Schwarzfahren Strafbefehl

15. Juni 2022 Thema abonnieren
 Von 
Kaiserderpreussen
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)
Schwarzfahren Strafbefehl

Hallo

ich habe einen Strafbefehl mit 50 Tagessätzen zu je 15 Euro also ges 900 Euro bekommen. Habe aber das Problem dass ich Nachhilfelehrer bin und keinerlei Eintrag ins Führungszeugnis haben darf. Also ist das Ziel zu verhindern das dort etwas reinkommt durch Einstellung des Verfahrens oder Reduzierung der Anzahl der Tagessätze
Meine Ideen
1 Da ich mir in den Folgemonaten immer eine Monatskarte geholt habe, kann man bei mir davon ausgehen, dass ich nur vergessen habe eine Fahrkarte zu kaufen und grundsätzlich nicht Schwarzfahre.
2, Ich bin was Behörden angeht immer auf den letzen Drücker was auch die Aussage mit dem Vergessen unterstützt-
3. Ich muss ja weiterarbeiten um die Geldstrafe zahlen zu müssen. Könnte man deshalb auf einen Eintrag verzichten
4. Da es nur darum den Fahrpreis zu entrichten sehe ich kein besonderes Öffentliches Interesse

Verdiene Außerdem nur 700 Brutto im Monat. Sind die Tagessätze nicht zu hoch?
Außerdem habe ich noch Schulden zu bezahlen. Kann das auch die Tagessätze reduzieren oder zumindest geringstmögliche Ratenzahlungen zulassen?


Danke im voraus für das Antworten.

MFG
Alex

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20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Demonio
Status:
Bachelor
(3591 Beiträge, 971x hilfreich)

So lange es Deine einzige Straftat sein und bleiben sollte, erscheint das nicht im Führungszeugnis. Es gibt allerdings einen Eintrag ins BZR.

Ich sehe keine realistische Chance auf Einstellung des Verfahrens. Wenn es das erste Mal gewesen sein sollte, dass Du erwischt wirden bist, dann empfände ich 50 TS recht hoch. Ob man das durch einen Einspruch reduzieren könnte vermag ich aber nicht zu prognostizieren. Oder wa es vielleicht doch nicht das erste Mal?

15€ als Tagessatzhöhe halte ich für angemessen. Da sehe ich keine Chance die Tagessatzhöhe zu reduzieren.

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16536 Beiträge, 9306x hilfreich)


Wenn es keine weiteren Vorbelastungen gibt, kommen 50 TS nicht ins Führungszeugnis.
Von daher kein Handlungsbedarf.

50 TS für Schwarzfahren sind happig - mehrere Fälle?
Bei einem Fall, wo 50 TS aufgerufen wurden, ist eine nachträgliche Einstellung auch ziemlich unrealistisch.

15€ pro Tagessatz sind nicht zu hoch - ein Monatseinkommen von 450€ rechtfertigt bereits 15€ als Tagessatz. Da sind sie nicht drunter.

Ratenzahlung ist fast immer möglich.
Aber was meinen Sie mit "geringstmöglich"? Mit 10€/Monat ernten Sie Gelächter.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#3
 Von 
Kaiserderpreussen
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Wenn es keine weiteren Vorbelastungen gibt, kommen 50 TS nicht ins Führungszeugnis.
Von daher kein Handlungsbedarf.


Ich hatte eine Sachbeschädigung vor 4 Jahren. Im aktuellen erweiterten Führungszeugnis steht es nicht mehr drin. Gilt das als Vorbelastung?

Zitat (von drkabo):
50 TS für Schwarzfahren sind happig - mehrere Fälle?
Bei einem Fall, wo 50 TS aufgerufen wurden, ist eine nachträgliche Einstellung auch ziemlich unrealistisch.


Ein weiteres soweit ich mich erinnere, steht aber nicht im Strafbefehl.

Zitat (von drkabo):
Ratenzahlung ist fast immer möglich.
Aber was meinen Sie mit "geringstmöglich"? Mit 10€/Monat ernten Sie Gelächter.

50

Zitat (von Demonio):
So lange es Deine einzige Straftat sein und bleiben sollte, erscheint das nicht im Führungszeugnis. Es gibt allerdings einen Eintrag ins BZR.


Auch bei einer gelöschten Straftat

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16536 Beiträge, 9306x hilfreich)

Zitat:
Ich hatte eine Sachbeschädigung vor 4 Jahren. Im aktuellen erweiterten Führungszeugnis steht es nicht mehr drin. Gilt das als Vorbelastung?

