Hörnlein/Feyler GMX Schufa-Eintrag, Inkasso und Mahnverfahren??

2. Januar 2024 Thema abonnieren
 Von 
Elmas1996
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Hörnlein/Feyler GMX Schufa-Eintrag, Inkasso und Mahnverfahren??

Hallo liebe Leute - frohes neues Jahr allen!

Ich weiß nicht weiter und hoffe auf Hilfe durch euch:

Mehr oder weniger zufällig habe ich erfahren, dass wohl ein Schufa-Eintrag existiert. Ich soll im April 2016 bei gmx Mediacenter 100 (heute wohl 1&1 Internet GmbH) einen Topmail-Vertrag abgeschlossen haben. Es sind aus ursprünglichen 253€ über die Jahre nun 314€ geworden. Darüber hinaus ist wohl ein Mahnverfahren anhängig, da mir (angeblich) laut Bayerischem Inkasso Dienst am 08.11.2016 ein Mahnbescheid zugestellt wurde. Interessant ist hier vor allem, dass ich von. 2015-2019 nachweislich in den USA gelebt habe und somit diesen Bescheid niemals annehmen hätte können.

Ist hier jemand in der Runde, der mir empfehlen könnte, wie ich mich verhalten soll?

Per Einschreiben/Rückschein habe ich bereits im Oktober 2023 das Inkassounternehmen sowie deren Anwaltskanzlei aufgefordert, Stellung zu nehmen und den Eintrag löschen zu lassen. Allerdings keinerlei Rückmeldung - außer der unterzeichneten Rückscheine - erhalten. Auch die Schufa habe ich informiert und keine Antwort erhalten.

Die Anwaltskanzlei ist HÖRNLEIN und FEYLER - diese scheint hier im Forum bereits bekannt zu sein….

Ich freue mich, wenn mir jemand antwortet!
Gruß
Elfi


-- Editiert von User am 2. Januar 2024 15:12

Notfall? Mehr lesen!



11 Antworten
#1
 Von 
Harry van Sell
Status: Unbeschreiblich (128633 Beiträge, 41007x hilfreich)

Zitat (von Elmas1996):
Mehr oder weniger zufällig habe ich erfahren, dass wohl ein Schufa-Eintrag existiert.

Und da steht was konkret drin?


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status: Student (2594 Beiträge, 756x hilfreich)

Zitat (von Elmas1996):
Per Einschreiben/Rückschein habe ich bereits im Oktober 2023 das Inkassounternehmen sowie deren Anwaltskanzlei aufgefordert, Stellung zu nehmen und den Eintrag löschen zu lassen.

Zu was denn sollen die denn Stellung nehmen?

Zitat (von Elmas1996):
08.11.2016 ein Mahnbescheid

Und der Vollstreckungsbescheid? Ohne diesen ist der MB abgelaufen.

Was genau hast du geschrieben? Ganz wichtig die Frage ob es den Vollstreckungsbescheid gibt und ob dieser an eine Meldeanschrift von dir zugestellt wurde.

Sollte kein VB vorliegen würde ich die Einrede der Verjährung erheben und zur Löschung der Daten auffordern. Kopie des Schreibens ggf an die Schufa.

Ist der Eintrag nur "Anfrage Inkasso" so müsstest du mal nachfragen ob und wie lange diese an Dritte beauskunftet wird. Meines Erachtens ist das nämlich nicht der Fall sondern steht nur in der Selbstauskunft. Aber sicher bin ich mir da nicht.

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#3
 Von 
Elmas1996
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke euch schon mal für eure Zeit!


Es steht drin (SCHUFA gespeicherte personenbezogenen Daten), dass am 04.11.2016 eine Forderung über 253€ unter der #….. tituliert wurde.

Des Weiteren dann in jedem folgenden Jahr der Eintrag über den noch offenen Forderungsbetrages nebst Zinsen. Zuletzt 08/23 über 314€.

Einen Vollstreckungsbescheid scheint es in der Tat wohl nicht zu geben. Ich habe diese Kanzlei im Oktober angerufen und hatte das Glück, einen netten Azubi dran zu haben, der mir von dem MB und dessen angeblicher Zustellung am 08.11.2016 berichtete. Ich hatte zu dieser Zeit keine Meldeadresse in Deutschland.

Gruß Elfi

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#4
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status: Student (2594 Beiträge, 756x hilfreich)

Zitat (von Elmas1996):
Einen Vollstreckungsbescheid scheint es in der Tat wohl nicht zu geben.

