Inkassogebühren wegen Kartenzahlung

2. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
tim_champagne
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkassogebühren wegen Kartenzahlung

Hallo zusammen,

Ich habe folgendes Problem:

am 20.07.19 habe ich bei XXXLutz 39,99€ mit Karte gezahlt.
Den Betrag konnten sie nicht abbuchen wegen unzureichender Kontodeckung (obwohl ich direkt im Laden geschaut habe ob mein Konto gedeckt ist).
Wahrscheinlich haben sie erst ein paar Tage später das Geld abbuchen wollen.
Dann hat die INGENICO WG. XXXLUTZ versucht einen Monat später am Ende des Monats (26.08.19) versucht den Betrag 46,49€ abzubuchen (39,99 KAUF + 4,00 BANK+ 2,50 MAHNSPESEN).
Das ging wieder nicht wegen unzureichender Deckung. (Ja ich komme am Ende des Monats ziemlich an die Grenze weil ich in der Ausbildung bin)...

Dann bekomme ich am 10.09.19 eine 1-Cent Überweisung von der Payone GmbH mit dem Verwendungszweck:
Offene Forderung 77.29Euro Kartenzahlung vom 20.07.19
XXXLutz Bopfingen 39.99 KAUF + 10.30 GLAEUBIGERSPESEN
+ 27.00 INKASSO

Bis dahin hatte ich noch keine Ahnung von der Forderung, da das alles nur in meinen Kontoauszügen stattfand.
Und ich schaue mir nicht regelmäßig meine Kontoauszüge an... (Ja das werde ich in Zukunft regelmäßig machen).

Jetzt am 01.10.19 Haben sie den Betrag von 77.29€ von meinem Konto abgebucht wodurch ich erst gemerkt habe, dass da irgendwas nicht stimmt.
Meine Frage:
Ist das rechtens? Ich habe keine Mahnung, keinen Brief oder dergleichen bekommen.
Oder kann ich mich dagegen wehren?
Was ist eure Meinung dazu?

Vielen Dank im Voraus!

mit freundlichen Grüßen,

tim_champagne

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25 Antworten
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#1
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Nö, es braucht keine Mahnung, wenn du nicht in deine Kontoauszüge schauen kannst und auch sonst keinen Überblick über deinen Kontostand hast, ist das nicht deren Problem. Warum hast du den Betrag denn nicht schon am 26.08. oder spätestens am 10.09 überwiesen??

Ich würd die Lastschrift aber zurückgehen lassen und stattdessen schnellstens die 46,49 EUR überweisen.

Ich weiß nicht, ob Payone ein Inkassounternehmen in "Konzern"-Hand hat, vielleicht wissen dass hier andere.

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#2
 Von 
tim_champagne
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Warum hast du den Betrag denn nicht schon am 26.08. oder spätestens am 10.09 überwiesen??


Weil ich schlichtweg davon nichts wusste?

Wenn bei Amazon etwas nicht abgebucht wird bekommt man einen Brief.
Damit ist die Sache dann gegessen.
Wer kommt denn darauf Spesen und Inkassogebühren im Verwendungszweck einer 1-Cent Überweisung zu übermitteln? Das hab ich noch nie gehört... Naja bis jetzt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
39,99 KAUF + 4,00 BANK


Auf dem Rücklastschriftbeleg steht ja die Bankverbindung drauf.
Dorthin dieses Geld zweckgebunden (d.h. in den Überweisungszweck unbedingt NUR HAUPTFORDERUNG PLUS RUECKLASTSCHRIFTGEBUEHR schreiben) überweisen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
tim_champagne
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
(d.h. in den Überweisungszweck unbedingt NUR HAUPTFORDERUNG PLUS RUECKLASTSCHRIFTGEBUEHR schreiben) überweisen.


Also die abgebuchte Gebühr zurückholen und dann den von dir genannten Betrag überweisen?
Danke für deine Antwort!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Mir ist es schleierhaft, woher die die Einzugsermächtigung für einen höheren Betrag haben. Du hast weder etwas unterschreiben noch sonst wie zugestimmt, das im Falle einer geplatzten Lastschrift sich nach Belieben und mit Inkassokosten am Konto bedient werden darf.
Ich würde schnellstens Mal ggf. zur Polizei gehen und Anzeige erstatten plus Brief an das jeweilige Landgericht, bei dem die Bude zugelassen ist.

Ich glaube, da werden die ganz kleinlaut werden.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ich stimme den Vorrednern auch im Wesentlichen zu.

