Bad Gestaltung als Fliesenleger ohne Meister

27. November 2024 Thema abonnieren
 Von 
Juicy123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Bad Gestaltung als Fliesenleger ohne Meister

Hallo, ich hab mal eine Frage an die Experten unter euch. Es ist mir hier als Fliesenleger nicht mehr gestattet, wenn ich mich selbstständig mache, Fliesen zu verlegen, ohne den Meister zu haben. Ich hab hin und her überlegt. In meiner Situation habe ich nicht die Möglichkeit, den Meister aktuell zu machen. Darum versuche ich, mir andere Sachen für die Selbstständigkeit zu suchen. Mittlerweile habe ich so Standards Sachen wie Trockenbau Bodenverlegung. Fugen zum Beispiel Silikon sowie bau Endreinigung/Gebäudereinigung.
Nun stoße ich durch Zufall auf ein Video auf YouTube, indem jemand so genannte Ceramin Platten benutzt für eine Bad Gestaltung an Wand und Boden inklusive Dusche vom Hersteller aus, sind die Platten auch dafür geeignet jedoch muss vorher wie bei der Fliesenverlegung der Untergrund natürlich auch abgedichtet werden, was ja eigentlich in die Aufgabe des Fliesenleger reingehen würde. Wie ist das jetzt rechtlich wenn ich Boden legen darf und mit dem gleichen Material also PVC also keine keramischen Belege? Dürfte ich dann so eine Bad Gestaltung durchführen? Wer kennt dazu eine rechtliche Grundlage und hat eventuell sogar irgendwas handfestes wo das auch steht zum Beispiel einen Link ich wäre euch sehr dankbar für eure Hilfe.

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125944 Beiträge, 40563x hilfreich)

Zitat (von Juicy123):
Es ist mir hier als Fliesenleger nicht mehr gestattet, wenn ich mich selbstständig mache, Fliesen zu verlegen, ohne den Meister zu haben.

Wo genau ist denn "hier"?
Denn in DE kann es ja nicht sein, dann da dürfen auch Leute ohne Meister zu sein Fließen verlegen ...



Zitat (von Juicy123):
so genannte Ceramin Platten

Also "Fließen aus PVC" ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Juicy123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hey ja in DE . Es gibt nur den Bestandt Schutz seit glaube ich 2019 April wurde das eingeführt wer sich neu selbstständig macht brauch für einige Handwerksberufe wieder den Meister.
Deshaöb die Frage was genau zu den Leistungen gehört und was auch der (bodenleger / Bad Gestaltung mit pvc Fliesen ) machen darf

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#3
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2066 Beiträge, 441x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Denn in DE kann es ja nicht sein, dann da dürfen auch Leute ohne Meister zu sein Fließen verlegen ...

Da bist Du, zumindest wenn es um einen handwerksmäßig betriebenen Gewerbebetrieb geht, nicht mehr auf dem Laufenden.
vgl. Nr. 42 Anlage A zur HWO

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#4
 Von 
vacantum
Status:
Lehrling
(1519 Beiträge, 275x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Denn in DE kann es ja nicht sein, dann da dürfen auch Leute ohne Meister zu sein Fließen verlegen ...
1. Fliesen (und nicht Fließen)
2. Das Gewerk des Fliesenlegers ist meisterpflichtig. Und das schon wieder seit ca. 5 Jahren.

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35039 Beiträge, 5987x hilfreich)

Zitat (von Juicy123):
Darum versuche ich, mir andere Sachen für die Selbstständigkeit zu suchen.
Als Fliesenleger kannst du versuchen, konkrete Informationen zu erhalten von deiner örtlichen:

- Handwerkskammer
- Kreishandwerkerschaft
- Fliesenleger-Innung

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125944 Beiträge, 40563x hilfreich)

Zitat (von de Bakel):
zumindest wenn es um einen handwerksmäßig betriebenen Gewerbebetrieb

Korrekt, der Betrieb braucht einen Meister der alles beaufsichtigt, dass kann aber auch ein "Mietmeister" sein.
Die ausführenden brauchen aber keinen Titel.



Zitat (von Juicy123):
Deshaöb die Frage was genau zu den Leistungen gehört und was auch der (bodenleger / Bad Gestaltung mit pvc Fliesen ) machen darf

Das erfragst Du am besten bei Deiner örtlichen Handwerkkammer, da git es nämlich öfter mal regionale Unterschiede in der Auslegung ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
vacantum
Status:
Lehrling
(1519 Beiträge, 275x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Korrekt, der Betrieb braucht einen Meister der alles beaufsichtigt, dass kann aber auch ein "Mietmeister" sein.
Auch falsch. Der selbstständige Einzelunternehmer (siehe #1) muss selbst Meister sein. In einem Betrieb muss mindestens ein Meister fest angestellt sein. Siehe auch § 7 Handwerksordnung.

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#8
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2066 Beiträge, 441x hilfreich)

Zitat (von vacantum):
Der selbstständige Einzelunternehmer (siehe #1) muss selbst Meister sein. In einem Betrieb muss mindestens ein Meister fest angestellt sein. Siehe auch § 7 Handwerksordnung.

