123recht.de rechtliches Wörterbuch
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Enteignung
Die Enteignung ist die rechtmäßige Entziehung oder Belastung des Eigentums oder Rechtspositionen durch den Staat zum Wohle der Allgemeinheit. Enteignet werden darf nur, wenn Ausmaß und Umfang der Entschädigung geregelt ist (Junktim Klausel)
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