Guten Abend,
ich möchte, soweit möglich, eine Einschätzung von Ihnen erhalten, ob es lohnenswert ist gegen das Vorgehen meines ehemaligen Vermieters anzugehen.
Folgender Sachverhalt.
Nach gut zwei Jahren bin ich aus meiner ein Zimmer Wohnung ausgezogen. Bei der Wohnungsübergabe stellte der Vermieter fest, dass seiner Meinung nach das Bad renoviert werden müsste. Folgende Punkte wurden kritisiert und auch im Übergabeprotokoll festgehalten:
1. In der Toilette befinden sich unterhalb des Wasserspiegels Ablagerungen sodass es von oben betrachtet "dunkel" aussieht.
2. Die Duschkabine hat Schmutzanhaftungen im Laufschienen Bereich, sodass die Schiebetüren schwer gängig sind.
3. Das Waschbecken soll ebenfalls verschmutzt sein.
Das Alter der angegebenen Dinge schätze ich auf mehr als 10 Jahre.
Mein Vermieter ist der Ansicht, dass ich das Mieteigentum in einem neuwertigen Zustand übergeben müsste.
Inzwischen wurden die "Mängel" durch den Vermieter behoben und es folge eine Rechnung an mich in Höhe von über 560€.
Die hinterlassende Kaution in Höhe von 400€ wird damit verrechnen und der verbleibende Betrag soll von der Nebenkostenabrechnung beglichen werden.
Meiner Meinung nach möchte sich der Vermieter auf meine Kosten das in die Jahre gekommene Bad renovieren.
Im Übergabeprotokoll das zum Einzug vor zwei Jahren gemacht wurde, sind keine Mängel festgehalten. Leider fehlte mir zu diesem Zeitpunkt die Erfahrung und den Blick fürs Detail. Im Mietvertrag ist zu lesen, dass der Mieter die Räume sauber zu hinterlassen hat.
Ich bitte Sie mir ein Feedback zu hinterlassen, ob es Sinn macht dagegen anzugehen.
Vielen Dank
Vermieter möchte auf meine Kosten das Bad renovie.
Die Fragefeststellung finde ich stark übertrieben.
Offensichlich geht es um Reinigungsarbeiten.
Es fehlen Angaben darüber welche Arbeiten laut der Rechnung ausgeführt wurden.
-----------------
""Meine Beiträge sind nicht als juristische Ratschläge zu werten sondern sollen dem Erfahrungsaustaus"
quote:
Im Übergabeprotokoll das zum Einzug vor zwei Jahren gemacht wurde, sind keine Mängel festgehalten
Alles klar, er hat das Geld Dir zurückzuzahlen !Ein Übergabeprotokoll ist die Grundlage dafür, dass die Wohnung einwandfrei übergeben wurde. Nachschieben gibt es nicht! Alles klar?
-----------------
""
@ Pachlus
Das Mängelfreie Übergabeprotokoll wurde zum Einzug vor zwei Jahren verfasst. Das kürzlich zu meinem Auszug erstelle beinhalten die angegebenen Mängel.
Wurde das missverstanden?
Die Positionen der Rechnung sehen so aus:
1. Duschkabine 250€
2. Waschbecken 30€
3. WC 40€
5. Monatgematerial 80€
6. Instandsetzung, Reparatur, Reinigung, Fahrkosten, pauschal
150€
Der Vermieter hat in Eigenleistung die bemängelten Dinge behoben.
-----------------
""
Hallo HubertKlaus,
quote:
Folgende Punkte wurden kritisiert und auch im Übergabeprotokoll festgehalten:
Wurde das Übergabeprotokoll von Ihnen unterschrieben?
Wurde vom Vermieter eine Frist gesetzt um die Reinigungsarbeiten, um die es sich wohl handelt, Ihrerseits zu erledigen?
Gruß
Karakorum
-----------------
"Jenseits von Richtig und Falsch gibt es einen Ort. Dort treffen wir uns. (Rumi)"
Im Protokoll wurde festgehalten, dass eine Verschmutzung vorliegt die nicht zu reinigen ist. Dieses habe ich unterschrieben.
Mir wurde bereits vorher die Möglichkeit eingeräumt die Dinge zu reinigen. Dabei stellte ich aber fest, dass diese nicht ohne weiteres zu reinigen sind und dass es sich meiner Meinung nach um gewöhnliche Abnutzungserscheinungen handelt.
-----------------
""
quote:
Dabei stellte ich aber fest, dass diese nicht ohne weiteres zu reinigen sind und dass es sich meiner Meinung nach um gewöhnliche Abnutzungserscheinungen handelt.
Eigene Meinung ?
Oder kann das durch einen Fachmann bestätigt werden ?
(Beweissicherung ?)
-----------------
""Meine Beiträge sind nicht als juristische Ratschläge zu werten sondern sollen dem Erfahrungsaustaus"
Das ist meine eigene Meinung. Durch einen Fachmann habe ich das nicht überprüfen lassen.
Wenn es Verschmutzungen waren, hättest Du sie beseitigen müssen.
Wenn es Abnutzungen waren, geht das zu Lasten des Vermieters.
Was soll denn eine "Verschmutzung, die nicht zu reinigen ist" sein?
-----------------
""Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." Harold Pinter"
quote:
1. In der Toilette befinden sich unterhalb des Wasserspiegels Ablagerungen sodass es von oben betrachtet "dunkel" aussieht.
2. Die Duschkabine hat Schmutzanhaftungen im Laufschienen Bereich, sodass die Schiebetüren schwer gängig sind.
3. Das Waschbecken soll ebenfalls verschmutzt sein.
Das Alter der angegebenen Dinge schätze ich auf mehr als 10 Jahre.