Auch wenn das die übliche "Lösung" ist, ist es so nicht richtig.
Zitat (von § 7 Abs. 1 Satz 1 HWO):
Als Inhaber eines Betriebs eines zulassungspflichtigen Handwerks wird eine natürliche oder juristische Person oder eine Personengesellschaft in die Handwerksrolle eingetragen, wenn der Betriebsleiter die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle mit dem zu betreibenden Handwerk oder einem mit diesem verwandten Handwerk erfüllt.

(fett von mir)
Dann darf der Firmeninhaber unter Anleitung seines als Betriebsleiter angestellten Meisters die Fliesen ankleben ;)

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#9
 Von 
Juicy123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hey danke schon mal für die Antworten. Jedoch ist es mir zu ungewiss einen Fliesenleger Meister einzustellen. Denn wenn der kein Bock mehr hat hab ich keine Existenz mehr. Hab zwecks der Sache mit dem abdichten und pvc schon die Innung angeschrieben aber die Antwort wird sicher dauern

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125944 Beiträge, 40563x hilfreich)

Zitat (von vacantum):
Der selbstständige Einzelunternehmer (siehe #1) muss selbst Meister sein. In einem Betrieb muss mindestens ein Meister fest angestellt sein.

Abgesehen davon das es falsch ist ... finde den Widerspruch ...

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#11
 Von 
vacantum
Status:
Lehrling
(1519 Beiträge, 275x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Abgesehen davon das es falsch ist ... finde den Widerspruch ...
Es ist nicht falsch. Und ein Widerspruch ist auch nicht vorhanden.

a) Der TE ist Einzelunternehmer ohne Angestellte. Damit muss er selbst Meister sein.
b) Wäre es ein Betrieb mit Angestellten, muss mindestens ein Meister angestellt sein, wenn der TE es nicht selbst ist.


Zitat (von Harry van Sell):
Denn in DE kann es ja nicht sein, dann da dürfen auch Leute ohne Meister zu sein Fließen verlegen ...
Und das bleibt weiterhin falsch.
Zitat (von Harry van Sell):
Korrekt, der Betrieb braucht einen Meister der alles beaufsichtigt, dass kann aber auch ein "Mietmeister" sein.
Und auch das ist falsch.

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#12
 Von 
Susi_Ratlos
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von vacantum):
Es ist nicht falsch. Und ein Widerspruch ist auch nicht
vorhanden.

Logik ist echt nicht dein Ding.

Zitat (von vacantum):
Und das bleibt weiterhin falsch.

Was für ein Schwachsinn.
Lehrling und Geselle holen Bier und Wurstbrötchen. Stehnen sonst nur
rum. Und gucken zu wie der Meister selbst die Platten legt.

Zitat (von vacantum):
Und auch das ist falsch.

Noch mehr Blödsinn.

Frage: Ist vacantum so ***** oder trollt der nur?


-- Editiert von Moderator am 29. November 2024 12:48

Signatur:

Ich weis nix, das gebe ich aber auch zu ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
vacantum
Status:
Lehrling
(1519 Beiträge, 275x hilfreich)

Zitat (von Susi_Ratlos):
Logik ist echt nicht dein Ding.
Spiegel?

Zitat (von Susi_Ratlos):
Was für ein Schwachsinn.
Lehrling und Geselle holen Bier und Wurstbrötchen. Stehnen sonst nur
rum. Und gucken zu wie der Meister selbst die Platten legt.
Nicht verstanden, dass "Mietmeister" genannt wurde.

Zitat (von Susi_Ratlos):
Frage: Ist vacantum so dumm oder trollt der nur?
Gemeldet.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125944 Beiträge, 40563x hilfreich)

Zitat (von Susi_Ratlos):
Logik ist echt nicht dein Ding.

Wenn man unbedingt Recht haben will, dann bleibt sie schon mal auf der Strecke.



Zitat (von Susi_Ratlos):
Lehrling und Geselle holen Bier und Wurstbrötchen. Stehnen sonst nur
rum. Und gucken zu wie der Meister selbst die Platten legt.

Ja, da ist es wieder das "Ding mit der Logik".

Die aktuelle Rechtslage ist, das jeder - also wirkliche jeder - solche Tätigkeiten ausführen darf. Selbst Busfahrer oder Parkplatzwächter.
Der Meister muss nur die ordnungsgemäße Ausführung kontrollieren.
Und das Unternehmen haftet, wenn einer von beiden oder beide Mist bauen.



Zitat (von Susi_Ratlos):
Frage: Ist vacantum so ***** oder trollt der nur?

Nun, wer das Gegenteil von dem behauptet was im Gesetz steht, der disqualifiziert sich selber.
Über Details der Ursachen der cerebralen Dissonanzen muss man sich da keine Gedanken machen.



PS: Hier bevorzugen wir andere Worte, also ***** etc. bitte nicht mehr verwenden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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