SGB III vs. SGB V

16. Januar 2024 Thema abonnieren
 Von 
handycapwork
Status:
Schüler
(259 Beiträge, 10x hilfreich)
SGB III vs. SGB V

Stark verzögerter Beginn stationäre REHA, nach Ende nur noch 2W Anspruch auf KG (danach Aussteuerung).
Vor Bezug des KG bereits ALG1 (12M) ausgesteuert.
Danach Bürgergeld oder nochmals Anspruch von max. 6M KG ?

Der verzögerte REHA-Beginn ist nicht krankheits-bedingt.




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40694 Beiträge, 6590x hilfreich)

Zitat (von handycapwork):
Danach Bürgergeld oder nochmals Anspruch von max. 6M KG ?
tippe auf BüG, kein weiterer KG-Anspruch erkennbar.
Man kann die KK fragen, die hat die Akte.

SGB III spielt keine Rolle mehr, weil ausgeschöpft.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
handycapwork
Status:
Schüler
(259 Beiträge, 10x hilfreich)

Zitat (von Anami):
tippe auf BüG, kein weiterer KG-Anspruch erkennbar.

Ich hatte ´mal was gelesen, dass KG-Bezug bzw. Übergangsgeld-Bezug das ALG1-Konto "auffüllt" (50% der Zeit) oder in welcher Richtung profitiert da eine Konto vom anderen ?
Ergänzend: Der Betroffene trifft keinerlei schuldhaftes Tun am späten REHA-Beginn.

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40694 Beiträge, 6590x hilfreich)

Zitat (von handycapwork):
Übergangsgeld-Bezug
Ich les nix von Übergangsgeld. Es gab 12M ALG. Dieses wurde ausgeschöpft, danach Krankengeld bezogen.

Du könntest die Quelle suchen, ich machs nicht.

Ein neuer ALG-Anspruch nach SGB III entsteht grundsätzlich nach 1 Jahr sv-pflichtiger Erwerbstätigkeit. Ausnahmen gibts.
Zitat (von handycapwork):
in welcher Richtung profitiert da eine Konto vom anderen ?
verstehe nicht, was gefragt wird.
Zitat (von handycapwork):
keinerlei schuldhaftes Tun am späten REHA-Beginn.
Wenn es Krankengeld gab, ist unschuldiges Tun irrelevant.

Ich tippe auf Bürgergeld nach SGB II.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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