unwürdiger Büroraum

19. Dezember 2001 Thema abonnieren
 Von 
Biene
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)
unwürdiger Büroraum

Mein Chef hat mich nun, nachdem er mir vor 15 Monaten ankündigte, dass meine Tage in diesem Hause gezählt seien, (er es leider aber nicht durchsetzen konnte, da Widerstand von mir), mich von einem schönen hellen neu angebauten Büro in ein kellerartiges Büro versetzt, welches direkt neben der Gas
heizungsanlage mit 2 Brennern liegt. Die Vesorgungsrohre, wie Gas, Wasser Elektrizität, Laufen an der Decke verborgen unter einer Hängedecke entlang. Der Raum ist somit 2,05 m hoch, Die 0,45 m hohen Fenster befinden sich in einer Höhe von 1,60 m. Es sind richtige Kellerfenster mit Eisenrahmen und Hebel zum öffnen. Dahinter eine Laderampe mit Anlieferverkehr. Also Fenster öffnen kaum möglich. Türe öffnen kaum möglich, da viel Publikums- und Lieferantenverkehr, da nebenan Lagerräume. Es ist sehr schwierig dort Abrechnung und Buchhaltung zu machen, da sehr laut
Nun meine Frage: Ist es möglich, dass solch ein Raum als Arbeitsraum genehmigt ist? Mir ist in Erinnerung, dass wir (ein grosses Altenheim in Hessen) diesbezüglich schon einmal Probleme mit dem Brandschutz hatten. Es mussten neue Büroräume angebaut werden. Wo kann ich mich direkt beraten (ausser Rechtsanwalt) lassen, ohne dass mir dadurch Probleme wie Kündigung entstehen? Ist dies irgendwo möglich. Dass ich natürlich weiteren Schikanen ausgesetztz sein werde, weiss ich. Aber 20 Jahre Betriebszugehörigkeit gibt man nicht so einfach auf.
Bin für jede Beratung dankbar.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Biene
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Nachtrag von Biene:
arbeite hauptsächlich am Bildschirm und mit Laserdrucker

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sczepanski
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Nach zwanzig Jahren Betriebszugehörigkeit und den üblichen Tarifregelungen bei Altenheimen (BAT oder eine kirchliche Regelung wie AVR-Caritas o.ä.) sollte ohnehin eine tarifliche Unkündbarkeit bestehen .... aber das nur nebenbei und auf den Arbeitsvertrag ankommend
....
zurück zur Frage:
1. Hilfe Personalrat oder (im kirchl. Bereich) Mitarbeitervertretung
können helfen,
2. ausreichende Belichtung und Brandschutz (ich denke, hier dürfte
es eher in Richtung "zweiter Rettungsweg" laufen ....
das wären auch Fragen für eine Fachkraft für Arbeitssicherheit
(ASiG, ASchG), die (Verwaltungs-)Berufsgenossenschaft,
am Sinnvollsten von Betriebs-, Personalrat oder Mitarbeiter-
vertretung zu beteiligen, kannst Du aber auch selber machen;
3. normalerweise sollten dann ordnungsgemäße Arbeitsplätze
geschaffen werden:
4. im schlimmsten Fall hast Du vielleicht sogar das Recht, die
Tätigkeit in diesen "Büroräumen" zu verweigern
- aber das würde ich nur in Absprache und mit Absicherung durch
einen Fachanwalt für Arbeitsrecht machen, solte es auch in Hessen
welche geben ....

scz

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sczepanski
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

nur noch kurz zu den noch nicht genannten Fundstellen:

Belichtung und Belüftung, Lärm am Arbeitsplatz:
-> Arbeitsstättenverordnung,

Zweiter Rettungsweg aus Aufenthaltsräumen
-> Bauordnungsrecht des Landes

MfG
scz

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Biene
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

ich danke dir, du hast mir schon sehr viel weiter geholfen
Gruss Biene

0x Hilfreiche Antwort

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