Zeitarbeit - Recht auf Urlaub?

3. Dezember 2008 Thema abonnieren
 Von 
Sharkbait
Status: Frischling (39 Beiträge, 12x hilfreich)
Zeitarbeit - Recht auf Urlaub?

Mein Sohn ist seit 06/08 bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt. Gestern war er dort und hat u.a. wegen Urlaub nachgefragt. Die Mitarbeiterin der Zeitarbeitsfirma meinte "Urlaub, Sie können doch keinen Urlaub nehmen. Es wird doch wohl nicht zu viel verlangt sein durchzuarbeiten."
Ich kenn mich zwar nicht aus, aber eine Zeitarbeitsfirma sollte doch auch Urlaub gewären. Wenn mir da jemand weiterhelfen könnte?




17 Antworten
#1
 Von 
oha
Status: Praktikant (675 Beiträge, 199x hilfreich)

Selbstvertändlich steht deinem Sohn Urlaub zu.

Poste mal bitte, was dazu in seinem Arbeitsvertrag geschrieben steht.

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#2
 Von 
muran
Status: Lehrling (1332 Beiträge, 1050x hilfreich)

@ Sharkbait ... War oder ist das eine ernste Nachfrage?

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#3
 Von 
blaubär49
Status: Schlichter (7434 Beiträge, 2012x hilfreich)

... lies doch das bundesurlaubsgesetz burlg: das beschreibt das minimum an urlaub! für jeden beschäftigten.

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#4
 Von 
anonym_0405
Status: Praktikant (800 Beiträge, 257x hilfreich)

Vielleicht hat er ein halbes Jahr Urlaubssperre? Was steht denn im Vertrag dazu? Er ist ja noch nicht so lange in der Firma.

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#6
 Von 
Sharkbait
Status: Frischling (39 Beiträge, 12x hilfreich)

@muran
Deine Frage kann ich nicht nachvollziehen, was klingt bei meiner Schilderung nach Scherz, das ich einen Sohn habe oder das der Arbeit hat?

@all
Vielen Dank erstmal, leider kenne ich den Arbeitsvertrag meines Sohnes nicht. Ich weiß bloß, das er bis 12/08 geht. Die Firma in der er arbeitet hat Ihm auch eine Übernahme ab 01/09 in Aussicht gestellt.
Mir ging es es darum zu erfahren ob er generell Anspruch auf Urlaub hat, meiner Meinung nach ja.
Wenn ein halbes Jahr Urlaubssperre wäre, das ist ende Nov. um gewesen und für 7 Monate befristet arbeiten keinen Urlaub zu bekommen -- naja, wäre schon sehr grenzwertig.
Das einzige was ich weiß, die Firma zahlt bei Arbeit weit entfernt vom Wohnort auch keine Auslöse, hält sich also nicht an Tarife.

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#7
 Von 
anonym_0405
Status: Praktikant (800 Beiträge, 257x hilfreich)

Ich fragte deshalb, weil es oft üblich ist, die ersten 6 Monate keinen Urlaub zu geben.
Ich wußte ja nicht, daß der Job befristet ist.

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#8
 Von 
oha
Status: Praktikant (675 Beiträge, 199x hilfreich)

Hallo Sharkbait,

du musst muran schon verzeihen, wenn er / sie nachfragt. Eigentlich sollten doch die grundlegensten Aspekte des Arbeitsrechtes schon bekannt sein. Da Sklaverei abgeschafft wurde, steht JEDEM Arbeitnehmer Urlaub zu. Die Frage ist nur wann, wie und wie viel.

So lange man den genauen Passus des Arbeitsvertrages deines Sohnes nicht kennt, kann dir hier keiner beantworten, wie der Urlaub geregelt werden muss.

Was aber auf alle Fälle klar ist: Deinem Sohn steht Urlaub zu. Sollte er zum 31.12. aufhören, so sollte er schon mal schriftlich einen Urlaubsantrag fertig machen. Dieser Urlaub wird ihm ja wohl kaum genehmigt, aber dann kann er die Auszahlung verlangen.

Wenn der Tarifvertrag für den AG verbindlich ist, dann muss er sich natürlich auch dran halten. Gegebenenfalls muss dein Sohn seine Ansprüche durchsetzen, indem er vor das Arbeitsgericht geht.

Wie du siehst, geben sich hier ziemlich viele Menschen Mühe dir zu helfen. Ich denke, da sollte es doch ein Leichtes sein, dass du oder dein Sohn hier mal den Passus bezüglich des Urlaubes postest bzw. postet. Auch wenn dies eventuell deine / eure Mühe kostet.


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#9
 Von 
Sharkbait
Status: Frischling (39 Beiträge, 12x hilfreich)

Ja ich weiß das ohne den genauen Wortlaut des AV keine präzise Aussage möglich ist. Ich wollte bloß bestätigt haben das es einen generellen Urlaubsanspruch gibt, vorallem da es ein zeitl. befr. Vertrag war.
Ich war nur deswegen am zweifeln, da die Dame in der Zeitarbeitsfirma ernstlich erstaunt war das es mein Sohn wagt nach Urlaub zu fragen.

