Hallo,
wenn ein AG in einen auch zur Privatnutzung zur Verfügung gestellten Firmenwagen heimlich einen GPS-Sender einbauen lässt, berechtigt dies den AN zur fristlosen Kündigung ? -> Würde daraus dann auch ein Schadenersatzanspruch über das Bruttogehalt (oder Nettogehalt) der normalen Kündigungsfrist entstehen ?
GPS heimlich in Firmenwagen eingebaut
ZitatFirmenwagen heimlich einen GPS-Sender einbauen lässt, :
Was bedeutet heimlich, viele Hersteller haben schon von Hause aus Dienste on Board welche die Ortung des Fahrzeugs ermöglichen, bei BMW nennt sich das z.B Connected drive.
Es dürfte eher darauf ankommen, ob die Ortung vom Arbeitgeber zur Überwachung genützt wird, oder im Falle eines Diebstahls gedacht ist.
Vergleichbar ist auch jedes Handy zum Orten des Standortes geeignet, aber eben darf ein Arbeitgeber diese Funktionen nicht nützen.
Heimlich bedeutet, dass es kein Standartteil vom Hersteller ist, sondern ein nachträglich eingebauter, normal käuflich erwerbbarer GPS-Sender ist.
ZitatHeimlich bedeutet, dass es kein Standartteil vom Hersteller ist, sondern ein nachträglich eingebauter, normal käuflich erwerbbarer GPS-Sender ist. :
Irrelevant.
Es kommt darauf an, wozu und wie der GPS-Sender genutzt wird.
Hoffentlich nicht so ein Billigteil das unter/am Auto klebt. Die fallen erfahrungsgemäß immer wieder mal ab ohne das der Fahrer es merkt ...
Da der Sender heimlich eingebaut wurde, wird er wohl zu Kontrollzwecken genutzt.
Dennoch die Frage :
Zitatberechtigt dies den AN zur fristlosen Kündigung ? -> Würde daraus dann auch ein Schadenersatzanspruch über das Bruttogehalt (oder Nettogehalt) der normalen Kündigungsfrist entstehen ? :
Ich sehe weder eine Grundlage für eine fristlose Kündigung, noch für einen Schadenersatz.
Sehe ich auch so und bin der Meinung, dass nur ein Grund gesucht wird. Die Entscheidung das Unternehmen zu verlassen ist schon länger bekannt. Neuer Vertrag wurde unterzeichnet und die Kündigungsfrist verpasst.ZitatIch sehe weder eine Grundlage für eine fristlose Kündigung, noch für einen Schadenersatz. :
NöZitatberechtigt dies den AN zur fristlosen Kündigung? :
Zitat:ZitatHeimlich bedeutet, dass es kein Standartteil vom Hersteller ist, sondern ein nachträglich eingebauter, normal käuflich erwerbbarer GPS-Sender ist. :
Irrelevant.
Es kommt darauf an, wozu und wie der GPS-Sender genutzt wird.
Hoffentlich nicht so ein Billigteil das unter/am Auto klebt. Die fallen erfahrungsgemäß immer wieder mal ab ohne das der Fahrer es merkt ...
So nicht richtig. Der AN muss es wissen. Der AG kann auch nicht einfach eine Kamera aufstellen.
Zitat:NöZitatberechtigt dies den AN zur fristlosen Kündigung? :
Sofern der AG den AN nicht informiert hat, muss dies gemacht werden. Allerdings: sollte eine permanten Aufzeichnung erfolgen (was in der Regel auch der Fall ist), dann wäre meiner Meinung nach eine Kündigung möglich.
Nein hat er nicht!ZitatDer TS hat eindeutig geschrieben was Sache ist. :
Das ist alles was er dazu geschrieben hat:
ZitatDa der Sender heimlich eingebaut wurde, wird er wohl zu Kontrollzwecken genutzt. :
Was bedeutet "heimlich"? Einfach nur "ohne den AN vorher darüber zu informieren"? Bitte um Aufklärung. Woher weiß der AN davon? Ich sehe hier nichts worüber der AG informieren müsste. Dies ist NICHT analog zu einer Kamera zu sehen! Solange der AG nach Einbau informiert und auch darüber informiert wie das Gerät abgeschaltet werden kann, sehe ich hier keinerlei Ansatzpunkte zu irgendetwas. Da der Fragesteller bisher aber keinerlei Informationen zur Verfügung stellt ist hier sowieso alles nur Kaffeesatzraterei
Also,
können wir uns mal auf die Kernfrage besinnen:
Wenn ein Arbeitgeber heimlich in einen Firmenwagen, der zur Privatnutzung des AN zur Verfügung steht einen GPS Sender einbauen lässt um diesen AN zu überwachen, berechtigt dies dann den AN zur fristlosen Kündigung und zum Schadenersatz über die Monate der eigentlichen Kündigungsfrist ?