Meine Meinung:

1. Ab zur Polizei. Strafanzeige wegen Verdacht des Betruges gegen das Inkasso. Du hast sicher nie irgendeiner Payone GmbH jemals eine Abbuchungserlaubnis erteilt. Maximal der Ingenico, aber sonst niemandem. Darüber hinaus dürfte Betrug vorliegen oder ähnliches, weil Payone dselbst gar kein Inkasso ist, aber hier eine Inkassogebühr fordert? Die haben KEINE Inkassozulassung. Die Inkassogebühr ist also dreister Unfug.

2. Zur Bank. Rücklastschrift.

3. Die angemessenen Sachen dann bezahlen (beispielsweise diese rund 46€).

4. Ich würde auch die BaFin informieren, dass sie mal prüft, welcher Depp sich das ausgedacht hat. Also vor allem: Dass sie den Zahlungsdienstleister Ingenico durchleuchten, ob der widerrechtlich SEPA-Mandante an andere Firmen weiterreicht und die Bank der PayOne durchleuchtet, ob die wissen, dass da völlig ohne SEPA-Mandate fleißig abgebucht wird.

5. Zuständig vom Sitz für die Beschwerde wäre wohl das OLG Düsseldorf. Ob die PayOne noch im Konzern ein Inkasso versteckt hat, ist IMHO irrelevant. Denn es bucht ja die PayOne GmbH aus Ratingen ab und nicht irgendeine andere Konzernschwester. Insofern würde ich mich beschweren, dass diese Firma sich als Inkasso ausgibt und Inkassogebühren per unautorisierter Abbuchung kassieren will, obwohl sie gar kein Inkassobüro ist. Dass doch das Gericht denen mal nachhaltig dieses Gewerbe verbieten soll, da das ja nur mit Genehmigung betrieben werden darf.

Ruhi auch dem Aufsichtsgericht schildern, dass hier mehrere Zahlungsdienstleister die Forderungen weiterreichen, um die Kosten in die Höhe zu treiben. Und dass man doch das gesamte Geschäftsgebahren dieser Firmen in deren Zuständigkeit mal genauer untersuchen sollte. Denn auch die Ingenico steht eigentlich unter genauerer Beobachtung.

Ich persönlich habe 0 Verständnis dafür, wenn Inkassos dazu übergehen, sich nun wild an fremden Konten zu vergreifen ohne Abbuchungserlaubnis.

-- Editiert von mepeisen am 02.10.2019 17:35

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3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
tim_champagne
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
1. Ab zur Polizei. Strafanzeige wegen Verdacht des Betruges gegen das Inkasso. Du hast sicher nie irgendeiner Payone GmbH jemals eine Abbuchungserlaubnis erteilt.


die 77 € hat ja die Ingenico abgebucht.
Soll ich dann gegen die Strafanzeige erstatten?
Danke für eure Antworten!

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
die 77 € hat ja die Ingenico abgebucht.


Zurückbuchen!

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
DStein
Status:
Praktikant
(631 Beiträge, 139x hilfreich)

https://www.bspayone.com/DE/de/imprint
Ich glaube das sagt alles zum Thema oder zur Frage ob ingenico und die PAYONE und das CCS Inkasso irgendein Zusammenhang haben. Ok CCS Inkasso und ingenico gehören zum selben Konzern wie wir alle ja mittlerweile wissen. PAYONE gehört ebenfalls zum Konzern.

Einblick in dem Link oben bestätigt sich das Ganze vor allem schaut man sich die Adresse an von CCS Inkasso und PAYONE, wissen wir glaube ich sofort was Sache ist. Die sitzen im selben Gebäude ich weiß nicht ob ingenico dieselbe Adresse hat habe ich noch nicht nachgeschaut.

Die Forderungen sofort zurückbuchen da sie rechtswidrig ist und keinerlei Gebühren bis auf Rücklastschriftgebühren bis maximal 4 €, Mahnspesen 2,50 € maximal und die Hauptforderung sind zulässig. Maximal noch eine Adressermittlung bis maximal 10 €.

Ich glaube wir werden langsam zu einem unangenehmen Forum für ingenico einen der größten Zahlungsdienstabwickler in Deutschland. Ich glaube auch so langsam sollte man gegen alle Klagen und würde wahrscheinlich gewinnen gerade gegen Ingenico und ihre rechtswidrigen Handlungen mit Fake inkasso aund unrechtmäßigen Abbuchungen abseits der Hauptforderung.

