Buch über ehemaligen Arbeitgeber

14. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
Sinnlos2
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Buch über ehemaligen Arbeitgeber

Hallo zusammen,

ich möchte demnächst ein Buch über einen Großkonzern - quasi eine Sammlung von meinen ehemaligen Arbeitgebern - und meine Erlebnisse mit diesen veröffentlichen. Unter einem Pseudonym wollte ich eigentlich nicht schreiben, aber behalte ich mir dennoch im Hinterkopf.

Die Namen der Kollegen sind ausgetauscht. Eine der Firmen könnte jedoch dennoch erkennbar sein, weil viele ihrer Aktionen unglaublich dumm/dreist sind, dass das schon damals einige Nachrichtenplätze befüllte.

Mich wundert es nur: Manche haben sehr eindeutige Titel wie: „Das Telekom Hasser Buch" oder „Die Ganze Welt Lacht Über Die Telekom". Andere schreiben eine vermeintlich fiktive Geschichte wie in: „ Der Widerspruch des Gerry Gollmann" und trotzdem wusste damals jeder, das Siemens gemeint ist.

Hat jemand Erfahrung in dem Bereich? Wie stark sollte ich das erlebte „filtern" um nachher nicht ein nettes Anwaltsschreiben zu erhalten? Hatten die anderen Autoren einfach „Glück" oder kann man unter bestimmten Voraussetzungen doch Tacheles reden/schreiben?
Gibt es vielleicht Anwälte, die auf Buchveröffentlichungen spezialisiert sind?

Danke schon einmal und viele Grüße
Sinnlos2




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130894 Beiträge, 41607x hilfreich)

So viel wie geht anonymisieren.
Ob was geht oder nicht bzw. problematisch ist, kann man immer erst später im Gesamtkontext sehen.



Zitat (von Sinnlos2):
kann man unter bestimmten Voraussetzungen doch Tacheles reden/schreiben?

Nun, Tatsachenbeauptungen darf man durchaus auch so schidern - wenn man diese denn gerichtsfest beweisen kann.



Zitat (von Sinnlos2):
um nachher nicht ein nettes Anwaltsschreiben zu erhalten?

Dann sollte Dein Buch nur leere Blätter enthalten.
Denn ein Anwaltschreiben kann jeder der sich auch nur ansatzweise auf den Schlips getreten fühlt in Auftrag geben. Selbst wenn er die Forderungen nie vor Gericht durchsetzen könnte.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5969 Beiträge, 2625x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Dann sollte Dein Buch nur leere Blätter enthalten.


Vorsicht. Auch der NABU hat Anwälte.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
eh1960
Status:
Schlichter
(7618 Beiträge, 1707x hilfreich)

Zitat (von Sinnlos2):

ich möchte demnächst ein Buch über einen Großkonzern - quasi eine Sammlung von meinen ehemaligen Arbeitgebern - und meine Erlebnisse mit diesen veröffentlichen. Unter einem Pseudonym wollte ich eigentlich nicht schreiben, aber behalte ich mir dennoch im Hinterkopf.

Die Namen der Kollegen sind ausgetauscht. Eine der Firmen könnte jedoch dennoch erkennbar sein, weil viele ihrer Aktionen unglaublich dumm/dreist sind, dass das schon damals einige Nachrichtenplätze befüllte.

Mich wundert es nur: Manche haben sehr eindeutige Titel wie: „Das Telekom Hasser Buch" oder „Die Ganze Welt Lacht Über Die Telekom". Andere schreiben eine vermeintlich fiktive Geschichte wie in: „ Der Widerspruch des Gerry Gollmann" und trotzdem wusste damals jeder, das Siemens gemeint ist.

Hat jemand Erfahrung in dem Bereich? Wie stark sollte ich das erlebte „filtern" um nachher nicht ein nettes Anwaltsschreiben zu erhalten? Hatten die anderen Autoren einfach „Glück" oder kann man unter bestimmten Voraussetzungen doch Tacheles reden/schreiben?

Alle Glaskugeln sind zur Zeit in der Inspektion, und das Orakel weilt auf den Kanaren.
Zitat:
Gibt es vielleicht Anwälte, die auf Buchveröffentlichungen spezialisiert sind?

Selbstverständlich. Es gibt etliche Rechtsanwälte, die auf Medienrecht spezialisiert sind. Bei Bedarf einfach mal die örtlich zuständige Anwaltskammer fragen, oder Google, oder einen der diversen Online-Anwaltssuchdienste. Das Stichwort ist "Medienrecht".

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30197 Beiträge, 9556x hilfreich)

Sie arbeiten doch sicherlich mit einem Verlag zusammen, in dem das Werk erscheinen soll?! Dort sollte es einen Hausjuristen geben...

1x Hilfreiche Antwort

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