Schwarzer Schimmel in Wohnung unter mir

29. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
justice.for.all
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
Schwarzer Schimmel in Wohnung unter mir

Hallo allerseits,
ich durfte heute Abend feststellen, dass sich in der Nachbarswohnung unter mir schwarzer Schimmel befindet.
Der Schimmelbefall reicht von vereinzelten braunen bis schwarzen Flecken beinahe bis zur Decke. Es ist nur vereinzelt, dafür aber heftig. Besonders schockierend war, dass der Schimmel ausgerechnet unter meinen Schlafzimmer in einer Ecke bis zur Decke reicht. Mich beschäftigt gerade wie sehr das meine Gesundheit schädigen kann.

Der "Nachbar" ist fast nie da und nutzt die Wohnung unter mir als Lagerraum und war so freundlich mich durch unsere Zufallsbegegnung im Flur mal einzuweihen. Dadurch dass sie so selten in dem quasi Lagerraum seien, hätten sie den Schimmelbefall auch noch nicht so lange bemerkt.

Der Nachbar fragte mich ob es bei mir je einen Wasserschaden gegeben hätte.
Dies verneinte ich mit dem Hinweis, dass ich erst seit 1,5 Jahren in der rundumsanierten Wohnung eine Etage drüber wohne. Ich hatte schon von einem anderen Nachbarn gehört, dass es im Keller schimmle. Da mir aber laut Mietvertrag kein Keller zusteht und ich die Kellerräume nie gesehen habe, habe ich mich damit nie weiter beschäftigt.

Ich habe mich schon immer gewundert warum meine sanierte Altbauwohnung eine vergleichsweise günstige Miete hat. Nun habe ich wohl die Antwort.
Ich frage mich nur wieso der Vermieter aufwändig eine Wohnung im ersten Stock saniert und die Erdgeschosswohnung und den Keller darunter weiter verschimmeln lässt??
Da ich wie gesagt erst 1,5 Jahre in der Wohnung wohne muss ich davon ausgehen dass mir der Vermieter den Schimmel im Gebäude von Anfang an verheimlicht hat.

Wer ist nun in der Anzeigepflicht? Einerseits kann ich dem Nachbar ja dankbar sein, dass er mir den Schimmelbefall überhaupt mal gezeigt hat. Auf meine Nachfrage meinte er, er habe bisher nur die Putzkraft informiert...

Notfall? Mehr lesen!



8 Antworten
#1
 Von 
fb367463-2
Status: Schlichter (7421 Beiträge, 3095x hilfreich)

Das ist ziemlich wenig klug vom Nachbarn, weil er damit ggf für Folgeschäden haftbar gemacht werden kann. Die umgehende Meldung an den Vermieter hat (im Allgemeinen) die angenehme Folge, das die angezeigten Schäden kurzfristig behoben werden und zum anderen, daß der Ball dann in des Vermieters Feld liegt. Beseitigt der die Schäden nicht, und es entstehen dadurch weitere, ist das nicht mehr das Problem des Mieters, zumindest nicht finanziell.

Die Pflicht, Schäden anzuzeigen, hat der jeweilige Mieter - ich persönlich sehe Sie da jetzt nicht in der unmittelbaren Verpflichtung....

Zitat (von justice.for.all):
Mich beschäftigt gerade wie sehr das meine Gesundheit schädigen kann.
Das ist eine theoretische Frage.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status: Unbeschreiblich (128672 Beiträge, 41013x hilfreich)

Zitat (von justice.for.all):
Wer ist nun in der Anzeigepflicht?

Der Wohnungsbesitzer.



Zitat (von justice.for.all):
muss ich davon ausgehen dass mir der Vermieter den Schimmel im Gebäude von Anfang an verheimlicht hat.

Nö. Einfach mal so nach normaler Logik, bei lesen Deiner Schilderung ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Anami
Status: Unbeschreiblich (36920 Beiträge, 6221x hilfreich)

Zitat (von justice.for.all):
dass sich in der Nachbarswohnung unter mir schwarzer Schimmel befindet.
Du kannst diese Art eindeutig identifizieren? Hast du Fachkenntnis?
Zitat (von justice.for.all):
Es ist nur vereinzelt, dafür aber heftig.
Wie muss man sich das vorstellen?
Was denn? Vereinzelte braune bis schwarze Schimmelflecken--- und heftig der Schreck? Oder was meinst du?
Zitat (von justice.for.all):
Besonders schockierend war, dass der Schimmel ausgerechnet unter meinen Schlafzimmer in einer Ecke bis zur Decke reicht.
Für Kenner nicht schockierend, sondern eher typisch.
Zitat (von justice.for.all):
Mich beschäftigt gerade wie sehr das meine Gesundheit schädigen kann.
Im Moment kann ich dich aus der Ferne beruhigen. Du wirst nicht öfter in diese Wohnung gehen... oder?

