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Leasingvertrag

Beim Leasing handelt es sich um einen abgewandelten Mietvertrag, auf den auch Grundsätze des Kaufrechts übergreifen. In der Regel darf derjenige, der eine Sache least, diese für einen vereinbarten Zeitraum nutzen und zahlt dafür die abgesprochenen Raten. Am Ende der Vertragslaufzeit besteht dann oft die Möglichkeit, die geleaste Sache für den Restwert zu erwerben (Kaufoption)

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