Stark verzögerter Beginn stationäre REHA, nach Ende nur noch 2W Anspruch auf KG (danach Aussteuerung).
Vor Bezug des KG bereits ALG1 (12M) ausgesteuert.
Danach Bürgergeld oder nochmals Anspruch von max. 6M KG ?
Der verzögerte REHA-Beginn ist nicht krankheits-bedingt.
SGB III vs. SGB V
16. Januar 2024
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Frage vom 16. Januar 2024 | 16:37
Von
Status: Schüler (185 Beiträge, 10x hilfreich)
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#1
Antwort vom 16. Januar 2024 | 17:22
Von
Status: Unbeschreiblich (34105 Beiträge, 5889x hilfreich)
tippe auf BüG, kein weiterer KG-Anspruch erkennbar.ZitatDanach Bürgergeld oder nochmals Anspruch von max. 6M KG ? :
Man kann die KK fragen, die hat die Akte.
SGB III spielt keine Rolle mehr, weil ausgeschöpft.
#2
Antwort vom 16. Januar 2024 | 17:34
Von
Status: Schüler (185 Beiträge, 10x hilfreich)
Zitattippe auf BüG, kein weiterer KG-Anspruch erkennbar. :
Ich hatte ´mal was gelesen, dass KG-Bezug bzw. Übergangsgeld-Bezug das ALG1-Konto "auffüllt" (50% der Zeit) oder in welcher Richtung profitiert da eine Konto vom anderen ?
Ergänzend: Der Betroffene trifft keinerlei schuldhaftes Tun am späten REHA-Beginn.
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#3
Antwort vom 16. Januar 2024 | 19:42
Von
Status: Unbeschreiblich (34105 Beiträge, 5889x hilfreich)
Ich les nix von Übergangsgeld. Es gab 12M ALG. Dieses wurde ausgeschöpft, danach Krankengeld bezogen.ZitatÜbergangsgeld-Bezug :
Du könntest die Quelle suchen, ich machs nicht.
Ein neuer ALG-Anspruch nach SGB III entsteht grundsätzlich nach 1 Jahr sv-pflichtiger Erwerbstätigkeit. Ausnahmen gibts.
verstehe nicht, was gefragt wird.Zitatin welcher Richtung profitiert da eine Konto vom anderen ? :
Wenn es Krankengeld gab, ist unschuldiges Tun irrelevant.Zitatkeinerlei schuldhaftes Tun am späten REHA-Beginn. :
Ich tippe auf Bürgergeld nach SGB II.
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