Hallo Community,
wir haben eine Mobile Klimaanlage von Midea bei Amazon vor 2 Jahren gekauft.
Die Garantie beim Verkäufer ist vorbei.
Allerdings gibt Midea 3 Jahre Garantie.
Diese habe ich dann auch von Midea bekommen.
Midea will, dass ich das Gerät zurückschicke, und die erstatten mir den Kaufpreis.
Ich habe Midea geschrieben, dass ich keine Verpackung mehr habe und dass das Klimagerät fast 40kg wiegt.
Deswegen habe ich Midea gebeten, dass die einen Spediteur oder ähnlichen Dienstleister beauftragen, der das Klimagerät verpacken und abholen soll.
Jetzt hat mir Midea ein Retourenlabel von DHL für die Rücksendung per E-Mail geschickt.
So wie es aussieht, soll ich das Gerät wohl selber verpacken und zur Post bringen.
Auf meine Anfrage wurde nicht reagiert. Nichts geschrieben.
Ist das Rechtens?
Ich dachte, bei sperrigen/schweren Artikeln muss ein Spediteur beauftragt werden.
Ich hatte das bei einer Matratze gehabt. Die haben mir das Verpackungsmaterial geschickt und dann kam ein Spediteur.
Wie sieht die Rechtslage aus? Ist es in Ordnung, was Midea macht?
Falls ja, wie verpackt man Großgeräte? Muss ich dann extra auf meine Kosten Verpackung besorgen?
Würde mich über eure Hilfe sehr freuen.
Statt Spediteur kam ein Retourenschein
1. Oktober 2026
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Frage vom 1. Oktober 2026 | 21:47
Von
Status: Beginner (89 Beiträge, 18x hilfreich)
Statt Spediteur kam ein Retourenschein
#1
Antwort vom 1. Oktober 2026 | 22:09
Von
Status: Unbeschreiblich (131004 Beiträge, 41627x hilfreich)
Zitat :Midea will, dass ich das Gerät zurückschicke, und die erstatten mir den Kaufpreis.
Das ist schon mehr als großzügig.
Zitat :Deswegen habe ich Midea gebeten
Bitten muss keiner erfüllen - nicht mal Weihnachtmann und Christkind. Und bei den letztgenannten ist es ja immerhin deren Job …
Zitat :So wie es aussieht, soll ich das Gerät wohl selber verpacken und zur Post bringen.
Würde ich auch so sehen.
Zitat :Auf meine Anfrage wurde nicht reagiert. Nichts geschrieben.
Was stand denn drin in der Anfrage?
Zitat :Wie sieht die Rechtslage aus?
Was für Rechte sich aus der Garantie bzw. den Garantieversprechen ergeben, da sollte man sich mal als erstes die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / Garantiebedingungen / Versicherungsbedingungen durchlesen, was dort zu dem Thema steht.
Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den vollständigen Wortlaut der relevanten Stellen posten, denn erst mit Kenntnis dieser Fakten können wir zielführend zu Bedeutung und Auslegung diskutieren.
Zitat :Ist es in Ordnung, was Midea macht?
Kommt ganz darauf an, was konkret in den vertraglichen Vereinbarungen / Garantiebedingungen / Versicherungsbedingungen steht.
Zitat :Falls ja, wie verpackt man Großgeräte?
So wie die Versand- / Verpackungsnbedingungen des jeweiligen Versanddienstleisters es vorschreiben.
Zitat :Muss ich dann extra auf meine Kosten Verpackung besorgen?
Wenn man nichts hat, nichts geschenkt bekommt, wäre das die letzte legale Alternative.
#2
Antwort vom 1. Oktober 2026 | 22:23
Von
Status: Bachelor (3583 Beiträge, 1372x hilfreich)
40+ kg darfst du gar nicht mit der Post/DHL versenden. Die werden das nicht mitnehmen. Inklusive Verpackung gehen nur 31,5 kg.
https://shop.deutschepost.de/dhl-paketpreise
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 1. Oktober 2026 | 22:45
Von
Status: Unbeschreiblich (131004 Beiträge, 41627x hilfreich)
Zitat :40+ kg darfst du gar nicht mit der Post/DHL versenden. Die werden das nicht mitnehmen. Inklusive Verpackung gehen nur 31,5 kg.
Mit DHL Heavy Weight gehen 3000 kg und mit DHL Middleweight, da gehen Sendungen zwischen 30 und 300 kg.
#4
Antwort vom 3. Oktober 2026 | 14:14
Von
Status: Lehrling (1860 Beiträge, 730x hilfreich)
Zitat :Was für Rechte sich aus der Garantie bzw. den Garantieversprechen ergeben, da sollte man sich mal als erstes die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / Garantiebedingungen / Versicherungsbedingungen durchlesen, was dort zu dem Thema steht.
