Moin Moin,
mal ne allgemeine Frage zum Inkassorecht, Vollstreckungsbescheiden usw.
Vielleicht ist es wichtig, vielleicht auch nicht, eine Frau und ihr Mann sind seit Anfang dieses Jahres verheiratet. Er hat ein geregeltes Einkommen, sie bezieht lediglich Kindergeld für sich. Dies für eventuelle "Mithaftungspflichten".
Vor einigen Wochen erhielt sie einen Brief von einem Inkassobüro, an welches eine Forderung von einem anderen Inkassobüro abgetreten wurde. Zuerst waren beide überrascht, dass ein Inkassobüro eine Forderung an ein Inkassobüro abtritt. Dann, dass die Adresse noch auf den alten Nachnamen der Frau und die alte Wohnandresse, unter der sie seit einem Jahr nicht mehr lebt, lautete.
In dem Schreiben stand lediglich eine Forderungssumme (ca. 300 Euro), dann eine Nummer eines Vollstreckungsbescheides und ein Angebot zur Vergleichsforderung nach Rücksprache mit der Schuldnerin (ca. 240 Euro), die auch gerne auf Raten gezahlt werden könne.
Natürlich konnten beide so mit den Schreiben nichts anfangen. Daher forderte sie genauere Unterlagen, Abliefernachweise, Lieferadressen, eine Kopie des VB und den gesmten Schriftverkehr an. Da ihr auch keine offenen Forderungen bewusst waren, dachten beide zunächst an eine Verwechselung, mangels Recherche.
Heute erhielt sie dann eine Kopie des VB aus 2000 (die Forderung muss also noch älter sein) und den kurzen knappen Satz, dass die Forderung gezahlt werden müsse, da ein VB ergangen sein und dieser 30 Jahre gilt und sie sich wegen der Zahlungsmodalitäten melden sollte. Ok, es wurde also ein Titel erwirkt. Aber:
Im Jahre 2000, bei erwirken des VB war die Frau 13 Jahre alt und der VB wurde an eine Adresse zugestellt, unter der sie schon seit mehrern Jahren nicht mehr wohnt aber damals wohnte.
Sie rief also an und wurde erst einmal von der Inkassomitarbeiterin angezickt, es sei ein VB ergangen, man müsse zahlen. Auf die Aussage, dass sie Jahrgang 87 sei erwiederte man, dass hier 75 stehe und man eine Kopie des Perso haben wolle. Ok, schickt sie die Tage zu, ....... Auf die nochmalige Forderung eines Abliefernachweises (was wurde geliefert, an wen und Unterschrift)) erhielt sie nur zur Antwort: "Einen was?" Und die Inkassomitarbeiterin war durch damit.
Werden VB nicht per Einschreiben zugestellt?
Sie weiss von einer unbezahlten Forderung eines Versandhauses (aus dem VB ersichtlich) absolut nichts.
Vor kurzem hat sie, aufgrund einer Erbrechtssache auch eine Eidesstattliche Versicherung abgegeben, hier ging es um ein negatives Erbe. Dies als Zusatzinfo.
Ist der VB überhaupt gültig? Welche Auswirkungen hat die anderweitig abgegebene Eidesstattliche Versicherung?
Wie ist allgemein hierzu die gültige Rechtslage?
Danke im Voraus.
Sirius Inkasso
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Aus meiner Sicht dürfte der komplette VB hinfällig sein !
Stichwort :
Falsches Geburtsdatum - damals minderjähriger Schuldner
Am Besten den Sachverhalt dem Rechtspfleger (kostenlos) an Deinem Gericht schildern.
p.s
Nicht vergessen :
Die Inkassomitarbeiterin vertritt nicht die Interessen der Schuldner - Unter keinen Umständen irgendetwas im Zusammenhang mit dem Inkassobüro unterschreiben
lg
Schon mal einen Vollstreckungsbescheid gesehen, in dem das Geburtsdatum erfasst wurde? Der VB ist gültig. Wirksam zugestellt an die damalige Anschrift. Evtl. haben die Eltern auf den Namen des minderjährigen Kindes bestellt?
Evtl. kann hier noch ein Anwalt helfen, aber da zählt jeder Tag.
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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"
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Auf die Aussage, dass sie Jahrgang 87 sei erwiederte man, dass hier 75 stehe..
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Irgendwo her müssen Sie das haben ?
Das mit den Eltern erscheint mir auch plausibel
Die werden die Kundendatei des Versandhauses haben. Das ändert aber nichts am VB.
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