Heimlich einbauen kann er. Die einzige Frage ist der Umfang der Nutzung. Und da ist hier nichts vorgetragen.
wirdwerden
Zitatum diesen AN zu überwachen :
Es wird dauerhaft aufgezeichnet, wann und wohin das Fahrzueg bewegt wird.
ZitatDer AN muss es wissen. :
Nein, muss er je nach Nutzung eben nicht.
ZitatUnd da ist hier nichts vorgetragen. :
Doch, hier
Zitateinen GPS Sender einbauen lässt um diesen AN zu überwachen, :
Ändert aber nichts daran, das es aufgrund der Schilderung keinen Grund für eine "Fristlose" oder Schadenersatz gibt.
ZitatEs wird dauerhaft aufgezeichnet, wann und wohin das Fahrzueg bewegt wird. :
Und wo wird das aufgezeichnet, im Auto selbst, darauf hat der Arbeitgeber doch keinen Zugriff bei Privatnutzung.
Zitatberechtigt dies dann den AN zur fristlosen Kündigung und zum Schadenersatz über die Monate der eigentlichen Kündigungsfrist ? :
Nein, und Schaden müsste man nachweisen.
ZitatDa der Fragesteller bisher aber keinerlei Informationen zur Verfügung stellt ist hier sowieso alles nur Kaffeesatzraterei :
Genau, nach der bisherigen Schilderung ist gibt es keinen Grund für Kündigung oder Schadenersatz.
ZitatAlso, :
können wir uns mal auf die Kernfrage besinnen:
Ohne Nachweis das der Arbeitgeber eine Auswertung betreibt:
Man kann fristlos kündigen, allerdings ist man dann Schadenersatzpflichtig gegenüber dem Arbeitgeber.
12 Wochen Sperre bei der Agentur für Arbeit.
ZitatDie Entscheidung das Unternehmen zu verlassen ist schon länger bekannt. Neuer Vertrag wurde unterzeichnet und die Kündigungsfrist verpasst. :
Das kann auch der Fall sein, nur steckt der TE damit richtig in der Klemme.
ZitatZitat (von radfahrer999): :
Die Entscheidung das Unternehmen zu verlassen ist schon länger bekannt. Neuer Vertrag wurde unterzeichnet und die Kündigungsfrist verpasst.
Ich finde diese Unterstellungen ja echt witzig, da sie mit dem Kern der Frag ja gar nichts zu tun haben.
Soweit ich weis, darf ein Arbeitgeber ein Firmenfahrzeug mit einem GPS-Sender ausstatten. Wenn das Fahrzeug auch privat genutzt werden darf, dann muss dieser Sender für private Fahrten ausschaltbar sein.
Daher war die Frage, ob der heimliche Einbau eines solchen Senders und die damit verbundene dauerhafte Aufzeichnung (via Internet abrufbar) eben den Arbeitnehmer dazu berechtigt, fristlos zu kündigen. Es geht jetzt rein um die rechtliche Frage, nicht um die Frage der Beweisbarkeit oder ob der Arbeitnehmer sowieso aufhören will oder ähnliches.
Ist diese heimliche Überwachung nicht gleichzusetzen mit dem, was hier über Videoüberwachung geschrieben wird ?
Zitat:Videoüberwachung
Verdeckte Videoüberwachung ist grundsätzlich verboten, denn damit wird erheblich in die Persönlichkeitsrechte des Beschäftigten eingegriffen. Schließlich wird er auf Schritt und Tritt beobachtet. Das Bundesarbeitsgericht lässt aber in engen Grenzen eine heimliche Videoüberwachung zu. Voraussetzung ist allerdings, dass der Arbeitgeber einen Mitarbeiter konkret einer Straftat oder einer anderen schweren Verfehlung ihm gegenüber verdächtigt. Hinzu kommt, dass die Videoüberwachung das einzige Mittel sein muss, um den Verdacht bestätigen zu können, und sie ferner nicht unverhältnismäßig sein darf (BAG, Urteil v. 21.06.2012, Az.: 2 AZR 153/11 ). So ist es z. B. niemals erlaubt, in Umkleidekabinen oder der Toilette eine Kamera zu installieren.
