Aldi Medion Fernseher WAndlung ???

29. Juni 2004 Thema abonnieren
 Von 
Dschoeki
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 42x hilfreich)
Aldi Medion Fernseher WAndlung ???

Hallo
Ich habe am 04.05.2004 bei Aldi einen 82 cm Fenseher der Marke Medion MD 41332 gekauft. Das Gerät hatte von Anfang an den Fehler, dass es nach einer unbestimmten Zeit immer ausgeht. Der Technker kam nach einigen Tagen,klopfte das Gerät nach einem evtl. Wackelkontakt ab, konnte aber nichts feststellen. Ich solle das Problem beobachten. Der Fernseher ging in den letzten 4 Wochen ca. 12 Mal aus ( ich habe die Daten jeweils aufgeschrieben). Am 21.06 hat Medion mir das Gerät ausgetauscht. Das neue Gerät weißt den gleichen Fehler auf. Es geht wieder aus. Ich habe nun bei Medion angerufen und will Wandeln. Doch die unfreundliche Frau sagte nur nein, jetzt wäre der Fehler bekannt ( kommt bei zig Geräten vor ) und man könne ihne jetzt durch Austausch eines Teil beheben. Ich will aber nicht mehr Testperson für Medion spielen sondern ein funktionierendes Gerät haben. Eine Wandlung lehnt Medion ab, weil sie angeblich noch mal reparieren dürfen. Stimmt das ? Wer kann mir helfen ???

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

Eine "Wandelung" gibt es im Kaufrecht seit der Schuldrechtsreform vor über zwei Jahren nicht mehr.

Sie haben hier gegen Aldi einen Mängelgewährleistungsanspruch in Form eines Nachbesserungsanspruch, vgl. §§ 437 Nr. 1 , 439 BGB . Ein Rücktrittsrecht nach § 437 Nr. 2 BGB besteht gem. §§ 437 Nr. 2 , 440 BGB erst dann, wenn die Nachbesserung fehlgeschlagen ist. Nach der gesetzlichen Vermutung ist dies erst nach dem zweiten erfolglosen Nachbesserungsversuch der Fall.

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"fiat justitia et pereat mundus..."

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#2
 Von 
Dschoeki
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 42x hilfreich)

Meine Frage ist aber jetzt : Reicht das schon ? Der Techniker hat es versucht, dann wurde das Gerät getauscht. Ist das als 2 Versuche zu zählen ?

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#3
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

Stimmt, das habe ich ein bißchen überlesen. Das sind wohl idT zwei Nachbesserungsversuche, so dass die Voraussetzungen des § 440 BGB gegeben wären.

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"fiat justitia et pereat mundus..."

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#4
 Von 
Toppi
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 19x hilfreich)

Interessant zu lesen habe das gleiche Problem, ebenfalls ein 82 cm Fenseher der Marke Medion MD 41332!!!

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"[i]....wer Rechtschriebfehler findet der darf sie behalten!

[code]www.top-cars-gallery.de[/code"

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#5
 Von 
Dschoeki
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 42x hilfreich)

Hallo
Ja Medion hat mir am Telefon schon gesagt, es wäre eine ganze Reihe Fernseher die diesen Fehler haben. Man wisse aber jetzt wodran es liegt und könne es jetzt reparieren. Ich glaube aber nicht daran un will mein Geld zurück. Was hat Medion bei Dir gesagt ???

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#6
 Von 
Toppi
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 19x hilfreich)

Ich habe es noch garnicht reklamiert, da dieses Problem nur in der Anfangszeit aufgetreten ist.

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"....wer Rechtschriebfehler findet der darf sie behalten!
"

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#7
 Von 
Dschoeki
Status:
Beginner
(76 Beiträge, 42x hilfreich)

Also bei mir ist es jetzt 15 Mal aufgetreten. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das gut für den Fernseher ist, wenn der immer so oft ausgeht. Medion blockt aber ganz schön ab bei mir. Ich glaube das ist ein riesengroßes Problem bei denen und die haben Angst das die die Kisten alle zurücknehmen müßen.

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#8
 Von 
netfly.
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 2x hilfreich)

Warum lässt du ihn nicht reparieren, wenn sie sagen der Fehler ist jetzt lokalisiert? ich glaub nicht dass medion die kunden anlügen würde, dass es eine lösung gäbe, wenn es keine gibt. diese reparaturaktion macht ihnen sicher schon stress und rufschädigung genug...

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