123recht.de rechtliches Wörterbuch
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Verleumdung
(vgl. § 187 StGB) Liegt vor, wenn der Täter entgegen seinem Wissen eine unwahre Tatsache behauptet, die einen anderen verächtlich machen oder in der Öffentlichkeit herabwürdigen kann. Daneben schützt die Verleumdung noch die Kreditgefährdung
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