Der Nachbar wird den Lagerraum weder heizen noch lüften und selten betreten.Das könnte schon die Ursache sein. uU könnten noch andere Ursachen bekannt werden.
Zitat (von justice.for.all):
dass ich erst seit 1,5 Jahren in der rundumsanierten Wohnung eine Etage drüber wohne.
Was bedeutet *rundumsaniert*? Das gibt es nicht. Was steht also im Mietvertrag?
Zitat (von justice.for.all):
meine sanierte Altbauwohnung
Was hast du gemietet? Was wurde saniert?
Zitat (von justice.for.all):
Ich frage mich nur
Das sollte dich nicht interessieren, ist doch sein Objekt.
Zitat (von justice.for.all):
muss ich davon ausgehen dass mir der Vermieter den Schimmel im Gebäude von Anfang an verheimlicht hat.
Wie kommst du nun darauf? Müssen Vermieter ihren Mietinteressenten erklären, was so alles im Haus vorliegt?

Was ist denn mit deiner Mietsache? Alles ok und sogar günstig? Dann hast du nichts zu tun.
Zitat (von justice.for.all):
Einerseits kann ich dem Nachbar ja dankbar sein,
Und wieso das? Dass er dich wegen seiner Probleme um den Schlaf bringt?

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#4
 Von 
spatenklopper
Status: Gelehrter (11988 Beiträge, 4427x hilfreich)

Zitat (von justice.for.all):
Ich frage mich nur wieso der Vermieter aufwändig eine Wohnung im ersten Stock saniert und die Erdgeschosswohnung und den Keller darunter weiter verschimmeln lässt??


Die Antwort kann ich Dir geben, denn sie ist simpel.

Die Wohnung im ersten Stock war frei, deswegen konnte sie problemlos umfangreich saniert werden, im Gegensatz zur vermieteten Wohnung im Erdgeschoss.
Und nicht der Vermieter lässt die Bude verschimmeln, sondern der Mieter, der jegliche Sorgfaltspflichten gegenüber dem Mietobjekt ignoriert.

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#5
 Von 
justice.for.all
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Die Pflicht, Schäden anzuzeigen, hat der jeweilige Mieter - ich persönlich sehe Sie da jetzt nicht in der unmittelbaren Verpflichtung....

Danke schonmal dafür, ich werde dann mal versuchen den Nachbarn freundlich dazu zu bewegen. Ich denke es kann nur im Sinne aller Mieter sein, wenn gegen den Schimmel im Keller und auch in der Wohnung meines Nachbarn etwas getan wird.

Zitat (von Harry van Sell):

Zitat (von justice.for.all):
muss ich davon ausgehen dass mir der Vermieter den Schimmel im Gebäude von Anfang an verheimlicht hat.

Nö. Einfach mal so nach normaler Logik, bei lesen Deiner Schilderung ...

Naja ich habe den Verdacht, da es in der Nachbarschaft weit verbreitetes Wissen zu sein scheint, dass der ganze Keller am Schimmeln ist. Also müsste ja auch der Vermieter gewusst haben, dass es mal einen erheblichen Wasserschaden gegeben hat.

Zitat (von Anami):
Du kannst diese Art eindeutig identifizieren? Hast du Fachkenntnis?

Naja bei mehreren mindestens 10x10 cm großen, schwarz glänzenden Flecken drängte sich mir der Begriff schwarzer Schimmel auf. Ergänzt werden diese Flecken durch bräunlich bis schwarze Tüpfelmuster.

Zitat (von Anami):
Wie kommst du nun darauf? Müssen Vermieter ihren Mietinteressenten erklären, was so alles im Haus vorliegt?
Würden Sie denn nicht gerne vor ihrem Einzug wissen ob unter ihrer Wohnung die Decke wegschimmelt? Würden Sie sich wohl und zuhause fühlen mit dem Wissen dass es unte Umständen ihre Gesundheit beeinträchtigen kann? Also ich denke meine Sorge ist absolut legitim.

