Hallo, ich hab mal eine Frage an die Experten unter euch. Es ist mir hier als Fliesenleger nicht mehr gestattet, wenn ich mich selbstständig mache, Fliesen zu verlegen, ohne den Meister zu haben. Ich hab hin und her überlegt. In meiner Situation habe ich nicht die Möglichkeit, den Meister aktuell zu machen. Darum versuche ich, mir andere Sachen für die Selbstständigkeit zu suchen. Mittlerweile habe ich so Standards Sachen wie Trockenbau Bodenverlegung. Fugen zum Beispiel Silikon sowie bau Endreinigung/Gebäudereinigung.
Nun stoße ich durch Zufall auf ein Video auf YouTube, indem jemand so genannte Ceramin Platten benutzt für eine Bad Gestaltung an Wand und Boden inklusive Dusche vom Hersteller aus, sind die Platten auch dafür geeignet jedoch muss vorher wie bei der Fliesenverlegung der Untergrund natürlich auch abgedichtet werden, was ja eigentlich in die Aufgabe des Fliesenleger reingehen würde. Wie ist das jetzt rechtlich wenn ich Boden legen darf und mit dem gleichen Material also PVC also keine keramischen Belege? Dürfte ich dann so eine Bad Gestaltung durchführen? Wer kennt dazu eine rechtliche Grundlage und hat eventuell sogar irgendwas handfestes wo das auch steht zum Beispiel einen Link ich wäre euch sehr dankbar für eure Hilfe.
Bad Gestaltung als Fliesenleger ohne Meister
27. November 2024
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Frage vom 27. November 2024 | 19:59
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Bad Gestaltung als Fliesenleger ohne Meister
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#1
Antwort vom 27. November 2024 | 20:56
Von
Status: Unbeschreiblich (125944 Beiträge, 40563x hilfreich)
ZitatEs ist mir hier als Fliesenleger nicht mehr gestattet, wenn ich mich selbstständig mache, Fliesen zu verlegen, ohne den Meister zu haben. :
Wo genau ist denn "hier"?
Denn in DE kann es ja nicht sein, dann da dürfen auch Leute ohne Meister zu sein Fließen verlegen ...
Zitatso genannte Ceramin Platten :
Also "Fließen aus PVC" ...
#2
Antwort vom 27. November 2024 | 22:52
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Hey ja in DE . Es gibt nur den Bestandt Schutz seit glaube ich 2019 April wurde das eingeführt wer sich neu selbstständig macht brauch für einige Handwerksberufe wieder den Meister.
Deshaöb die Frage was genau zu den Leistungen gehört und was auch der (bodenleger / Bad Gestaltung mit pvc Fliesen ) machen darf
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 28. November 2024 | 08:05
Von
Status: Student (2066 Beiträge, 441x hilfreich)
ZitatDenn in DE kann es ja nicht sein, dann da dürfen auch Leute ohne Meister zu sein Fließen verlegen ... :
Da bist Du, zumindest wenn es um einen handwerksmäßig betriebenen Gewerbebetrieb geht, nicht mehr auf dem Laufenden.
vgl. Nr. 42 Anlage A zur HWO
#4
Antwort vom 28. November 2024 | 10:20
Von
Status: Lehrling (1519 Beiträge, 275x hilfreich)
1. Fliesen (und nicht Fließen)ZitatDenn in DE kann es ja nicht sein, dann da dürfen auch Leute ohne Meister zu sein Fließen verlegen ... :
2. Das Gewerk des Fliesenlegers ist meisterpflichtig. Und das schon wieder seit ca. 5 Jahren.
#5
Antwort vom 28. November 2024 | 10:21
Von
Status: Unbeschreiblich (35039 Beiträge, 5987x hilfreich)
Als Fliesenleger kannst du versuchen, konkrete Informationen zu erhalten von deiner örtlichen:ZitatDarum versuche ich, mir andere Sachen für die Selbstständigkeit zu suchen. :
- Handwerkskammer
- Kreishandwerkerschaft
- Fliesenleger-Innung
#6
Antwort vom 28. November 2024 | 12:26
Von
Status: Unbeschreiblich (125944 Beiträge, 40563x hilfreich)
Zitatzumindest wenn es um einen handwerksmäßig betriebenen Gewerbebetrieb :
Korrekt, der Betrieb braucht einen Meister der alles beaufsichtigt, dass kann aber auch ein "Mietmeister" sein.
Die ausführenden brauchen aber keinen Titel.
ZitatDeshaöb die Frage was genau zu den Leistungen gehört und was auch der (bodenleger / Bad Gestaltung mit pvc Fliesen ) machen darf :
Das erfragst Du am besten bei Deiner örtlichen Handwerkkammer, da git es nämlich öfter mal regionale Unterschiede in der Auslegung ...
#7
Antwort vom 28. November 2024 | 13:26
Von
Status: Lehrling (1519 Beiträge, 275x hilfreich)
Auch falsch. Der selbstständige Einzelunternehmer (siehe #1) muss selbst Meister sein. In einem Betrieb muss mindestens ein Meister fest angestellt sein. Siehe auch § 7 Handwerksordnung.ZitatKorrekt, der Betrieb braucht einen Meister der alles beaufsichtigt, dass kann aber auch ein "Mietmeister" sein. :
#8
Antwort vom 28. November 2024 | 13:39
Von
Status: Student (2066 Beiträge, 441x hilfreich)
ZitatDer selbstständige Einzelunternehmer (siehe #1) muss selbst Meister sein. In einem Betrieb muss mindestens ein Meister fest angestellt sein. Siehe auch § 7 Handwerksordnung. :
Auch wenn das die übliche "Lösung" ist, ist es so nicht richtig.