Von der midea.de-Internetseite:
"3 Jahre Garantie auf PortaSplit, mobile Klimageräte und Luftentfeuchter (Deutschland).
Serviceart: Ersatzteile und/oder Reparatur durch Service-Partner
Die Produkte unterliegen gesetzlichen Gewährleistungsrechten, die nicht ausgeschlossen werden können. Sie haben Anspruch auf Ersatz oder Rückerstattung bei erheblichen Mängeln sowie auf Reparatur oder Austausch bei sonstigen Mängeln gemäß den geltenden Verbraucherschutzgesetzen.
der Verbraucher ist für die nachstehend aufgeführten Punkte verantwortlich:
Kosten für die Bereitstellung des Geräts für Wartungsarbeiten."
Zitat :wir haben eine Mobile Klimaanlage von Midea bei Amazon vor 2 Jahren gekauft.
War das Gerät per Spedition geliefert worden?
War schon damals bei der Belehrung über das Widerrufsrecht darüber informiert worden, ob eine Rückholung vom Verkäufer durchgeführt werden würde, oder ob ein "normaler" Paketversand nicht möglich sein würde und ob eine vom Verbraucher zu organisierende Versendung per Spedition erforderlich sein würde, in Verbindung mit dem Hinweis auf dafür anfallende Kosten?
Zitat :Midea ein Retourenlabel von DHL für die Rücksendung per E-Mail geschickt.
Wenn die Transportkosten vom Garantiegeber ( gemäß Garantieerklärung ) übernommen werden, dann ist im Falle nicht paketversandfähiger Waren ein "Paketversand-Gutschein" nicht ausreichend.
RK
#5
Antwort vom 4. Oktober 2026 | 10:00
Von
Status: Beginner (89 Beiträge, 18x hilfreich)
Zitat :War das Gerät per Spedition geliefert worden?
Es wurde durch Amazon Logistics versandt. Paketverfolgungsnummern: DE350xxxxxxx
Auszug von Amazon Hilfe-Seite: Amazon Logistics arbeitet mit lokalen und regionalen Lieferpartnern im ganzen Land zusammen, die Pakete an Amazon-Kunden ausliefern.
Ich kann mich leider nicht mehr genau erinnern wer es geliefert hat.
Zitat :War schon damals bei der Belehrung über das Widerrufsrecht darüber informiert worden, ob eine Rückholung vom Verkäufer durchgeführt werden würde, oder ob ein "normaler" Paketversand nicht möglich sein würde und ob eine vom Verbraucher zu organisierende Versendung per Spedition erforderlich sein würde, in Verbindung mit dem Hinweis auf dafür anfallende Kosten?
Daran kann ich mich leider nicht errinern. Habe folgendes bei Amazon gefunden:
https://www.amazon.de/gp/help/customer/display.html?nodeId=GKM69DUUYKQWKWX7&ref_=dp_ret_policy
Schwere oder sperrige Artikel
Artikel über 23 kg oder mit einer Seite, die länger als 175 cm ist, gelten als schwer oder sperrig. Diese Artikel können über unser spezialisiertes Rückgabenetzwerk abgeholt werden.
Um einen schweren oder sperrigen Artikel zurückzugeben, gehe bitte zu Meine Bestellungen und wähle die entsprechende Bestellung aus. Folge dann den Anweisungen auf dem Bildschirm, um eine Abholung für deine Rückgabe zu arrangieren. Weitere Informationen findest du unter Organisieren der Rückabholung einer schweren, sperrigen Bestellung oder einer Bestellung mit mehreren Kartons.
Wenn du den Artikel bei einer Amazon-Website gekauft hast, rufe bitte die Seite Rückgabe von schweren oder sperrigen Artikeln von der Amazon-Website.
Wenn dein Artikel beschädigt, fehlerhaft oder falsch ist, kannst du möglicherweise Anspruch auf Reparatur, Ersatz oder Rückerstattung haben. Weitere Informationen zu unserem Garantiereparaturservice oder zur Kontaktaufnahme mit dem Hersteller, um Unterstützung zu erhalten, findest du unter Produktsupport erhalten. Sofern du die Voraussetzungen erfüllst, kannst du eine kostenlose Abholung der Rückgabe veranlassen.
Bei Rückgaben aus anderen Gründen als Beschädigungen, Mängeln oder inkorrekten Lieferungen behalten wir uns vor, eine Abholgebühr in Höhe von 50 EUR von deiner Rückerstattung abzuziehen.
Hilft mir das irgendie weiter?
#6
Antwort vom 4. Oktober 2026 | 12:44
Von
Status: Unbeschreiblich (131004 Beiträge, 41627x hilfreich)
Zitat :Hilft mir das irgendie weiter?