Das kann sein: Was kam denn damals als Urteil heraus? Auch Tagessätze?

Wenn die Sachbeschädigung noch im BZR steht (auch wenn im Führungszeugnis gelöscht), taucht die Schwarzfahrt im Führungszeugnis auf.
Normalerweise landen Strafen bis 90 TS nicht im Führungszeugnis - aber nur dann, wenn es keine Vorbelastung (= alte Verurteilung, die im BZR gespeichert ist) gibt.
Es wäre also wichtig zu wissen, ob die damalige Sachbeschädigung noch im BZR gespeichert ist. Dafür müsste man wissen, wann das damalige Urteil gefallen ist und wie hoch das Urteil ausgefallen ist. Denn davon hängen Speicherdauer und Fristbeginn ab.

Es ist natürlich gut möglich, dass die Vorbelastung im BZR dazu geführt hat, dass die Anzahl der Tagessätze so hoch ist und/oder nicht eingestellt wurde.

Für eine Ratenzahlung müssen Sie Ihr Einkommen nachweisen. 700€ brutto liegt weit unter dem Mindestlohn für Vollzeittätigkeit. Bedenken Sie, dass auch "geldwerte Leistungen" (z.B. mietfreies Wohnen bei den Eltern oder Partner/in) und Sozialleistungen zum Einkommen gehören. Ob 50€/Monat bewilligt werden, hängt davon ab, wie gut Ihre Nachweise sind.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#5
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Ihre "Ideen" lesen sich recht unterhaltsam, aber scheinen mir keine überzeugenden Argumentationen zu sein. Wenn Sie ähnliche gute "Ideen" auch schon im Ermittlungsverfahren hatten, dann wundert es mich nicht, dass hier ein Strafbefehl mit 50 TS beantragt wurde. Eigentlich hätte man mit etwas besseren Ideen durchaus noch erreichen könnten, dass das Verfahren vor (!) dem Strafbefehl eingestellt wird. Und das trotz der möglicherweise bestehenden Sachbeschädigung.

Wie alt waren Sie denn bei der Sachbeschädigung? Und Sie sind sich sicher, dass die mal im Führungszeugnis stand? Das als Ersttäter (?!) hinzubekommen wäre auch nicht gerade leicht.

Wie viele Schwarzfahrten nun angezeigt (und im Strafbefehl berücksichtigt?) wurden, müssten Sie doch eigentlich wissen. Wie gesagt ist die Reaktion der Justiz selbst bei Berücksichtigung einer Vorstrafe nicht selbstverständlich. Und seitens der Verkehrsbetriebe wird ja auch nicht jede Schwarzfahrt angezeigt. Kann es sein, dass da doch etwas mehr in der Akte standen? Das spricht natürlich auch gegen "Ticket vergessen".

Die 700 Euro sind erklärungsbedürftig. Selbst mit Hartz 4 hat man als Aufstocker insgesamt mehr. Wenig Geld ist natürlich auch ein gutes Motiv für Schwarzfahren. Über eine Ratenzahlung entscheidet die Staatsanwaltschaft.

Unabhängig davon, ob die Strafe nun im Führungszeugnis landet oder nicht: Die Zahl der Tagessätze ist dafür egal. Deswegen dürfte sich Ihr eigentliches Anliegen auch weitgehend erledigt haben. Nur eine Einstellung (gegen Geldauflage) könnte Sie den Eintrag im FZ noch sicher vermeiden. Aber ob Sie die Justiz davon überzeugen können? Mit Ihren "Ideen" gelingt das meiner Vermutung nach nicht.

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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32890 Beiträge, 17271x hilfreich)

15€ pro Tagessatz sind nicht zu hoch - ein Monatseinkommen von 450€ rechtfertigt bereits 15€ als Tagessatz. Da sind sie nicht drunter. Im Gegenteil - er liegt drüber, so dass ein Einspruch zu einer Erhöhung des Tagessatzes führen könnte.
ich habe einen Strafbefehl mit 50 Tagessätzen zu je 15 Euro also ges 900 Euro bekommen Na, hoffentlich unterrichten Sie nicht Mathematik...
Außerdem habe ich noch Schulden zu bezahlen. Kann das auch die Tagessätze reduzieren oder zumindest geringstmögliche Ratenzahlungen zulassen? Weder noch - der Staat muss sich nicht hinten anstellen, um zu seinem Geld zu kommen.

