Erbe an Eltern/Geschwister beschränken

4. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
sbu
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 10x hilfreich)
Erbe an Eltern/Geschwister beschränken

Guten Morgen,

Eine Frage an die Fachleute hier, es geht um folgenden Fall:

Person A und B leben in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, ohne Kinder.

Person A ist alleiniger Eigentümer der von beiden selbst bewohnten Immobilie, auch die Finanzierung dergleichen läuft auf Person A.

Im Falle des Todes von Person würden also neben Person B auch beide noch lebenden Elternteile sowie die Geschwister von A erben.
Dies möchte Person A allerdings umgehen und dafür sorgen, dass ausschließlich Person B mit dem Nachlass, vor allem aber mit der Immobilie, bedacht werden soll. Seit Jahren besteht kein Kontakt mehr zwischen Person A und seinen Eltern/Geschwistern.

Nun zur Frage:

Wie stellt man dies am sinnvollsten an?
- Inwiefern macht eine Schenkung an Person B Sinn und kann diese im Erbfall von den Eltern/Geschwistern ggf. angefochten werden? In welchem Zeitraum?
- Wäre ein Verkauf der Immobilie von Person A an Person B (pro forma, z.B. für "1 Euro") die bessere Alternative? Wie sieht es hier mit einer eventuellen Anfechtung im Nachhinein aus?
- Gibt es ggf. noch weitere Möglichkeiten?

Vielen Dank für Eure Rückmeldungen

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48430 Beiträge, 17085x hilfreich)

Zitat:
Wie stellt man dies am sinnvollsten an?


Man schreibt ein Testament. Dann haben die Eltern noch eine Pflichtteilsanspruch und die Geschwister haben keine Ansprüche mehr.

Zitat:
- Inwiefern macht eine Schenkung an Person B Sinn und kann diese im Erbfall von den Eltern/Geschwistern ggf. angefochten werden? In welchem Zeitraum?


Das macht keinen Sinn, da die Eltern dennoch einen Pflichtteilergänzungsanspruch haben.

Zitat:
- Wäre ein Verkauf der Immobilie von Person A an Person B (pro forma, z.B. für "1 Euro") die bessere Alternative?


Das gilt auch als Schenkung.

Zitat:
- Gibt es ggf. noch weitere Möglichkeiten?


In der Hoffnung, dass die Eltern von A vor A versterben oder im Zweifel ihren Pflichtteilsansprüche nicht geltend machen ist ein Testament die einzig sinnvolle Möglichkeit.







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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48430 Beiträge, 17085x hilfreich)

Zitat:
oder heiraten


Es besteht bereits eine eingetragene Lebenspartnerschaft, die erbrechtlich die gleichen Rechtsfolgen hat wie eine Heirat.

0x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
sbu
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 10x hilfreich)

Danke für Eure Antworten. Also ein Testament.

Sollte dies idealerweise vom Notar aufgesetzt werden oder reicht da ein handschriftliches von Person A verfasstes?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48430 Beiträge, 17085x hilfreich)

Zitat:
Sollte dies idealerweise vom Notar aufgesetzt werden oder reicht da ein handschriftliches von Person A verfasstes?


Prinzipiell reicht ein Testament, welches komplett handschriftlich ist. Wenn Person A einfach nur Person B als alleinigen Erben einsetzen will, dann bekommt man das wohl auch selbst hin.

Wenn es jedoch ein gemeinsames Testament mit Schlusserbeneinsetzung (Berliner Testament) werden soll, dann gibt es schon mehrere Gestaltungsvarianten, über deren genaue rechtliche Folgen man sich im Klaren sein sollte.

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