123recht.de rechtliches Wörterbuch
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Stiftung
Bildung einer Vermögensmasse, mit der der Stifter einen bestimmten Zweck erreichen will (z.B. Rettung der Meere). Man spricht auch von Zweckvermögen. Es gibt Stiftungen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts. Letztere verfolgen einen gemeinnützigen Zweck, ihr Genehmigungsverfahren zur Errichtung ergibt sich aus den Rechtsordnungen der einzelnen Länder. Stiftungen sind juristische Personen
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