Die Frage ist doch, in welchem Zustand die Sachen waren als du eingezogen bist. In nur zwei Jahren entstehen solche (nicht zu beseitigenden?) Schmutzanhaftungen nicht, es sei denn, man vernachlässigt die Reinigung und Pflege. Und erfahrungsgemäß nörgeln neue Mieter besonders an Sanitärgegenständen, d.h. sie ziehen nicht gerne in eine Wohnung wo Klo und Dusche dreckig sind, da sie sich vor den Hinterlassenschaften der Vormieter zu Recht ekeln. D.h. der Vermieter muß die Gegenstände dann austauschen.
-----------------
""
Ich kann nicht beurteilen ob es sich um eine gewöhnliche Abnutzung handelt oder eine dauerhafte Verschmutzung aufgrund mangelhafter Reinigung. Dies war die erste Wohnung in der ich alleine lebte und kann deswegen nicht aus Erfahrung heraus dies feststellen.
Für mich stellt sich die Frage, ob es zulässig ist, die "verschmutzten" Dinge auf meinen Kosten erneuern zu lassen.
Schließlich handelt es sich bei den bemängelten Sachen um Jahre alte Gegenstände.
Edit:
Wie ich vor zwei Jahren die Wohnung übernommen hatte weiß ich nicht im Detail, es fehlte mir der detaillierte Blick.
-- Editiert HubertKlaus am 18.12.2012 19:34
quote:
Wie ich vor zwei Jahren die Wohnung übernommen hatte weiß ich nicht im Detail, es fehlte mir der detaillierte Blick.
Aber nach 2 Jahren hast du wohl selbst gesehen, welchen Dreck du im Bad hinterlassen hast. Und du möchtest, dass der Vermieter deinen Dreck auf seine Kosten beseitigt? Hast du während deiner Mietzeit überhaupt einmal die Kloschüssel richtig von innen sauber gemacht? Sicher nicht!
Das hat ja Zuhause deine Mutter gemacht und du hast keine Ahnung, wie das gemacht wird, richtig?
-----------------
""
Selbstverständlich habe ich das Bad gereinigt. Ich möchte aber nicht ausschließen, dass diese Reinigung besser hätte gemacht werden müssen.
Ich erwarte nicht dass der Vermieter auf seine Kosten die Reinigung übernimmt. Vielmehr finde ich es unverhältnismäßig mir die gesamten Kosten in Rechnung zu stellen.
Sinngemäß möchte ich dir Recht geben.
Hallo HubertKlaus, buche das Ganze unter 'Lebenserfahrung' ab.
Durch deine Unterschrift hast du die Mängel akzeptiert. Legt man Einzugs- und Auszugsprotokoll nebeneinander, dann sind diese Mängel in deiner Wohnzeit entstanden. Da es sich um Verschmutzung handelt, ist es auch keine altersgemäße Abnutzung.
Du kannst froh sein, das der Vermieter preisgünstige Sachen als Ersatz angeschafft hat, es gibt auch Toiletten für über 100 Euro!
Du solltest dir aber vom Vermieter die Originalrechnungen für das Material aushändigen lassen: wenn du den Kram schon bezahlst, dann solltest du auch die Belege haben. Vielleicht können deine Eltern noch etwas damit anfangen...
-----------------
""
Hallo HubertKlaus
wenn ein Schadensersatzanspruch seitens des Vermieters tatsächlich bestehen sollte, weil die Beschädigung der Sanitärgegenstände über eine vertragsgemäße Abnutzung hinausgeht, ist ein Abzug "Neu für Alt" vorzunehmen.
Das AG Hamburg hat hierzu z.B. folgendes gesagt:
Lässt der Vermieter ein 20 Jahre altes WC-Becken, das der Mieter beim Auszug stark verschmutzt zurückgelassen hat, erneuern, so kann er Schadensersatz verlangen, muss aber wegen der angenommenen 30-jährigen Lebensdauer des WC-Beckens einen Kostenanteil von 2/3 selbst tragen.
Gruß
Karakorum
-----------------
"Jenseits von Richtig und Falsch gibt es einen Ort. Dort treffen wir uns. (Rumi)"
quote:
Aber nach 2 Jahren hast du wohl selbst gesehen, welchen Dreck du im Bad hinterlassen hast.
Nun muß man zur Ehrenrettung des kleinen "Dreckspatzes" sagen, dass es keines "Dreckes" bedarf, in einer Gegend mit sehr hartem und somit kalkhaltigem Wasser Leitungswasser am Klo und anderen Bad-Elementen eine braune Färbung zu hinterlassen. Man braucht nur das Duschwasser nicht abzureiben, und schon geht es los.Über 2 Jahre - und es sieht es wie Dreck. Dies läßt sich entfernen!! Z.B. einen Lappen mit Essig anfeuchten und einwirken lassen. Fürs Klo Essig hinein und dann Backpulver hinterher! Auch Zahnreinigungstabletten werden verwendet!Nur- man muß es machen !!
quote:
Vielmehr finde ich es unverhältnismäßig mir die gesamten Kosten in Rechnung zu stellen.
Recht hast Du! Wie Karakorum schon sagte, neu für alt ist zu berücksichtigen!
Biete ihm doch eine Summe an, die Du für angemessen hältst.
-----------------
""
Vielen Dank für die zahlreichen Beiträge. Ich werde mich an den Vermieter wenden um eine Lösung zu finden.
-
1 Antworten
-
13 Antworten
-
1 Antworten
-
6 Antworten
-
2 Antworten
-
9 Antworten
-
39 Antworten