Wettbewerbsrecht - § 124 Abs 1 Nr. 3 GWB

11. März 2024 Thema abonnieren
 Von 
Frage_mich_ob
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Wettbewerbsrecht - § 124 Abs 1 Nr. 3 GWB

Hallo,

ich habe eine Vorlage für eine "Rücktritt und Antikorruptionsklausel"-Klausel gefunden, sehe aber meiner Meinung einen inhaltlichen Fehler in einem Absatz.

Es ist die Rede vom "50-fachen des Wertes der angebotenen,
versprochenen oder gewährten Geschenke oder sonstigen Vorteile" als Schadenersatz. Mir ist aber unklar, worauf es sich beziehen soll.

Konkret heißt es im Text:

Zitat:
Liegt ein Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 Nummer 3 GWB vor, weil der Auftragnehmer
nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, hat der Auftragnehmer an den
Auftraggeber für jede Verfehlung eine Vertragsstrafe zu zahlen, unabhängig davon, ob
der Auftraggeber sein Recht auf Rücktritt von diesem Vertrag ausübt oder nicht.

Die Höhe der Vertragsstrafe beträgt das 50-fache des Wertes der angebotenen,
versprochenen oder gewährten Geschenke oder sonstigen Vorteile
, insgesamt jedoch
höchstens 5 % der Brutto-Gesamtauftragssumme dieses Vertrages. Weitergehende
Schadenersatzansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt. Die Vertragsstrafe wird
auf den Schadensersatz angerechnet.



Im Nr 3 steht
Zitat:
"das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden,"


Meiner Meinung nach fehlt hier ein Bezug zu einer möglichen Bestechung. Irre ich mich?

Ist der Passus korrekt oder nicht?

Vielen Dank für den fachlichen Austausch

Abmahnung oder Probleme mit Konkurrent?

Abmahnung oder Probleme mit Konkurrent?

Ein erfahrener Anwalt im Wettbewerbsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Wettbewerbsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8424 Beiträge, 1772x hilfreich)

Zitat (von Frage_mich_ob):
ich habe eine Vorlage für eine "Rücktritt und Antikorruptionsklausel"-Klausel gefunden, sehe aber meiner Meinung einen inhaltlichen Fehler in einem Absatz.


Was möchte man denn mit dieser Vorlage machen? Sie selber für sich nutzen?
Dann müssen wir hier passen - Denn Rechtsberatung im Einzelfall darf hier nicht geleistet werden

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Frage_mich_ob
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Es geht um fachlichen Austausch und Vorbereitung auf eine Prüfung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2094 Beiträge, 443x hilfreich)

Zitat (von Frage_mich_ob):
Es geht um fachlichen Austausch und Vorbereitung auf eine Prüfung.

Na dann mal her mit den hypothetischen Hintergründen. Wer will die Klausel in welchem Zusammenhang anwenden?

§ 124 GWB befasst sich mit Gründen, wann ein öffentlicher Auftraggeber Angebote von der Wertung ausschließen kann. Ein derartiger Ausschluss ist aber in der Regel nicht mit irgendwelchen Vertragsstraferegelungen verbunden.
Im Übrigen ist nicht nur Bestechung eine schwere Verfehlung. Da gibt es eine deutlich größere Bandbreite. Insofern passt auch der Ansatz zur Ermittlung der Höhe der Vertragsstrafe nicht auf alle Fälle.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2094 Beiträge, 443x hilfreich)

Da ist wohl die Prüfungsvorbereitung dem Studium der "Wirtschaftskunde" gewichen ;)
Danke für das Interesse.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 282.858 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
114.122 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen