Hallo,
ich habe eine Vorlage für eine "Rücktritt und Antikorruptionsklausel"-Klausel gefunden, sehe aber meiner Meinung einen inhaltlichen Fehler in einem Absatz.
Es ist die Rede vom "50-fachen des Wertes der angebotenen,
versprochenen oder gewährten Geschenke oder sonstigen Vorteile" als Schadenersatz. Mir ist aber unklar, worauf es sich beziehen soll.
Konkret heißt es im Text:
Zitat:Liegt ein Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nummer 3 GWB vor, weil der Auftragnehmer
nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, hat der Auftragnehmer an den
Auftraggeber für jede Verfehlung eine Vertragsstrafe zu zahlen, unabhängig davon, ob
der Auftraggeber sein Recht auf Rücktritt von diesem Vertrag ausübt oder nicht.
Die Höhe der Vertragsstrafe beträgt das 50-fache des Wertes der angebotenen,
versprochenen oder gewährten Geschenke oder sonstigen Vorteile, insgesamt jedoch
höchstens 5 % der Brutto-Gesamtauftragssumme dieses Vertrages. Weitergehende
Schadenersatzansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt. Die Vertragsstrafe wird
auf den Schadensersatz angerechnet.
Im Nr 3 steht
Zitat:"das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden,"
Meiner Meinung nach fehlt hier ein Bezug zu einer möglichen Bestechung. Irre ich mich?
Ist der Passus korrekt oder nicht?
Vielen Dank für den fachlichen Austausch