-- Editiert von muemmel am 15.06.2022 15:05

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#7
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1037 Beiträge, 179x hilfreich)

Nicht selten wird das Verfahren gegen eine Geldauflage eingestellt, wenn es sich um Ersttäter handelt – also Menschen, die bisher in keiner Weise auffällig wurden. Das steigert sich dann bei wiederholtem Verhalten. Beim zweiten Mal steigt die Höhe der Geldstrafe, danach kommt eine Freiheitsstrafe auf Bewährung, und letztlich ist ein Gefängnisaufenthalt von mehreren Monaten möglich.

Nur als Info fürs "nächste Mal"!

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

Daskalos, was wo wann passiert, interessiert hier doch nicht mehr. Inzwischen ist ein Strafbefehl in der Welt. Und der bewegt sich nicht im unteren Bereich. Es gibt ja da ziemlich feste Sätze für diese Straftaten, die zwar von Gericht zu Gericht variieren können, aber trotzdem, sie sind da. Wieso die Tagessätze so viele sind, das weiß der Fragesteller. Er kann sich ja nicht mal erinnern, wie viele Taten da Gegenstand des Strafbefehls sind. Und wahrscheinlich auch nicht, wie viele Taten vorher schon eingestellt worden sind. Die sind aber sehr wohl in der Datenbank der Staatsanwaltschaft erfasst.

Und die Argumente des Fragestellers gehen über einen gewissen Unterhaltungswert wirklich nicht hinaus.

wirdwerden

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120250 Beiträge, 39858x hilfreich)

Zitat (von Kaiserderpreussen):
kann man bei mir davon ausgehen, dass ich nur vergessen habe eine Fahrkarte zu kaufen und grundsätzlich nicht Schwarzfahre.

Nicht wirklich, eher im Gegenteil



Zitat (von Kaiserderpreussen):
2, Ich bin was Behörden angeht immer auf den letzen Drücker was auch die Aussage mit dem Vergessen unterstützt

Selektive Prokrastination nennt sich diese pathologische Störung.
Zum eine ist dies behandelbar, zum anderen gibt es dafür in solchen Verfahren keine Bonuspunkte



Zitat (von Kaiserderpreussen):
3. Ich muss ja weiterarbeiten um die Geldstrafe zahlen zu müssen. Könnte man deshalb auf einen Eintrag verzichten

Nö, dann muss man sich halt einen Job suchen in dem der Eintrag irrelevant wäre, davon gibt es ja genügend.



Zitat (von Kaiserderpreussen):
4. Da es nur darum den Fahrpreis zu entrichten sehe ich kein besonderes Öffentliches Interesse

Nein, es geht um Betrug an dem Beförderungsunternehmen und um Betrug an Millionen von zahlenden Fahrgästen die das ganze dann anteilig mitfinanzieren müssen.
Im Bereich das ÖPNV auch um den an den Steuerzahlern, die das ganze dann anteilig mitfinanzieren müssen.


Insgesamt verursachen diese Argumente bei Gericht und Staatsanwaltschaft das Gegenteil von dem was man damit erreichen wollte.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Da Dir das Thema Führungszeugnis sehr wichtig ist, würde ich Dir empfehlen, einen Fachanwalt für Strafrecht zu beauftragen.

Dieser geht gegen den Strafbebehl vor.
Der Staat muss nun mehr nachweisen, dass Du es warst, der "schwarzgefahren" ist.
Du darfst schweigen.

50 Tagessätze für ein erstmaliges Schwarzfahren ist viel zu hoch.

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#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

vundaal, es war nicht erstmalig. Er schrieb weiter oben, er wisse nicht, ob eine oder mehrere Taten angeklagt seien, da müsse er mal nachgucken. Wir haben es also mit einem Wiederholungstäter zu tun, der auch schon öfters erwischt worden ist.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32890 Beiträge, 17271x hilfreich)

Im Übrigen hat der TE doch offenbar gar kein Geld, um einen Anwalt zu bezahlen...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3543 Beiträge, 560x hilfreich)

Zitat (von Kaiserderpreussen):
ch habe einen Strafbefehl mit 50 Tagessätzen zu je 15 Euro also ges 900 Euro bekommen

Man scheitert schon an einer kleinen Rechnung. 50x15 sind immer noch 750€.
Zitat (von Kaiserderpreussen):
Habe aber das Problem dass ich Nachhilfelehrer bin und keinerlei Eintrag ins Führungszeugnis haben darf.

