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BRAGO

Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte. Regelt die Gebühren der Rechtsanwälte, also die Beträge, die ein Anwalt für seine Tätigkeit verlangen kann.<br>Ab dem 1.7.2004 gilt ein neues Gesetz. Die BRAGO wird dann durch das RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) ersetzt

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