@oha,

entschuldige meine Dreistigkeit Dich und die geschätzten User dieses Forums mit solch unqualifizierten und unpräzisen Fragen zu bemühen.
Was nützt das Wissen um die Aspekte des Arbeitsrechtes, wenn sie am real existierenden Arbeitsleben vorbei gehen. Leider!! Da entspricht manche Arbeit bzw. Arbeitbedingung eher der Sklaverei als allem anderen.
Das ist dann die Diskrepanz zwischen Theorie und Praxis oder Angebot und Nachfrage.
Trotzdem vielen Dank für die ausführlichen Einlassungen, ich werde es an meinen Sohn weiterleiten bzw. vielleicht hat er Glück und sie gewähren ihm den Urlaub ohne zu murren.

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#10
 Von 
kruemel26w
Status: Frischling (15 Beiträge, 4x hilfreich)

Mein Freund war auch bei einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt.Es ist dort üblich das man erst nach 6 Monaten anspruch auf Urlaub hat.Bitte nicht angreifen oder meckern,sage nur das es bei Ihm so war und ich das auch nur so kenne.

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#11
 Von 
Angel83
Status: Beginner (119 Beiträge, 14x hilfreich)

Falls der AG im IGZ (Tarifvertrag für Zeitarbeitsbranche) ist, stehen deinem Sohn 24 Tage im Jahr zu. Für jeden vollen Monat der Beschäftigung also 2 Tage. wenn er am 01.06. angefangen hat und bis 31.12 beschäftigt ist, sind es also 14 Tage. Wenn er aber erst am 03.oder 04.06. angefangen hat und sein Vertrag auch nur bis z.B. 28./29.12. geht sind es allerdings nur 10 Tage.

siehe http://www.ig-zeitarbeit.de/aktuell/Tarifvertrag%20_01_12_06.pdf

Urlaub beantragen, falls dieser nicht gewährt wird, hat er Anspruch auf Auszahlung

Gruß
Angel

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#12
 Von 
Sharkbait
Status: Frischling (39 Beiträge, 12x hilfreich)

Recht herzlichen Dank, die Auskünfte helfen mir erstmal weiter und bestätigen mir den Anspruch auf Urlaub. Jetzt wäre es noch gut zu wissen ob der AG im IGZ ist. Ich werde meinem Sohn empfehlen auf jedenfall einen Urlaubsantrag zu stellen.
Wenn ich weiß wie es ausgegangen ist poste ich es.

VG Sharkbait

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#13
 Von 
altona01
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8088x hilfreich)

@kruemel26
Es stimmt, dass in vielen Tarifverträgen vereinbart ist, dass erst nach 6 Monaten Probezeit Urlaub genommen werden darf.
Das ist aber nicht zu verwechseln mit dem Urlaubsanspruch für diese Zeit, der besteht schon für die ersten 6 Monate, darf aber eben erst danach genommen werden. Eine Regelung, dass für die ersten 6 Monate kein Anspruch auf Urlaub besteht, verstößt gegen das Bundesurlaubsgesetz.

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#14
 Von 
Sharkbait
Status: Frischling (39 Beiträge, 12x hilfreich)

Zwischenbericht
Mein Sohn hat heute mit seinem Chef im Einsatzbetrieb gesprochen, der hat Ihm gesagt er soll def. seinen Urlaub nehmen, im Moment ist sowieso keine Produktion und lt. Anweisung von der Geschäftsleitung sollen Ü-stunden und Urlaub genommen werden.
Er gibt nächste Woche seine U-Schein ab.

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#15
 Von 
altona01
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8088x hilfreich)

Aber Achtung: Sollte der AG den Urlaub dennoch verweigern, darf Ihr Sohn den nicht einfach antreten! Das ist ein Kündigungsgrund.
Besser ist, er sagt dann, dass er das vom Arbeitsgericht klären lässt. Dürfte schon als HInweis wirken. Da dauert ein Eilantrag nur kurz und der AG wird dazu verdonnert, den Urlaub zu bewilligen, wenn dem nichts entgegensteht. Was dem entgegenstehen könnte, muß dann aber schon eine extreme Ausnahmesituation sein, betriebsbedingt weil dem Chef vielleicht ein anderer Job einfällt gilt da nicht.

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#16
 Von 
kruemel26w
Status: Frischling (15 Beiträge, 4x hilfreich)

@hamburgerin01

Ja genau das meinte ich.Sorry hatte mich blöde ausgedrückt. :-)

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#17
 Von 
Sharkbait
Status: Frischling (39 Beiträge, 12x hilfreich)

@hamburgerin
welcher AG, die Zeitarbeitsfirma oder der Einsatzbetrieb? Ich nehme aber an die Zeitarbeitsfirma.
Der Einsatzbetrieb möchte das er den Urlaub jetzt nimmt, da keine Produktion, die Zeitarbeitsfirma sagt keinen Urlaub, da viel zu tun. Da scheint irgendwie der Informationsfluß zu stocken. Sein Chef im Einsatzbetrieb hat Ihm aber zugesichert ihn zu unterstützen wenn die Zeitarbeitsfirma Streß macht. Vielleicht kann es ja mit einem Anruf geklärt werden.

Vielen Dank nochmals für die ausführlichen Erklärungen und einen schönen 2. Advent

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