Ja, nutzt der AG das denn?
wirdwerden
ZitatJa, nutzt der AG das denn? :
Hat er doch geschrieben
Zitatdie damit verbundene dauerhafte Aufzeichnung (via Internet abrufbar) :
ZitatSoweit ich weis, darf ein Arbeitgeber ein Firmenfahrzeug mit einem GPS-Sender ausstatten. :
Korrekt.
ZitatWenn das Fahrzeug auch privat genutzt werden darf, dann muss dieser Sender für private Fahrten ausschaltbar sein. :
Das wäre mir neu.
Es ist ausreichend wenn der Mitarbeiter darüber informiert wurde.
ZitatIst diese heimliche Überwachung nicht gleichzusetzen mit dem, was hier über Videoüberwachung geschrieben wird ? :
Zum einen ist die Aufzeichnung von Bilddaten was anderes als Standortdaten.
Zum anderen sehe ich auch da keine Grundlage für eine fristlose Kündigung.
Zitat:ZitatJa, nutzt der AG das denn? :
Hat er doch geschrieben
Zitatdie damit verbundene dauerhafte Aufzeichnung (via Internet abrufbar) :
ZitatSoweit ich weis, darf ein Arbeitgeber ein Firmenfahrzeug mit einem GPS-Sender ausstatten. :
Korrekt.
ZitatWenn das Fahrzeug auch privat genutzt werden darf, dann muss dieser Sender für private Fahrten ausschaltbar sein. :
Das wäre mir neu.
Es ist ausreichend wenn der Mitarbeiter darüber informiert wurde.
ZitatIst diese heimliche Überwachung nicht gleichzusetzen mit dem, was hier über Videoüberwachung geschrieben wird ? :
Zum einen ist die Aufzeichnung von Bilddaten was anderes als Standortdaten.
Zum anderen sehe ich auch da keine Grundlage für eine fristlose Kündigung.
Wie so oft keine Ahnung...
http://www.frag-einen-anwalt.de/GPS-im-Dienstfahrzeug--f23823.html
Zitat. Wenn das Fahrzeug auch privat genutzt werden darf, dann muss dieser Sender für private Fahrten ausschaltbar sein. :
Nö, wenn das GPS zum orten im Falle eine Diebstahl eingebaut wurde, sorry das wäre dann Käse.
ZitatDaher war die Frage, ob der heimliche Einbau eines solchen Senders und die damit verbundene dauerhafte Aufzeichnung (via Internet abrufbar) eben den Arbeitnehmer dazu berechtigt, fristlos zu kündigen. :
Für fristlos sind die Hürden sehr hoch, sollte der Arbeitgeber das machen, erst mal auffordern dies zu Unterlassen.
ZitatIst diese heimliche Überwachung nicht gleichzusetzen mit dem, was hier über Videoüberwachung geschrieben wird ? :
Nö, auch der oben genannte Link zu Frag einen Anwalt ist veraltet. In der heutigen Zeit haben viele Autos schon GPS und Datenübermittlung on Board, es dient auch mit zum Diebstahlschutz, da kann der Arbeitnehmer Kopfstände machen, die Systeme lassen sich gar nicht abschalten.
ZitatIch finde diese Unterstellungen ja echt witzig, da sie mit dem Kern der Frag ja gar nichts zu tun haben. :
Sehr wohl sogar, man kann den normalen Weg wählen, eben erst mal Mahnung zur Unterlassung, aus welchem Grund sollte man sonst wohl ausgerechnet auf fristlos sonst aus sein?
0815
Die fällt echt nichts besseres ein als zu schreiben, dass der Text veraltet ist? Wenn du bereits so großspurig schreibst, dann benenne doch mal die Rechtsgrundlage.
Ansonsten ist es des TS Sache, ob er einen neuen Job hat oder nichts. Wie wäre es mal zum Thema zu schreiben? Denn offensichtlich kann das hier kaum einer.
ZitatWie so oft keine Ahnung... :
Hätte man den Inhalt des Links gelesen und auch noch verstanden, hätte man gemerkt, das darin keine meiner Aussagen wiederlegt wurden ...
Oder war das eine Kurzfassung Deiner juristischen Kenntnisse?
Wenn der AG heimlich einen GPS-Sender zur Überwachung des AN einbaut und damit in den privaten Bereich des AN eingreift, dann berechtigt das den AN aus meiner Sicht natürlich zur fristlosen Kündigung. Ich verstehe nicht wirklich, warum das hier gleich von mehreren Forenteilnehmern bestritten wird. Es handelt sich schließlich um einen schweren Vertrauensbruch.
