Leistungskreditbetrug Anwaltskosten

27. September 2024 Thema abonnieren
 Von 
Modub123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Leistungskreditbetrug Anwaltskosten

Hallo zusammen
ich habe ein kleines oder doch größeres Problem.

Ich hatte am 15.04.2024 einen Anwalt Kontaktiert und um Hilfe geben der Anwalt hat auch seine Arbeit gemacht und alles ist gut gelaufen. Der Anwalt hat mir die Rechnung per E-Mail geschickt wegen dem Anhang ist dieses aber im Spam Ordner gelandet genauso wie alle weitern E-Mail mit Anhang von dem Anwalt. Ich habe mir erst nicht bei gedacht weil ich dachte die Rechnung wird ja irgendwann mal per Post kommen das war leider nicht der Fall das einzigste was dann Monate Später per Post kam war ein Gelber Brief vom Vollstreckungsgericht mit einem Vollstreckungstitel gegen mich ich war natürlich erst mal geschockt habe direkt denn Anwalt Kontaktiert und er teilte mir dann mit das er mir die Rechnung und mehre Mahnung mit Androhung Strafrechtlicher Konsikvensenz geschickt hat und dann bin ich auf die Such der E-Mail gegangen und ich habe sie alle im Spam Ordner gefunden ich habe dem Anwalt direkt eine Ratenzahlung angeboten da die Rechnung wegen der Vollstreckung und Mahngebühren so gestiegen ist das ich es nicht direkt zahlen kann. Die Raten Zahlung wurde auch angenommen allerdings habe ich die E-Mail 1 Tag zu spät gesehen um die Ratenzahlung anzunehmen ich habe denn Anwalt direkt geschrieben das ich das Ratenzahlungsangebot annehme und mich entschuldigt das ich 1 Tag zu spät bin und die Zahlung direkt nach Bestätigung Ausführer der Anwalt hat abgelehnt und wollte das Geld alles auf einmal haben. Ich habe zwar versucht das Geld aufzutreiben habe es aber nicht geschaft ich habe denn Anwalt vor Ablauf der Frist kontaktiert und in die Situation nach mal erklärt daraufhin hat er mir ein neues Ratenzahlungsangebot gemacht was ich angenommen habe und auch direkt die Erste Rate gezahlt habe.
Aber heute habe ich von der Polizei eine Vorladung bekommen wegen Leistungskreditbetrug obwohl ich Raten Zahle ich denke das die Anzeige vor der Ratenzahlungsvereinbarung gestellt wurde.

Da Problem was ich habe ist das ich 2016 wegen Betruge verurteilt wurden zu einer Geldstrafe von ca1100,00€ und 3 Monate auf Bewährung. Die Sache ist ohne Problem und Auffälligkeiten abgeschlossen wurden.
Dann wurde ich 2021 wieder wegen Betruges angezeigt das Problem ließ sich ganz schnell klären das Verfahren wurde gegen eine Geldleistung von 100,00€ eingestellt.
Bei der Aktuellen anzeige geht es um eine Summe von ca.260,00€ ohne Mahn und Vollstreckungsgebühren. Natürlich habe ich jetzt erheblich angst das es diesmal richtig Ärger gibt obwohl es nie meine Absicht war die Rechnung zu bezahlen.
Dazu kommt noch das ich eine Vermögensauskunft abgeben musst schon früher da ich wegen Corona in Finanzielle Nöte geraten bin und nicht alle meine Rechnung mehr zahlen konnte.

Nach dem Langen Text kommt mal meine Fragen:
Kann man solch eine Anzeige zurückziehen oder ist das nicht mehr möglich.
Welche Strafe könnte auf mich zu kommen da ich ja vorbelastet bin.
Kommt es bei solchen Straftaten immer zur Gerichtsverhandlung oder werden Urteile auch als Strafbefehl abgewickelt.
Danke für Euer Hilfe mit meine Langen Text habe ich euch jetzt schon genug Zeit geraubt

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124657 Beiträge, 40387x hilfreich)

Zitat (von Modub123):
Kann man solch eine Anzeige zurückziehen oder ist das nicht mehr möglich.

Nein, Anzeigen kann man nicht zurückziehen.



Zitat (von Modub123):
Welche Strafe könnte auf mich zu kommen da ich ja vorbelastet bin.

Kommt darauf an, wie weit man den Betrug entkräften kann. Bei einer 2fachen Vorbelastung sieht das ganze halt recht doof aus.
Ich würde mal vermuten, das es eine Geldstrafen werden wird.



Zitat (von Modub123):
Kommt es bei solchen Straftaten immer zur Gerichtsverhandlung oder werden Urteile auch als Strafbefehl abgewickelt.

Nö, da wird schon mal gerne über Strafbefehl abgewickelt.



Zitat (von Modub123):
mit meine Langen Text habe ich euch jetzt schon genug Zeit geraubt

Ehrlich gesagt, haben ich mir die die ansatzlos hingezimmerte Textwand mit dem Bandwurmsätzen nicht wirklich angetan.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3835 Beiträge, 1046x hilfreich)

Zitat (von Modub123):
dann bin ich auf die Such der E-Mail gegangen und ich habe sie alle im Spam Ordner gefunden
wie lange archiviert Dein Provider denn Spammails?

