Moin zusammen,
nachdem es zu einer Rücklastschrift seitens Amazon gekommen ist, da mein Konto nicht gedeckt war, habe ich von Amazon per Post eine Zahlungserinnerung erhalten, in der der Kaufpreis plus 3€ Rücklastschriftentgelt ausgewiesen waren. Leider habe ich diese Frist nicht eingehalten, woraufhin sich Paigo Inkasso gemeldet hat.
Diese fordern nun (gerundet):
Betrag: 50€
Mahngebühr (bei Amazon hieß es noch "Rücklastschriftentgeld"): 3€
Inkassokosten: 48€
Zinsen: 0,19€
Mich machen mehrere Dinge stutzig:
1) Amazon hat nur 1x erinnert (nur per Post, nicht per Mail) und dann direkt Paigo eingeschaltet.
2) Das Rücklastschriftentgelt heißt nun plötzlich Mahngebühr.
Ich würde Paigo nun gerne widersprechen und Amazon die 53€ direkt überweisen.
Gibt es da ein Muster o.ä.? Ich habe in der Suche vieles zu Infoscore gefunden, aber nichts so richtig gefunden.
Viele Grüße
hanzi
-- Editiert von hanzi55 am 22.09.2020 17:21
Paigo (ehemals Infoscore) Inkasso von Amazon
Darum geht es hier:
Wie geht man mit der Forderung eines Inkasso Unternehmens, wenn die ursprüngliche Forderung berechtigt ist. Hier wird diskutiert, wieviele Mahnungen geschickt werden müssen. Muss der Schuldner an Amazon oder Paigo zahlen? Welche Gebühren sind berechtigt?
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?



1. Wie oft sollen dir die Gläubiger eine Mahnung schreiben damit du deinen Verpflichtungen nachkommst? Der Verzug ist jedenfalls bereits mit der Rücklastschrift eingetreten. Eine Mahnung war nett, aber nicht notwendig.
2. Und wo ist nun das Problem?
Muster gibt es viele einfach die Sufu nutzen. Ob du damit durchkommst ist eine andere Geschichte. Ich weiß allerdings nicht ob das IB die Forderung gekauft hat.
1) Wenn man hier den meisten Nutzen glauben schenken mag, sind 2-3 Mahnung die Regel. Daher frage ich.
2) Was das Problem ist? Dass ein dubioses Inkassounternehmen zu tausenden 80 Cent Briefe verschickt und unglaubliche Gebühren verlangt.
Dass das IB die Forderung gekauft hat, ist mehr als fraglich. Sind wir ehrlich: Haben die nicht.
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Zitat1) Wenn man hier den meisten Nutzen glauben schenken mag, sind 2-3 Mahnung die Regel. Daher frage ich. :
2) Was das Problem ist? Dass ein dubioses Inkassounternehmen
.
Hallo,
dein Posting läss eher vermuten, das DEINE Handlungsweise dubios ist, wenn Du(offensichtlich) auf MEHRERE Mahnungen/Zahlungserinnerungen "hoffst" und NICHT gleich spätestens nach der ERSTEN Erinnerung von Amazon zahlst.
Die "Gebührenhöhe" des Inkassos könnte man NATÜRLICH prüfen(lassen).
Ich würde aber dringend davon abraten, die grundsätzliche Zahlung deshalb weiter zu verschleppen.
Also insofern müsste umgehend an das INKASSO mindestens der "unstrittige" Betrag gezahlt werden. WENN man nicht die Gebühren (mit)bezahlt, MUSS das dann aber als "Bemerkung" auf dem Überweisungsträger vermerkt werden.
ZITAT; Begleichung Hauptforderung und Mahngebühr, ZITAT Ende.
So in etwa.
WENN es längerfristig(Wiederholung solcher Vorgänge Zahlungserinnerungen) ganz krass kommt, KÖNNTE man DIR übrigens ein Eingehungsbetrug unterstellen. Du bestellst, obwohl (regelmäßig ?) das Konto nicht gedeckt ist.