Und wenn der heimliche Einbau des GPS-Senders in den zur Privatnutzung freigegebenen PKW des AN aufgedeckt wurde, dann muss der AG beweisen, dass er die erzielten Daten nicht zur Überwachung der privaten Aktivitäten des AN genutzt hat. Das wird ihm regelmäßig nicht gelingen.
Was an der von asd1971 zitierten Antwort eines Rechtsanwaltes veraltet sein soll, erschließt sich mir ebenfalls nicht. Nach meiner Kenntnis, sind die Bestimmungen zur Überwachung von Personen in den letzten 10 Jahren eher verschärft worden.
Zitat:In der heutigen Zeit haben viele Autos schon GPS und Datenübermittlung on Board, es dient auch mit zum Diebstahlschutz, da kann der Arbeitnehmer Kopfstände machen, die Systeme lassen sich gar nicht abschalten.
Das passiert aber nicht heimlich. Vielmehr muss der Käufer eine Zustimmungserklärung unterschreiben. Wenn der Käufer das nicht will, lässt sich die Datenermittlung bei allen Fahrzeugen natürlich abschalten. Der AG hat auf diese Daten aber sowieso keinen Zugriff. Wenn das anders wäre, würde auch in diesen Fällen ein Verstoß gegen den Datenschutz vorliegen.
Für den Diebstahlschutz werden diese Daten übrigens nicht genutzt. Andernfalls müsste man bestimmte Fahrzeugtypen nach einem Diebstahl ja leicht auffinden können.
Dass vielen Käufern nicht wirklich bewusst ist, was sie beim Kauf des Fahrzeuges so alles unterschreiben, ist ja eine ganz andere Sache.
-- Editiert von hh am 23.07.2017 01:15
ZitatDeiner Meinung nach muss das GPS nicht ausschaltbar sein. :
Nö, habe ich nie behauptet.
ZitatDer Anwalt widerspricht dir. :
Nö, tut er nicht - selbst wenn ich es behauptet hätte.
Er schlägt das als einen "Kompromiss" vor. Einfach mal im Duden nachschlagen was "Kompromiss" bedeutet ...
ZitatIch verstehe nicht wirklich, warum das hier gleich von mehreren Forenteilnehmern bestritten wird. :
Weil nach deren Meinung das Kriterium "unzumutbar" bezüglich der Fortsetzung nicht erreicht wurde.
Der Arbeitnehmer hat noch keine milderen Maßnahmen ergriffen.
Wobei, berechtigt zur "Fristlosen" wäre er streng genommen ja, das Problem ist die Durchsetzbarkeit wenn der Arbeitgeber anderer Meinung wäre. Am Ende würde notfalls ein Gericht darüber entscheiden.
Gut,
wenn nun mal grundlegend ein Arbeitnehmer aus einem am Arbeitgeber versursachten Grund zu einer fristlosen Kündigung berechtigt ist, muss dann der Arbeitgeber entsprechend Schadenersatz leisten ? Hier speziell das gehalt bis zur regulären Kündigungsfrist ?
AN hat nämlich KEINEN neuen Job in Aussicht und müsste ALG1 beantragen.
ZitatDer AG hat auf diese Daten aber sowieso keinen Zugriff. Wenn das anders wäre, würde auch in diesen Fällen ein Verstoß gegen den Datenschutz vorliegen. :
Nur wenn der Arbeitgeber eben diese Dienste zur Überwachung nützt.
Sorry man sollte sich bei solchen pauschalen Aussagen einfach mal mit dem Auto beschäftigen, hier mal ein Link zu BMW mein selbst in die Jahre gekommener 5 er (F11) hat diese Funktionen:
http://www.bmw.de/de/topics/faszination-bmw/connecteddrive/ubersicht.html?bmw=sea:185750322:11925492762:bmw%20connecteddrive
ZitatFür den Diebstahlschutz werden diese Daten übrigens nicht genutzt. Andernfalls müsste man bestimmte Fahrzeugtypen nach einem Diebstahl ja leicht auffinden können. :
Auch das wird schon länger in der Tat umgesetzt. Was ja auch mit ein Verkaufsargument ist, schon wenn die Alarmanlage los geht, erhält man Mitteilung auf dem Handy.
