Kündigung bei Zeitarbeit vor Antritt

30. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Dennis aus PL
Status: Frischling (3 Beiträge, 2x hilfreich)
Kündigung bei Zeitarbeit vor Antritt

ich habe am 28. Januar 2009 einen Arbeitsvertrag bei einer Zeitarbeitsfirma in Plauen/Vogtl. unterschrieben. Ich sollte die Arbeit am 02. Februar 2009 bei deren Kunden aufnehmen. Heute nachmittag habe ich einen Anruf der Zeitarbeitsfirma erhalten das der Vertrag null und nichtig sein soll weil Die Zeitarbeitsfirma den Auftrag verloren hat. Es handelt sich um einen unbefristeten Arbeitsvertrag, auch ist nicht festgelegt worden das ich unbedingt bei diesem speziellen Kunden arbeiten muss. Weiter steht ganz klar drinne das eine Kündigung vor Beginn des Arbeitsverhältnisses beiderseits ausgeschlossen ist.
meine Frage ist nun: Ist das rechtens das man den Vertrag für null und nichtig erklärt? Kann ich nicht darauf bestehen das man mir eine andere Stelle vermittelt und während dieser Zeit wo Sie mir keine Stelle bieten können den vereinbarten Lohn zahlen müssen?

Mit Freundlichen Grüßen




5 Antworten
#1
 Von 
blaubär49
Status: Schlichter (7434 Beiträge, 2012x hilfreich)

... dass der Vertrag 'null und nichtig' sein soll, kann ich auch nicht glauben - dann müsste er ja sittenwidrig sein oder hätte aus sonstigen gründen nicht abgeschlossen werden dürfen. Eine andere Sache dürfte sein, dass du vmtl. ja auch Probezeit vereinbart hast, und in der Probezeit könnte man dir einfach kündigen ... auch nicht schön, aber rechlich sauber.

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#2
 Von 
Dennis aus PL
Status: Frischling (3 Beiträge, 2x hilfreich)

das sie mich kündigen können ist mir klar. Habe 6 Monate Probezeit. Aber es war ja bis jetzt nicht die Rede von Kündigung. Die werden mir wohl einen Aufhebungsvertrag vorlegen. Nur dann komm ich ja in teufels Küche bei der Arge. Aber ich kann ja im Prinzip nix dafür wenn die Firma zu "blöd" ist Ihren fest zu gesagten Auftrag zu verlieren. In meinem Vertrag steht ja klar drinne das keiner vor Beginn (02.02.2009) kündigen kann.
Aber rechtlich gesehen kann man natürlich einfach kündigen. Wofür macht man eigentlich noch Verträge wenn man Sie doch nicht einhält.
Danke für deine Antwort blaubär49

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#3
 Von 
hh
Status: Unbeschreiblich (49272 Beiträge, 17333x hilfreich)

Wenn sie Dich loswerden wollen, dann sollen sie Dir kündigen. Eine Kündigung ist nur wirksam, wenn sie schrifltich erfolgt ist. Einen Aufhebungsvertrag solltest Du nicht unterschreiben.

Viele Tarifverträge von Zeitarbeitsfirmen sehen am Anfang der Probezeit extrem kurze Kündigungsfristen von z.T. nur 2 Tagen vor. Kein mir bekannter Tarifvertrag für die Zeitarbeit sieht in den ersten 3 Monaten eine Kündigungsfrist von mehr als einer Woche vor, obwohl die gesetzliche Kündigungsfrist 2 Wochen beträgt.

Außerdem musst Du darauf achten, dass Du Deinem AG Deine Arbeitskraft nachweislich anbietest. Ansonsten droht Dir der Vorwurf, Du hättest die Arbeit verweigert. Du solltest also morgen früh zu Arbeitsbeginn unbedingt bei Deinem Arbeitgeber erscheinen, auch auf die Gefahr hin, dass man Dir dann die Kündigung in die Hand drückt.

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#4
 Von 
hh
Status: Unbeschreiblich (49272 Beiträge, 17333x hilfreich)

Der Tarifvertrag CGZP - AMP sieht in der ersten zwei Wochen sogar nur eine Kündigungsfrist von einem Tag vor. Die Befugnis der CGZP, enen Tarifvertrag abschließen zu dürfen, ist aber umstritten.

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#5
 Von 
Dennis aus PL
Status: Frischling (3 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo hh
genau den Tarifvertrag hab ich. Hab schon gelesen das es dort eine unverschämte Regelung gibt bezüglich einer Kündigung in den ersten Wochen. Kann mal wieder sehen was man Wert ist als Arbeitnehmer und das man sich Verträge auch schenken könnte.

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