, aber hier gibt's auch ein Gegenüber, der versucht, nach einigen Problemen - Trennung, Arbeitsplatzverlust - auf den Beinen zu bleiben. Da hat er sich wohl irrtümlich erhofft, mit seinem proaktiven Anfang und seiner Ehrlichkeit Ihnen gegenüber, auf etwas mehr Verständnis zu treffen. Wären Sie an seiner Stelle, würden Sie sich das wohl auch wünschen.
ZitatIch hätte auf jeden Fall mit Anwalt etc bis mindestens zum Anfang Dezember gewartet. Was soll der Anwalt denn jetzt schon tun? Sie selbst haben doch den Mietaufschub gewährt... :
Ich kann Ihre Situation verstehen, aber hier gibt's auch ein Gegenüber, der versucht, nach einigen Problemen - Trennung, Arbeitsplatzverlust - auf den Beinen zu bleiben. Da hat er sich wohl irrtümlich erhofft, mit seinem proaktiven Anfang und seiner Ehrlichkeit Ihnen gegenüber, auf etwas mehr Verständnis zu treffen. Wären Sie an seiner Stelle, würden Sie sich das wohl auch wünschen.
Das sehe ich genauso.
Wir vermieten auch und wären froh, wenn alle Mieter sofort kommen würden, wenn Zahlungsschwierigkeiten auftreten können. So hätten wir im Vorfeld weniger Arbeit, und hin und wieder kann man die Mieter auch unterstüzen, muss man nicht, aber wir machen es, purer Eigennutz.
Wenn der Mieter Dez und Nov zusammen bezahlt, wie vereinbart, bleiben die Anwaltskosten beim VM hängen. Ich hätte auf jeden Fall bis Dez gewartet mit kostenverursachenden Maßnahmen.
ZitatInzwischen ist ein bisschen Zeit ins Land gegangen und ich weiß auch etwas mehr. Die Fakten sind so: :
- Miete ist bis heute keine eingegangen
Na was erwartet man denn, schon vergessen es wurde Zahlungsaufschub auf Dezember gewährt?
Zitat- man kann ihn weder telefonisch noch persönlich erreichen, zu Hause war er auch nie anzutreffen (es war nie Licht, vielleicht ist er schon ausgezogen) :
Steht im Mietvertrag denn, das er jederzeit telefonisch und persönlich für den Vermieter erreichbar sein muss?
Zitater arbeitet schwarz (hat er selbst gesagt) :
Oder macht eben Nachbarschaftshilfe, aber das geht einen als Vermieter nichts an.
Zitat- wie ich inzwischen weiß hat er sein Arbeitsverhältnis "einvernehmlich" aufgelöst, könnte eine Sperre vom AA sein :
Seltsam, wenn man als Vermieter angeblich keine Zeit hat, sich mit dem Mieter zu beschäftigen, jedoch keinen Versuch zu unterlassen, um ihn aus zu spionieren.
ZitatDa ich nicht nur Zeit habe mich mit den Problemen meines Mieters zu beschäftigen, habe ich einen Anwalt engagiert der alles Weitere für mich erledigt. So wie es jetzt leider aussieht, läuft es darauf hinaus, dass gerichtliche Schritte unvermeidlich sein werden. :
War wohl in Anbetracht der Lage ein wenig zu früh?
ZitatAber ich bin ihm insoweit entgegen gekommen, dass ich ihm ausnahmsweise gestatte, die Novembermiete allerspätestens zusammen mit der Dezembermiete auf das Mietkonto zu überweisen, mit der Betonung, dass ich sonst echte Probleme habe, da ich eine Reparatur der Duplexgarage in Auftrag gegeben habe, die mit ca. 3.400 Euro zu Buche schlägt und ich diese Rechnung auch bis Ende November zahlen muss. :
Anstatt zum Anwalt wäre ein Gespräch mit der eigenen Bank wohl besser, um die Zeit bis zum Eingang der Miete zu überbrücken.
ZitatWenn diese Sache vorbei ist, vermiete ich nicht mehr. Bisher habe ich mehr Geld in die Wohnung gesteckt als erhalten. :
In dem Fall auf jeden Fall die beste Lösung, vielleicht auch verkaufen?
Aus dem Beitrag kann man entnehmen, es ist er vierte Mieter seit man die Wohnung vermietet?
Dann kommen Sprüche wie
ZitatSeitdem ich die Wohnung habe, hatte ich 4 Mieter, der erste war ein Messie, die Renovierung hat 11 T Euro gekostet, die 2.te Mieterin war vorbildlich sauber und nett, ohne Probleme, der 3.te Mieter war nur 6 Wochen da, ich habe ihm die Kündigungsfrist erlassen, er hat soviel kaputt gemacht wie in mehreren Jahren. :
Ich selbst habe 2 Wohnungen welche seit 18 respektive 19 Jahren vermietet sind. Eine Fluktuation ist bei der kleinen zwei Zimmer Wohnung normal, wenn sich Familien bilden. Die andere Wohnung hat seit sie mein Eigentum ist, bisher den zweiten Mieter, aber ich wäre bisher nie auf den Einfall gekommen, mich um das Private von den Mietern zu kümmern.
Im der ganzen Zeit habe ich auch mal Mieter gehabt, welche mal kurzfristig klam waren, aber das waren die besten Mieter, weil diese einem eben auch das Vertrauen zurück gaben. Gerade als privater Vermieter wird man auch hier im Forum gerne als Ausbeuter gesehen, jedoch muss man es genau so machen, wie die Genossenschaften usw. So lange der Mieter zahlt, oder sogar eingesteht das er nicht gleich zahlt, was soll es. Gewiss hatte ich auch schon mit Mietern meine Diskrepanzen über Nebenkosten, Renovierungen, und Beschädigungen.
Jedoch hält man sich an seine Aussagen, und bricht nicht das Wort, wie in dem Fall, nur weil man als Vermieter fest stellt, das man selbst in einem finanziellen Engpass fest sitzt. Mit den Mieteinnahmen aus dem laufenden Jahr zu rechnen und den Lebenstil dementsprechend zu organisieren ist die schlechteste Wahl. Die Mieteinnahmen lässt man auf dem VM Konto, bis Einkommenssteuer und andere Abgaben aus dem laufenden Jahr beglichen sind, dann entscheidet man erst, was mit der Kohle passiert.
@0815Frager
Für #28 bekämen Sie von mir 4 * * * *, da dies nicht geht gabs 1x hilfreiche Antwort, sie haben perfekt formuliert, was ich gedacht habe.
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