ZitatAls Inhaber eines Betriebs eines zulassungspflichtigen Handwerks wird eine natürliche oder juristische Person oder eine Personengesellschaft in die Handwerksrolle eingetragen, wenn der Betriebsleiter die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle mit dem zu betreibenden Handwerk oder einem mit diesem verwandten Handwerk erfüllt. :
(fett von mir)
Dann darf der Firmeninhaber unter Anleitung seines als Betriebsleiter angestellten Meisters die Fliesen ankleben
#9
Antwort vom 28. November 2024 | 17:26
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Hey danke schon mal für die Antworten. Jedoch ist es mir zu ungewiss einen Fliesenleger Meister einzustellen. Denn wenn der kein Bock mehr hat hab ich keine Existenz mehr. Hab zwecks der Sache mit dem abdichten und pvc schon die Innung angeschrieben aber die Antwort wird sicher dauern
#10
Antwort vom 29. November 2024 | 01:31
Von
Status: Unbeschreiblich (125944 Beiträge, 40563x hilfreich)
ZitatDer selbstständige Einzelunternehmer (siehe #1) muss selbst Meister sein. In einem Betrieb muss mindestens ein Meister fest angestellt sein. :
Abgesehen davon das es falsch ist ... finde den Widerspruch ...
#11
Antwort vom 29. November 2024 | 10:20
Von
Status: Lehrling (1519 Beiträge, 275x hilfreich)
Es ist nicht falsch. Und ein Widerspruch ist auch nicht vorhanden.ZitatAbgesehen davon das es falsch ist ... finde den Widerspruch ... :
a) Der TE ist Einzelunternehmer ohne Angestellte. Damit muss er selbst Meister sein.
b) Wäre es ein Betrieb mit Angestellten, muss mindestens ein Meister angestellt sein, wenn der TE es nicht selbst ist.
Und das bleibt weiterhin falsch.ZitatDenn in DE kann es ja nicht sein, dann da dürfen auch Leute ohne Meister zu sein Fließen verlegen ... :
Und auch das ist falsch.ZitatKorrekt, der Betrieb braucht einen Meister der alles beaufsichtigt, dass kann aber auch ein "Mietmeister" sein. :
#12
Antwort vom 29. November 2024 | 12:33
Von
Status: Frischling (48 Beiträge, 2x hilfreich)
ZitatEs ist nicht falsch. Und ein Widerspruch ist auch nicht :
vorhanden.
Logik ist echt nicht dein Ding.
ZitatUnd das bleibt weiterhin falsch. :
Was für ein Schwachsinn.
Lehrling und Geselle holen Bier und Wurstbrötchen. Stehnen sonst nur
rum. Und gucken zu wie der Meister selbst die Platten legt.
ZitatUnd auch das ist falsch. :
Noch mehr Blödsinn.
Frage: Ist vacantum so ***** oder trollt der nur?
-- Editiert von Moderator am 29. November 2024 12:48
#13
Antwort vom 29. November 2024 | 12:38
Von
Status: Lehrling (1519 Beiträge, 275x hilfreich)
Spiegel?ZitatLogik ist echt nicht dein Ding. :
Nicht verstanden, dass "Mietmeister" genannt wurde.ZitatWas für ein Schwachsinn. :
Lehrling und Geselle holen Bier und Wurstbrötchen. Stehnen sonst nur
rum. Und gucken zu wie der Meister selbst die Platten legt.
Gemeldet.ZitatFrage: Ist vacantum so dumm oder trollt der nur? :
#14
Antwort vom 29. November 2024 | 12:57
Von
Status: Unbeschreiblich (125944 Beiträge, 40563x hilfreich)
ZitatLogik ist echt nicht dein Ding. :
Wenn man unbedingt Recht haben will, dann bleibt sie schon mal auf der Strecke.
ZitatLehrling und Geselle holen Bier und Wurstbrötchen. Stehnen sonst nur :
rum. Und gucken zu wie der Meister selbst die Platten legt.
Ja, da ist es wieder das "Ding mit der Logik".
Die aktuelle Rechtslage ist, das jeder - also wirkliche jeder - solche Tätigkeiten ausführen darf. Selbst Busfahrer oder Parkplatzwächter.
Der Meister muss nur die ordnungsgemäße Ausführung kontrollieren.
Und das Unternehmen haftet, wenn einer von beiden oder beide Mist bauen.
ZitatFrage: Ist vacantum so ***** oder trollt der nur? :
Nun, wer das Gegenteil von dem behauptet was im Gesetz steht, der disqualifiziert sich selber.
Über Details der Ursachen der cerebralen Dissonanzen muss man sich da keine Gedanken machen.
PS: Hier bevorzugen wir andere Worte, also ***** etc. bitte nicht mehr verwenden.
#15
Antwort vom 29. November 2024 | 14:52
Von
Status: Frischling (47 Beiträge, 9x hilfreich)
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