-- Editiert von DStein am 03.10.2019 19:00

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
die 77 € hat ja die Ingenico abgebucht.

OK, das klang anders. Dann die Strafanzeige erst mal weglassen, sowie auch die Meldung an die BaFin.

Die Beschwerde ans Aufsichtsgericht würde ich aber aufrecht erhalten. Denn so oder so: Payone hat keine Zulassung. Und wenn die auch noch zum Konzern gehören, ist das ncoh gröberer Unfug.

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#11
 Von 
DStein
Status:
Praktikant
(631 Beiträge, 139x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Zitat:
Und wenn die auch noch zum Konzern gehören, ist das ncoh gröberer Unfug.
Ingenico, CCS Inkasso & Payone GmbH haben alle dieselbe Adresse. Es fand im Laufe des Jahres eine Fusion zwischen ingenico und PAYONE statt. CCS Inkasso hat er selber bestätigt dass sie zu ingenico gehören bzw ein Konzern sind. Über die Fusion kann man bei der News Seite von ingenico selber nachlesen, und meine Quelle von CCS Inkasso kennst du ja aus meinem Schreiben dass ich bekommen habe oder man googelt ein wenig

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ändert nichts an meiner Aussage. Laut Register hat die Payone keine Zulassung zum Inkasso. Und die CCS kann ihre Zulassung nicht einfach an eine andere (neue) Firma weitergeben. :-)

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Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
DStein
Status:
Praktikant
(631 Beiträge, 139x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Antwort
stimme ich dir vollkommen zu weil die PAYONE genau wie die Ingenico ein Zahlungsdienstabwickler ist bzw die beiden Firmen ja jetzt zusammengehören bzw durch Fusion. Und CCS darf noch nicht mal nach Paragraph 2 des RDG irgendwelche RGV Gebühren im Auftrag der ingenico oder der Payone GmbH erheben

Man sollte wirklich wie schon gesagt gegen diese möchtegern Klage erheben

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
tim_champagne
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo nochmal zusammen,
ich melde mich nochmal weil es Neuigkeiten gibt.
Also ich habe vor etwa einer Woche der Lastschrift von 77€ widersprochen und diese zurückgeholt.
Danach habe ich die 46,49 unter Angabe: NUR HAUPTFORDERUNG PLUS RUECKLASTSCHRIFTGEBUEHR, zurücküberwiesen.
Heute ist ein Brief von der CCS Inkasso (Credit & Collections Service GmbH) gekommen.

ich schreibe das 1 zu 1 hier rein:

1. Mahnung
Auftraggeber: Ingenico Payment Services GmbH


Sehr geehrter Herr Eiser,

Sie wollten bei der Firma XXXLutz Bopfingen in 73441 Bopfingen am 20.07.2019 um 14:43 Uhr
für 39,99 Euro mit Ihrer Bankkarte und Unterschrift bezahlen. Die Lastschrift wurde nicht
eingelöst.
Die Abbuchung von Ihrem Konto schlug fehl und wurde seitens Ihrer Bank zurückgegeben.
Möglicherweise haben Sie diese Rückbuchung übersehen, somit ist Ihre Zahlung noch offen.
Die Firma XXXLutz Bopfingen hat die Forderung an die Ingenico Payment Services GmbH,
Daniel-Goldbach-Str. 17-19, 40880 Ratingen, abgetreten. Diese hat uns nun mit dem Einzug der
Forderung beauftragt.

1. Hauptforderung (ursprünglicher Kaufbetrag) 39,99 Euro
2. Bankrücklastschriftkosten 11,60 Euro
3. Mahnspesen 2,50 Euro
4. Belegermittlungskosten 0,00 Euro
5. Adressermittlungskosten 10,00 Euro
6. Geschäftsgebühr 33,75 Euro
7. Post- und Telekommunikationspauschale 6,75 Euro

8. bereits geleistete Teilzahlungen 46,49 Euro
--------------------------------------------------------------------------------------
Gesamt 58,10 Euro

Bitte überweisen Sie auf das Bankkonto DEXXXXXXXXXXXXXX den offenen Forderungsbetrag
von 58,10 Euro unter Angabe des Aktenzeichens AZ XXXXXXXXXXX.
Wir haben uns Ihren Zahlungseingang bis spätestens zum 21.10.2019 vorgemerkt.

mit freundlichen Grüßen

Credit & Collections Service GmbH


Wie soll ich mich jetzt verhalten?
Danke für eure Antworten...

