Hallo,
ich habe versehentlich eine Rückbuchung einer EC-Zahlung eines Geschaefts vollzogen (Mai 2020) und im Anschluss ein Schreiben von Purps Vogel Flinder Rechtsanwaelte und Steuerberater erhalten (Juli 2020). Das Schreiben enthaelt eine "Forderung der Sirius Inkasso GmbH" über diesen zurückgebuchten Betrag zuzueglich Zinsen, Adressrecherchekosten, Bankruecklastschriftkosten, Kosten zum Gegenstandswert, Geschaeftsgebuehr, Post-und Telekommunikationspauschael und Mehrwertsteuer. Die urspruenglich geringe Hauptforderung wird damit auf mehr als das dreifache aufgeblasen.
Ausserdem wird die Aufnahme eines gerichtlichen Mahnverfahrens bei Nichtbegleichen der addierten Forderungen angedroht sowie weitere Mahngebuehren.
Die Hauptforderung habe ich direkt nach Erhalt des Schreibens (als der Fehler deutlich wurde) an das Geschaeft ueberwiesen und mit dem Hinweis zurueckerhalten, dass der Inkassoprozess nicht gestoppt werden kann. Ein Schreiben des Inkassobueros hat mich jedoch nie erreicht.
Es erscheint mir nicht rechtens, dass weder der Original Kreditor noch die Sirius Inkasso GmbH mich direkt ueber den fehlenden Betrag informiert haben. Stattdessen kommt ein Schreiben des oben genannten Anwaltsbueros mit enormen Kosten. Natuerlich moechte ich gerne die Hauptforderung begleichen, zuzueglich der Zinsen, Adressrecherchekosten und Bankruecklastschriftkosten, jedoch nicht die zusaetzlich aufgefuehrten Forderungen. Wie wuerdet ihr vorgehen?
Vielen Dank im Voraus
Forderung Sirius Inkasso / Purps Vogel Flinder Rechtsanwälte
Den Beleg der Überweisung gut zurückhalten.
Das Zauberwort heißt hier „Annahmeverzug"
Ich würde dem Original Kreditor jetzt ein Netten Brief schreiben. In der ich die Zahlung der gerechtfertigte Gebühren und der Hauptforderung ankündigen, und auch hier darauf hinweisen dass bei einer erneuten Rücküberweisung von Seiten des Gläubigers her Annahmeverzug besteht.
Wenn man mir der Meinung ist dass das Inkassoverfahren nicht zu stoppen ist wollen Sie das Geld bitte selber an Das IKB weiterleiten.
Da hier zur Zeit mit Sicherheit keine Vollmacht vorliegt, kannst du ja gar nicht wissen ob hier wirksam eine Geldvollmacht vorliegt
Hauptforderung direkt an den /die Gläubiger zahlen, die Kosten des Inkassobüros nicht. Ich hab das so gemacht. Dennoch versucht das Inkassobüro immer wieder an "Ihr" Geld zu kommen. Mittlerweile werden die Briefe ungeöffnet mit dem Vermerk: Absender zurück, Empfänger zahlt zurück geschickt. Es gab ca 3 Monate Ruhe. Es fing wieder wieder an... Wie am Anfang... Brief in einen separaten Umschlag, mit Vermerk: keine Briefmarke zur Hand... zurück. Auf dem Umschlag (hinten) auf geschrieben: " Es folgt bei nächsten Briefen eine Anzeige...
Bisher haben sie sich nicht mehr gemeldet... Mal sehen wie lange...
Dann Spiel ich das Spielchen "Latz und Maus" wieder von vorne... Diesmal mache ich nach dem zweiten Brief ernst: entweder Verbraucherzentrale, Anwalt oder Anzeige bei der Polizei. Das muß ich mir noch überlegen...
Evtl bringt es Euch weiter
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Zitat:Die Hauptforderung habe ich direkt nach Erhalt des Schreibens (als der Fehler deutlich wurde) an das Geschaeft ueberwiesen und mit dem Hinweis zurueckerhalten, dass der Inkassoprozess nicht gestoppt werden kann.
Um es richtig zu verstehen -> Das Geschäft hat Ihnen das Geld zurücküberwiesen?
Falls ja, dann liegt hier Gläubigerverzug vor.
Zitat:Mittlerweile werden die Briefe ungeöffnet mit dem Vermerk: Absender zurück, Empfänger zahlt zurück geschickt.
Das ist nicht klug Deinerseits. Das beeindruckt das Inkassounternehmen nicht.
Du musst jetzt einmal der Forderung schriftlich und nachweisbar widersprechen mit dem Hinweis auf den Gläubigerverzug.
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