Freelancers-Abmahnung von Waldorf Frommer

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Filesharer werden konsequent verfolgt - zu Recht?

Im Auftrag der Filmgesellschaft Constantin Film Verleih GmbH mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer derzeit wegen Urheberrechtsverletzungen am Film "Freelancers" ab. Das Krimi-Drama von Regisseur Jessy Terreno spielt in New Orleans. In illegalen Tauschbörsen erfreut sich der Film, mit 50 Cent, Forest Whitaker und Robert DeNiro in den Hauptrollen, wachsender Beliebtheit.

Ist die "Freelancers"-Abmahnung Abzocke?

Die für Waldorf Frommer tätige Ermittlungsfirma ipoque GmbH kann tatsächlich belegen, dass ein Upload von "Freelancers" vom Anschluss des Abgemahnten durchgeführt wurde. Der Schadensersatz für die Tobis Film GmbH & Co. KG in Höhe von € 600,- ergibt sich aus § 97 Abs.2 UrhG. Das Abwälzen der Ermittlungs- und Rechtsanwaltskosten auf den Abgemahnten, in Höhe von weiteren € 215,- ist grundsätzlich zulässig. Zu prüfen ist, ob beide Forderungen der Höhe und dem Grunde nach bestehen.

Voraussetzung für jeglichen Anspruch gegen den Abgemahnten ist, dass dieser den Upload zu verantworten hat. Verantwortlich sind nur der Täter oder der Störer.

Was muss ich tun, um die Waldorf Frommer-Abmahnung abzuwehren?

Nutzen mehrere Personen im Haushalt den Anschluss des Abgemahnten, kommen auch diese als Filesharer in Betracht. Die vermutete Täterhaftung ist entkräftet.

Abgemahnte sollten daher, im eigenen Interesse, den Tattag rekonstruieren. Könnte ein Dritter, der ebenfalls Zugang hatte, den Upload durchgeführt haben? War der Abgemahnte selbst nicht der Täter, kommt allein eine Haftung als Störer in Betracht. Hat er seine Überwachungspflichten durch ein Verbot jeglicher Uploads erfüllt, kann auch die Störerhaftung entfallen.

Soll man die strafbewehrte Unterlassungserklärung schon mal vorsorglich abgeben?

Vertrauen Sie Ihren Fall einem Spezialanwalt an. Die Anwaltskanzlei Hechler vertritt bundesweit tausende Abgemahnte. Ziel der Verteidigung ist, je nach Mandantenwunsch, oft die vollständige Abwehr der gesamten Forderungen.

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