Doch ,denn
Zitat (von Elmas1996):
253€ unter der #….. tituliert


Also gibt es einen VB. Somit würde ich die Kopie schriftlich anfordern. Anschließend beim zuständigen Gericht unter Angabe des AZ Einspruch und Wiedereinsetzung beantragen. Meldebescheinigung unbedingt beifügen (Abmeldebescheinigung und erneute Anmeldung+ ggf Ulas die den Aufenthalt in den USA bestätigen). Achtung hierfür hast du nur kurzzeitig Frist. Anschließend (wenn der VB für nichtig erklärt wurde kannst du die Einrede der Verjährung erheben.

Es ist schon blöd, dass du nicht direkt reagiert hast als du von der Forderung erfahren hast. Ggf musst du erklären warum du nicht direkt dagegen vorgegangen bist als du von der Forderung erfahren hast.

Zitat (von Elmas1996):
diese Kanzlei im Oktober angerufen

Man telefoniert niemals nie mit der Gegenseite in rechtlichen Angelegenheiten.

Zitat (von Elmas1996):
netten Azubi

Wer keine Ahnung hat ist oftmals besonders nett.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status: Unbeschreiblich (128633 Beiträge, 41007x hilfreich)

Hat man denn Aktenzeichen und Gericht von den der Bescheid / der Titel ist?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
-Laie-
Status: Weiser (17799 Beiträge, 6018x hilfreich)

Zitat (von Elmas1996):
Ich soll im April 2016 bei gmx Mediacenter 100 (heute wohl 1&1 Internet GmbH) einen Topmail-Vertrag abgeschlossen haben.
Entspricht das denn den Tatsachen?

Zitat (von Elmas1996):
am 08.11.2016 ein Mahnbescheid zugestellt wurde
An die Adresse bevor du ins Ausland gezogen bist? FAlls ja, hattest du dich an dieser Adresse mit Umzug ins Ausland abgemeldet?

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#7
 Von 
Elmas1996
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)

Also: Mahnbescheid Zustellung erst November 2016!

Bereits im Juli 2015 (!) bin ich bis 06/2019 in die Staaten gezogen und hatte keine Meldeadresse in D.

An einen Vertragsabschluss kann ich mich nicht erinnern - ich weiß aber, dass es diese „Fallen" gibt und ich will nicht ausschließen, dass ich hineingetappt bin.

Von der ganzen Sache habe ich durch Zufall im Oktober 2023 erst erfahren, als mir die Beantragung einer Kundenkarte verwehrt wurde und mich die nette Sachbearbeiterin auf den Schufaeintrag hinwies. Ich konnte also nicht früher reagieren, selbst wenn ich gewollt hätte….

Ich werde nun, wie von euch geheißen zusehen und den Titel in Kopie mit AZ anfordern.

Ich hoffe, das bringt was.
Ich befürchte langsam, dass ich die „Ur-Schuld" zahlen muss. Aber hoffe, dass ich um sämtliche Zinsen und Mahngebühren etc herumkommen werde.

Falls noch ein Tipp vorhanden, gerne her damit. Ansonsten bedanke ich mich vielmals!



-- Editiert von User am 2. Januar 2024 21:17

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status: Unbeschreiblich (128633 Beiträge, 41007x hilfreich)

Zitat (von Elmas1996):
Bereits im Juli 2015 (!) bin ich bis 06/2019 in die Staaten gezogen und hatte keine Meldeadresse in D.

Für solche Fälle gibt es die öffentliche Zustellung.



Zitat (von Elmas1996):
Von der ganzen Sache habe ich durch Zufall im Oktober 2023 erst erfahren

Damit dürfte die Frist für die Widereinsetzung in den vorherigen Stand abgelaufen sein.



Zitat (von Elmas1996):
Aber hoffe, dass ich um sämtliche Zinsen und Mahngebühren etc herumkommen werde.

Kommt ganz darauf an, was konkret tituliert wurde.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status: Student (2594 Beiträge, 756x hilfreich)

Zitat (von Elmas1996):
Ich befürchte langsam, dass ich die „Ur-Schuld" zahlen muss.

Dann hoffe mal. Im Ernst entweder du kannst dich erfolgreich wehren oder du wirst, bis auf ggf ein paar verjährten Zinsen, alles zahlen.

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#10
 Von 
vundaal76
Status: Junior-Partner (5104 Beiträge, 1975x hilfreich)

Zitat:
Bereits im Juli 2015 (!) bin ich bis 06/2019 in die Staaten gezogen und hatte keine Meldeadresse in D.


Und die Abmeldebescheinigung des Deutschen Einwohnermeldeamtes liegt Dir vor ?

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#11
 Von 
Elmas1996
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja!

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