Hallo,
ich bin seit Mitte Dezember letzten Jahres krank und beziehe Krankengeld. Ursache sind starke Schmerzen, bisher konnte kein Arzt helfen, es gibt keine Diagnose. Lediglich ein Neurologe schloss einen Phantomschmerz nicht aus. Seit Kurzem bin ich nun bei einem Schmerztherapeuten in Behandlung. Meine letzte AU stammt noch vom Hausarzt, die Diagnose war immer dieselbe. Wie sieht das aus wenn der Schmerztherapeut nun die Diagnose auf der nächsten AU-Bescheinigung ändert? Verliere ich dann meinen Anspruch auf Krankengeld?
Ich muss dazu sagen, dass ich aufgrund eines Aufhebungsvertrages eigentlich seit Anfang Februar diesen Jahres arbeitslos gewesen wäre. Die erste Krankmeldung erfolgte Mitte Dezember letzten Jahres, so dass ich noch Anspruch auf Krankengeld hatte. Für hilfreiche Infos bin ich sehr dankbar!
VG HP
Krankengeld bei geänderter Diagnose
10. Oktober 2019
Thema abonnieren
Frage vom 10. Oktober 2019 | 10:43
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Krankengeld bei geänderter Diagnose
#1
Antwort vom 10. Oktober 2019 | 10:45
Von
Status: Schlichter (7421 Beiträge, 3096x hilfreich)
Nein, so lange die AU-Bescheinigungen lückenlos sind, verlieren Sie den Anspruch auf Krankengeld nicht. Allerdings verlängert die neue Krankheit den Anspruch auch nicht, da sie als "hinzugetretene Krankheit" gilt.
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
7 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten
Top Arbeitsrecht Themen
-
24 Antworten
-
21 Antworten
-
11 Antworten
-
19 Antworten