Nö.
Amazon hat nichts mit den Garantieerklärungen des Garantiegebers zu tun.
Hat man bei amazon gekauft oder auf dem Marktplatz und amazon war nur der Vermittler?
Zitat :War schon damals bei der Belehrung über das Widerrufsrecht darüber informiert worden, ob eine Rückholung vom Verkäufer durchgeführt werden würde, oder ob ein "normaler" Paketversand nicht möglich sein würde und ob eine vom Verbraucher zu organisierende Versendung per Spedition erforderlich sein würde, in Verbindung mit dem Hinweis auf dafür anfallende Kosten?
Da es hier nicht um Widerruf geht, dürfte der Inhalt irrelevant sein.
Zitat :Wenn die Transportkosten vom Garantiegeber ( gemäß Garantieerklärung ) übernommen werden, dann ist im Falle nicht paketversandfähiger Waren ein "Paketversand-Gutschein" nicht ausreichend
Korrekt; allerdings prüfen die Pakete bei DHL offenbar recht groß sein. Es wäre also zu eruieren, ob das Retourenlabel von DHL das abdeckt.
Zitat :Von der midea.de-Internetseite:
Ist ja ganz nett, aber wohl nicht relevant, denn es dürften die Garantiebedingungen gelten, die zum Zeitpunk56t des Kaufs gegolten haben.
#7
Antwort vom 4. Oktober 2026 | 15:55
Von
Status: Legende (19243 Beiträge, 10358x hilfreich)
Zitat :Ich dachte, bei sperrigen/schweren Artikeln muss ein Spediteur beauftragt werden.
Das wäre beim Widerrufsrecht so.
Bei der gesetzlichen Gewährleistung müsste der Verkäufer (nicht der Hersteller) zumindest die Kosten der Rücksendung tragen - aber um die Spedition muss sich der Kunde selbst kümmern.
Wenn die gesetzliche Gewährleistung abgelaufen ist, und die freiwillige Herstellergarantie genutzt wird, gelten die Garantiebedingungen des Herstellers. Da die zusätzliche Herstellergarantie freiwillig ist, kann der Hersteller reinschreiben (und weglassen) was er will.
Soweit Google richtig gesucht hat, sind Transportkosten nicht von der Garantie abgedeckt. Von daher ist das Retourenlabel schon großzügig.
#8
Antwort vom 5. Oktober 2026 | 00:15
Von
Status: Lehrling (1860 Beiträge, 730x hilfreich)
Zitat :Allerdings gibt Midea 3 Jahre Garantie.
Diese habe ich dann auch von Midea bekommen.
Was besagen die damaligen Garantiebestimmungen zu a) den Kosten für einen zwecks Durchführung von Garantieleistungen nötigen Transport und b) zu dessen Organisation/Durchführung?
Zitat :Es wurde durch Amazon Logistics versandt.
Also eher nicht als "normales" Paket.
Zitat :"Schwere oder sperrige Artikel
Artikel über 23 kg oder mit einer Seite, die länger als 175 cm ist, gelten als schwer oder sperrig."
Dann dürfte das mobile Klimagerät mit seinen fast 40kg auch im Verhältnis zum Garantiegeber/Hersteller als "Schwer oder sperrig" gelten.
Zitat :Midea will, dass ich das Gerät zurückschicke, und die erstatten mir den Kaufpreis.
Nach den AKTUELLEN Garantiebestimmungen gewährt der Hersteller dem Kunden drei Jahre lang die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Jedenfalls gewährt er bei "erheblichen Mängeln" einen Anspruch auf Ersatz oder Rückerstattung ... gemäß den geltenden Verbraucherschutzgesetzen:
Zitat :MIDEA: "Die Produkte unterliegen gesetzlichen Gewährleistungsrechten, die nicht ausgeschlossen werden können. Sie haben Anspruch auf Ersatz oder Rückerstattung bei erheblichen Mängeln sowie auf Reparatur oder Austausch bei sonstigen Mängeln gemäß den geltenden Verbraucherschutzgesetzen."
Die Garantie gewährt also einen Anspruch auf "Rückerstattung" gemäß geltenden Verbraucherschutzgesetzen:
§ 475 BGB
Im Fall des Rücktritts oder des Schadensersatzes statt der ganzen Leistung wegen eines Mangels der Ware ist § 346 mit der Maßgabe anzuwenden, dass der Unternehmer die Kosten der Rückgabe der Ware trägt.
§ 348 ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass der Nachweis des Verbrauchers über die Rücksendung der Rückgewähr der Ware gleichsteht."
§ 348 BGB
Die sich aus dem Rücktritt ergebenden Verpflichtungen der Parteien sind Zug um Zug zu erfüllen.