Gruss
-- Editiert von Mumpel am 22.09.2020 23:59
Sobald der Verzug ausgelöst ist bei der ersten Mahnung, kann der Gläubiger zur nächsten Stufe weitergehen.
Ändern tut das für dich nicht viel, denn Infoscore oder wie auch immer sie nun heißen, erbringen keine Rechtsdienstleistung. Stattdessen ist das echtes/unechtes Factoring. Die haben sogar eine extra GmbH im Verbund, die diese Forderungen aufkauft und verwaltet.
Ich würde die 53€ überweisen (Zinsen nicht vergessen, also leicht aufrunden). Dann würde ich dem Inkasso schreiben, dass es keine Rechtsdienstleistung erbringt und man deswegen deren gebühren zurückweist.
Zitat:KÖNNTE man DIR übrigens ein Eingehungsbetrug unterstellen
Das ist Schwachsinn bzw. pure Spekulation. Es muss schon mindestens Vorsatz vorliegen. Und ein ungedecktes Konto kann sehr viele Ursachen haben.
Zitat:
WENN es längerfristig(Wiederholung solcher Vorgänge Zahlungserinnerungen) ganz krass kommt, KÖNNTE man DIR übrigens ein Eingehungsbetrug unterstellen. Du bestellst, obwohl (regelmäßig ?) das Konto nicht gedeckt ist.
-- Editiert von Mumpel am 22.09.2020 23:59
Um das kurz zu klären: Ich habe ein Auto gekauft, wodurch das Konto einmalig nicht gedeckt war. Bisher habe ich immer pünktlich bezahlt (da Lastschrift). Daher geht mir das relativ hart gegen den Strich, dass nach EINER einzigen Mahnung direkt ein Inkasso-Unternehmen beauftragt wird und mal eben 100% draufschlägt.
Danke für die Hinweise.
Viele Grüße
ich stecke ja selber mit seeehr vielen Gläubiger in der Schulden Krise,..von daher sollte ich lieber ruhig sein....
,.aber ich meine mal irgendwo gelesen zu haben das auch Gläubiger in der Schadensminderungspflicht sind!?
Und dazu zählt doch eigentlich auch das man nicht gleich nach der ersten Mahnung ein Inkasso Unternehmen beauftragt, besonders weil man doch annehmen sollte das solche Läden wie Amazon eine eigne Mahnabteilung besitzen?
,..oder hab ich da ne fehlinformation abgespeichert?
Das ist so nicht richtig. Frühen gab es mal einige Amtsgerichte, die so argumentiert haben. Das ist aber überholt.
Seit einiger Zeit ist die Argumentation etwas anders. So Läden wie Amazon fragen keine Rechtsberatung ab due. Also nichts, was zu vergüten würde.
53,00 € an Amazon bezahlen, Bankdaten haste ja, 18 € (15,00 Inkassogebühr + 3,- Auslagen) plus die Tagesaktuellen Zinsen (4,12%) an Infoscore überweisen (Zweckgebunden), restliche Forderung widersprechen, Thema erledigt. Es folgen dann noch ein paar Bettelbriefe, sollte ein Mahnbescheid kommen, widersprechen.ZitatDiese fordern nun (gerundet): :
Betrag: 50€
Mahngebühr (bei Amazon hieß es noch "Rücklastschriftentgeld"): 3€
Inkassokosten: 48€
Zinsen: 0,19€
Und lieber TE... es ist DEIN VERSCHULDEN dass du keine Deckung auf deinem Konto hattest. Es interessiert weder dem Gläubiger noch dem Inkasso das warum und weshalb. Nur so als Hinweis.
-- Editiert von DStein am 24.09.2020 23:24
ich habe noch offene rechnungen habe meine e-mail gelöscht
Zitatich habe noch offene rechnungen habe meine e-mail gelöscht :
Und?
Wie soll das dem Fragesteller helfen?
Dann solltest du deine Gläubiger anschreiben und ihnen deine korrekte (neue) E-Mailadresse mitteilen ggf. die bekannten Forderungen neu anfordern wenn du keinen Überblick mehr drauf hast.Zitatich habe noch offene rechnungen habe meine e-mail gelöscht :
Nu merge
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