Organisierter Fahrraddiebstahl?

4. September 2021 Thema abonnieren
 Von 
Cillary Hinton
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Organisierter Fahrraddiebstahl?

Hallo,

eine Firma hat bei uns in der Nachbarschaft in den Fluren der Mietshäuser Zettel aufgehängt, in denen sie androht, Fahrräder die in den Höfen abgestellt sind abzuholen.

In dem Schreiben behauptet die Firma, sie wäre von unserer Hausverwaltung beauftragt worden defekte Räder zu entsorgen. Unsere HV hat keine Kenntnis dieser Firma.

Im weiteren benutzt die Firma Formulierungen, die suggerieren sollen, sie arbeite mit Behörden zusammen („polizeilich geprüft", „Räder werden an soziale Einrichtungen gespendet" ).

Die Firma befestigt weiterhin Zettel an den Rädern. Diese sollen von den Eigentümern der Räder entfernt werden, um zu verhindern daß diese ab dem 11.10.2021 abgeholt werden.

Ich war bisher immer der Ansicht, daß mein Eigentum mein Eigentum ist, auch wenn es im Hof abgestellt ist.

Daher meine Frage, ob diese Firma rechtens handelt.

Falls nicht, gibt es eine Möglichkeit, diese Firma abzumahnen und/oder zum Unterschreiben einer Unterlassungserklärung zu zwingen?

Kann ich die Firma bei der Polizei anzeigen, und wenn ja unter welcher Prämisse?
Ein Diebstahl der Räder fand ja bisher noch nicht statt.

Vielen Dank



-- Editiert von Cillary Hinton am 04.09.2021 10:44

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38363 Beiträge, 13981x hilfreich)

Zunächst einmal ist es Angelegenheit des Hauseigentümers/der von ihm bevollmächtigten Verwaltung, der Firma Hausverbot zu erteilen. Das wäre doch ganz wichtig. Und dann sieht man weiter.

wirdwerden

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119527 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von Cillary Hinton):
Kann ich die Firma bei der Polizei anzeigen

Ja.



Zitat (von Cillary Hinton):
und wenn ja unter welcher Prämisse?

Ankündigung von Straftaten.



Zitat (von Cillary Hinton):
Falls nicht, gibt es eine Möglichkeit, diese Firma abzumahnen und/oder zum Unterschreiben einer Unterlassungserklärung zu zwingen?

Abmahnung / Unterlassungserklärung wäre eine Möglichkeit, oder direkt eine Unterlassungsklage.
Eventuell auch mal den Verbraucherschutz einschalten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 183x hilfreich)

Nun eine Firma die Fahrräder stehlen will wird dies vorher sicherlich nicht mit aufgehängten Zettel der Allgemeinheit verkünden. Insofern bleibt unklar wer die Firma beauftragt hat.

Zitat (von Cillary Hinton):
Ich war bisher immer der Ansicht, daß mein Eigentum mein Eigentum ist, auch wenn es im Hof abgestellt ist.


Sicherlich, dein Eigentum ist dein Eigentum, wenn du dein Eigentum z.B. aber unberechtigt auf fremden Grund abstellst, dann kann sich der Grundeigentümer auch irgend wann zur Selbsthilfe greifen und dein Eigentum von seinem Eigentum entfernen.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119527 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von Alter Sack):
Nun eine Firma die Fahrräder stehlen will wird dies vorher sicherlich nicht mit aufgehängten Zettel der Allgemeinheit verkünden.

Eventuell doch ... offenbar versucht die Firma hier vorzutäuschen, das sie "in offiziellem Auftrag" unterwegs ist und alles seine Richtigkeit hat wenn man die Fahrräder mitnimmt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6264 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von Alter Sack):
Zitat (von Cillary Hinton):
Ich war bisher immer der Ansicht, daß mein Eigentum mein Eigentum ist, auch wenn es im Hof abgestellt ist.


Sicherlich, dein Eigentum ist dein Eigentum, wenn du dein Eigentum z.B. aber unberechtigt auf fremden Grund abstellst, dann kann sich der Grundeigentümer auch irgend wann zur Selbsthilfe greifen und dein Eigentum von seinem Eigentum entfernen.

Das ist richtig, aber er muss das fremde Eigentum dann sichern, er darf es nicht in irgendeiner Weise verwerten. Die Kosten kann er dann dem Eigentümer in Rechnung stellen.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6264 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von Cillary Hinton):
In dem Schreiben behauptet die Firma, sie wäre von unserer Hausverwaltung beauftragt worden defekte Räder zu entsorgen. Unsere HV hat keine Kenntnis dieser Firma.

Im weiteren benutzt die Firma Formulierungen, die suggerieren sollen, sie arbeite mit Behörden zusammen („polizeilich geprüft", „Räder werden an soziale Einrichtungen gespendet" ).

An diesem Punkt sollte man unverzüglich die Polizei einschalten.

Und falls die Hausverwaltung als Vertreter des Vermieters diese Firma nicht beauftragt hat, dürfen deren Mitarbeiter den Hof überhaupt nicht betreten, anderenfalls machen sie sich des Hausfriedensbruchs strafbar. Vom Diebstahl der Fahrräder mal ganz abgesehen, denn eine Zueingungsabsicht wird hier ja sogar explizit angekündigt.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Cillary Hinton
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Alter Sack):
Sicherlich, dein Eigentum ist dein Eigentum, wenn du dein Eigentum z.B. aber unberechtigt auf fremden Grund abstellst, dann kann sich der Grundeigentümer auch irgend wann zur Selbsthilfe greifen und dein Eigentum von seinem Eigentum entfernen.


Ist bei uns nicht der Fall.

Grundeigentümer ist bei uns eine Eigentümergemeinschaft.
Weder die EG noch die HV haben die Firma beauftragt, Räder zu entsorgen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38363 Beiträge, 13981x hilfreich)

Nu ja, dann sollte sich die Eigentümergemeinschaft mal wehren.

wirdwerden

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