Gehalt gekürzt nach Kündigung

14. Dezember 2014 Thema abonnieren
 Von 
JulieC.
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Gehalt gekürzt nach Kündigung

Hallo,

ich habe folgende Frage:

Bei meinem letzten Arbeitgeber belief sich meine Arbeitszeit laut Vertrag von Montag bis Donnerstag (im Wortlaut).
Die Stelle habe ich zum 27.11.2014 gekündigt, da dies mein letzter Arbeitstag im Monat November war. In meiner Gehaltsabrechnung wurden mir beinahe 200,00 Euro abgezogen mit der Begründung, dass ich zur Mitte des Monats gekündigt hätte und das Gehalt daher anteilig berechnet würde. Mir wurden also Freitag (an diesem Tag arbeite ich vertragsgemäß nicht), Samstag und Sonntag abgezogen. Ich bin der Meinung, dass mir 100% meines Gehalts zustehen, da ich 100% meines Arbeitspensums im November geleistet habe.

Ist meine Annahme korrekt oder ist mein ehemaliger Arbeitgeber im Recht?

Vielen Dank im Voraus!




5 Antworten
#1
 Von 
:blaubär:
Status: Student (2472 Beiträge, 1265x hilfreich)

/// ... dass ich zur Mitte des Monats gekündigt hätte

Wahrscheinlich ist es so, dass deine K-Frist vier Wochen zur Monatsmitte oder zum Monatsende betragen hätte. Gekündigt hast du nach eigenem Bekunden zum 24.7. - also wohl zu einem falschen Datum. Nun werden Kündigungen mit falscher Frist i.d.R. einfach korrigiert auf ein richtiges Datum - in diesem Fall sollte das wohl dann zum 30.11 lauten.
Wenn dein AG nun diese Kündigung umdeutet als zum 15. d.M. gestellt, versucht sie einen Trick, um dir Geld vorzuenthalten. Das dürfte rechtsmissbräuchlich sein und ein Arbeitsrichter wird das deinem AG wohl kaum durchgehen lassen. Also auf zum Arbeitsgericht, Antrag stellen auf Auszahlung des Restlohns.

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#2
 Von 
:blaubär:
Status: Student (2472 Beiträge, 1265x hilfreich)

Nachtrag:
1. du sagst nichts darüber, wann du die K. zugestellt, ob du also die 4-Wochen-Frist eingehalten hast. Das ist insofern wahrscheinlich ohne Belang, da offenkundig dein AG die K. akzeptiert hat.
2. wenn dein AG deine Kündigung als zum 15. erfolgt ansieht, kürzt er dir dein Gehalt m.E. nicht um die Tage 28/29/30 Nov. (an denen du zudem gar nicht arbeitspflichtig warst), sondern eher um die Zeit zwischen 15. und 27. Nov. - was pikant ist, da er dich nach und trotz K. weiter arbeiten lässt - oder wie??.

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#3
 Von 
drkabo
Status: Legende (18112 Beiträge, 9846x hilfreich)


Ich glaube die Fragestellerin wollte darauf hinaus, dass der Arbeitgeber die Kündigung zum 27.11 tatsächlich akzeptiert hat (keine Umdeutung auf 15.11 oder 30.11) und ihr deshalb nur 27/30 des regulären Monatslohns ausgezahlt hat.
Eben mit der Begründung, dass sie nur 27 Kalendertage in einem Beschäftigungsverhältnis stand - und nicht den ganzen Monat (30 Kalendertage).
Da wird es schwierig gegen anzugehen.
Ich wüsste nicht, auf welcher Rechtsgrundlage man jetzt den Arbeitgeber dazu zwingen kann, die Zeit vom 28.11-30.11 auch noch zu bezahlen.



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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

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#4
 Von 
JulieC.
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo :blaubär:,

danke für die schnelle Antwort!
Zu deiner Frage 1: Die Kündigungsfrist habe ich eingehalten.
Zu Frage 2: Mein AG hat mir die Kündigung zum 27.11. schriftlich bestätigt und ich war jeden Tag bis einschließlich 27.11. im Büro.

Viele Grüße
Julie

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#5
 Von 
altona01
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8088x hilfreich)

Ich schließe mich voll der Begründung von drkabo an, vorausgesetzt die 200,-€ entsprechen dem Gehalt für 3 Kalendertage.

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