Wenn man das weiß, fährt man nicht schwarz. Oder meinten sie, nie erwischt zu werden?
Zitat (von Kaiserderpreussen):
Verdiene Außerdem nur 700 Brutto im Monat

Dann eine Arbeit suchen mit der man mehr verdient.

Ihre Ausreden bzgl. ihrer Vergesslichkeit sind Lachhaft. Meinen sie wirklich man würde ihnen so etwas glauben und das Verfahren einstellen?
Ihr Schulden interessieren niemanden. Ratenzahlung ist möglich, man sollte allerdings keine Rate vergessen, sonst kann die restliche Gesamtsumme auf einmal fällig werden.
Die Strafe könnte dazu führen, dass sie zukünftig nicht mehr so vergesslich sind, wie geschildert.

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#14
 Von 
Kaiserderpreussen
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok an alle die es überlesen haben ich habe geschrieben dass nur die eine Tat im Strafbefehl steht

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Kaiserderpreussen
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Wenn man das weiß, fährt man nicht schwarz. Oder meinten sie, nie erwischt zu werden?


Also Sie haben noch nie was vergessen?t
Wenn Sie auser beleidigen nix zu Thema beitragen warum schreiben dann Sie

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Kaiserderpreussen
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Es wäre also wichtig zu wissen, ob die damalige Sachbeschädigung noch im BZR gespeichert ist. Dafür müsste man wissen, wann das damalige Urteil gefallen ist und wie hoch das Urteil ausgefallen ist. Denn davon hängen Speicherdauer und Fristbeginn ab.


Nowember 2017
50 Tagesätze und da kein Geld abgessen

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#17
 Von 
Kaiserderpreussen
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Da Dir das Thema Führungszeugnis sehr wichtig ist, würde ich Dir empfehlen, einen Fachanwalt für Strafrecht zu beauftragen.

Dieser geht gegen den Strafbebehl vor.
Der Staat muss nun mehr nachweisen, dass Du es warst, der "schwarzgefahren" ist.
Du darfst schweigen.

50 Tagessätze für ein erstmaliges Schwarzfahren ist viel zu hoch.


Danke ich werds versuchen

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3543 Beiträge, 560x hilfreich)

Zitat (von Kaiserderpreussen):
Also Sie haben noch nie was vergessen?t

Wichtige Sachen nie - Schwarzfahren geschieht doch eher mit Vorsatz.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32890 Beiträge, 17271x hilfreich)

Danke ich werds versuchen Die 800 bis 1.000 Euro für einen Anwalt haben Sie? Rechnen Sie damit, dass Sie zumindest einen Teil dieser Summe zu zahlen haben, bevor der Anwalt für Sie tätig wird.
50 Tagessätze für ein erstmaliges Schwarzfahren ist viel zu hoch. Das ist grundsätzlich richtig. Einspruch kann man übrigens auch ohne Anwalt einlegen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16536 Beiträge, 9306x hilfreich)

Zitat (von Kaiserderpreussen):
Nowember 2017
50 Tagesätze und da kein Geld abgessen

Na, dann ist das noch im BZR aktiv. Der aktuelle Strafbefehl kommt damit ins Führungszeugnis.
(Wäre man ohne Vorbelastung, bleibe das Führungszeugnis sauber.)
Und wenn derjenige, der Ihr Führungszeugnis liest, etwas Ahnung hat, erkennt er auch, dass es noch eine ältere Verurteilung gegeben haben muss, die noch im BZR aktiv ist, da ja das Führungszeugnis bei 50 TS sonst noch sauber wäre.

Um einen Eintrag ins Führungszeugnis zu vermeiden, bräuchte man aber eben einen Freispruch oder eine Einstellung. Eine Reduzierung der Tagessätze reicht nicht.
Sehr schwierig, wenn man sich keinen Anwalt leisten kann (und selbst mit Anwalt nicht einfach ...).
Aber was hätten Sie bei einem Einspruch großartig zu verlieren?
(Die zusätzlichen Gerichtskosten sind so fürchterlich hoch nicht. Und dass das Gericht die Tagessatzhöhe von 15€ auf 20€ anhebt, ist zwar möglich, aber nicht sonderlich wahrscheinlich.)

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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