Mercedes hat ebenfalls solche Systeme on Board, der Kollege kann auch per App seine gesamten Fahrzeugdaten sehen, und auch vermutlich unter verschiedenen Namen dürfte das heute Standard sein, außer bei Low Cost Fahrzeugen.
Das einzige was eben nicht zulässig ist, das der Arbeitgeber diese Systeme zur Überwachung seiner MA einsetzt, denn nach Datenschutz wäre selbst während der Arbeitszeit eine Dauerüberwachung unzulässig, wenn dies nicht mit Betriebsrat und MA vereinbart wurde.
ZitatUnd wenn der heimliche Einbau des GPS-Senders in den zur Privatnutzung freigegebenen PKW des AN aufgedeckt wurde, dann muss der AG beweisen, dass er die erzielten Daten nicht zur Überwachung der privaten Aktivitäten des AN genutzt hat. Das wird ihm regelmäßig nicht gelingen. :
Auch hier nur eine Vermutung, zum einen Mal werden auf den Portalen jeder Login gespeichert, zudem werden Passwörter auf zwei Personen aufgeteilt, die ersten fünf Zeichen vom Chef, die anderen z.B. gibt der Betriebsrat ein.
Upps, was sagt dann wohl ein Richter, wenn der Arbeitgeber den Betriebsrat als Zeugen hat, und dazu noch den Ausdruck der Logins auf Papier mitgeliefert wird?
Und bisher steht nichts zu lesen, der der AN sich an den Chef gewendet hatte, um erst mal nach zu fragen, was es sich mit dem GPS an sich hat.
ZitatUnd bisher steht nichts zu lesen, der der AN sich an den Chef gewendet hatte, um erst mal nach zu fragen, was es sich mit dem GPS an sich hat. :
Hm, lass mal überlegen....
Eventuell möchte sich der AN erst einmal über die rechtliche Einschätzung informieren ?
Ich fasse nochmal zusammen:
Es wurde in ein bereits seit 1,5 Jahren in Benutzung stehndes Firmenfahrzeug, das zur privaten Nutzung dem AN zur Verfügung steht, nachweislich ein GPS Tracker eingebaut. (Kein Serienteil)
Es geht auch nicht um die Frage der Beweisführung und es ist auch klar, dass wenn der AG eine fristlose Kündigung nicht akzeptiert, dass es vor Gericht gehen wird.
Es ging nur um die fachliche Frage, ob der AN in einem solchen Fall (also AG baut heimlich zur Überwachung des AN einen GPS Tracker ins Firmenfahrzeug ein) eine fristlose Kündigung aussprechen kann. (ja, HvS, kann er natürlich, ob er damit durchkommt ist die andere Frage).
ZitatEs ging nur um die fachliche Frage, ob der AN in einem solchen Fall (also AG baut heimlich zur Überwachung des AN einen GPS Tracker ins Firmenfahrzeug ein) eine fristlose Kündigung aussprechen kann. (ja, HvS, kann er natürlich, ob er damit durchkommt ist die andere Frage). :
Man kann immer die fristlose Kündigung aussprechen, was der Arbeitgeber danach unternimmt ist mal eine andere Sache. Genau so gut braucht man morgens auch nicht zur Arbeit erscheinen oder Krank machen.
Vielleicht wäre es einfacher sich mit dem Betriebsrat zu besprechen, vielleicht ist dem Betriebsrat als Vertrauensperson auch bekannt und weis damit mehr.
ZitatGut, :
wenn nun mal grundlegend ein Arbeitnehmer aus einem am Arbeitgeber versursachten Grund zu einer fristlosen Kündigung berechtigt ist, muss dann der Arbeitgeber entsprechend Schadenersatz leisten ? Hier speziell das gehalt bis zur regulären Kündigungsfrist ?
Weshalb sollte ein Schaden eingetreten sein, wäre die Kündigung berechtigt, bekäme man ALG 1 vom ersten Tag der Arbeitslosigkeit. Ein Richter könnte es eher sogar so sehen, das man sich besser stellen möchte, als wenn man Arbeiten ginge.
ZitatAN hat nämlich KEINEN neuen Job in Aussicht und müsste ALG1 beantragen. :
Dann sollte man wohl auch erst mit der Agentur für Arbeit und der Leistungsabteilung eine Rücksprache halten, denn keiner hier im Forum kann dazu eine verbindliche Auskunft erteilen, unter Umständen sieht die Agentur für Arbeit keine Unzumutbarkeit und es gibt die Maximalsperre aufs ALG.
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