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von tim_champagne):
Wie soll ich mich jetzt verhalten?

Ich pflege Bettelbriefe ja immer zu ignorieren ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
DStein
Status:
Praktikant
(631 Beiträge, 139x hilfreich)

Hallo Tim

Folgende Posten sind in so einem Fall nur anzuerkennen sofern der Auftraggeber ingenico war wie in diesem Fall.

Posten 1, Posten 2 (nur nach personenbezogenen Nachweis), posten 3 und posten 5.

Damit sind aktuell noch 6 € offen bist du für posten 2 einen eindeutigen Nachweis bekommen hast der beweist das wirklich so viel Rücklastkosten angefallen sind, was ich etwas bezweifle mag. Man sagt maximal 4 € sind durchsetzungsfähig.

Alle anderen Posten sind Phantasiegebühren die man nicht bezahlen musst da Konzerninkasso.

Steht irgendwo im schreiben dass sie nach der RDV oder RVG abrechnen wollen? Meistens unter der Geschäftsgebühr und Telekommunikationspauschale.

Also überweise bitte die 6 € die noch offen sind und sobald du den Nachweis hast die restlichen Bankgebühren damit ist die Forderungen erledigt aber du wirst weiterhin Post bekommen die Du ignorieren kannst. Bitte nicht wegwerfen wollen wir halten falls ein Mahnbescheid kommt irgendwann, dann Widerspruch einlegen. Aber ich vermute vorher wird die Forderung an ein anderes inkasso verkauft allerdings ist es egal weil die Forderung dann nicht mehr besteht sobald die richtigen 6 € plus Bankgebühren bezahlt hast

-- Editiert von DStein am 12.10.2019 12:28

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
tim_champagne
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen,

also ich werde die 6€ und vorsorglich den Posten 2. begleichen.
Ferner werde ich per Einschreiben den restlichen Posten der Mahnung widersprechen und
dies ausführlich begründen.
Darüber hinaus werde ich in diesem Schreiben darauf hinweisen, dass ich der Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Auskunfteien und Dritte ausdrücklich widerspreche.
Ich hoffe, dass ich damit rechtlich gesehen aus dem Schneider bin und weitere Drohbriefe ignorieren kann, bis zu dem gerichtlichen Mahnbescheid dem ich natürlich widersprechen werde..

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
2u
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Genau dasselbe habe ich auch erlebt. Ich konnte das Ganze nicht zuordnen, weil ich auchkeine Mitteilung bekommen hatte. Deshalb bin ich von einem Betrug ausgegangen und habe bei der Polizei Anzeige erstattet.
Wie kann es auch sein, das sich jmd an meinem Bankkonto einfach mal bedient, ohne mich darüber zu informieren?
Die ursprüngliche Forderung war berechtigt, die Rückbuchungsgebühr der Bank ebenfalls. Beides werde ich auch nach dem Storno des ursprünglich (unerlaubt) abgebuchten Betrages bezahlen. Aber kein Inkasso Unternehmen welches sich ohne Erlaubnis, ohne schriftliche Mitteilung u.dergleichen an meinem Bankkonto zu schaffen macht.
Da war die Strafanzeige wegen Betrug schon das Richtige....

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
msn536120-39
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

PAYONE ist ein Online Zahlungsdienstleister, der unter anderem für NETTO tätig ist. Zu deren Aufgaben gehört unter anderem die Beitreibung von Forderungen aus nicht gedeckten Kartenzahlungen. Der Anbieter PAYONE hat unter seinen Kunden inzwischen einen schlechten Ruf erstens wegen seiner Praxis in Bezug auf Knebelverträge und schlechten Kundensupport. Dazu kommt das getätigte Zahlungen nicht an den Auftraggeber weitergeleitet werden bzw. einfach "verschwinden". So ging es mir auch mit einer Zahlung für NETTO. Die Rücklastschrift erfolgte Ende September 2019. Mitte Oktober kamen die 1 Cent Überweisungen mit dem der Mahnung und Angabe der Kontoverbindung von PAYONE. Der Betrag wurde noch vor dem gesetzten Termin per Echtzeit-Überweisung beglichen. Dann erfolgte im November ein erneuter Einzugsversuch durch NETTO für genau diesen bereits gezahlten Betrag. Um NETTO die Gelegenheit zu geben selbst den Irrtum zu korrigieren wartete ich 4 Wochen mit der Rücklastschrift. Am 31. Dezember bekam ich dann von CCS Inkasso ein Mahnschreiben. Aus 20,28 Euro wurden bei denen dann rund 79,00 Euro. Auf meine Antwort und die mitgeschickten Belege, welche die Zahlung nachwiesen kam nur die Antwort mich doch bitte telefonisch bei CCS Inkasso zu melden. Aus heutiger Sicht meine Empfehlung: Um dem Ärger mit dem dubiosen Duo PAYONE/CCS Inkasso aus dem Wege zu gehen, sollten Zahlungen nur direkt an den Auftraggeber(in meinem Fall NETTO Stavenhagen) erfolgen.