Bei "schweren oder sperrigen" Sachen wird ein rückgewährpflichtiger Verbraucher dem Unternehmer mittteilen können, dass er anbietet, die Sache zur Abholung bereitzuhalten ( unter Angabe angemessener Abholtermine ), ansonsten, dass die Sachen so beschaffen sind, dass sie nicht per Post zurückgesandt werden können, die für eine Rücksendung per Abholung und Transport durch eine Spedition nötigen Kosten kann der Verbraucher schätzen und einen entsprechenden Vorschuß verlangen.
( Der Anspruch eines Verbrauchers auf einen Rücksendekosten-Vorschuß besteht nach der gesetzlichen Regelung ausdrücklich bei zum Zweck der Nacherfüllung nötigen Rücksendungen; ein Rücksendekosten-Vorschuß sollte daher in gleicher Weise auch dann bestehen, wenn anstelle einer Reparatur eine Rücknahme angeboten wird. )
Zitat :Hilft mir das irgendie weiter?
Es klärt, dass der VERKÄUFER die Sache als "schwer oder sperrig" klassifiziert hat - dann wird der Garantiegeber, der dem Garantienehmer Leistungen verspricht "gemäß den geltenden Verbraucherschutzvorschriften" nach einer beanspruchten Garantieleistung "Rückerstattung" eine Rückgewähr nach den geltenden Vorschriften verlangen können.
Zitat :Mit ... DHL Middleweight gehen Sendungen zwischen 30 und 300 kg.
DHL Express
"Eine kostenfreie Abholung Ihrer Sendung ist für DHL Express selbstverständlich und ein wesentlicher Bestandteil unseres Services von Tür zu Tür.
Achtung:
Sendungen über 31,5 kg und über 120 cm Länge können nur mit einer Abholung gebucht werden.
Alle Express-Sendungen müssen transportsicher verpackt oder palettiert sein.
Packstücke ab 30 kg müssen auf einem unterfahrbaren Ladungsträger und mit Ladehilfe eingeliefert werden.
Sofern uns die Sendungen nicht ordnungsgemäß palettiert übergeben werden, behalten wir uns vor, diese nachträglich zu palettieren und dementsprechend abzurechnen.
Express Qualität Auf Wunsch mit zuverlässiger Abholung! Alternativ: Abgabe Ihrer gebuchten Sendung in einer der 13.000 Filialen."
----> Der Garantiegeber trägt alle erforderlichen Verpackungskosten für einen Rücktransport.
RK
#9
Antwort vom 5. Oktober 2026 | 12:27
Von
Status: Unbeschreiblich (131004 Beiträge, 41627x hilfreich)
Zitat :Also eher nicht als "normales" Paket.
Da über Amazon Logistics selbst kartonierte Briefumschläge versendet werden, sehe ich das erst mal nicht als Indiz.
Zitat :Die Garantie gewährt also einen Anspruch auf "Rückerstattung" gemäß geltenden Verbraucherschutzgesetzen:
Ich sehe da ein kleines Schlagloch, denn Verbraucherschutzgesetze sind keine Einbahnstraße, und gemäß geltenden Verbraucherschutzgesetzen gilt die Beweislastumkehr nur ein Jahr. Die Beweislast läge nun also beim Käufer und ein "ist kaputt" reicht da nicht mehr. Somit könnte er durchaus noch in der Pflicht sein, seine Beweislast zu erfüllen, falls diese noch eingefordert würde.
#10
Antwort vom 5. Oktober 2026 | 14:12
Von
Status: Lehrling (1860 Beiträge, 730x hilfreich)
Zitat :Ich sehe da ein kleines Schlagloch, denn Verbraucherschutzgesetze sind keine Einbahnstraße, und gemäß geltenden Verbraucherschutzgesetzen gilt die Beweislastumkehr nur ein Jahr.
Bei Garantien gilt eine gesetzliche "Beweislastumkehr", § 443 BGB:
"Soweit der Garantiegeber eine Garantie dafür übernommen hat, dass die Sache für eine bestimmte Dauer eine bestimmte Beschaffenheit behält (Haltbarkeitsgarantie), wird vermutet, dass ein während ihrer Geltungsdauer auftretender Sachmangel die Rechte aus der Garantie begründet."
RK
#11
Antwort vom 5. Oktober 2026 | 21:20
Von
Status: Beginner (89 Beiträge, 18x hilfreich)
Vielen Dank an alle, die mir geantwortet haben.
Hätte nicht gedacht, dass es so komplex sein kann.
Ich werde an Midea noch mal eine E-Mail schreiben und nutze das eine oder andere von euren Antworten.
Vielleicht habe ich Glück und erwische einen Sachbearbeiter, der mir wohlgesonnen ist.
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
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