Zitat (von Anami):
Was bedeutet *rundumsaniert*? Das gibt es nicht. Was steht also im Mietvertrag?
Meine Altbau-Wohnung hat im Gegensatz zu den meisten anderen Wohnungen im Haus einen hochwertige Parkett- und neu abgeschlieffene Dielenböden. Einkomplett neues gefliestes Bad mit Armaturen. Eine Fernsteuerung für die Gasheizanlage etc etc. ist das nicht saniert?

Zitat (von spatenklopper):
Die Wohnung im ersten Stock war frei, deswegen konnte sie problemlos umfangreich saniert werden, im Gegensatz zur vermieteten Wohnung im Erdgeschoss.

Ok, ich kann aber nicht nachvollziehen wieso gegen den feuchten und schimmelnden Kellerraum zu dem der Vermieter Zugang hat nichts getan wird.

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#6
 Von 
Anami
Status: Unbeschreiblich (36920 Beiträge, 6221x hilfreich)

Zitat (von justice.for.all):
Würden Sie denn nicht gerne vor ihrem Einzug wissen
Ja, natürlich. Dann würde ich den Vermieter fragen und uU auch den Keller sehen wollen. Dass unter Ihnen die Decke wegschimmelt, ist jetzt eine neue Info. Etliche 10x10 cm große Schimmelflecke sehen anders aus.
Zitat (von justice.for.all):
in einer Ecke bis zur Decke reicht.
Aber ärgerlich auf jeden Fall, jetzt, wo du es weißt. Stell dir vor, du hättest den Nachbar nicht getroffen....
Zitat (von justice.for.all):
ich kann aber nicht nachvollziehen
Das mag sein. Trotzdem ist es Sache der Mieter, die Kellerraum gemietet haben. Und die Sanierung schimmliger Kellerräume kostet. Oft mehr, als man sich vorstellt.
Es gibt Schimmel in Kellern und Etagen, aber dort hat niemals auch nur der geringste Wasserschaden stattgefunden.

Deine Wohnung ---könnte--- nach deiner Beschreibung vor der Sanierung/Modernisierung einen Wasserschaden gehabt haben. Möglich ist das.

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#7
 Von 
justice.for.all
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von justice.for.all):
Würden Sie denn nicht gerne vor ihrem Einzug wissen
Ja, natürlich. Dann würde ich den Vermieter fragen und uU auch den Keller sehen wollen.

Macht man aber ohne Verdacht nicht oder? Besonders wenn der Mietvertrag keinen Keller (für den Neumieter) vorsieht.

Zitat (von Anami):
Dass unter Ihnen die Decke wegschimmelt, ist jetzt eine neue Info. Etliche 10x10 cm große Schimmelflecke sehen anders aus.

Ok, ich halte fest: Es befindet sich deutlich sichtbarer Schimmelbefall in zwei Räumen meines Nachbars. In einem Raum reicht es bis zur Decke.

Zitat (von Anami):
Aber ärgerlich auf jeden Fall, jetzt, wo du es weißt. Stell dir vor, du hättest den Nachbar nicht getroffen....
Dass sich Schimmel im Keller befindet stand schon länger im Raum. Ich habe nun nochmal Anschub erhalten zu handeln.

Zitat (von Anami):
niemals auch nur der geringste Wasserschaden stattgefunden.

Ich komme auch nur auf Wasserchaden da mich der Nachbar explizit darauf angesprochen hat ob es bei mir je einen Wasser schaden gegeben habe und seiner Meinung nach der Schimmel durch einen Wasserschaden herbeigefügt wurde.

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#8
 Von 
Anami
Status: Unbeschreiblich (36920 Beiträge, 6221x hilfreich)

Dann haben wir von meiner Seite alles ausreichend erörtert.
Du bist Mieter, zahlst eine günstige Miete in einer sanierten Wohnung, wirst nach Möglichkeit den Nachbarn bewegen...nicht nur der Putzkraft etwas zu sagen.
Die anderen Mieter, die einen Kellerraum gemietet haben, werden sich selbst bewegen/schon bewegt haben.

Nochmal zur Annahme des Nachbarn: Wer einen Lagerraum, der eigentlich ein Aufenthaltsraum in einem Wohnhaus ist, selten betritt, wahrscheinlich noch seltener lüftet und heizt, ist wahrscheinlich selbst verantwortlich für den beschriebenen Schimmelbefall.

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