Ermittlungsverfahren abgeschlossen, Dauer bis Staatsanwaltschaft schreibt

3. November 2025 Thema abonnieren
 Von 
bello42
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ermittlungsverfahren abgeschlossen, Dauer bis Staatsanwaltschaft schreibt

Hallo,
ich habe vor ca. 3Jahren Mist gebaut, das Ermittlungsverfahren hatte dann ca. 2,5Jahre gedauert.
Vor 4 Monaten wurde es dann abgeschlossen (Tatvorwurf wurde bestätigt und Beweise aufgezeigt) und der Polizei/Staatsanwaltschaft übergeben, die es dann weiter bearbeiten.
Mein Anwalt meinte damals, das dauert 1-2Monate, nun sind es schon 4 Monate.
Ist das eine normale Zeit da die ziemlich ausgelastet sind oder bedeute die lange Dauer eher noch mehr nichts gutes für mich?

gruß
bernd

-- Editiert von User am 3. November 2025 22:04




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(19919 Beiträge, 7229x hilfreich)

Zitat (von bello42):
ziemlich ausgelastet sind oder bedeute die lange Dauer eher noch mehr nichts gutes für mich?
Einladung zum Spekulieren / Kaffeesatzlesen / ....

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#2
 Von 
Roboter3000
Status:
Schüler
(216 Beiträge, 38x hilfreich)

Du wirst ja wissen, was Du angestellt hast. Unddarauf würde ich mich einfach einstellen. Hast doch einen Anwalt...

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41796 Beiträge, 14609x hilfreich)

Die Ermittlungsbehörde ist in der Regel die Staatsanwaltschaft mit ihrer Hilfstruppe, das ist die Polizei. Wenn das Verfahren z.B. von einer anderen Ermittlungsbehörde erst vor kurzem an die Staatsanwaltschaft abgegeben wurde, also diese Behörde erst jetzt von dem Verfahren erfuhr, wird sie auch erst jetzt erstmalig prüfen, ob weitere Ermittlungen erforderlich sind oder ob das Verfahren entscheidungsreif ist. Die Akte kann also zu welcher Behörde auch immer mit ergänzenden Ermittlungsaufträgen übersandt werden; auch ein Gericht kann zwecks ergänzenden Tätigkeiten wie etwa Haftbefehl, Durchsuchungsbeschluss eingeschaltet werden, oder aber das Prozessgericht zwecks Zustimmung zu einer Einstellung, zwecks Erlass eines Strafbefehls, es kann auch eine Anklage verfasst worden sein, die dann seitens des Gerichts irgendwann zugestellt wird. Der Staatsanwalt kann wegen dringenderer Fälle (Haftsachen) anderen Verfahren Vorrang in der Bearbeitung geben müssen, allgemein überlastet oder krank oder im Urlaub sein. All das kann dann auch noch für Ermittlungsrichter oder Prozessrichter gelten, ebenso für die Geschäftsstelle oder das Schreibbüro. Die Post kann mit den Zustellungen geschlampt haben ...... soll ich weitere Optionen aufzählen?

wirdwerden

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