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von msn536120-39):
Um NETTO die Gelegenheit zu geben selbst den Irrtum zu korrigieren wartete ich 4 Wochen mit der Rücklastschrift.

Hoffentlich nach vorheriger Ankündigung der Rücklastschrift?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
msn536120-39
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Guten Abend, NETTO und PAYONE hatten insgesamt 8 Wochen Zeit den Verbleib der von mir gezahlten 20,28 Euro zu überprüfen bzw. bei mir nachzufragen. Es hat nach dem 23.10. 2019 (dem Zahlungstermin laut Text zur 1 Cent-Überweisung keinerlei Nachfragen seitens der NETTO bzw. PAYONE gegeben. Der Betrag von 20,28 wurde bereits am 21.10.2019 überwiesen. Eine Rückbuchung wegen eventuell falscher Bankverbindung hat es nicht gegeben. Also ist das Geld(Warenwert +Rücklastschriftgebühren sind in dem Betrag enthalten) bei PAYONE auch angekommen. Die erneute Lastschrift kam ohne jede Vorankündigung und Nachfrage. Sie hatten nach diesem Versuch weitere 4 Wochen Zeit zur Klärung. Nehmen wir es mal anders. Ohne meine Rückbuchung hätten NETTO und PAYONE doppelt kassiert. Beide hätten sich an erfolgreicher Lastschrift garantiert nie wieder gemeldet. Dem Inkassobüro habe ich Belege vom Zahlungsvorgang zukommen lassen. Damit habe ich meine Pflicht und Schuldigkeit getan. Wo das Geld geblieben ist müssen NETTO und PAYONE unter sich ausmachen.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Wenn du denen alles mitgeteilt hast und etwas gewartet hast, ist da in der Tat eigentlich dein Part (Schadensminderungspflicht) Genüge getan worden. Doppelt bezahlen musst du nicht. Der einzige Schwachpunkt ist, wenn deine Bank das Geld verbummelt hätte. Aber davon würde ich derzeit mal nicht ausgehen.

Hast du denn eine Antwort vom Inkasso erhalten? Dass die abstreiten, dass dein überwiesenes Geld eingegangen ist? Wenn ja, wäre das für mich ein Anlass zur Polizei zu gehen, sowie zur BaFin. Einmal Strafanzeige wegen Verdacht der Unterschlagung und des Betrugs, sowie der Nötigung gegen alle Beteiligten. Und bei der BaFin die Bitte, doch PayOne, die sicher unter deren Aufsicht stehen, mal zu durchleuchten. Vor allem wegen deinem Fall, aber wenn du weitere Fälle im Internet findest als Hinweis, dass das wohl öfter vorzukommen scheint. Wenn ein Zahlungsdienstleister Geld verschwinden lässt, ist das eigentlich ein Fall für die BaFin. Im Extremfall könnten die diesen Laden dann sogar aus dem Verkehr ziehen.

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#23
 Von 
Wieso_weshalb_warum
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo tim_champagne,

Es wäre sehr lieb und hilfreich, wenn Du einmal den Ausgang deines Falls schildern könntest! Ich befinde mich 1:1 in der selben Situation. Mit dem Unterschied, dass ich den vollen Betrag, welcher ungerechtfertigt versucht worden ist abzubuchen, überwiesen habe. Dennoch kam jetzt erneut ein Schreiben rein. Sie verlangen nun weiter Geschäftsgebühren etc.... Das Schreiben welches mir vorliegt, ähnelt sehr deinem Schreiben, welches Du hier online gestellt hast. Finds ne bodenlose Frechheit. Würde mich freuen, wenn Du Zeit für ne Antwort findest. LG

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

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Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
go654206-85
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Zusammen,

ich hatte das gleiche Problem. Habe die Hauptforderung plus Bankgebühr plus Mahngebühr gezahlt. Und nie wieder was gehört.

Gruß Daniel

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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