Zitat (von Modub123):
Ratenzahlung angeboten da die Rechnung wegen der Vollstreckung und Mahngebühren so gestiegen ist das ich es nicht direkt zahlen kann
Du wusstest doch, dass Du den Anwalt wirst bezahlen müssen. Somit hättest Du doch zumindest das Geld Für die Hauptforderung haben müssen.

Zitat (von Modub123):
obwohl es nie meine Absicht war die Rechnung zu bezahlen.
Dieser Verdacht hat sich dem Anwalt aufgedrängt. Mir irgendwie auch.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14349 Beiträge, 4459x hilfreich)

Hallo,

erstmal sollten sich da zwei gehörige Gedanken über ihren Emailverkehr machen.
1. du, denn warum etwas nur wegen einem Anhang im Spam landet ist nicht so richtig nachvollziehbar.
Zudem kann ich nicht verstehen, dass da nach dem Vollstreckungstitel trotzdem deine Emails nicht regelmäßig abgerufen hast (weil du ja wieder zu spät warst).
2. der Anwalt, denn seine Rechnung ist imho noch gar nicht fällig (gewesen).

Zitat:
Später per Post kam war ein Gelber Brief vom Vollstreckungsgericht mit einem Vollstreckungstitel gegen mich
Und vorher kam nichts (per Post natürlich)? Das kann nicht sein ...

Zitat:
Kann man solch eine Anzeige zurückziehen oder ist das nicht mehr möglich.
Du bist doch gar nicht auf der richtigen Seite um das tun zu können.
Der Anwalt kann das Verfahren aber unter bestimmten Umständen ich sag' mal "beeinflussen", und zwar wenn er die Sachlage falsch eingeschätzt hat (etwa weil die Zahlung bereits einegangen war er sie aber falsch zugeordnet hat, oder weil die Rechnung noch gar nicht fällig war). Er könnte sich dann korrigieren, und im Endeffekt käme das wahrscheinlich einer Rücknahme der Anzeige gleich.

Stefan

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39583 Beiträge, 14169x hilfreich)

Vorsichtig formuliert: ziemlich blöd gelaufen. Da haben jemanden weder Emails erreicht, noch Gerichtspost? Immer nur die letzte Nachricht? Und nachdem man das mit dem Spam-Ordner gemerkt hat, wieder eine Frist verstreichen lassen? Und erst die Post auf dem konventionellen Weg hat einen auch nicht erreicht? Nichts erreicht einen, immer nur dann, wenn es wirklich lichterloh brennt? Und man konnte sich auf nichts einstellen? Man ist nicht auf die Idee gekommen, als man einen Anwalt mandatierte, dass man den auch irgendwann irgendwie bezahlen musste?

Bei der Vorgeschichte und dem Verhalten im aktuellen Verfahren kann ich nur dringend raten, so schnell wie möglich zügig zu bezahlen. Und zwar nicht in Mini-Raten. Man kann nun mal mit einem Schnapsglaserl voll Wasser nicht einen Hausbrand löschen.

Also, zahlen, und zwar überzeugend, wenn nicht sogar alles. Und auch, falls es nur mit Raten geht, auch sagen, wann die nächste Rate kommt. Das ist die einzige Chance, die man hat.


wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1758 Beiträge, 695x hilfreich)

Mal eine ganz einfache Frage:

Konntest Du die Rechnung von Anwalt damals bei der Beauftragung komplett zahlen und dies nachweisen?
Und zweite Frage: War die Ratenzahlung vom Anfang an, mit dem Anwalt besprochen und irgendwo verschriftlicht?

So, wie sich das jetzt liest, hast Du einfach einen Anwalt kontaktiert ohne die finanziellen Mittel zu haben und gehofft, dass er eine Ratenzahlung eingeht. Das ist strafrechtlich sehr problematisch, denn wenn du jemanden vorspielst, dass du einen Betrag X zahlen kannst, dies aber nicht stimmt und dann damit Schaden anrichtet, nennt sich das Betrug. Niemand ist verpflichtet Ratenzahlungen zu akzeptieren, es sei denn, es wurde irgendwie vereinbart.
Zahlungsmodalitäten klärt man vor Vertragsabschluss.

-- Editiert von User am 30. September 2024 09:08

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39583 Beiträge, 14169x hilfreich)

Es geht ja nicht nur ums können, sondern auch ums wollen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1758 Beiträge, 695x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Es geht ja nicht nur ums können, sondern auch ums wollen

Wenn er könnte, wie er er gewollt hätte, würde er nun keine Probleme haben. Stattdessen wollte er nach einem Ermessen eine Ratenzahlung einrichten, ob das jemand anderer möchte, steht auf einem anderen Zettel.

Achja, da es anscheinend um 260 Euro geht und selbst die nicht bezahlt werden können (oder nur in Raten) sind da wohl noch ganz andere Probleme im Verborgenen.

-- Editiert von User am 30. September 2024 12:38

0x Hilfreiche Antwort

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