Ich habe eine möblierte Wohnung befristet für drei Monate gemietet. Im Mietvertrag steht sie ist "sauber" zurückzugeben. Was heißt sauber?
Ich habe mich danach orientiert wie ich sie übernommen habe, nur deutlich sauberer. (Sie war schon recht eklig. Braun im Klo. Ein Glas auf der Fensterbank klebte am Holz, etc.)
Ich habe alles durchgeputzt auch das Bad etc. richtig gesäubert. Nun hat sich der Vermieter beschwert es sei nicht sauber. Ich habe auf den Hängeschränken nicht staub gewischt (dort ist wahrscheinlich der Staub der letzten Jahre) und der Teppich sei nicht sauber (vor dem Teppich habe ich mich die ganze Zeit über schon geekelt, vieles war mit dem Staubsauger einfach nicht wegzubekommen).
Jedenfalls hat er die Wohnung übernommen, aber auf dem Übergabeprotokoll notiert "Wohnung u. Vorbehalt übernommen". Jetzt erfahre ich er hat ohne Absprache eine Reinigungsfirma beauftragt und möchte die Kosten von meiner Kaution abziehen.
Ist das in Ordnung? Ich hätte mir eher überlegt selbst nochmal eine Kernreinigung zu machen. Und ich weiß gar nicht, ob er eine günstige Reinigungsfirma genommen hat. Außerdem: Was ist eine "sauber" übergebene Wohnung? Ich kenne nur den Begriff besenrein.
Vielen Dank für die Antworten.
-- Editiert von Dan Barbbelly am 11.05.2018 11:14
Wohnung sauber übergeben
Was steht wortwörtlich auf dem Übergabeprotokoll? Bitte auch das Kleingedruckte durchlesen. Da kann auch noch etwas wichtiges stehen.
Hintergrund: Wenn der Mieter vertraglich vereinbarte Leistungen (hier eventuell die Reinigung der Mietsache) nicht oder nicht ausreichend erbringt, so hat er normalerweise das Recht auf Nachbesserung. Der Vermieter müsste ihn also in der Regel erstmal zur Nachbesserung auffordern. Es sei denn, der Mieter hat die Nachbesserung abgelehnt oder aus irgendwelchen anderen Gründen ist eine Nachbesserung unmöglich.
Wenn sich auf dem Protokoll eine Ablehnung der Nachbesserung durch den Mieter befindet (und sei irgendwie indirekt formuliert), dann wird man sich das anschauen müssen. Auch gibt es manchmal Formulierungen, in denen sich der Mieter zur Übernahme der Kosten verpflichtet. Auch das müsste man dann prüfen.
Wenn nichts davon der Fall ist, dann muss der Vermieter die Kosten selber tragen und darf sie nicht mit der Kaution verrechnen. Man könnte jedoch vermuten, dass der Vermieter eh bei jedem Mieter Reinigungskosten von der Kaution einbehält. Dann wirst du ihn verklagen müssen. Das macht aber erst Sinn, wenn du eine endgültige Kautionsabrechnung erhalten hast. Auf letztere hast du, sofern der Mietvertrag keinen früheren Zeitpunkt festlegt, aber in der Regel erst nach 6 Monaten Anspruch.
Vielen Lieben Dank für die Antwort!
ZitatWas steht wortwörtlich auf dem Übergabeprotokoll? Bitte auch das Kleingedruckte durchlesen. Da kann auch noch etwas wichtiges stehen. :
Auf dem Übergabeprotokoll steht nichts kleingedrucktes. Es ist quasi nur die Kopie des Übergabeprotokolls vom Mietbeginn und am Ende eine handschriftliche Notitz: "Wohnungsübergabe u. V. ordnungsgemäß am 30.04.2018 UNTERSCHRIFT"
Zitat:
Hintergrund: Wenn der Mieter vertraglich vereinbarte Leistungen (hier eventuell die Reinigung der Mietsache) nicht oder nicht ausreichend erbringt, so hat er normalerweise das Recht auf Nachbesserung.
Im Mietvertrag steht zur Rückgabe wortwörtlich:
"Bei Ende der Mietzeit ist die Mietsache sauber und in ordentlichem Zustand zurückzugeben."
Ich habe das Gefühl die werden einfach die Rechnung von der Kaution abziehen und ich kann nichts dagegen tun. Ein Rechtsstreit lohnt sich in diesem Streitwert ja wahrscheinlich noch nicht. Die genauen Kosten kenne ich auch gar nicht, habe weder Angebot noch Rechnung bekommen.
Ist sauber eigentlich mit Besenrein gleichzusetzen? Bei google finde ich keine Informationen zu "sauber". Es gibt besenrein und gereinigt.
Mit dem Thema muss man sich eigentlich nicht mehr beschäftigen. Daher nur kurz: Wenn die Formulierung im Mietvertrag eine vom Vermieter vorformulierte Klausel war, dann gehen Unklarheiten zu Lasten des Verwenders. Letztlich müsste dann ein Richter entscheiden, was ein Mieter mindestens unter dem Begriff "sauber" verstehen sollte.ZitatIst sauber eigentlich mit Besenrein gleichzusetzen? Bei google finde ich keine Informationen zu "sauber". :
Sofern keine Aufforderung zur Nachbesserung kommt und der Vermieter eine Verweigerung der Nachbesserung durch den Mieter nicht beweisen kann, kann man das Thema aber ignorieren. Dann kann der Vermieter Schadensersatz nicht durchsetzen.
Wahrscheinlich. Möglicherweise passiert das bei diesem Vermieter bei jedem Auszug. Aber tun kannst du etwas dagegen. Wenn die Kautionsabrechnung da ist und 6 Monate nach Rückgabe der Mietsache verstrichen sind (dann sind die meisten Vermieterforderungen verjährt), forderst du die Auszahlung des einbehaltenen Betrages. Danach beantragst du entweder einen Mahnbescheid oder lässt einen Anwalt direkt klagen.ZitatIch habe das Gefühl die werden einfach die Rechnung von der Kaution abziehen und ich kann nichts dagegen tun. :
ZitatEin Rechtsstreit lohnt sich in diesem Streitwert ja wahrscheinlich noch nicht. :
Klar, da gibt es ein Prozessrisiko. Das ist meiner Meinung nach in diesem Fall aber eher gering. Ob sich das lohnt, ist Ansichtssache. Manchen geht es auch darum, den Vermieter nicht einfach so durchkommen zu lassen. Die Kaution gehört dem Mieter. Sie ist nicht dazu da, dass der Vermieter sich frei daran bedient und auf diese Weise unberechtigte Forderungen durchsetzt.
Danke cauchy, jetzt ist mir alles viel klarer!
-
11 Antworten
-
4 Antworten
-
16 Antworten
-
8 Antworten
-
3 Antworten
-
39 Antworten
-
5 Antworten
-
25 Antworten